Das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge: Ihr Weg zu einem finanziell sicheren Ruhestand

Zugegeben, das Thema Altersvorsorge ist für die meisten eine recht komplexe Angelegenheit. Überall liest und hört man, dass privat vorgesorgt werden muss, da sonst im Rentenalter die Altersarmut droht. Doch wie geht man am besten bei seiner Altersvorsorgeplanung vor? Die zahlreichen Versicherungen, Tarife und verschiedenen Möglichkeiten, wie man vorsorgen kann, machen es noch komplexer, die richtige Strategie für die Altersvorsorge zu wählen. Ziel dieses umfassenden Leitfadens ist es, Ihnen das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge verständlich zu machen. Wir erklären Ihnen detailliert, welche Produkte zu welcher Schicht gehören, wie sie besteuert werden und welche Vor- und Nachteile sie haben. Zudem geben wir Ihnen praktische Tipps aus unserer Beratungspraxis, wie Sie die passende Altersvorsorge für sich finden können.

Das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge im Überblick

Im Jahr 2005 wurde im Zuge des Alterseinkünftegesetzes das 3-Schichten-Modell eingeführt. Dieses Modell ordnet jede Form der Altersvorsorge einer der drei folgenden Schichten zu:

  • Schicht 1 – Die Basisvorsorge
  • Schicht 2 – Die Zusatzvorsorge
  • Schicht 3 – Die private Vorsorge

Die Altersvorsorgemodelle der drei Schichten unterscheiden sich neben steuerlichen Betrachtungen vor allem in ihrer Flexibilität und der Verfügbarkeit des Kapitals. Generell gilt: Steuerliche Förderungen und Zulagen gehen in der Regel mit geringerer Flexibilität der Altersvorsorge einher. Das Verständnis dieses Modells ist entscheidend für eine fundierte Entscheidung. Bevor Sie sich mit spezifischen Anlageformen wie einem neobroker vergleich oder der Frage, ob kryptowährung als geldanlage sinnvoll ist, beschäftigen, sollten Sie die Grundlagen der Altersvorsorge verstehen.

Damit Sie sich ein besseres Bild der Vor- und Nachteile der 3 Schichten und deren Altersvorsorgemodellen verschaffen können, gehen wir im Folgenden ausführlich darauf ein. Starten wollen wir mit der 1. Schicht der Altersvorsorge – der Basisvorsorge.

Schicht 1 – Die Basisvorsorge: Fundament Ihrer Rentensicherung

Die erste Schicht des 3-Schichten-Modells umfasst unter anderem die gesetzliche Rentenversicherung. Diese ist den meisten geläufig, denn als Arbeitnehmer/-in zahlt man automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Sie bildet die Grundlage der Alterssicherung in Deutschland und ist ein unverzichtbarer Bestandteil jeder rente beratung.

Bestimmte Berufsgruppen zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein, sondern nutzen andere Durchführungswege, welche dennoch zur Schicht 1 zählen. Dazu gehören unter anderem die berufsständischen Versorgungswerke (z.B. für Ärzte, Anwälte oder Architekten), die landwirtschaftlichen Alterskassen und die Beamtenversorgung. Zur ersten Schicht gehört auch die sogenannte private Basisrentenversicherung, auch als Rürup-Rente bekannt. Diese ist vor allem für Gutverdiener/-innen mit einem hohen Steuersatz oder für Selbstständige interessant, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder diese freiwillig aufstocken möchten.

Die Produkte der ersten Schicht werden vom Staat steuerlich gefördert. Die Beiträge können als Sonderausgaben zu 100 % von der Steuer abgesetzt werden. Dabei gilt ein jährlicher Höchstbetrag von 27.565,00 € (Stand 2024) für Singles und 55.132 € für Verheiratete.

Ein kurzes und vereinfachtes Beispiel zur Steuerersparnis:

Stellen wir uns einfach vor, dass Sie eine Basisrentenversicherung abgeschlossen haben. Wenn Sie im Jahr 2024 pro Monat 500 € in diese Basisrente einzahlen, dann ist die gesamte Summe der Beiträge (6.000 € im Jahr) zu 100 % absetzbar. Ihre eingezahlten Beiträge in die Basisrente mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen. Wenn wir von einem Steuersatz von 42 % ausgehen (was ab einem Jahresverdienst von ca. 66.761 € im Jahr 2024 der Fall ist), dann würden Sie 2.520 € an Steuererstattung erhalten. Effektiv haben Sie in unserem Beispiel statt der 6.000 € „nur“ 3.480 € netto entrichtet (6.000 € – 2.520 €). Um die Beiträge von der Steuer abzusetzen, sollten Sie sich einen entsprechenden Versicherungsanbieter suchen, der eine kostengünstige und leistungsstarke Basisrentenversicherung anbietet. Dies ist eines der wichtigsten Kriterien, damit sich eine Basisrente auch „lohnt“.

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Wichtiger Hinweis zu Kosten:

Der Kostenunterschied zwischen den Versicherungen ist teilweise enorm und kann über die Laufzeit hinweg mehrere 10.000 € an Ablaufleistung ausmachen. In jedem Fall sollten Sie sich hinsichtlich einer sogenannten Nettopolice erkundigen, welche keine Abschluss- und Vertriebskosten hat und zudem durch geringe laufende Kosten glänzt. Solche Policen sind entscheidend, um das Maximum aus Ihrer Altersvorsorge herauszuholen. Informationen hierzu finden Sie auch im Kontext von Anbietern wie devk rentenversicherung.

Eigenschaften der Basisrente – Flexibilität und Besteuerung:

Die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge klingt im ersten Moment für die meisten sehr vorteilhaft. Doch wie eingangs erwähnt, gehen staatliche Förderungen oftmals einher mit einer geringen Flexibilität und einer späteren Besteuerung der Rente. So auch bei der Basisrente:

  • Keine Kapitalentnahme: Sie können aus der Basisrente kein Kapital entnehmen, weder in der Ansparphase noch in der Rentenphase. Dies ist vergleichbar mit der gesetzlichen Rentenversicherung, bei der Sie ebenfalls kein Geld vorzeitig entnehmen können.
  • Nachgelagerte Besteuerung: Die Auszahlung aus der Basisrente in der Rentenphase ist voll steuerpflichtig. Dabei gilt das sogenannte nachgelagerte Besteuerungsprinzip. Die Höhe der Steuer hängt dann von Ihrem persönlichen Steuersatz im Rentenalter ab. Dieser ist in der Regel niedriger als im Erwerbsleben.

Beispiel zur Rentenbesteuerung:

Nehmen wir an, Sie gehen im Jahr 2040 in Rente. Ihr Steuersatz liegt dann bei 25 % und Sie erhalten eine monatliche Auszahlung aus Ihrer Basisrente in Höhe von 1.000 €.

1.000 € * 25 % = 250 € Steuerlast

Demnach werden aus Ihren 1.000 € Rente nur noch 750 € Nettorente. Dafür konnten Sie während der Ansparphase im Idealfall erheblich Steuern sparen.

Zusammenfassung der Vor- und Nachteile der Schicht 1 (Basisvorsorge):

Vorteile:

  • Hohe steuerliche Förderung während der Ansparphase
  • Garantierte lebenslange Rente
  • Gesetzlicher Insolvenzschutz
  • Keine Anrechnung auf die Grundsicherung im Alter

Nachteile:

  • Volle Besteuerung in der Auszahlungsphase
  • Keine Kapitalauszahlung und eingeschränkte Vererbung möglich
  • Viele Tarife haben hohe Kosten (Stichwort Nettopolice)

Wenn Sie sich für die Basisrente interessieren, sollten Sie unbedingt auf die Wahl des passenden Anbieters und Tarifs achten, um die bestmöglichen Konditionen zu erzielen.

Schicht 2 – Die Zusatzvorsorge: Staatlich geförderte Ergänzungen

Die zweite Schicht des 3-Schichten-Modells umfasst die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und die private Riester-Rente. Diese Formen der Altersvorsorge sind für Arbeitnehmer/-innen gedacht, die ihre gesetzliche Rente aufbessern möchten. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sind diese beiden Durchführungswege freiwillig, werden aber vom Staat oder vom Arbeitgeber gefördert.

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen als Arbeitnehmer/-in und dem Arbeitgeber, bei der ein Teil des Bruttogehalts in eine betriebliche Rentenversicherung umgewandelt wird. Hierbei haben Sie die Möglichkeit, unterschiedliche Durchführungswege zu wählen, die sich unter anderem in ihren Details unterscheiden:

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Unterstützungskasse
  • Pensionszusage

Im Zuge der sogenannten Entgeltumwandlung können Sie 8 Prozent Ihres Lohnes ohne Abzug von Steuern und 4 Prozent ohne Abzug von Sozialabgaben in die bAV investieren. Allerdings gibt es dabei eine Grenze, die sich nach der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung richtet und sich jährlich ändert. 2024 können demnach monatlich 604 € und jährlich 7.248 € steuerfrei in die Betriebsrente fließen. Der sozialabgabefreie Anteil beträgt monatlich 302 € und jährlich 3.624 €. Der steuerfreie Anteil bei den Durchführungswegen Unterstützungskasse und der Direktzusage ist unbegrenzt. Sie eignen sich deshalb besonders für Gutverdiener, deren Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegt. Bei den Sozialabgaben liegt die Grenze wie bei den anderen Durchführungswegen bei 4 Prozent.

Arbeitgeberzuschuss und Portabilität:

Der Arbeitgeber muss mindestens 15 Prozent des umgewandelten Gehalts als Zuschuss zur bAV zahlen, wenn er dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart. Dies gilt für Neuverträge ab dem Jahr 2019 und für Bestandsverträge ab dem Jahr 2022. Sie als Arbeitnehmer/-in haben einen gesetzlichen Anspruch auf die bAV, auch wenn Sie den Arbeitgeber wechseln. Die bAV kann entweder mitgenommen oder übertragen werden, was eine wichtige Eigenschaft für die finanzielle Planung ist.

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Nachteile der bAV:

Wie wir gelernt haben, gibt es bei steuerlichen Vorteilen in der Regel auch gewisse Nachteile, die man beachten sollte. So auch bei der bAV, denn die Auszahlungen im Rentenalter sind steuer- und sozialversicherungspflichtig. Auch hier gilt das nachgelagerte Besteuerungsprinzip: Die Steuer wird erst fällig, wenn die Rente bezogen wird. Die Höhe der Steuer hängt vom persönlichen Steuersatz im Rentenalter ab.

Hinweis zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen:

Wenn Sie im Rentenalter Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind, dann müssen Sie außerdem auf Ihre Rente aus der bAV den vollen Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (ca. 18 %) zahlen. Hier gibt es allerdings einen Freibetrag von 176,75 € (Stand 2024). Das bedeutet, dass es nur den Teil der Rente aus der bAV betrifft, der diese Grenze übersteigt. Da oftmals der Arbeitgeber einen festen Versicherungspartner an seiner Seite hat, mit dem Sie als Arbeitnehmer/-in einen Vertrag abschließen müssen, haben Sie nicht die freie Wahl, welche Versicherung und welchen Tarif Sie wählen können. In nahezu allen Fällen wird hierbei keine Nettopolice, sondern eine kostenseitig teurere Bruttopolice angeboten.

Die Riester-Rente

Die private Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Rentenversicherung, die jeder abschließen kann, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist oder einen Anspruch auf Kindererziehungsgeld hat. Sie ist eine oft diskutierte Option für die Zusatzvorsorge, die im Rahmen einer umfassenden Finanzplanung, die auch die 10 20 regel finanzen berücksichtigen sollte, beleuchtet werden muss.

Vorteile der Riester-Rente:

  • Steuerliche Absetzbarkeit: Die Beiträge sind bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 € pro Jahr als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar.
  • Staatliche Zulagen: Als Sparer/-in erhält man eine jährliche Grundzulage von 175 € und eine Kinderzulage von 185 € pro Kind (300 € für Kinder, die ab 2008 geboren wurden). Um die volle Zulage zu erhalten, müssen Sie mindestens 4 Prozent Ihres Vorjahreseinkommens (maximal 2.100 €) in den Riester-Vertrag einzahlen.

Nachteile der Riester-Rente:

Neben den Vorteilen gibt es aber auch nachteilige Effekte bei der Riester-Rente:

  • Geringe Flexibilität: Während der Ansparphase können Sie keine Auszahlungen aus der Riester-Rente vornehmen. Im Rentenalter können Sie maximal 30 % des gesamten Kapitals als Einmalzahlung entnehmen, der Rest muss verrentet werden.
  • Anlagebeschränkungen: Da die Versicherung Ihnen eine sogenannte Beitragsgarantie geben muss, darf nur relativ risikoarm investiert werden. Somit wird nur ein festgelegter Teil in mögliche ertragreiche Anlageklassen (z.B. ETFs) investiert.
  • Kosten: Nur wenige Versicherungsgesellschaften bieten im Bereich der Riester-Rente die interessanten Nettopolicen an.
  • Anrechnung auf Grundsicherung: In der Rentenphase wird die Riester-Rente auf die Grundsicherung im Alter und auch auf andere Sozialleistungen angerechnet. Der aktuelle Freibetrag (Stand 2023) liegt bei einer monatlichen Rente von 251 €.
  • Nachgelagerte Besteuerung: In der Rentenphase muss die Rente aus der Riester-Rente voll versteuert werden. Auch hier gilt das nachgelagerte Besteuerungsprinzip. Die Höhe der Steuer hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz im Rentenalter ab.

Beispiel zur Besteuerung der Riester-Rente:

Nehmen wir an, Sie gehen im Jahr 2040 in Rente. Ihr Steuersatz liegt dann bei 25 % und Sie erhalten eine monatliche Auszahlung aus Ihrer Riester-Rente in Höhe von 300 €.

300 € * 25 % = 75 € Steuerlast

Demnach werden aus Ihren 300 € Rente nur noch 225 € Nettorente.

Die Riester-Rente ist ein heiß diskutiertes Thema, und häufig liest man in den Medien, dass sich diese nicht „lohnen“ würde. Wir sind ebenfalls kritische Betrachter der Riester-Rente, müssen aber konstatieren, dass man bei diesem Vorsorgemodell keine pauschale Antwort darauf geben kann, ob sich die Riester-Rente lohnt oder nicht. Es kommt auf die persönliche Situation (Bruttogehalt, Kinder, Risikobereitschaft etc.) an. Unserer Meinung nach „lohnt“ sich eine Riester-Rente nur in wenigen Fällen und dann im Idealfall in Form einer sogenannten Nettopolice. Hier gibt es weniger als eine Handvoll Anbieter am Markt, die bei uns in die engere Auswahl kommen. In jedem Fall ist dabei eine individuelle Beratung notwendig.

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Zusammenfassung der Vor- und Nachteile der Schicht 2 (Zusatzvorsorge):

Vorteile:

  • Steuerliche Förderung in der Ansparphase
  • Zusätzliche Zulagen vom Staat oder vom Arbeitgeber
  • Garantierte lebenslange Rente
  • Gesetzlicher Insolvenzschutz
  • Keine Anrechnung auf die Grundsicherung im Alter (nur bAV, Riester bis Freibetrag)

Nachteile:

  • Volle Besteuerung in der Auszahlungsphase
  • Geringe Flexibilität in der Anspar- und Rentenphase (insbesondere Riester)

Kommen wir nun zur letzten und für viele unserer Kunden/-innen der interessantesten Schicht im Bereich der Altersvorsorge – der dritten Schicht, die die größte Flexibilität bietet.

Schicht 3 – Die private Altersvorsorge: Flexibilität und Steueroptimierung

Die dritte Schicht der Altersvorsorge umfasst alle privaten Vorsorgemaßnahmen, die nicht der ersten oder zweiten Schicht zugeordnet werden können. Hierzu zählen beispielsweise private Rentenversicherungen (auch umgangssprachlich ETF-Rentenversicherung genannt), Lebensversicherungen, Immobilien oder auch ETF-Sparpläne. In diesem Abschnitt beziehen wir uns primär auf die sogenannte private Rentenversicherung, da diese bei uns am häufigsten angefragt wird und eine attraktive Form der rente beratung darstellt.

Eine private Rentenversicherung wird während der Ansparphase nicht steuerlich gefördert. Dafür können Sie in der Renten- oder Auszahlungsphase von gewissen steuerlichen Vorteilen profitieren. Hierauf kommen wir gleich noch etwas ausführlicher zu sprechen (Stichwort Halbeinkünfteverfahren und Ertragsanteilbesteuerung).

Im Gegensatz zu den anderen Produkten aus der ersten und zweiten Schicht ist eine private Rentenversicherung recht flexibel. Während der Ansparphase können Sie beispielsweise Kapital entnehmen oder auch Sonderzahlungen leisten. Am Ende der Vertragslaufzeit haben Sie zudem unterschiedliche Möglichkeiten, sich das Kapital auszahlen zu lassen.

Optionen zur Kapitalauszahlung in Schicht 3:

  1. Lebenslange Rente mit Ertragsanteilbesteuerung:
    Sie können eine lebenslange Rente vereinbaren und von der Ertragsanteilbesteuerung profitieren. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn Sie eine kontinuierliche Einkommensquelle im Alter wünschen.

    Beispiel zur Ertragsanteilbesteuerung:

    Nehmen wir an, Sie haben Ihr 67. Lebensjahr vollendet und möchten sich neben Ihrer gesetzlichen Rente Ihre private Altersvorsorge auszahlen lassen. Da Sie gerne eine lebenslange Rente aus Ihrer privaten Rentenversicherung beziehen wollen, wird Ihre Rente mit dem Ertragsanteil besteuert.

    Wir gehen davon aus, dass Sie aus Ihrer Rentenversicherung 500 € im Monat erhalten. Ein Blick in die Tabelle der Besteuerung des Ertragsanteils macht deutlich, dass bei Rentenbeginn mit 67 Jahren 17 % der Rente steuerpflichtig sind. Wir gehen nun davon aus, dass Sie im Rentenalter einen Steuersatz von 30 % haben. Die Rechnung sieht dann wie folgt aus:

    Die 500 € monatliche Rente aus Ihrer privaten Rentenversicherung werden zu 17 % versteuert:
    500 € * 17 % = 85 €

    Diese 85 € werden nun mit Ihrem persönlichen Steuersatz (in unserem Beispiel 30 %) versteuert:
    85 € * 30 % = 25,50 €

    Demnach haben Sie einen Steuerabzug von monatlich 25,50 €. Das bedeutet, dass von Ihren 500 € privater Rente monatlich 474,50 € netto übrigbleiben.

    Wenn Sie sich das Kapital als lebenslange Rente auszahlen lassen möchten, dann sollten Sie neben niedrigen Kosten (Stichwort Nettopolice) zudem auf den Rentenfaktor achten.

  2. Einmalige Kapitalauszahlung mit Halbeinkünfteverfahren:
    Sie können sich aber auch Ihr gesamtes Kapital „auf einen Schlag“ auszahlen lassen. In diesem Fall kann man dann von dem sogenannten Halbeinkünfteverfahren profitieren, sofern die Mindestlaufzeit von 12 Jahren und das Mindestalter von 62 Jahren bei Auszahlung erfüllt sind.

    Beispiel zum Halbeinkünfteverfahren:

    Nehmen wir an, dass Ihre Rentenversicherung im Rentenalter einen Wert von 300.000 €