Lebensversicherung Auszahlung: So versteuern Sie Ihre Kapitalerträge

Wenn Sie Ihre private Kapitallebens- oder Rentenversicherung, die nach 2004 abgeschlossen wurde, als Einmalzahlung erhalten, fallen unweigerlich Steuern an. Dies ist im Alterseinkünftegesetz klar geregelt, das solche Policen der dritten Schicht der Altersvorsorge zuordnet. Das Verständnis der steuerlichen Aspekte ist entscheidend, um unnötige Abzüge zu vermeiden und Ihre finanziellen Vorteile zu maximieren. Viele Aspekte der Altersvorsorge, wie beispielsweise der Ruhensbetrag bei Witwenrente, erfordern eine genaue Kenntnis der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen.

Was wird bei der Auszahlung Ihrer Versicherung fällig?

Die Art der Auszahlung kann variieren und hat Einfluss auf die steuerliche Betrachtung. Die häufigsten Formen sind:

  • Ablaufleistung: Erhalten Sie bei Beginn Ihres Ruhestands eine einmalige Summe, spricht man von der Ablaufleistung. Diese setzt sich aus Ihren eingezahlten Beiträgen abzüglich Kosten, den laufend gutgeschriebenen Überschüssen der Versicherung und dem Schlussbonus zusammen.
  • Rückkaufswert: Wenn Sie Ihren Vertrag vorzeitig kündigen, erhalten Sie in der Regel den Rückkaufswert. Dies ist die Summe Ihrer eingezahlten Beiträge, abzüglich Kosten und eines Stornoabschlags.
  • Verkaufserlös: Entscheiden Sie sich für den Verkauf Ihrer Lebensversicherung, liegt die Kaufsumme meist einige Prozentpunkte über dem Rückkaufswert. Der Käufer führt den Vertrag fort und kann noch Renditen erzielen. Finanztip empfiehlt, sich mehrere Angebote von spezialisierten Ankäufern einzuholen, bevor eine Kündigung als letzte Option in Betracht gezogen wird.
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Wie die Auszahlung versteuert wird: Ertrag und Abgeltungssteuer

Steuerpflichtig ist nicht die gesamte Summe, die Sie erhalten, sondern ausschließlich Ihr Ertrag. Dieser Unterschiedsbetrag – die Differenz zwischen der tatsächlich ausgezahlten Summe und Ihren eingezahlten Beiträgen – stellt den zu versteuernden Gewinn dar.

Dieser Gewinn aus Lebens- und Rentenversicherungen wird als Kapitaleinkunft behandelt. Grundsätzlich unterliegt er der Abgeltungssteuer von 25 Prozent. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass in bestimmten Fällen stattdessen Ihr persönlicher Einkommensteuersatz zur Anwendung kommen kann – ein Umstand, den wir im nächsten Abschnitt genauer beleuchten werden.

Das Halbeinkünfteverfahren: Wann zahlen Sie nur die Hälfte der Steuern?

Eine erhebliche Steuerersparnis bietet das sogenannte Halbeinkünfteverfahren, bei dem nur die Hälfte Ihres Gewinns versteuert werden muss. Dies greift, wenn die 12/60- oder 12/62-Regel erfüllt ist (gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Die Bedingungen dafür sind:

  • Ihr Versicherungsvertrag muss mindestens 12 Jahre gelaufen sein.
  • Die Auszahlung muss frühestens ab dem 60. Lebensjahr erfolgen. Für Verträge, die ab 2012 abgeschlossen wurden, gilt ein Mindestalter von 62 Jahren.

Wird diese Regel erfüllt, zahlen Sie auf den halben Gewinn nicht die Abgeltungssteuer, sondern Ihren persönlichen Einkommensteuersatz (§ 32d Abs. 2 S. 2 EStG).

Eine wichtige Besonderheit betrifft Verträge, die ab dem 1. April 2009 abgeschlossen wurden: Die Todesfallsumme muss bis zum Ende der Vertragslaufzeit mindestens 50 Prozent aller gezahlten Beiträge ausmachen (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 6 EStG). Viele Verträge sind bereits entsprechend konstruiert. Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Vertrag diese Anforderung erfüllt, empfiehlt es sich, direkt bei Ihrer Versicherung nachzufragen.

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Die Steuererklärung: Ihr Weg zur optimalen Steuerrückerstattung

Das Einreichen einer Steuererklärung ist unerlässlich, um die Vorteile der Halbeinkünfteregelung nutzen zu können. Ohne sie verschenken Sie potenziell viel Geld, da Ihre Versicherung bei der Auszahlung zunächst die Abgeltungssteuer auf den vollen Gewinn an das Finanzamt abführt. Dies führt dazu, dass Ihnen zunächst etwa ein Viertel weniger der tatsächlichen Auszahlung auf Ihrem Konto gutgeschrieben wird.

Erst mit Ihrer Steuererklärung können Sie die Halbeinkünfteregelung geltend machen. Tragen Sie dafür in Zeile 30 der Anlage KAP (für die Steuererklärung 2024) den vollen Gewinn aus der Auszahlung Ihrer Lebensversicherung ein. Die Höhe des Auszahlungsgewinns wird Ihnen von Ihrer Versicherung mitgeteilt. Bereits abgezogene Steuern vermerken Sie in den Zeilen 43 bis 45. Das Finanzamt berücksichtigt dann automatisch, dass für diese Kapitaleinkünfte die Halbeinkünfteregelung greift und wendet auf die Hälfte Ihres Gewinns Ihren persönlichen Einkommensteuersatz an.

Freibetrag optimal nutzen: So sparen Sie zusätzlich Steuern

Um den vollen Sparer-Pauschbetrag (aktuell 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für Verheiratete) optimal auf Ihren halben Auszahlungsgewinn anrechnen zu lassen, gehen Sie wie folgt vor: Tragen Sie in Zeile 16 der Anlage KAP ein, wie viel Freibetrag Sie bereits für andere Kapitaleinkünfte verbraucht haben, und in Zeile 17 den bereits in Anspruch genommenen Freibetrag. Beantragen Sie zudem in Zeile 5 der Anlage KAP, dass das Finanzamt den „Steuereinbehalt“ überprüft.

In diesem Szenario rechnet das Finanzamt Ihnen den gesamten Freibetrag auf Ihren Gewinn aus der Auszahlung an. Der verbleibende Rest wird dann in der Regel mit der Einkommensteuer versteuert. Im Gegenzug werden Ihre regulären Kapitaleinkünfte vom ersten Euro an mit Abgeltungssteuer belegt. Wenn Ihr persönlicher Einkommensteuersatz jedoch höher ist als 25 Prozent, kann sich dieser „Tausch“ lohnen und zu einer höheren Steuerrückerstattung führen.

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Verkauf oder Beleihung der Lebensversicherung: Was ist zu beachten?

Sollten Sie Ihren Vertrag an einen Ankäufer verkaufen, fällt stets die Abgeltungssteuer auf den gesamten Unterschiedsbetrag zwischen Kaufpreis und eingezahlten Beiträgen an. Der Verkaufserlös wird klassisch als Kapitaleinkunft behandelt, und die Abgeltungssteuer wird von Ihrer Versicherung direkt an das Finanzamt abgeführt.

Über die Steuererklärung können Sie lediglich den Sparer-Pauschbetrag (1.000 Euro bzw. 2.000 Euro für Verheiratete) anrechnen lassen. Die entsprechenden Werte tragen Sie in die Zeilen 7 und 16 der Anlage KAP ein.

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie dringend Geld aus Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung benötigen, rät Finanztip derzeit zur Beleihung des Vertrags. Die Option des Verkaufs steht Ihnen im Jahr 2025 aufgrund der hohen Zinsen voraussichtlich nicht mehr zur Verfügung, da alle ehemals von Finanztip empfohlenen Ankäufer ihre Tätigkeit eingestellt haben.

Fazit

Die Auszahlung Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung kann eine komplexe Angelegenheit sein, insbesondere im Hinblick auf die steuerliche Behandlung. Das Verständnis der Regeln zur Abgeltungssteuer, des Halbeinkünfteverfahrens und der Möglichkeiten zur optimalen Nutzung des Sparer-Pauschbetrags ist entscheidend, um Ihre finanzielle Situation zu optimieren. Eine frühzeitige und detaillierte Auseinandersetzung mit diesen Themen sowie die sorgfältige Erstellung Ihrer Steuererklärung können Ihnen erhebliche Steuervorteile sichern. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich stets, professionelle steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um individuelle Besonderheiten zu klären und die bestmöglichen Entscheidungen zu treffen.