Das Mpox-Virus, umgangsgleich als Affenpockenvirus bekannt, hat in den letzten Jahren weltweit Aufmerksamkeit erregt. Als Teil der Gattung der Orthopoxviren gehört es zu einer Virenfamilie, die auch andere bedeutsame Erreger umfasst. Unser Ziel bei Shock Naue ist es, Ihnen eine umfassende und verständliche Informationsquelle zu diesem Virus zu bieten, die von den Grundlagen über die Übertragungswege bis hin zu den aktuellen Empfehlungen für Deutschland reicht. Erfahren Sie, wie Sie sich und andere schützen können und welche Maßnahmen im Umgang mit Mpox wichtig sind.
Was ist das Mpox-Virus? Der Erreger im Detail
Das Mpox-Virus (Orthopoxvirus monkeypox) ist ein Mitglied der Gattung Orthopoxvirus. Zu dieser Familie zählen neben dem Mpox-Virus auch die Erreger von Kamelpocken, Kuhpocken und Vaccinia. Bemerkenswert ist, dass auch das Variola-Virus, verantwortlich für die 1980 ausgerotteten Menschenpocken, zu dieser Gattung gehörte. Das natürliche Reservoir des Mpox-Virus wird primär in Hörnchen und Nagetieren in afrikanischen Endemiegebieten vermutet, darunter Länder wie Nigeria, Kamerun, die Demokratische Republik Kongo und die Republik Kongo. Menschen und Affen gelten als Fehlwirte, können sich jedoch infizieren, erkranken und das Virus weiterübertragen. Das Mpox-Virus wird in zwei Hauptkladen unterteilt: Klade I (ehemals zentralafrikanisch) und Klade II (ehemals westafrikanisch), die jeweils weitere Subkladen umfassen.
Woher kommt Mpox? Geschichte und weltweites Vorkommen
Affenpocken wurden erstmals 1958 in einem Labor bei Affen identifiziert, obwohl afrikanische Nagetiere als das Hauptreservoir des Mpox-Virus gelten, insbesondere in West- und Zentralafrika. Menschliche Erkrankungen wurden seit den 1970er-Jahren in endemischen Gebieten Afrikas gemeldet. Ab 2003 kam es zu sporadischen Infektionen außerhalb des afrikanischen Kontinents, die meist auf Reisen oder den Import infizierter Tiere zurückzuführen waren. Die ersten dokumentierten Mensch-zu-Mensch-Übertragungen außerhalb des Tierreichs wurden im Rahmen eines noch andauernden Ausbruchsgeschehens ab 2017 in Nigeria beschrieben.
Seit Mai 2022 wurde ein globaler Ausbruch der Mpox-Virus Klade IIb beobachtet, bei dem Fälle außerhalb Afrikas und ohne bekannte Reiseanamnese in Endemiegebiete auftraten. Charakteristisch für diesen Ausbruch war eine anhaltende Mensch-zu-Mensch-Übertragung, vor allem bei engen Kontakten und im Rahmen sexueller Aktivitäten unter Männern (MSM). In Deutschland wurden die meisten Fälle zwischen Frühsommer und Herbst 2022 gemelnt, wobei die Fallzahlen nach intensiven Public-Health-Maßnahmen seither deutlich zurückgegangen sind. Aktuell werden nur noch vereinzelt Mpox-Fälle der Klade IIb registriert.
Am 14. August 2024 rief die WHO aufgrund eines seit 2023 beobachteten Anstiegs von Klade-I-Infektionen in der Demokratischen Republik Kongo (DRC) und benachbarten Ländern eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite (PHEIC) aus. Seitdem wurden vereinzelt Klade-Ib-Infektionen außerhalb Afrikas nach Exposition in den betroffenen afrikanischen Regionen festgestellt.
Symptome von Mpox: Krankheitsbild erkennen
Die Inkubationszeit für Mpox liegt typischerweise zwischen 5 und 21 Tagen. Beim weltweiten Ausbruch der Westafrika-Klade (Subklade IIb) im Jahr 2022 wurden teilweise kürzere Inkubationszeiten von 1 bis 4 Tagen beobachtet.
Im Allgemeinen verläuft eine Mpox-Infektion milder und ist selbstlimitierend im Vergleich zu den ausgerotteten Menschenpocken. Dennoch können insbesondere bei Kindern oder immungeschwächten Personen schwere Verläufe auftreten. Die Symptome heilen meist innerhalb von 14 bis 21 Tagen ab, wobei auch längere Krankheitsverläufe dokumentiert wurden.
Die Erkrankung kann mit unspezifischen Symptomen wie Fieber, Kopf-, Muskel- und Gelenkschmerzen sowie schmerzhaft geschwollenen Lymphknoten beginnen, oft im Bereich der Eintrittspforte. Typisch für Mpox ist ein charakteristischer Hautausschlag, der sich im Verlauf zu Bläschen und Pusteln entwickelt, die schließlich verkrusten und abfallen. Diese Hauterscheinungen können am gesamten Körper auftreten, finden sich jedoch am häufigsten an der Infektionspforte (z.B. Gesicht, ano-urogenitaler Bereich, Brustkorb und Extremitäten). Läsionen an den Schleimhäuten (Mund-Rachen-Bereich, anorektal oder urogenital) sind meist stark schmerzhaft und können narbig abheilen.
Übertragungswege des Mpox-Virus: Wie es sich ausbreitet
Die Ansteckungsfähigkeit einer Person besteht, solange Symptome vorhanden sind – das heißt, bis alle Haut- und Schleimhautläsionen vollständig abgeheilt und die letzten Krusten abgefallen sind. Dieser Prozess kann bis zu vier Wochen dauern.
Das Mpox-Virus wird hauptsächlich durch direkten Kontakt mit virushaltigen Haut- und Schleimhautläsionen oder infektiösen Krusten übertragen. Weitere Übertragungswege umfassen den Kontakt mit kontaminierten Oberflächen und Gegenständen, wie Kleidung, Bettwäsche, Handtücher, Sexspielzeug, Essgeschirr oder Smartphones, die von infizierten Personen genutzt wurden.
Es ist noch nicht vollständig geklärt, ob das Virus über Samenflüssigkeit oder Vaginalsekret übertragbar ist. Obwohl Mpox-DNA in einigen Studien in Samenflüssigkeit nachgewiesen wurde, ist unklar, ob diese virale DNA tatsächlich infektiös ist. Vorsorglich wird jedoch empfohlen, für acht Wochen nach dem Abheilen aller Hautveränderungen Kondome zu verwenden, da das Virus möglicherweise für eine gewisse Zeit in der Samenflüssigkeit verbleiben kann.
Für eine Übertragung von Mensch zu Mensch durch große Tröpfchen in der Atemluft fehlen bislang ausreichende Beweise. Eine solche Übertragung würde einen sehr engen Face-to-Face-Kontakt erfordern; eine Übertragung durch Aerosole über größere Distanzen erscheint derzeit unwahrscheinlich. Im internationalen Ausbruch der Klade IIb wurde Haut-zu-Haut-Kontakt als primärer Übertragungsweg beschrieben, insbesondere im Rahmen sexueller Kontakte bei Männern, die Sex mit Männern haben (MSM). In den afrikanischen Endemiegebieten kann das Virus auch vom Tier auf den Menschen übertragen werden, etwa durch Bisse, Sekrete, Exkrete oder den Verzehr von Fleisch infizierter Tiere. Weitere Informationen zu Übertragungswegen und Präventionsmöglichkeiten sind auch im Flyer von RKI und BZgA zu Mpox zu finden.
Diagnose von Mpox: So wird eine Infektion festgestellt
Die Labordiagnostik sollte bei einer Symptomatik erfolgen, die mit einer Mpox-Infektion vereinbar ist, und wenn mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft:
- Enger Kontakt zu nachweislich mit Mpox infizierten Menschen innerhalb der letzten 21 Tage vor Symptombeginn.
- Sexuelle Kontakte, auch mit wechselnden Partnern, in den letzten 21 Tagen, insbesondere bei Männern, die Sex mit Männern haben.
- Tierkontakte oder Aufenthalt in Endemiegebieten.
Differentialdiagnostisch sollten unter anderem Windpocken, Gürtelrose, Scharlach, Syphilis oder Herpes simplex-Erkrankungen in Betracht gezogen werden. Für Ärztinnen und Ärzte bietet der STAKOB in Zusammenarbeit mit den DGI-Zentren ein infektiologisches Beratungsnetzwerk zu Mpox-Viren an (Kontaktdaten unter www.rki.de/stakob). Das RKI stellt zudem eine Orientierungshilfe zur Verdachtsabklärung und Maßnahmen zur Verfügung.
Das Mpox-Virus ist ein Erreger der Risikogruppe 3. Gezielte Labortätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 3 müssen stets in Laboren der Schutzstufe 3 durchgeführt werden. Dies umfasst beispielsweise die Bearbeitung von Proben eines laborbestätigten Falls oder die Anzucht von Mpox-Viren. Entsprechende Labore sind beispielsweise das Konsiliarlabor für Pockenviren des RKI oder das Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr München.
Der Virusnachweis erfolgt mittels PCR aus Exsudat, Bläschenflüssigkeit, Pustelinhalt, Krusten oder Tupfern von Hautläsionen sowie anderem klinischen Material während der akuten Krankheitsphase. Es sollte möglichst immer eine Bestimmung der Klade angestrebt werden (z.B. am RKI Konsiliarlabor für Pocken). Antikörpernachweise sind aufgrund von Kreuzreaktionen häufig nicht aussagekräftig. Informationen zur Probenentnahme und zum Versand können hier abgerufen werden: RKI Konsiliarlabor für Pockenviren.
Behandlung von Mpox: Therapieoptionen und Linderung der Symptome
Die Behandlung einer Mpox-Erkrankung konzentriert sich hauptsächlich auf die Linderung der Symptome, zum Beispiel durch Schmerzmittel und gegebenenfalls topisch anwendbare Zinkschüttelmixturen zur Versorgung der Hautläsionen. Antivirale Mittel wie Tecovirimat sind in der EU zwar zugelassen, aber in Deutschland nur eingeschränkt verfügbar. Sie werden primär bei Patienten mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf eingesetzt. Ausführliche Hinweise zur Behandlung finden Sie auf der Internetseite des Ständigen Arbeitskreises der Kompetenz- und Behandlungszentren für Krankheiten durch hochpathogene Erreger (STAKOB). Die Behandlung unterscheidet sich derzeit nicht zwischen Klade I und Klade II.
Impfung gegen Mpox: Schutz und Empfehlungen der STIKO
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen Affenpocken/Mpox für Personen ab 18 Jahren, die Kontakt mit dem Erreger hatten (Postexpositionsprophylaxe (PEP)). Zusätzlich wird die Impfung für Personen mit erhöhtem Expositions- und Infektionsrisiko empfohlen, dazu gehören Männer, die Sex mit Männern haben und häufig den Partner wechseln, sowie Laborpersonal.
Für die Mpox-Impfung steht in der EU der Pockenimpfstoff Imvanex zur Verfügung, der seit Juli 2022 auch für Personen ab 18 Jahren gegen Mpox zugelassen ist. Die Grundimmunisierung umfasst zwei Impfdosen im Abstand von mindestens 28 Tagen. Bei Personen, die bereits eine Pockenimpfung erhalten haben, ist nur eine Impfdosis erforderlich. Der Impfstoff Imvanex enthält ein in Säugetierzellen nicht vermehrungsfähiges Pockenimpfvirus (Modified Vacciniavirus Ankara, Bavaria-Nordic [MVA-BN]). Eine Impfung kann auch bei Menschen mit Immundefizienz durchgeführt werden. Der Impfstoff ist derzeit jedoch nicht für Schwangere sowie Kinder und Jugendliche zugelassen. Der aus den USA importierte Impfstoff Jynneos ist nahezu identisch mit Imvanex und kann äquivalent verwendet werden.
Die detaillierte Impfempfehlung ist auf der Internetseite der STIKO nachzulesen. Es wird davon ausgegangen, dass die verfügbaren Impfstoffe nicht nur gegen die Subklade IIb, sondern auch gegen Klade Ib wirksam sind.
Infektionsschutz bei Mpox: Wichtige Empfehlungen für Betroffene und Kontaktpersonen
Erkrankte Personen sollten enge Kontakte (einschließlich geschütztem Sexualkontakt) mit anderen Menschen vermeiden, bis alle Haut- und Schleimhautläsionen vollständig abgeheilt und die letzten Krusten abgefallen sind. Nach dem vollständigen Abheilen und Abfallen des Schorfs wird für acht Wochen die Verwendung eines Kondoms beim Sex empfohlen, da das Virus möglicherweise noch eine Zeit lang in der Samenflüssigkeit vorhanden sein kann. Ausführliche Verhaltenshinweise für Erkrankte und deren Haushaltsangehörige finden Sie auf den Internetseiten des RKI.
Aufgrund der derzeit noch unzureichenden Datenlage und der damit verbundenen Unsicherheit, ob sich Mpox Klade I-Infektionen hinsichtlich Übertragbarkeit und Symptomatik wie Klade II-Infektionen verhalten, wird bei Verdacht auf oder bestätigter Infektion mit Mpox Klade I eine Isolierung des Patienten bis zur vollständigen Abheilung aller Hautläsionen empfohlen. Bei Patienten ohne Hinweise auf eine Klade I-Infektion (z.B. Reiseanamnese in afrikanische Endemiegebiete) wird im ambulanten Setting eine Isolierung nur dann empfohlen, wenn nicht abdeckbare Läsionen und/oder Allgemein- bzw. Atemwegssymptome vorliegen. Personen, bei denen der Verdacht auf eine durch Orthopockenviren ausgelöste Infektion besteht oder die daran erkrankt sind, dürfen gemäß § 34 Abs. 1 IfSG Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 IfSG nicht betreten oder in diesen tätig sein, bis eine Weiterverbreitung der Erkrankung nicht mehr zu befürchten ist. Eine ausführliche und bei neuen Erkenntnissen angepasste Darstellung der Empfehlungen zum Kontaktpersonenmanagement findet sich auf der Internetseite des RKI.
Hygienemaßnahmen im Gesundheitswesen: Schutz vor Mpox in medizinischen Einrichtungen
Grundsätzlich müssen beim Umgang mit Erkrankten alle Basishygiene-Maßnahmen eingehalten werden. Dazu zählen die konsequente Umsetzung der Händehygiene mit Händedesinfektionsmitteln, die eine nachgewiesene, mindestens „begrenzt viruzide“ Wirksamkeit aufweisen, sowie die Verwendung von medizinischen Einmalhandschuhen unter Beachtung der Indikationen zum Handschuhwechsel. Mit Mpox-Viren infizierte Patienten sollten in einem Einzelzimmer mit eigener Nasszelle isoliert werden.
Medizinisches Personal, das einen Verdachtsfall oder einen laborbestätigten Fall behandelt, muss bei allen Interaktionen, die einen Kontakt mit dem Patienten oder potenziell kontaminierten Bereichen in dessen Umgebung beinhalten, die aus der Gefährdungsbeurteilung resultierenden Schutzmaßnahmen gegen Kontakt- und Tröpfcheninfektionen einhalten. Dazu gehören Schutzkittel, Einweghandschuhe, Schutzbrille, Haube und eine entsprechende Atemschutzmaske.
Bei der täglichen Reinigung und Desinfektion sowie bei der Schlussdesinfektion des Zimmers ist vom Reinigungspersonal persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu tragen. Für die Flächendesinfektion sind Produkte mit nachgewiesener mindestens „begrenzt viruzider“ Wirksamkeit zu wählen. Diese Maßnahmen sind aufrechtzuerhalten, bis alle Läsionen, Schorf und Krusten vollständig abgeheilt bzw. abgefallen sind. Weitere detaillierte Hinweise finden sich in den „Empfehlungen des RKI zu Hygienemaßnahmen im Rahmen der Behandlung und Pflege von Patienten mit einer Infektion durch Monkeypox-Viren in Einrichtungen des Gesundheitswesens“.
Die Mpox-Situation in Deutschland: Aktueller Stand und Risikobewertung
In Deutschland wurden bisher etwa 3800 Infektionen mit dem Mpox-Virus der Subklade IIb bestätigt. Todesfälle wurden bislang in Deutschland nicht registriert (Stand: 22.10.2024). Eine Mpox-Infektion durch Klade Ib wurde in Deutschland nachgewiesen, die im Ausland erworben wurde. Das RKI geht aktuell weiterhin nicht von einer erhöhten Gefährdung durch Klade-I-Viren in Deutschland aus, beobachtet die Situation jedoch sehr genau und passt seine Empfehlungen bei Bedarf an (Stand: 22.10.2024). Auch das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) stuft das Risiko der Subklade Ib für Europa derzeit als „gering“ ein (Stand: 16.08.2024).
Weitere Informationen zur Mpox-Situation in Deutschland finden Sie auf der Internetseite des RKI.
Rechtliche Grundlagen und Meldepflichten bei Mpox in Deutschland
Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 IfSG muss der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an durch Orthopockenviren verursachten Krankheiten namentlich an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Des Weiteren ist nach § 7 Abs. 1 IfSG der direkte oder indirekte Nachweis von Orthopockenviren, sofern er auf eine akute Infektion hinweist, ebenfalls namentlich meldepflichtig. Die Meldungen müssen dem Gesundheitsamt spätestens 24 Stunden nach erlangter Kenntnis vorliegen.
In § 8 IfSG sind die zur Meldung verpflichteten Personen benannt. In § 9 IfSG ist festgelegt, welche Angaben die namentliche Meldung an das Gesundheitsamt enthalten darf.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Mpox
1. Wie werden Affenpocken (von Mensch zu Mensch) übertragen?
Affenpocken zählen nicht zu den klassisch sexuell übertragbaren Erkrankungen (STI), dennoch gelten enge und längere Kontakte wie Umarmungen, Küssen und sexueller Kontakt als maßgebliche Übertragungswege. Eine Übertragung erfolgt durch direkten Haut-zu-Haut-Kontakt mit Körperflüssigkeiten, Bläscheninhalt oder Schorf sowie indirekten Kontakt, zum Beispiel durch kontaminierte Kleidung, Bettwäsche, Handtücher oder Gegenstände. Eine Übertragung über die Luft (Tröpfchen, Aerosole) kann möglicherweise stattfinden, ist nach aktuellem Kenntnisstand jedoch unwahrscheinlich.
Erkrankte Personen sind ansteckend, solange sie Symptome (Haut- und Schleimhautveränderungen) zeigen. Erst nachdem alle Wunden verheilt sind, der Schorf abgefallen ist und sich eine neue Hautschicht gebildet hat, ist eine Ansteckung nicht mehr möglich. Dieser Prozess dauert in der Regel mehrere Wochen.
2. Wie äußert sich eine Infektion mit Mpox?
Die Erkrankung beginnt häufig mit Fieber, Kopf-, Muskel- und Rückenschmerzen, Abgeschlagenheit und geschwollenen Lymphknoten. Im Verlauf (oder auch gleichzeitig) entwickeln sich Hautausschläge in Form von Rötungen, Knoten, Bläschen und Pusteln, die später eintrocknen (oft mit einer zentralen Delle als charakteristischem Merkmal), verkrusten und abfallen. Die Hautveränderungen beginnen häufig lokal und breiten sich dann auf andere Körperteile aus. Diese Hautveränderungen können teilweise sehr schmerzhaft sein. Es kann auch zu bakteriellen Superinfektionen und Nekrosen kommen. Der Virusnachweis erfolgt in der Regel durch Untersuchung der Hautausschläge (z. B. Bläschenflüssigkeit, Pustelinhalt, Krusten) oder gegebenenfalls durch Untersuchung von Material aus Tupfern von Hautläsionen oder anderem klinischen Material (z.B. Rachenabstrich) mittels PCR während der akuten Krankheitsphase.
3. Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es für Mpox?
Die Therapie zielt in erster Linie auf die Linderung der Symptome ab; wichtig ist dabei die Verhinderung bakterieller Superinfektionen. Tecovirimat, ein antivirales Medikament, wurde 2022 in der EU auch zur Behandlung des Affenpockenvirus zugelassen. Der Einsatz von Tecovirimat bleibt jedoch schweren klinischen Verläufen vorbehalten und ist nicht Mittel der ersten Wahl. Ob in einzelnen Fällen eine medikamentöse Therapie erforderlich ist, entscheidet der behandelnde Arzt. Die Behandlung unterscheidet sich aktuell nicht zwischen Klade I und II. Weitere Hinweise zur Therapie von Affenpocken finden Sie auf den Seiten des RKI (Arbeitskreis STAKOB).
4. Wie kann man sich vor Mpox schützen?
Das Übertragungsrisiko von Mensch zu Mensch wird maßgeblich gesenkt, indem enge Haut-zu-Haut-Kontakte und Kontakte mit Gegenständen, die länger mit Hautveränderungen von Erkrankten in Berührung waren, vermieden werden. Darüber hinaus sollten Betroffene nach dem Abheilen aller Läsionen für acht Wochen Kondome beim Sex benutzen, da das Virus auch noch eine Zeit lang in der Samenflüssigkeit vorhanden sein könnte. Mpox-Viren können auch außerhalb des Körpers längere Zeit ansteckend bleiben, weshalb Hygienemaßnahmen im Umgang mit Erkrankten essenziell sind: Händehygiene, Vermeidung des direkten Hautkontakts (insbesondere mit Hautausschlägen und Schorf des Erkrankten), Abstand halten und, wenn dies nicht möglich ist, die Verwendung einer FFP2-Maske. Bettwäsche und Kleidungsstücke von Infizierten sollten nicht ausgeschüttelt werden und bei 60 Grad gewaschen werden. Bei der Toilettenbenutzung ist auf entsprechende Hygiene zu achten.
Für medizinisches Personal, das Kontakt mit Erkrankten oder Erkrankungsverdächtigen hat, wird das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung empfohlen, bestehend aus Schutzkittel, Einweghandschuhen, Schutzbrille, Haube und einer Atemschutzmaske (mindestens FFP2).
Laboraktivitäten mit Mpox-Viren: Erlaubnis- und Anzeigepflicht
Für die erstmalige Aufnahme von Tätigkeiten der Schutzstufe 3 in Laboratorien ist nach § 15 Abs. 1 BioStoffV die Erlaubnis der zuständigen Behörde (in Bayern: das örtlich zuständige Gewerbeaufsichtsamt) erforderlich. Für die erstmalige Aufnahme nicht gezielter Tätigkeiten der Schutzstufe 2 mit Biostoffen der Risikogruppe 3 besteht gegenüber der zuständigen Behörde eine Anzeigepflicht nach § 16 Abs. 1 Nr. 1b BioStoffV, sofern die Tätigkeiten auf diese Biostoffe ausgerichtet sind und regelmäßig durchgeführt werden sollen. Auch die Aufnahme von Tätigkeiten mit weiteren Biostoffen der Risikogruppe 3 ist anzeigepflichtig (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 BioStoffV).
Ein Formular für die Anzeige nach § 16 BioStoffV ist verfügbar.
Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Aufklärung und ersetzen keinesfalls eine professionelle medizinische Beratung. Bei Symptomen oder Verdacht auf eine Mpox-Infektion konsultieren Sie bitte umgehend einen Arzt oder das örtliche Gesundheitsamt.
