Träumen Sie davon, Kinder und Jugendliche auf ihrem Lebensweg zu begleiten, ihre Entwicklung zu fördern und maßgeblich zu gestalten? Der Beruf des Erziehers oder der Erzieherin ist eine Berufung, die nicht nur Freude bereitet, sondern auch eine hohe Verantwortung mit sich bringt. In Deutschland ist die Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher an einer Fachschule für Sozialpädagogik der etablierte Weg, um diese anspruchsvolle und erfüllende Tätigkeit auszuüben. Dieser Artikel beleuchtet umfassend die Struktur, Voraussetzungen und den Ablauf dieser wichtigen Ausbildung in Deutschland.
Die Rolle des Erziehers: Mehr als nur Betreuung
Erzieherinnen und Erzieher übernehmen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben in vielfältigen sozialpädagogischen Bereichen. Sie sind in Kindertagesstätten, Horten, Heimen, Jugendzentren oder auch in der offenen Jugendarbeit tätig. Ihre Arbeit ist entscheidend für die frühkindliche Bildung, die soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie für die Unterstützung von Familien. Sie gestalten pädagogische Angebote, fördern kreative und soziale Kompetenzen und sind wichtige Bezugspersonen, die Vertrauen aufbauen und Orientierung geben. Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik vermittelt genau die berufliche Handlungskompetenz, die für diese selbstständige und eigenverantwortliche Tätigkeit erforderlich ist.
Aufbau und Dauer der Erzieher Ausbildung
Die Erzieher Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik ist in Deutschland in der Regel auf drei Jahre ausgelegt und gliedert sich in zwei wesentliche Phasen, die Theorie und Praxis eng miteinander verzahnen.
Die schulische Ausbildung: Zwei Jahre fundiertes Wissen
Die ersten beiden Jahre der Ausbildung finden an der Fachschule für Sozialpädagogik statt. Hier werden die theoretischen Grundlagen des sozialpädagogischen Handelns vermittelt, ergänzt durch integrierte Praktikumsphasen. Diese Praktika ermöglichen es den angehenden Erzieherinnen und Erziehern, erste praktische Erfahrungen zu sammeln und die im Unterricht erworbenen Kenntnisse direkt anzuwenden. Die schulische Ausbildung endet mit einer anspruchsvollen Abschlussprüfung. Diese umfasst eine Facharbeit mit Präsentation und Fachgespräch sowie eine schriftliche und mündliche Prüfung. Wer diese Phase erfolgreich meistert, ist bestens auf das nachfolgende Berufspraktikum vorbereitet.
Das einjährige Berufspraktikum: Die Praxis festigen
Nach erfolgreichem Abschluss der schulischen Prüfungen folgt ein einjähriges, von der Fachschule betreutes Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Dieses Praktikum dient dazu, die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in der eigenständigen Tätigkeit als Erzieher zu vertiefen und sich fachgerecht in das Berufsfeld einzuarbeiten. Das Berufspraktikum wird mit einem Kolloquium abgeschlossen, in dem die Praxiskompetenzen überprüft werden.
Abschluss und Berufsbezeichnung
Nach dem erfolgreichen Abschluss der gesamten dreijährigen Ausbildung, inklusive schulischer Prüfung und Berufspraktikum, wird die begehrte Berufsbezeichnung “Staatlich anerkannte Erzieherin” oder “Staatlich anerkannter Erzieher” erworben. Dieser Titel ist die Grundlage für eine professionelle Karriere im sozialpädagogischen Bereich in ganz Deutschland.
Finanzierung und Förderung der Erzieher Ausbildung
Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik berechtigt grundsätzlich zum Bezug von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Dies ist eine wichtige Unterstützung für viele Auszubildende. Für Personen, die das 30. Lebensjahr bereits vollendet haben, kann unter bestimmten Umständen auch ein Zuschuss nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem sogenannten „Meister-BAföG“, in Betracht kommen. Es lohnt sich immer, die individuellen Fördermöglichkeiten zu prüfen.
Voraussetzungen für die Aufnahme: Ihr Startpunkt
Die Zulassung zur Fachschule für Sozialpädagogik setzt bestimmte schulische und oft auch berufspraktische Vorbildungen voraus. Diese Zugangsvoraussetzungen stellen sicher, dass die Studierenden die nötigen Grundlagen für die anspruchsvolle Ausbildung mitbringen.
Grundanforderungen und spezifische Vorbildungen
Für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik sind in der Regel folgende Qualifikationen erforderlich:
- Schulabschluss: Die Fachschulreife, der Realschulabschluss oder das Versetzungszeugnis in die Klasse oder Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums oder der gymnasialen Oberstufe der Gemeinschaftsschule oder ein gleichwertiger Bildungsstand. Auch das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines Gymnasiums im achtjährigen Bildungsgang wird anerkannt.
- Berufliche Vorbildung:
* Der erfolgreiche Abschluss des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik oder eine vergleichbare Vorbildung aus einem anderen Bundesland, **oder**
* Ein Berufsabschluss als staatlich anerkannte Kinderpflegerin/staatlich anerkannter Kinderpfleger oder eine gleichwertige, für die **Ausbildung zur Erzieherin** einschlägige berufliche Qualifizierung.- Praktikumsplatz: Der schriftliche Nachweis eines Platzes für die praktische Ausbildung in einer sozialpädagogischen Einrichtung gemäß den relevanten gesetzlichen Bestimmungen.
Zusätzliche Möglichkeiten bei freien Plätzen
Sollten nach der Aufnahme aller Bewerber, die die oben genannten Grundvoraussetzungen erfüllen, noch Plätze in der Eingangsklasse der Fachschule für Sozialpädagogik frei sein, können unter bestimmten Bedingungen weitere Bewerber zugelassen werden. Hierfür müssen die Voraussetzungen gemäß Absatz 1 Nummer 1 und 3 erfüllt sein, zusätzlich zu einem der folgenden Nachweise:
- Ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer qualifizierten Fachkraft absolviert wurde, und
- Die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder den schulischen Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaften, oder
- Eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule, oder
- Eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule, sofern ein mindestens zweistündiges Fach “Pädagogik und Psychologie” besucht wurde, oder
- Eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung.
Zeiten eines freiwilligen sozialen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes, die in einer Kindertageseinrichtung abgeleistet wurden, können auf das geforderte Praktikum angerechnet werden.
Des Weiteren können, falls auch nach diesen Kriterien noch Plätze verfügbar sind, Bewerber aufgenommen werden, die Absatz 1 Nummer 1 und 3 erfüllen und eines der folgenden Kriterien nachweisen:
- Eine mindestens zweijährige Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung, die innerhalb der letzten fünf Jahre ausgeübt wurde, oder
- Ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung unter Anleitung einer Fachkraft und eine mindestens zweijährige (bei Teilzeittätigkeit entsprechend längere) kontinuierliche Tätigkeit als über eine Pflegeerlaubnis zugelassene Tagesmutter mit mehreren Kindern, oder
- Die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren.
Auch hier können Zeiten eines freiwilligen sozialen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes, die in einer Kindertageseinrichtung abgeleistet wurden, auf die Vollzeittätigkeit oder das Praktikum angerechnet werden.
Sprachkenntnisse für ausländische Bewerber
Bei ausländischen Bildungsnachweisen ist zusätzlich der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse zwingend erforderlich, um den Anforderungen der Ausbildung gerecht zu werden.
Ausschlusskriterien
Wer eine Fachschule für Sozialpädagogik bereits erfolgreich abgeschlossen oder aufgrund wiederholter Nichtversetzung oder nicht bestandener Abschlussprüfung verlassen musste, kann nicht erneut in einer Fachschule für Sozialpädagogik aufgenommen werden.
Die praktische Ausbildung: Theorie trifft Praxis
Die praktische Ausbildung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Erzieher Ausbildung. Sie findet im Handlungsfeld des sozialpädagogischen Handelns in verschiedenen Arbeitsfeldern statt und dient dazu, die im schulischen Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten anzuwenden und zu vertiefen.
Ziele und Verantwortung der Schule
Die Gesamtverantwortung für die praktische Ausbildung liegt bei der Fachschule. Dies umfasst die Betreuung, Beratung, Beurteilung und Benotung der Schülerinnen und Schüler während ihrer praktischen Phasen. Die Schule arbeitet eng mit den Einrichtungen zusammen, um eine effektive Verzahnung von theoretischem Unterricht und dessen praktischer Umsetzung sicherzustellen. Dies garantiert eine praxisnahe und umfassende Vorbereitung auf den Beruf.
Anforderungen an die Einrichtungen und den Umfang
Die praktische Ausbildung muss in Einrichtungen erfolgen, die dem Arbeitsgebiet einer Erzieherin oder eines Erziehers entsprechen und sowohl personell als auch sächlich für die Ausbildung geeignet sind. Die Auswahl der Praktikumsstelle obliegt den Schülerinnen und Schülern. Die praktische Ausbildung wird in Absprache zwischen Schule und Trägern der beteiligten Einrichtungen in einem Umfang von einem Tag je Unterrichtswoche oder in Praxisblöcken durchgeführt. Der Träger der Einrichtung benennt zu Beginn der Ausbildung qualifizierte Fachkräfte, die für die fachliche Anleitung und Ausbildung in der Einrichtung verantwortlich sind.
Fachhochschulreife parallel erwerben: Ihre Chance
Für diejenigen, die neben dem Berufsabschluss auch eine höhere schulische Qualifikation anstreben, bietet die Fachschule für Sozialpädagogik die Möglichkeit, parallel die Fachhochschulreife zu erwerben.
Voraussetzungen und Prüfungsfächer
Wer die Fachhochschulreife erlangen möchte, muss im ersten und zweiten Schuljahr am Zusatzunterricht im Wahlfach Mathematik teilnehmen. Im Rahmen der Abschlussprüfung der schulischen Ausbildung wird eine separate Zusatzprüfung abgelegt. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten für die Fachhochschulreife sind in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik zu fertigen. Die Prüfungsaufgaben werden dabei landeseinheitlich vom Kultusministerium gestellt und orientieren sich an den jeweiligen Bildungs- und Lehrplänen. Eine mündliche Prüfung kann sich auf die Fächer der schriftlichen Prüfung erstrecken.
Erwerb des Zeugnisses
Das Zeugnis der Fachhochschulreife wird denjenigen verliehen, die die Zusatzprüfung bestanden und die Berufsausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik erfolgreich abgeschlossen haben. Dies eröffnet den Absolventen weitere Bildungswege, wie beispielsweise ein Studium an einer Fachhochschule.
Das einjährige Berufspraktikum: Der letzte Schritt
Das einjährige Berufspraktikum ist der finale und entscheidende Abschnitt der Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher. Es folgt direkt auf die bestandene Prüfung der schulischen Ausbildung.
Ziele und Durchführung
Das Berufspraktikum dient der sachgerechten Einarbeitung in die selbstständige Tätigkeit eines Erziehers sowie der Anwendung und Vertiefung der während der schulischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten. Es ist verpflichtend in einer sozialpädagogischen Einrichtung durchzuführen.
Fristen und Verlängerung
In der Regel sollte das Berufspraktikum spätestens zu Beginn des fünften auf den Abschluss der schulischen Ausbildung folgenden Schuljahres angetreten werden. Wird dieser Zeitpunkt überschritten, verlängert sich die Praktikumszeit um sechs Monate.
Anforderungen an die Praktikumsstelle
Das Berufspraktikum muss in einer sozialpädagogischen Einrichtung durchgeführt werden, die im Einzugsbereich der Schule liegt und dem Arbeitsfeld einer Erzieherin oder eines Erziehers entspricht. Die Einrichtung muss zudem personell und sachlich für die Ausbildung geeignet sein. Abweichend davon kann das Praktikum ganz oder teilweise auch in einer Einrichtung außerhalb des Einzugsbereichs der Schule stattfinden, sofern diese die Anforderungen erfüllt, der Versicherungsschutz für die Schüler gewährleistet ist und dem Land Baden-Württemberg keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Ausbildungsplan-Inhalte und Zusammenarbeit
Die Ausbildung in der Praktikumsstelle erfolgt nach einem mit der Schule abgestimmten Ausbildungsplan. Dieser Plan soll insbesondere folgende Bereiche umfassen:
- Praktische Erziehungsarbeit
- Einführung in die Zusammenarbeit mit Eltern und beteiligten Stellen
- Einblick in die Verwaltungsarbeit der Einrichtung
- Vertiefung und Erweiterung der theoretischen und praktischen Ausbildung
- Schriftliche Aufgaben im Rahmen der Zielsetzung des Berufspraktikums
Praktikumsstelle und Schule arbeiten während der gesamten Dauer des Berufspraktikums eng zusammen, um eine optimale Betreuung und Begleitung der Praktikanten zu gewährleisten.
Kolloquium als Abschluss
Am Ende des Berufspraktikums findet ein Kolloquium statt. Durch dieses Abschlussgespräch soll festgestellt werden, ob die in der schulischen Ausbildung und im Berufspraktikum vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Kindern und Jugendlichen in der praktischen Arbeit angewendet werden können und ob die erforderlichen Fach- und Verwaltungskenntnisse für die Tätigkeit als Erzieher vorhanden sind. Das erfolgreiche Bestehen des Kolloquiums ist der letzte Schritt zur staatlichen Anerkennung.
Die Erzieher Ausbildung ist eine umfassende und vielschichtige Qualifizierung, die eine solide Basis für einen Beruf mit großer gesellschaftlicher Bedeutung schafft. Sie verbindet theoretisches Wissen mit intensiver praktischer Erfahrung und bereitet Sie optimal auf die Herausforderungen und Freuden dieses Berufs vor. Wenn Sie eine Leidenschaft für die Arbeit mit Menschen haben und eine erfüllende Karriere anstreben, ist der Weg zum staatlich anerkannten Erzieher eine ausgezeichnete Wahl. Informieren Sie sich bei den Fachschulen in Ihrer Nähe und starten Sie Ihre Zukunft in einem der wichtigsten Berufe unserer Gesellschaft.
Weiterführende Informationen und Links
- Kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an Fachschulen und Fachakademien (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.2011 i.d.F. vom 24.11.2017)
- Rahmenlehrplan für die Fachschule für Sozialpädagogik (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.06.2020)
- Bildungs- und Lehrpläne der Fachschule für Sozialpädagogik Baden-Württemberg
- Kampagne: Erzieher in BW

