Gute Nachrichten für eine Vielzahl von Kundinnen und Kunden der Allianz: Das wegweisende Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bezüglich der einseitigen Kürzung des Rentenfaktors in ihren Verträgen wird sich bald positiv bemerkbar machen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat erfahren, dass die Allianz den Rentenversicherung Rentenfaktor Kürzung in betroffenen Verträgen auf den ursprünglich vertraglich vereinbarten Wert anpassen wird. Diese Korrektur dürfte in aktualisierten Standmitteilungen sichtbar und sich direkt auf den Konten der Betroffenen widerspiegeln. Während die Vorgehensweise anderer Versicherer noch unklar ist, ruft die Verbraucherzentrale alle Betroffenen auf, sich zu melden, und versichert ihre weitere Unterstützung.
Ein Sieg für Verbraucher: Allianz korrigiert Rentenfaktoren nach BGH-Urteil
Die konsequente Rechtsdurchsetzung der Verbraucherzentrale zeigt Wirkung. Erste Rückmeldungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern bestätigen dies, nachdem die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erfolgreich gegen die Allianz geklagt hatte. Der Bundesgerichtshof hatte die Klausel zur Kürzung des Rentenfaktors wegen unangemessener Benachteiligung für unwirksam erklärt (Az. IV ZR 34/25). Daraufhin berichteten erste Versicherte, dass die Allianz den Rentenfaktor in ihrem Vertrag wieder auf den anfänglich vereinbarten Wert erhöht hat.
Auf Nachfrage bestätigte die Allianz dieses Vorgehen offiziell und kündigte an, bei sämtlichen Rentenversicherungen, die die beanstandete oder eine inhaltsgleiche Klausel in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen enthalten, die in der Vergangenheit vorgenommenen Rentenfaktorabsenkungen rückgängig zu machen. Entsprechend werden die Rentenfaktoren und Rentenleistungen in allen betroffenen Verträgen angepasst. Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, zeigte sich erfreut: „Es freut uns sehr, dass wir vielen Versicherten zu ihrem Recht verholfen haben und dass sie nun wieder den alten, oft um ein Drittel höheren Rentenfaktor erhalten sollen. Wir werden nun beobachten, ob die Allianz ihre Zusage konsequent umsetzt.“ Dieser Schritt ist ein klares Signal für den Verbraucherschutz und stärkt das Vertrauen in die Gerechtigkeit im Finanzsektor.
Finanzen und Versicherungen: Eine Hand hält einen Stift über Dokumenten
Was ist der Rentenfaktor und warum ist er so wichtig?
Der Rentenfaktor ist eine zentrale Größe in der fondsgebundenen Rentenversicherung. Er bestimmt, wie viel Rente pro 10.000 Euro angespartem Kapital bei Rentenbeginn gezahlt wird. Eine Kürzung dieses Faktors, selbst um kleine Prozentsätze, kann erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der monatlichen Rentenzahlungen haben und somit die Altersvorsorge empfindlich schmälern. Für viele Versicherte bedeutet ein höherer Rentenfaktor eine deutlich bessere finanzielle Absicherung im Alter. Die Bedeutung des Rentenfaktors liegt also darin, dass er direkt die Umwandlung des angesparten Kapitals in eine lebenslange Rente beeinflusst und somit ein entscheidender Baustein für die Planung der finanziellen Zukunft ist. Eine unerwartete Reduzierung kann daher weitreichende Konsequenzen für die Betroffenen haben.
Wer ist betroffen? – Klauseln und das Äquivalenzprinzip
Die Verbraucherzentrale prüft zudem das Verhalten anderer Versicherer, die ähnliche Klauseln zur Kürzung des Rentenfaktors verwenden. Wer von einer solchen Kürzung betroffen ist, kann seinen Fall der Verbraucherzentrale zur Verfügung stellen. Neben der Allianz gibt es eine Reihe weiterer Versicherer und Verträge mit vergleichbaren oder abweichenden Klauseln zur Herabsetzung des Rentenfaktors. Es bleibt abzuwarten, in welchen Fällen das BGH-Urteil direkt anwendbar ist und wo weitere Gerichtsentscheidungen notwendig sein werden.
Grundsätzlich müssen derartige Klauseln das vom BGH geforderte Äquivalenzgebot einhalten. Das bedeutet: Kriterien, die den Versicherer zur Herabsetzung des Rentenfaktors berechtigen, müssen ihn spiegelbildlich auch zur Heraufsetzung verpflichten, wenn sich die Umstände verbessern. Zudem müssen Klauseln generell transparent und verständlich formuliert sein. Grundsätzlich können alle fondsgebundenen Rentenversicherungen betroffen sein, einschließlich Riester- und Rürup-Verträge, Verträge zur betrieblichen Altersversorgung sowie ungeförderte fondsgebundene Rentenversicherungen, bei denen der Rentenfaktor gekürzt wurde. Die Einhaltung dieser Prinzipien ist entscheidend für den fairen Umgang mit den Versicherten.
Ihre Rechte und nächste Schritte: Melden Sie Ihren Fall der Verbraucherzentrale
Um ein umfassendes Bild der Situation zu erhalten, bittet die Verbraucherzentrale um Rückmeldung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, deren Rentenfaktor gekürzt wurde. Dies gilt unabhängig davon, bei welchem Unternehmen der Vertrag abgeschlossen wurde oder auf welcher Grundlage die Kürzung erfolgte. Dafür stellt die Verbraucherzentrale ein spezielles Formular auf ihrer Internetseite bereit: www.vz-bw.de/node/116609. Ihre Meldung ist entscheidend, um weitere Schritte zu prüfen und gegebenenfalls auch andere Versicherer in die Pflicht zu nehmen.
Hintergrund des Verfahrens: Ein Präzedenzfall gegen einseitige Benachteiligung
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte sich in dem Verfahren gegen eine Klausel in den Verträgen der Allianz gewandt. Auf Basis dieser Klausel hatte die Allianz den Rentenfaktor einseitig gekürzt, ohne sich selbst die Verpflichtung aufzuerlegen, den Rentenfaktor wieder zu erhöhen, falls sich die Umstände positiv entwickeln sollten. Diese beanstandete Klausel verstieß eklatant gegen das Äquivalenzprinzip. Bereits das Oberlandesgericht Stuttgart gab der Verbraucherzentrale im Januar 2025 Recht. Nach Einlegung der Revision durch die Allianz bestätigte der BGH das Urteil zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher, was einen wichtigen Präzedenzfall im deutschen Versicherungsrecht darstellt und die Rechte der Versicherten nachhaltig stärkt.
Fazit: Stärkung des Verbraucherschutzes bei Rentenversicherungen
Das Urteil des Bundesgerichtshofs und die daraufhin erfolgte Reaktion der Allianz stellen einen bedeutenden Erfolg für den Verbraucherschutz in Deutschland dar. Es unterstreicht die Notwendigkeit fairer und transparenter Vertragsbedingungen in der privaten Altersvorsorge. Für alle, die von einer Kürzung des Rentenfaktors betroffen sind, bietet sich nun die Chance auf eine Neubewertung ihrer Rentenleistungen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wird weiterhin als Ansprechpartner und Unterstützer zur Seite stehen. Zögern Sie nicht, Ihren Fall zu melden, um Ihre Rechte durchzusetzen und zu einer gerechteren Praxis in der Versicherungsbranche beizutragen.
