Die Risikolebensversicherung über Kreuz ist eine spezielle Form der Absicherung, die in Deutschland immer beliebter wird. Sie funktioniert im Kern wie eine herkömmliche Risikolebensversicherung: Stirbt die versicherte Person während der vereinbarten Laufzeit, wird die im Vertrag festgelegte Todesfallsumme an den Begünstigten ausgezahlt. Der entscheidende Unterschied und Vorteil dieser Variante liegt jedoch in der besonderen Vertragsgestaltung mit zwei separaten Verträgen, die in der Regel eine Laufzeit von 20 bis 25 Jahren haben oder an die Dauer einer Immobilienfinanzierung oder bis zum Renteneintritt angepasst werden können.
Funktionsweise und Abgrenzung zur klassischen Risikolebensversicherung
Um die Einzigartigkeit der gegenseitigen Risikolebensversicherung zu verstehen, ist es hilfreich, sie mit anderen Modellen zu vergleichen:
- Normale Risikolebensversicherung: Hier bist du sowohl Versicherungsnehmer als auch Beitragszahler und die versicherte Person. Deine Partnerin oder dein Partner wird als begünstigte Person eingesetzt und erhält im Todesfall die vereinbarte Summe.
- Risikolebensversicherung über Kreuz: In diesem Modell bist du Versicherungsnehmer, Beitragszahler und die begünstigte Person. Die versicherte Person ist deine Partnerin oder dein Partner. Dies bedeutet, dass bei ihrem oder seinem Tod die Versicherungssumme direkt an dich als Vertragsinhaber ausgezahlt wird. Jeder Partner schließt einen eigenen, auf den jeweils anderen Partner lautenden Vertrag ab.
Eine weitere Möglichkeit der Partnerabsicherung ist die verbundene Risikolebensversicherung, oft auch als “verbundene Leben” oder einfach “Partnerversicherung” bezeichnet. Bei diesem Modell sind beide Partner in einem einzigen gemeinsamen Vertrag versichert. Ein wesentlicher Nachteil ist hier, dass die Versicherungssumme nur einmal ausgezahlt wird: Stirbt der erste Partner, erhält der Hinterbliebene die Leistung. Stirbt auch dieser, ist keine weitere Auszahlung mehr vorgesehen. Im Gegensatz dazu bieten die zwei unabhängigen Verträge der Risikolebensversicherung über Kreuz eine flexiblere und oft umfassendere Absicherung.
Was passiert bei Scheidung oder Trennung mit der Überkreuzversicherung?
Das Leben ist voller Veränderungen, und dazu können auch Trennungen oder Scheidungen gehören. Sind Personen über Kreuz versichert und trennen sich, ist es ratsam, die Partner-Risikolebensversicherung entsprechend anzupassen. Die Überkreuzversicherung kann dann in eine normale Risikolebensversicherung umgewandelt werden. Mit der Zustimmung des ehemaligen Partners kann jede Person den Vertrag übernehmen, in dem sie selbst als versicherte Person eingetragen ist. Anschließend kann der Begünstigte neu bestimmt werden, beispielsweise ein neuer Partner oder die Kinder. Dies bietet eine nahtlose Fortführung des Versicherungsschutzes.
Alternativ besteht die Möglichkeit, die Risikolebensversicherung über Kreuz zu kündigen. Dieser Weg hat jedoch den Nachteil, dass beide Personen neue Verträge abschließen und erneut eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssten, was mit zusätzlichen Aufwand und möglicherweise höheren Beiträgen verbunden sein kann. Daher ist eine Vertragsanpassung oft die bevorzugte Lösung. Wer sich mit dem Verkauf einer bestehenden Versicherung auseinandersetzen möchte, kann sich auch über das Thema rentenversicherung verkaufen informieren.
Vor- und Nachteile der Risikolebensversicherung über Kreuz im Überblick
Bevor man sich für eine Risikolebensversicherung über Kreuz entscheidet, ist es wichtig, die spezifischen Stärken und Schwächen dieses Modells abzuwägen.
Vorteile der Risikolebensversicherung über Kreuz:
- Keine Erbschaftssteuer: Dies ist einer der größten Vorteile. Bei Auszahlung der Todesfallsumme fällt in der Regel keine Erbschaftssteuer an, da jeder Partner seine eigene Versicherungssumme erhält. Das Geld wird somit nicht als Erbschaft betrachtet. Dieser Aspekt ist besonders für unverheiratete Paare von Bedeutung, da für sie niedrigere Erbschaftssteuerfreibeträge gelten als für Ehepartner.
- Zwei Einzelverträge: Die Möglichkeit, zwei separate Verträge abzuschließen, ermöglicht eine individuelle Gestaltung von Laufzeit und Versicherungssumme. Die Verträge können also unabhängig voneinander an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst werden.
- Absicherung bei gleichzeitigem Tod: Sollten bei einer Risikolebensversicherung über Kreuz beide sterben, zahlen die Versicherer die Todesfallsummen beider Verträge an die im Vertrag benannten Erben aus. Dies gewährleistet eine umfassende Absicherung der Hinterbliebenen.
- Ideal für Geschäftspartner: Die Überkreuzversicherung ist auch eine attraktive Option für die gegenseitige Absicherung von Geschäftspartnern, um im Todesfall eines Partners die finanzielle Existenz des Unternehmens oder die Anteile des Verstorbenen zu sichern, ohne Liquiditätsprobleme zu verursachen.
Nachteile der Risikolebensversicherung über Kreuz:
- Anpassungsbedarf bei Trennung oder Scheidung: Wie bereits erwähnt, ist bei einer Trennung eine Vertragsanpassung oder Neuregelung notwendig, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten oder neu auszurichten.
- Potenziell höhere Kosten: Da es sich um zwei separate Verträge handelt, kann eine Überkreuzversicherung unter Umständen teurer sein als eine Partner-Risikolebensversicherung mit einem gemeinsamen Vertrag, die nur eine einmalige Auszahlung vorsieht. Dies muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.
Kosten und steuerliche Aspekte einer Risikolebensversicherung über Kreuz
Die genauen Kosten einer Risikolebensversicherung über Kreuz lassen sich nicht pauschal beziffern, da sie von verschiedenen individuellen Faktoren abhängen. Viele Anbieter ermöglichen jedoch einen Abschluss ab wenigen Euro im Monat. Die Beiträge für jeden Partner werden vom Versicherer individuell kalkuliert und basieren auf Kriterien wie dem Alter und dem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss, der gewählten Versicherungssumme und der Vertragslaufzeit. Jeder Partner ist dabei für die Beiträge des Vertrags verantwortlich, in dem er als Versicherungsnehmer und Beitragszahler eingetragen ist.
Ein entscheidender Vorteil der Risikolebensversicherung über Kreuz & Steuer ist die meist fehlende Erbschaftssteuer auf die Auszahlung. Der Hintergrund ist, dass jeder Partner im Todesfall des jeweils anderen seine eigene Versicherungssumme direkt ausbezahlt bekommt. Dies zählt nicht als Erbschaft im klassischen Sinne und unterliegt somit in der Regel nicht der Erbschaftssteuer. Eine Ausnahme bildet der seltene Fall, dass beide versicherten Personen gleichzeitig versterben und die Summe an die tatsächlichen Erben ausgezahlt wird. Insbesondere für unverheiratete Paare, die geringere Freibeträge bei der Erbschaftssteuer haben, bietet die Überkreuzversicherung erhebliche Steuervorteile gegenüber einer normalen Risikolebensversicherung.
Fazit
Die Risikolebensversicherung über Kreuz ist eine durchdachte und flexible Lösung zur finanziellen Absicherung von Lebenspartnern und Geschäftspartnern. Ihre besondere Konstruktion mit zwei unabhängigen Verträgen bietet nicht nur umfassenden Schutz im Todesfall, sondern auch erhebliche Vorteile bei der Erbschaftssteuer, insbesondere für nicht verheiratete Paare. Trotz des möglichen Anpassungsbedarfs bei Trennung und potenziell leicht höheren Kosten überwiegen für viele die Vorteile der individuellen Gestaltungsmöglichkeiten und der steuerlichen Begünstigungen. Es ist jedoch unerlässlich, eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die optimale Lösung für die eigenen Bedürfnisse und die persönliche Lebenssituation zu finden.
