Die private Vorsorge in der Schweiz ist ein entscheidender Baustein für finanzielle Sicherheit im Alter und bietet zugleich erhebliche steuerliche Vorteile. Insbesondere die Säule 3a, die gebundene Vorsorge, ist ein mächtiges Instrument, um die jährliche Steuerlast spürbar zu senken. Doch um das volle Potenzial auszuschöpfen, ist es wichtig, die Regeln zu kennen und die Beiträge korrekt in der Steuererklärung anzugeben. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie mit der 3. Säule gezielt Steuern sparen und worauf Sie bei der Versteuerung Ihrer Vorsorgegelder achten müssen, und klärt die Frage, ob eine lebensversicherung abschließen sinnvoll ist.
Die Säule 3a: Ihr Schlüssel zu erheblichen Steuerersparnissen
Der grösste Vorteil der Säule 3a liegt in der direkten Abzugsfähigkeit der eingezahlten Beiträge vom steuerbaren Einkommen. Dies reduziert Ihre Einkommenssteuerlast unmittelbar und effektiv, Jahr für Jahr.
Wie hoch sind die maximalen Abzüge?
Der Gesetzgeber hat klare Obergrenzen für die steuerlich abzugsfähigen Einzahlungen in die Säule 3a definiert. Für das Jahr 2024 gelten folgende Maximalbeträge:
- Für Angestellte mit Pensionskasse (2. Säule): Sie können bis zu CHF 7’056 pro Jahr einzahlen und diesen Betrag vollständig von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.
- Für Selbstständigerwerbende ohne Pensionskasse: Sie dürfen bis zu 20 % ihres Nettoerwerbseinkommens, maximal jedoch CHF 35’280 pro Jahr, in die Säule 3a einzahlen.
Diese Beträge werden regelmässig angepasst, daher ist es ratsam, sich jährlich über die aktuellen Obergrenzen zu informieren.
Der direkte Effekt auf Ihre Steuerrechnung
Um die konkrete Ersparnis zu verdeutlichen, hilft ein einfaches Rechenbeispiel: Angenommen, Ihr Grenzsteuersatz (der Steuersatz, mit dem Ihr höchster Einkommensteil besteuert wird) liegt bei 30 %. Wenn Sie als Angestellter den Maximalbetrag von CHF 7’056 einzahlen, sparen Sie direkt CHF 2’116.80 an Einkommenssteuern (7’056 CHF * 30 %). Dieses Geld bleibt Ihnen für andere Ausgaben oder Investitionen erhalten.
Korrekte Deklaration in der Steuererklärung: So geht’s
Um von den Steuerabzügen zu profitieren, ist eine korrekte Angabe in Ihrer jährlichen Steuererklärung unerlässlich. Dabei muss klar zwischen der Säule 3a und der Säule 3b unterschieden werden.
Beiträge zur gebundenen Vorsorge (Säule 3a)
Ihre geleisteten Einzahlungen in die Säule 3a tragen Sie in Ihrer Steuererklärung unter der Rubrik „Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a)“ ein. Als Nachweis dient die Steuerbescheinigung, die Sie jährlich von Ihrer Bank oder Versicherungsgesellschaft erhalten. Bewahren Sie dieses Dokument gut auf, da es vom Steueramt eingefordert werden kann.
Was gilt für die freie Vorsorge (Säule 3b)?
Einzahlungen in die Säule 3b, beispielsweise in eine freie Lebensversicherungspolice, sind steuerlich weniger attraktiv. Sie können theoretisch unter dem Posten „Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien“ geltend gemacht werden. Allerdings gibt es auch hier Maximalbeträge, die je nach Kanton und Lebenssituation (ledig, verheiratet, mit/ohne Pensionskasse) variieren. In der Praxis ist das Abzugspotenzial hier stark begrenzt, da in derselben Rubrik auch die Prämien für die Kranken- und Unfallversicherung eingetragen werden. Meistens wird der maximal zulässige Abzug bereits durch die Krankenkassenprämien vollständig ausgeschöpft, wodurch für die rückkaufswerte von 3b-Policen kein Spielraum mehr bleibt.
Vermögens- und Einkommenssteuer: Was Sie wissen müssen
Neben den jährlichen Abzügen hat die Vorsorge auch Auswirkungen auf die Vermögens- und später auf die Einkommenssteuer.
Säule 3a: Steuerfrei während der Ansparphase
Ein weiterer wesentlicher Vorteil der Säule 3a ist, dass das angesparte Kapital während der gesamten Laufzeit von der Vermögenssteuer befreit ist. Zudem sind auch die Erträge, wie Zinsen oder Dividenden, die innerhalb des Vorsorgegefässes erzielt werden, von der Einkommens- und Verrechnungssteuer ausgenommen. Ihr Kapital kann also steuerfrei wachsen.
Die Säule 3b und die Vermögenssteuer
Anders verhält es sich bei rückkaufsfähigen Lebensversicherungen der Säule 3b. Diese Policen, bei denen der Versicherungsvertrag aufgelöst und ein Rückkaufswert gefordert werden kann, gelten als Teil des steuerbaren Vermögens. Der sogenannte rückkaufswert fondsgebundene lebensversicherung muss jährlich in der Steuererklärung als Vermögen deklariert werden. Die Höhe dieses Wertes wird Ihnen von Ihrer Versicherungsgesellschaft mitgeteilt. Unabhängig vom Anbieter, sei es eine Grossbank oder eine sparkasse lebensversicherung, der steuerliche Wert muss korrekt angegeben werden.
Der garantierter rückkaufswert lebensversicherung bildet dabei die Basis für die Besteuerung und unterliegt der kantonalen Vermögenssteuer.
Besteuerung bei der Auszahlung der Säule 3a
Erst im Moment der Auszahlung – frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter – wird das Kapital aus der Säule 3a besteuert. Diese Kapitalleistung wird getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Steuersatz versteuert. Um die Steuerprogression zu brechen, empfiehlt es sich, frühzeitig mehrere 3a-Konten zu eröffnen und diese gestaffelt über mehrere Jahre zu beziehen.
Fazit: Vorausschauend planen und Steuern optimieren
Die Säule 3a ist eines der effektivsten Instrumente für Privatpersonen in der Schweiz, um die Steuerbelastung zu senken und gleichzeitig für das Alter vorzusorgen. Die jährlichen Steuerabzüge, das steuerfreie Wachstum des Kapitals und die privilegierte Besteuerung bei der Auszahlung machen sie zu einem unverzichtbaren Bestandteil einer smarten Finanzplanung. Nutzen Sie die maximalen Einzahlungsmöglichkeiten, um Ihre Steuerrechnung zu optimieren und einen wichtigen Grundstein für Ihre finanzielle Zukunft zu legen. Es ist an der Zeit, Ihre Vorsorgestrategie zu überprüfen und das volle Potenzial der gebundenen Vorsorge auszuschöpfen.
