Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Kündigen, Beitragsfrei stellen oder behalten? Ein umfassender Leitfaden

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist in Deutschland ein weit verbreitetes Instrument zur Sicherung des Ruhestands. Viele Arbeitnehmer haben wie unser Leser vor zehn Jahren eine Direktversicherung im Rahmen ihrer bAV abgeschlossen. Doch angesichts intransparenter Kosten, vermeintlich niedriger Verzinsung und der Besteuerung im Rentenalter fragen sich immer mehr Menschen, ob sich die bAV wirklich noch lohnt – insbesondere im Vergleich zu flexibleren Anlageformen wie ETFs. Diese Unsicherheit ist verständlich, denn die Welt der Altersvorsorge kann auf den ersten Blick komplex und verwirrend erscheinen. Ziel dieses Artikels ist es, Licht ins Dunkel zu bringen und Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu liefern.

Was ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV) überhaupt?

Die bAV ist eine Form der Altersvorsorge, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter anbietet. Sie basiert auf dem Prinzip der Entgeltumwandlung, bei der Teile des Bruttogehalts direkt in einen Vorsorgevertrag fließen, oft ergänzt durch Zuschüsse des Arbeitgebers.

Die Direktversicherung: Eine gängige Form

Die Direktversicherung ist eine der am häufigsten genutzten Durchführungswege der bAV. Hierbei schließt der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Der Arbeitnehmer ist dabei die versicherte Person und erhält im Rentenalter die vereinbarten Leistungen. Klassische Direktversicherungen, wie sie oft vor Jahren abgeschlossen wurden, sind häufig stark auf Garantien und einen festen Zinssatz ausgelegt, was in Zeiten niedriger Zinsen zu geringeren Renditen führen kann.

Das Prinzip: Bruttoentgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss

Der Kernvorteil der bAV liegt in der Entgeltumwandlung. Da die Beiträge direkt vom Bruttogehalt abgezogen werden, sinkt das zu versteuernde Einkommen und auch die Sozialversicherungsabgaben während der Ansparphase. Dies führt zu einem sofortigen Nettoeffekt auf dem Gehaltszettel. Seit einigen Jahren sind Arbeitgeber zudem gesetzlich verpflichtet, einen Teil zu den bAV-Beiträgen ihrer Mitarbeiter beizusteuern, was die Attraktivität der bAV zusätzlich erhöht. Dieser Zuschuss, oft 15% des umgewandelten Betrags, ist ein “geschenktes” Geld, das man bei einer reinen privaten Anlage nicht hätte.

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Vorteile der bAV auf den ersten Blick

Die bAV bietet einige unbestreitbare Vorteile, die sie für viele Arbeitnehmer attraktiv machen können.

Steuervorteile und Sozialabgabenersparnis während der Einzahlung

Der größte und offensichtlichste Vorteil der bAV liegt in den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten während der Einzahlungsphase. Die Beiträge zur bAV sind bis zu einer bestimmten Grenze steuer- und sozialversicherungsfrei. Das bedeutet, dass nicht nur das Nettoentgelt höher ausfällt, da weniger Lohnsteuer anfällt, sondern auch die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sinken. Dies kann über die Jahre zu einer erheblichen Ersparnis führen.

Arbeitgeberzuschuss als Bonus

Der gesetzlich vorgeschriebene Arbeitgeberzuschuss ist ein entscheidender Pluspunkt. Dieser Zuschuss erhöht die Gesamtrendite der bAV, da er die vom Arbeitnehmer selbst eingezahlten Beiträge effektiv “aufstockt”. Jeder Euro, den der Arbeitgeber beisteuert, ist quasi ein renditesteigernder Faktor, der bei einer rein privaten Vorsorge erst selbst erwirtschaftet werden müsste.

Schutz vor Pfändung in der Ansparphase

Ein weiterer Vorteil ist der Schutz der bAV-Anlage vor Pfändungen während der Ansparphase. Dies bedeutet, dass das angesparte Kapital im Falle finanzieller Schwierigkeiten des Arbeitnehmers nicht ohne Weiteres von Gläubigern beansprucht werden kann. Dies bietet eine gewisse Sicherheit und Stabilität für die Altersvorsorge.

Die Schattenseiten der bAV: Was oft übersehen wird

Trotz der genannten Vorteile gibt es auch Aspekte der bAV, die kritisch betrachtet werden sollten und oft zu Verunsicherung führen.

Verzinsung und Rendite: Reicht das aus?

Klassische Direktversicherungen werben oft mit einem Garantiezins. Allerdings liegt dieser Garantiezins seit Jahren auf einem sehr niedrigen Niveau. Hinzu kommen Überschussbeteiligungen, die die tatsächliche Verzinsung erhöhen können. Doch selbst dann erreichen viele dieser Verträge kaum Renditen, die mit den Inflationsraten mithalten können. Unser Leser berichtet von 3,2% bzw. 2,9% vor Kosten, was nach Abzug aller Gebühren und angesichts der langen Laufzeit bis 2050 möglicherweise nicht ausreicht, um einen signifikanten Kapitalaufbau zu gewährleisten.

Kostenstruktur: Undurchsichtig und langfristig

Ein häufiger Kritikpunkt an bAV-Verträgen, insbesondere bei älteren Modellen, ist die teils intransparente und hohe Kostenstruktur. Abschluss- und Verwaltungskosten mindern die Rendite erheblich, oft über Jahrzehnte hinweg. Diese Kosten werden meist vom eingezahlten Kapital abgezogen, bevor es überhaupt verzinst wird. Für den Laien sind diese Kosten oft schwer nachzuvollziehen und können die tatsächliche Effektivverzinsung drastisch reduzieren.

Besteuerung und Sozialabgaben in der Auszahlungsphase

Was viele nicht bedenken: Die Steuervorteile während der Einzahlungsphase werden im Rentenalter durch die sogenannte “nachgelagerte Besteuerung” und Sozialabgaben wieder ausgeglichen. Die Leistungen aus der bAV müssen in voller Höhe als “Leibrente” versteuert werden. Zudem fallen auf diese Rentenleistungen volle Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an, die der Rentner selbst tragen muss. Dies kann die Nettoauszahlung erheblich schmälern und führt bei vielen zu der Frage, ob sich der Steuervorteil während der Einzahlung wirklich gelohnt hat.

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Flexibilität und Zugriff: Ein klares Defizit

Im Gegensatz zu privaten Anlagen wie einem ETF-Depot bietet die bAV kaum Flexibilität. Das angesparte Kapital ist bis zum Rentenalter gebunden. Ein vorzeitiger Zugriff ist in der Regel nicht möglich. Auch eine Kündigung ist oft nur mit erheblichen Verlusten verbunden oder gar nicht vorgesehen, da das Geld dem Zweck der Altersvorsorge dienen soll. Diese mangelnde Liquidität kann in unvorhergesehenen Lebenssituationen zum Nachteil werden.

Alternativen zur bAV: ETFs als attraktive Option?

Angesichts der genannten Nachteile suchen viele nach Alternativen. Exchange Traded Funds (ETFs) haben sich in den letzten Jahren als beliebte und transparente Anlagemöglichkeit etabliert.

Transparenz und geringe Kosten

ETFs bilden einen Index ab (z.B. MSCI World) und bieten eine breite Diversifikation bei gleichzeitig sehr geringen Verwaltungskosten. Die Kostenstrukturen sind transparent und leicht nachvollziehbar. Dies steht im starken Kontrast zu vielen klassischen bAV-Produkten.

Potenziell höhere Renditechancen

Historisch gesehen haben Aktienmärkte und somit auch breit gestreute ETFs, wie sie in langfristigen Anlagehorizonten genutzt werden, höhere Renditen erzielt als klassische Garantiezins-Produkte. Obwohl vergangene Renditen keine Garantie für die Zukunft sind, bieten ETFs die Chance auf einen signifikanten Kapitalaufbau über Jahrzehnte hinweg, der die Inflation schlägt.

Flexibilität und Verfügbarkeit

Im Gegensatz zur bAV ist in einem privaten ETF-Depot das Kapital jederzeit verfügbar. Man kann Anteile verkaufen und auf das Geld zugreifen, falls es unerwartet benötigt wird. Dies bietet eine hohe Flexibilität und Liquidität, die bei der bAV fehlt.

Die steuerliche Behandlung von ETF-Erträgen

Auch bei ETFs fallen Steuern an, allerdings anders als bei der bAV. Gewinne aus dem Verkauf von ETF-Anteilen unterliegen der Abgeltungsteuer von 25% plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Es gibt jedoch einen jährlichen Freibetrag (Sparer-Pauschbetrag) von 1.000 Euro pro Person (Stand 2024), bis zu dem keine Steuern anfallen. Zudem gibt es die Teilfreistellung bei Aktien-ETFs, bei der 30% der Erträge steuerfrei sind. Die Sozialabgaben, die bei der bAV-Auszahlung anfallen, entfallen bei privaten ETF-Erträgen vollständig.

Ihre persönliche Entscheidung: bAV beitragsfrei stellen oder kündigen?

Die Entscheidung, wie mit einer bestehenden bAV umzugehen ist, hängt stark von der individuellen Situation ab. Unser Leser erwägt, seine bAV beitragsfrei zu stellen.

Beitragsfreistellung: Wann ist sie sinnvoll?

Eine Beitragsfreistellung bedeutet, dass keine neuen Beiträge mehr eingezahlt werden, der Vertrag aber bestehen bleibt und das bereits angesparte Kapital weiter verzinst wird (abzüglich laufender Kosten). Dies kann sinnvoll sein, wenn:

  • Der Arbeitgeberzuschuss wegfällt (z.B. bei Jobwechsel zu einem Arbeitgeber ohne bAV-Angebot oder mit schlechteren Konditionen).
  • Die Kosten im Verhältnis zur Rendite zu hoch sind und Sie das freiwerdende Geld lieber in eine flexiblere Anlage wie ETFs investieren möchten.
  • Sie das Risiko einer Niedrigverzinsung nicht weiter tragen wollen, aber die Verluste einer Kündigung vermeiden möchten.
  • Die Steuer- und Sozialabgabenlast in der Auszahlungsphase als zu hoch eingeschätzt wird.
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Insbesondere wenn der Arbeitgeberzuschuss sehr attraktiv ist (z.B. weit über den gesetzlichen 15%), sollte man eine Beitragsfreistellung gut abwägen. Ohne den Zuschuss kann die bAV schnell unattraktiver werden.

Kündigung: Oft nicht möglich oder teuer

Eine vollständige Kündigung der bAV ist in vielen Fällen gar nicht vorgesehen oder nur mit erheblichen Verlusten verbunden. Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) schützt das Kapital der Arbeitnehmer. Eine vorzeitige Auszahlung des Rückkaufswertes, wie bei einer privaten Lebensversicherung, ist oft nur in sehr engen Grenzen und meist erst ab Erreichen einer bestimmten Bagatellgrenze möglich. Zudem könnten dabei hohe Steuern und Sozialabgaben auf den Rückkaufswert fällig werden. In den meisten Fällen ist die Beitragsfreistellung die bessere Option als eine Kündigung.

Umwandlung/Übertragung: Optionen prüfen

In manchen Fällen ist es möglich, die bAV bei einem Jobwechsel auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen oder auf einen privaten Vertrag umzuwandeln. Die Bedingungen hierfür sind jedoch komplex und sollten individuell geprüft werden.

Wichtige Überlegungen: Arbeitgeberzuschuss, Vertragslaufzeit, Risikobereitschaft

Bevor Sie eine Entscheidung treffen, sollten Sie folgende Punkte bedenken:

  • Arbeitgeberzuschuss: Wie hoch ist er? Macht er die bAV trotz aller Nachteile noch attraktiv?
  • Vertragslaufzeit: Wie lange läuft der Vertrag noch bis zur Rente? Je länger, desto größer ist der Zinseszins-Effekt (positiv oder negativ).
  • Risikobereitschaft: Sind Sie bereit, die potenziell höheren Risiken von Aktienanlagen (ETFs) für höhere Renditechancen einzugehen?
  • Bestehende Garantien: Welche Garantien bietet Ihr aktueller bAV-Vertrag?

Fazit: Eine komplexe Frage mit individuellen Antworten

Die Frage, ob die betriebliche Altersvorsorge sinnvoll ist oder ob man lieber auf private Anlagen wie ETFs setzen sollte, lässt sich nicht pauschal beantworten. Sie hängt von zahlreichen Faktoren ab, darunter Ihre persönliche finanzielle Situation, Ihre Risikobereitschaft, die spezifischen Konditionen Ihres bAV-Vertrags und vor allem die Höhe des Arbeitgeberzuschusses. Während die bAV durch die Steuer- und Sozialabgabenersparnis sowie den Arbeitgeberzuschuss punktet, überzeugen ETFs durch Transparenz, geringe Kosten, hohe Flexibilität und potenziell höhere Renditen.

Für Arbeitnehmer, die wie unser Leser die Komplexität und die geringe Transparenz ihrer bAV stören, kann eine Beitragsfreistellung und die Umschichtung der frei werdenden Beträge in ein selbstverwaltetes ETF-Depot eine überlegenswerte Option sein. Eine solche Entscheidung sollte jedoch niemals leichtfertig getroffen werden. Es ist ratsam, eine unabhängige Finanzberatung in Anspruch zu nehmen, um Ihre individuelle Situation genau zu analysieren und die beste Strategie für Ihre Altersvorsorge zu entwickeln. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie fundierte Entscheidungen treffen, die Ihnen einen finanziell abgesicherten Ruhestand ermöglichen.