Allianz Risikoleben: Ihr umfassender Leitfaden für zuverlässigen Todesfallschutz

Unterschiede Allianz DLVAG Risikolebensversicherung

Laut des renommierten Fachmagazins „Das Investment“ zählt die Allianz Versicherung zu den meistvermittelten Gesellschaften deutscher Versicherungsmakler im Bereich der Risikolebensversicherung. Doch was steckt hinter diesem Erfolg, und wie gut sind die Tarife der Allianz Risikoleben wirklich? In diesem detaillierten Leitfaden tauchen wir tief in die Welt der Risikolebensversicherung von Allianz und DLVAG ein.

Dieser Artikel bietet Ihnen einen fundierten Überblick über die verschiedenen Tarife der Allianz / DLVAG Risikolebensversicherung. Wir beleuchten Vor- und Nachteile, geben Einblicke in unsere Beratungspraxis und zeigen Ihnen die Wichtigkeit einer präzisen Beantwortung der Gesundheitsfragen. Darüber hinaus erfahren Sie, wie Sie beim Abschluss dieser existenziellen Absicherung vorgehen sollten, um Fallstricke zu vermeiden.

Gerade wenn Sie Ihre Risikolebensversicherung schnell und unkompliziert über Online-Vergleichsplattformen abschließen möchten, sind unsere Experten-Tipps am Ende des Artikels unerlässlich. Sie garantieren Ihnen einen „wasserdichten“ Vertrag, der Ihre Hinterbliebenen im Leistungsfall optimal finanziell absichert.

1. Allianz und DLVAG: Partner im Todesfallschutz

Es ist wichtig zu verstehen, dass wir neben der bekannten Marke Allianz auch die DLVAG erwähnen. Die Deutsche Lebensversicherungs-AG (DLVAG) ist ein vollwertiges Tochterunternehmen der Allianz Versicherung, das sich seit 1998 ausschließlich auf die Absicherung biometrischer Risiken konzentriert – wozu auch Risikolebensversicherungen gehören. Im Segment der Risikolebensversicherungen arbeiten die Allianz Lebensversicherungs-AG und die DLVAG eng zusammen.

Vereinfacht lässt sich festhalten, dass die DLVAG sich auf den „einfachen“ Absicherungsbedarf fokussiert und, wie sie es selbst in ihren Broschüren beschreibt, eine Risikolebensversicherung „ohne viel Tamtam“ anbietet. Die Allianz Lebensversicherungs-AG hingegen bietet Versicherungsschutz im Premium- und erweiterten Premiumschutzbereich an. Das bedeutet, dass die Tarife der Allianz in der Regel leistungsstärker und flexibler sind. Die genauen Unterschiede werden wir Ihnen im weiteren Verlauf dieses Artikels detailliert näherbringen.

2. Tarifvarianten und Absicherungsmodelle der Allianz Risikoleben

Sowohl die Allianz als auch die DLVAG bieten unterschiedliche Tarifvarianten und spezifische Bezeichnungen an. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der drei Haupttarife, die wir in diesem Artikel behandeln:

  • LC0 – konstante Risikolebensversicherung der Allianz – RLV Plus
  • L0(DL) – konstante Risikolebensversicherung der DLVAG – RLV Basis
  • L0A(DL) – linear fallende Risikolebensversicherung der DLVAG – RLV Basis

Die Bedeutung einer konstanten und einer linear fallenden Risikolebensversicherung erläutern wir im nächsten Schritt. Die nachstehende Grafik verdeutlicht die verschiedenen Optionen in einer gekürzten Form, wobei „RLV Basis“ für die Tarife der DLVAG und „RLV Plus“ für die Tarife der Allianz Versicherung steht.

Unterschiede Allianz DLVAG RisikolebensversicherungUnterschiede Allianz DLVAG Risikolebensversicherung

Wie Sie hier erkennen können, sind im Tarif „RLV Plus“ der Allianz alle Optionen des DLVAG-Tarifs „RLV Basis“ enthalten. Zusätzlich bietet der Allianz-Tarif weitere Leistungsbausteine, die bei der DLVAG nicht integriert sind. Bevor wir auf diese spezifischen Leistungsunterschiede eingehen, die sich aus der Grafik ablesen lassen, möchten wir Ihnen den grundlegenden Unterschied zwischen einer konstanten und einer linear fallenden Versicherungssumme erläutern.

2.1 Gleichbleibende Todesfallsumme – Konstante Versicherungssumme

Diese Form der Risikolebensversicherung ist besonders transparent. Sie legen eine feste Laufzeit und eine bestimmte Summe fest, die im Todesfall an Ihre Hinterbliebenen ausgezahlt wird.

Beispiel: Sie vereinbaren eine Versicherungssumme von 300.000 € für eine Laufzeit von 15 Jahren. Verstirbt die versicherte Person innerhalb dieser 15 Jahre, erhalten die Hinterbliebenen die vollen 300.000 €. Überlebt die versicherte Person die Laufzeit, erfolgt keine Auszahlung, und die gezahlten Beiträge werden nicht erstattet.

Sowohl bei der Allianz Risikoleben als auch bei der DLVAG können Sie den Todesfallschutz mit einer über die Laufzeit gleichbleibenden Versicherungssumme vereinbaren. Die entsprechenden Tarife sind:

  • LC0 – konstante Risikoleben der Allianz – RLV Plus
  • L0(DL) – konstante Risikoleben der DLVAG – RLV Basis

2.2 Gleichmäßig fallende Todesfallsumme – Linear fallende Versicherungssumme

Bei einer linear fallenden Versicherungssumme reduziert sich die Absicherungshöhe kontinuierlich über die Vertragslaufzeit. Die Höhe der Auszahlung ist somit vom Todeszeitpunkt der versicherten Person abhängig.

Beispiel: Eine Risikolebensversicherung mit 300.000 € Versicherungssumme für 15 Jahre reduziert die Summe jährlich um 20.000 €. Verstirbt die versicherte Person beispielsweise im 8. Jahr, beträgt die Auszahlung 140.000 €. Auch hier gilt: Wird die Laufzeit überlebt, erfolgt keine Auszahlung und keine Beitragsrückerstattung.

Hier zeigt sich ein erster wichtiger Unterschied: Eine linear fallende Versicherungssumme kann bei der DLVAG im Tarif L0A(DL) – linear fallende Risikoleben der DLVAG – RLV Basis vereinbart werden. Bei der Allianz Risikoleben ist dies im LC0-Tarif nicht möglich – hier werden ausschließlich konstante Versicherungssummen angeboten. Sollten Sie sich also für eine linear fallende Summe entscheiden, müssten Sie die DLVAG als Versicherungsunternehmen wählen.

Wie bereits in unserem Artikel „Linear fallende oder konstante Versicherungssumme“ dargelegt, plädieren wir in fast allen Fällen für eine konstante Versicherungssumme. Die Gründe liegen in der deutlich höheren Flexibilität und einer umfassenderen Absicherung für Ihre Hinterbliebenen.

Dies als grundlegende Erklärung zu den Verläufen der Todesfallsumme. Im nächsten Abschnitt werden wir vier spezifische Leistungsbausteine genauer untersuchen und aufzeigen, in welchen Tarifen Sie diese absichern können. Für weitere Optionen zur Risikolebensversicherung und um europa versicherung risikolebensversicherung in Betracht zu ziehen, lohnt sich ein Blick auf umfassendere Vergleiche.

3. Leistungsbausteine der Allianz Risikoleben im Detail

In diesem Teil widmen wir uns den unterschiedlichen Leistungsbausteinen der beiden Tarife (RLV Basis und RLV Plus) und werfen einen Blick in die Versicherungsbedingungen. Als Gedankenstütze verwenden wir dabei immer wieder das nachfolgende Schaubild und markieren die relevanten Punkte.

Unterschiede Allianz DLVAG Risikolebensversicherung RLV Basis RLV PlusUnterschiede Allianz DLVAG Risikolebensversicherung RLV Basis RLV Plus

Beginnen wir mit der Erhöhungsoption, einem Kernmerkmal vieler moderner Policen.

3.1 Erhöhungsoption – Nachversicherungsgarantie

Wie Sie der unteren Grafik entnehmen können, ist die Erhöhungsoption bereits im Tarif der Risikolebensversicherung „RLV Basis“ der DLVAG integriert und somit auch im RLV Plus-Tarif der Allianz Risikoleben enthalten.

Unterschiede Allianz DLVAG Risikolebensversicherung RLV Basis RLV PlusUnterschiede Allianz DLVAG Risikolebensversicherung RLV Basis RLV Plus

Beide Tarife bieten sowohl eine anlassunabhängige als auch eine anlassbezogene Erhöhungsoption. Für beide Optionen gelten jedoch spezifische Grenzen und Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.

Bei der anlassunabhängigen Erhöhungsoption kann die Versicherungssumme innerhalb von fünf Jahren nach Versicherungsbeginn ohne erneute Risikoprüfung erhöht werden.

Voraussetzungen hierfür sind:

  • Die versicherte Person (VP) darf höchstens 50 Jahre alt sein.
  • Im vorangegangenen Jahr durfte die versicherte Person nicht länger als 14 Kalendertage durchgehend außerstande gewesen sein, ihre berufliche Tätigkeit auszuüben.
  • Die versicherte Person darf nicht berufsunfähig sein.
  • Die Risikolebensversicherung darf nicht ohne Risikoprüfung oder mit vereinfachter Risikoprüfung zustande gekommen sein.

Die anlassbezogene (oder anlassabhängige) Erhöhungsmöglichkeit und deren Voraussetzungen sind ebenfalls detailliert in den Vertragsbedingungen der Allianz Risikoleben geregelt:

  • Die versicherte Person (VP) darf höchstens 53 Jahre alt sein.
  • Die versicherte Person darf nicht berufsunfähig sein.

Die spezifischen Anlässe für solche Erhöhungen können Sie der folgenden Abbildung entnehmen.

Allianz Risikolebensversicherung ErhöhungsoptionAllianz Risikolebensversicherung Erhöhungsoption

Für die Erhöhung des vereinbarten Garantiekapitals im Todesfall ohne erneute Risikoprüfung gelten sowohl bei der anlassunabhängigen als auch bei der anlassabhängigen Erhöhungsoption bestimmte Grenzen:

  • Das Garantiekapital muss mindestens um 2.500 € erhöht werden.
  • Bei einer anlassunabhängigen Erhöhung darf das Kapital um maximal 25 % pro Erhöhung steigen, höchstens jedoch um 50.000 €.
  • Bei einer anlassbezogenen Erhöhung gilt dieselbe Obergrenze von 25 % pro Anlass, ebenfalls begrenzt auf 50.000 €.
  • Insgesamt darf die Summe aller Erhöhungen bei der Allianz Lebensversicherungs-AG für dieselbe versicherte Person 100.000 € nicht überschreiten.

Einige andere Versicherer haben die grundsätzlichen Grenzen hier etwas höher angesetzt, sodass die Versicherungssumme beispielsweise auf bis zu 150.000 € erhöht werden kann. Um die beste risikolebensversicherung für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden, ist es wichtig, solche Details genau zu vergleichen.

3.2 Verlängerungsoption

Die Verlängerungsoption ist ein Baustein, der nicht standardmäßig im Basistarif enthalten ist. Wenn Sie diesen Baustein als wichtig erachten, müssen Sie auf den Plus-Tarif der Allianz Risikoleben zurückgreifen.

Bis zu drei Jahre vor Ablauf Ihrer Versicherung können Sie einmalig eine Verlängerung des Versicherungsschutzes ohne erneute Risikoprüfung beantragen.

Voraussetzungen hierfür sind:

  • Ihre Versicherung darf nicht beitragsfrei gestellt sein.
  • Sie können die Versicherungsdauer um maximal 15 Jahre verlängern.
  • Die Gesamtdauer (inklusive Verlängerung) darf 45 Jahre nicht überschreiten.
  • Das Ende der zusätzlichen Versicherungsdauer muss spätestens im Kalenderjahr Ihres 70. Geburtstags liegen.
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Grenzen der Verlängerung:

  • Das vor der Verlängerung vereinbarte Garantiekapital bei Tod darf nicht überschritten werden.
  • Das Garantiekapital bei Tod darf in der zusätzlichen Versicherungsdauer höchstens 500.000 € betragen. Falls nötig, wird das Garantiekapital Ihrer Versicherung entsprechend gesenkt.

Beachten Sie, dass bei Beantragung der Verlängerung die Beiträge für die restliche Beitragszahlungsdauer neu berechnet werden und steigen könnten. Dabei werden unter anderem Ihr aktuelles Alter und die verbleibende Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer berücksichtigt.

Wie Sie sehen, gelten hier sehr strenge Regeln. Ähnlich wie bei der Erhöhungsoption empfehlen wir unseren Kunden, das Endalter und die Versicherungssumme eher großzügig zu wählen und lieber „ein wenig mehr“ abzusichern als zu wenig. Das ist eine der besten Strategien für die beste risikolebensversicherung.

Warum diese Empfehlung? Jedes Jahr erhalten wir Anfragen von Personen, die in der Vergangenheit Risikolebensversicherungen mit zu knapp kalkulierten Summen oder Laufzeiten abgeschlossen haben. Diese Fälle zeigen, dass eine großzügigere Kalkulation von Anfang an sinnvoll gewesen wäre.

Oftmals bieten bestehende Tarife keine Optionen zur Verlängerung oder Erhöhung der Versicherungssumme. Dann bleibt nur der Abschluss einer neuen Versicherung – und dabei stellt sich die Frage, ob der Gesundheitszustand dies überhaupt noch ermöglicht.

3.3 Vorgezogene Leistung zu Lebzeiten

Dieser Punkt ist in der Grafik der Leistungsbeschreibung zwar nicht explizit aufgeführt, wird jedoch häufig von unseren Kunden nachgefragt, ob er in der Versicherung enthalten ist. Obwohl die Risikolebensversicherung primär als finanzieller Schutz für die Hinterbliebenen konzipiert ist, kann die Todesfallsumme bereits zu Lebzeiten ausgezahlt werden, wenn bei der versicherten Person eine schwere Krankheit diagnostiziert wird und die Restlebenserwartung maximal 12 Monate beträgt. Die genauen Voraussetzungen dafür sind in den Versicherungsbedingungen der Allianz Risikoleben wie folgt festgehalten:

Allianz Risikolebensversicherung vorgezogene TodesfallleistungAllianz Risikolebensversicherung vorgezogene Todesfallleistung

Im Gegensatz zur Einschätzung der Stiftung Finanztest halten wir diese Möglichkeit für durchaus sinnvoll. Stellt man sich vor, dass die versicherte Person eine Diagnose erhält, die nur noch eine Lebenszeit von weniger als 12 Monaten prognostiziert, würden viele Menschen vermutlich alles daran setzen, ihre verbleibende Zeit zu verlängern oder so angenehm wie möglich zu gestalten. Das könnte alternative Behandlungsmethoden, neue Therapieansätze oder Aufenthalte in Spezialkliniken umfassen, für die in der Regel erhebliche finanzielle Mittel erforderlich sind. Auch eine Behandlung im Ausland wäre denkbar, falls eine geeignete Therapie in Deutschland nicht verfügbar ist. Solche Optionen sind oft nur dann realisierbar, wenn die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.

Aus diesem Grund teilen wir nicht die Meinung der Stiftung Finanztest/Warentest, zu der wir bereits im Artikel „Kritik an den Tests der Stiftung Finanztest“ Stellung genommen haben. Dort heißt es unter anderem:

„Wird die Versicherungssumme in den letzten Lebensmonaten ausgegeben, verfehlt sie ihren Zweck.“

Die Absicherung der Hinterbliebenen sollte in erster Linie im Fokus stehen. Dennoch betrachten wir die Möglichkeit einer vorgezogenen Todesfallleistung als positiv, da sie, wie oben beschrieben, für manche Personen sogar lebensrettend oder lebensverlängernd sein könnte. Bei Inanspruchnahme der vorgezogenen Todesfallleistung erlischt die Versicherung. Dieser Baustein ist sowohl in der Risikolebensversicherung Allianz Plus als auch in der Risikolebensversicherung der DLVAG im Tarif Basis enthalten. Dies ist auch ein Kriterium, wenn man nach einem lebensversicherung testsieger 2021 oder ähnlichem sucht.

4. Wichtige Merkmale der Bedingungen und Produktdetails der Allianz Risikoleben

In den folgenden Abschnitten möchten wir auf einige häufig gestellte und berechtigte Fragen unserer Interessent/-innen eingehen. Natürlich können diese Punkte auch in den Versicherungsbedingungen nachgelesen werden, aber wir möchten es Ihnen hier etwas einfacher machen.

4.1 Habe ich „überall“ Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz der Risikolebensversicherung der Allianz Risikoleben und DLVAG besteht weltweit.

4.2 Welches Mindest- und Höchstalter und Laufzeit gelten für den Versicherungsschutz?

Im folgenden Schaubild sind die wesentlichen Alters- und Laufzeitgrenzen recht gut zusammengefasst:

  • Das Mindesteintrittsalter der versicherten Person darf nicht unter 15 Jahren liegen.
  • Das Höchstalter für den Eintritt in den Vertrag beträgt 74 Jahre.
  • Das Höchstalter der versicherten Person darf maximal 80 Jahre betragen.
  • Die Höchstdauer der Versicherung darf nicht länger als 50 Jahre sein.

Allianz Risikolebensversicherung AnnahmevoraussetzungenAllianz Risikolebensversicherung Annahmevoraussetzungen

4.3 Ist eine Über-Kreuz-Risikolebensversicherung möglich?

Ja, eine Über-Kreuz-Risikolebensversicherung ist bei der Allianz Risikoleben möglich und besonders bei unverheirateten Paaren oder Ehepaaren mit hohen Versicherungssummen zu empfehlen. Die erbschaftssteuerlichen Vorteile haben wir in unserem Artikel „Über-Kreuz-Risikolebensversicherung“ für Sie aufbereitet.

4.4 Rauchverhalten bei der Allianz Risikolebensversicherung

Je nach Rauchverhalten unterscheidet die Allianz/DLVAG zwischen folgenden Kategorien: Raucher, Nichtraucher seit mindestens einem Jahr und Nichtraucher seit mindestens zehn Jahren. Diese Unterscheidung hat direkten Einfluss auf die Beitragsgestaltung der Allianz Risikoleben.

Allianz Risikolebensversicherung Raucher und NichtraucherAllianz Risikolebensversicherung Raucher und Nichtraucher

Rauchen umfasst dabei nicht nur den Konsum von Tabak unter Feuer, wie bei Zigaretten, Zigarillos, Zigarren oder Pfeifen, sondern auch die Nutzung elektrischer Verdampfer und Erhitzer, wie E-Zigaretten, E-Zigarren, E-Pfeifen oder Tabakerhitzer (Heat-not-burn). Ebenso zählt die Verwendung von Wasserpfeifen (z. B. Shisha) sowie der Konsum von Schnupf- und Oraltabak (z. B. Snus) dazu.

Wichtig: Sollten Sie erst Jahre nach Vertragsschluss mit dem Rauchen beginnen, sind Sie verpflichtet, dies bei der Allianz/DLVAG umgehend nachzumelden. Durch das erhöhte Risiko wird der Beitrag entsprechend angehoben. Diese Beitragserhöhung hat jedoch keine Auswirkungen auf die Höhe der versicherten Leistung der Allianz Risikoleben.

Wenn Sie der Nachmeldepflicht nicht nachkommen, kann es dazu führen, dass im Todesfall aufgrund der Gefahrerhöhung nur ein Drittel der vereinbarten Leistung ausgezahlt wird. Dies gilt nicht, wenn die Falschangabe (in diesem Fall das Rauchen) nicht ursächlich mit dem Todesfall in Verbindung steht.

Um sich diesem Risiko nicht auszusetzen und den Hinterbliebenen mögliche Probleme zu ersparen, empfehlen wir, das Rauchverhalten immer ehrlich anzugeben.

4.5 Gefährliche Hobbys in der Risikolebensversicherung nachmelden

Gefahrenrelevante Hobbys müssen bei der Antragstellung angegeben werden. Dies wird häufig in den Gesundheitsfragen abgefragt. Bei der Allianz/DLVAG sieht das folgendermaßen aus:

Allianz Risikolebensversicherung Gefährliche HobbiesAllianz Risikolebensversicherung Gefährliche Hobbies

Wenn die Hobbys für die Risikoprüfung der Allianz als risikoreich gelten, kann es je nach Art der Ausübung zu Risikozuschlägen kommen. Diese Zuschläge werden uns in der Regel durch anonyme Risikovoranfragen mitgeteilt. Das Thema der anonymen Risikovoranfragen wird im Laufe des Artikels noch näher betrachtet.

Viele fragen sich, wie es gehandhabt wird, wenn man in ein paar Jahren ein neues Hobby beginnen möchte, das gewisse Risiken birgt, wie zum Beispiel Tauchen oder Fliegen. Es gibt Bedenken, dass solche Angaben nachträglich gemeldet werden müssen und dadurch der Beitrag erhöht wird. Hier können wir Entwarnung geben:

Alle Hobbys, die Sie in Zukunft gerne ausüben möchten, müssen nicht nachgemeldet werden und unterliegen keiner erneuten Risikoprüfung. Wichtig ist jedoch: Solange der Antrag noch nicht von der Versicherung angenommen wurde, besteht weiterhin eine Meldepflicht.

4.6 Wann leistet die Risikolebensversicherung nicht?

Dies ist eine Frage, die auch hin und wieder aufkommt. Die Allianz hat im Antrag dafür ebenfalls eine kurze Auflistung angefertigt. Diese ist jedoch nicht abschließend und gibt nur einen groben Überblick über die Leistungsausschlüsse der Allianz Risikoleben.

Allianz Risikolebensversicherung Deckungseinschränkungen nicht versichertAllianz Risikolebensversicherung Deckungseinschränkungen nicht versichert

Wenn falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden, kann es im Leistungsfall zu Schwierigkeiten bei der Auszahlung kommen. Im weiteren Verlauf des Artikels haben wir uns unter dem Punkt „Gesundheitsfragen“ ausführlich damit beschäftigt und verdeutlicht, wie wichtig die Qualität der gestellten Gesundheitsfragen ist.

Der Punkt „Selbsttötung“ ist ein sehr sensibles Thema, das dennoch klar in den Bedingungen aufgeführt wird. Bei vorsätzlicher Selbsttötung leistet die Allianz/DLVAG Risikoversicherung, wenn seit Abschluss des Vertrags drei Jahre vergangen sind.

Innere Unruhen und Kriegsereignisse sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Allianz/DLVAG leistet jedoch, wenn man Kriegsereignissen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt war und sich nicht aktiv daran beteiligt hat.

Weitere Einschränkungen ergeben sich beim vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder beim Freisetzen von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen. Auch hier gelten weitere kundenfreundliche Einschränkungen, die in den Bedingungen nachzulesen sind, falls man sich dafür interessiert.

4.7 Warum zahle ich weniger als im Antrag angegeben?

Eine häufig gestellte und berechtigte Frage betrifft die Differenz zwischen dem zu zahlenden Beitrag und dem höheren ausgewiesenen Beitrag. Hier ein Beispiel, wie dies in der Versicherungspolice der Allianz Risikoleben dargestellt wird:

Allianz Risikolebensversicherung Bruttobeitrag NettobeitragAllianz Risikolebensversicherung Bruttobeitrag Nettobeitrag

Wir sehen einen „Beitrag“, von dem der „Verrechnungsüberschussanteil“ abgezogen wird. Dadurch entsteht der „zu zahlende Beitrag“. Die Gründe für den niedrigeren monatlichen Zahlbeitrag von 40,57 € liegen unter anderem in den Überschüssen, die die Allianz mit den Kundengeldern erwirtschaftet. Durch diese Verrechnungsüberschüsse reduziert sich der monatliche Zahlbeitrag um 21,84 €. Allerdings sind diese Überschüsse nicht garantiert und können variieren, was zu einer Veränderung des Beitrags führen kann.

Die Allianz und die DLVAG kalkulieren die Beiträge sehr vorsichtig und verfügen über jahrzehntelange Erfahrung im Umgang mit sogenannten biometrischen Risiken. Das gibt uns ein gutes Gefühl in Bezug auf die Stabilität des reduzierten Beitrags. In der Vergangenheit mussten nur sehr wenige Anbieter ihre Beiträge erhöhen, weil ihre Kalkulationen nicht aufgegangen sind. Die Allianz und die DLVAG gehören nicht dazu. Grundsätzlich darf der Beitrag maximal bis zum ausgewiesenen Bruttobeitrag (in unserem Beispiel 62,41 € pro Monat) erhöht werden. Dass es dazu kommt, ist jedoch äußerst unwahrscheinlich, da dies zudem einen erheblichen Reputationsschaden verursachen würde. Wenn Sie überlegen, eine winninger lebensversicherung verkaufen möchten, sollten Sie auch die Auswirkungen auf bestehende Verträge genau prüfen.

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5. Die Gesundheitsfragen der Allianz/DLVAG Risikolebensversicherung

Wie bereits erwähnt, müssen Sie bei Antragstellung wahrheitsgemäße Angaben zu Ihrer Gesundheitsgeschichte machen. Hierbei wird nicht nur Ihr aktueller Gesundheitszustand betrachtet, sondern auch Vorerkrankungen und Behandlungen aus den vergangenen Jahren. Wichtig ist hierbei, genau auf die Fragenkonstellation zu achten und welche Angaben zu tätigen sind, wenn Sie eine Allianz Risikoleben abschließen möchten.

In unserem Artikel „Gesundheitsfragen Risikoversicherung“ haben wir Beispiele aufgezeigt, wie sich die Fragen unterschiedlicher Anbieter hinsichtlich der Qualität unterscheiden und wo für Sie als Verbraucher/-in Fallstricke entstehen können.

Werfen wir nun einen Blick auf die Gesundheitsfragen, die bei der Beantwortung der Allianz/DLVAG Risikolebensversicherung gestellt werden. Der Fragebogen der Allianz ist teilweise so aufgebaut, dass Sie mehr Fragen beantworten müssen, wenn Sie eine gewisse Summe absichern wollen oder wenn Sie eine Frage mit „Ja“ beantwortet haben. Dazu aber gleich mehr Infos.

Allianz DLVAG Risikolebensversicherung GesundheitsfragenAllianz DLVAG Risikolebensversicherung Gesundheitsfragen

Die ersten beiden Fragen zielen darauf ab, ob Sie aktuell in ärztlicher oder therapeutischer Behandlung sind und derzeit verschreibungspflichtige Medikamente verordnet werden. Diese beiden Fragen sind keine Besonderheit und sollten für die meisten klar verständlich sein, da sie lediglich den derzeitigen Zustand erfragen. Spannender hingegen ist die Frage 3. Hier wird zum ersten Mal in die Vergangenheit zurückgefragt.

Allianz DLVAG Risikolebensversicherung Gesundheitsfragen 5 Jahre 3 JahreAllianz DLVAG Risikolebensversicherung Gesundheitsfragen 5 Jahre 3 Jahre

Schauen wir uns hierzu nochmal die genaue Fragestellung an:

„Waren Sie in den letzten 5 Jahren in der gleichen Angelegenheit mindestens 4 mal oder länger als 4 Wochen wegen Erkrankungen, Verletzungen oder Beschwerden bei Ärzten oder Therapeuten (z. B. Heilpraktiker, Physiotherapeuten oder Psychotherapeuten) in Behandlung, Untersuchung oder Beratung?“

Hier ist deutlich zu erkennen, dass die geschlossene Fragestellung der letzten fünf Jahre nur Angaben zu Erkrankungen, Verletzungen und Beschwerden erfordert, aufgrund derer Sie mindestens 4 Mal oder länger als 4 Wochen in Behandlung gewesen sind. Wichtig dabei ist, dass Sie bei einem Arzt oder Therapeuten in Behandlung, Untersuchung oder Beratung gewesen sein müssen.

Andere Versicherer mit geringerer Qualität der Gesundheitsfragen verlangen Angaben von Beschwerden oder gar Funktionsstörungen, aufgrund derer Sie nicht unbedingt bei einem Arzt in Behandlung gewesen sein müssen. Im Falle der Allianz ist dies nicht der Fall. Sehr kundenfreundlich finden wir auch die Auflistung der nicht anzugebenden Erkrankungen/Beschwerden. Dies hilft Ihnen als Verbraucher/-in dabei, „unnötige“ Bagatellerkrankungen auszuschließen und Sie haben ein gutes Gefühl, nichts vergessen zu haben.

Im obigen Schaubild haben wir im unteren Bereich noch einen Vermerk gelb markiert. Wenn Sie eine oder mehr der vorherigen Fragen (1-3) mit „Ja“ beantwortet haben oder eine Todesfallleistung (Versicherungssumme) von mehr als 200.000 € absichern wollen, dann ist der Fragenblock C zu beantworten. Auf diesen kommen wir gleich noch zu sprechen.

Schauen wir uns im ersten Schritt aber die Frage 4 an.

Allianz DLVAG Risikolebensversicherung GesundheitsfragenAllianz DLVAG Risikolebensversicherung Gesundheitsfragen

Hier werden im stationären Bereich zehn Jahre zurückgefragt. Auch empfohlene stationäre Behandlungen der nächsten 12 Monate sind dabei anzugeben. Manche Versicherer fragen hier nur fünf Jahre zurück. Da jedoch nur stationäre Aufenthalte erfasst werden und keine Angaben zu vollständig ausgeheilten Unfall- oder Sportverletzungen sowie Blinddarmoperationen erforderlich sind, kann diese Frage dennoch als positiv betrachtet werden.

Die Fragen 4.b) und 4.c) fragen nach ärztlicher Beratung im Bereich Alkohol und Drogen. Das ist eher eine Standardfrage und sollte soweit klar sein. Unbefristet wird nach Krebserkrankungen, HIV-Infektionen und Suizidversuchen gefragt. Hier gibt es Versicherer, die diese Fragen nicht unbedingt ohne zeitliche Einschränkung zurückfragen. Ein kleiner Minuspunkt in der Gesamtbewertung der Allianz Risikoleben.

Die Frage 5 bezieht sich auf Ihr Rauchverhalten.

Allianz DLVAG Risikolebensversicherung RaucherAllianz DLVAG Risikolebensversicherung Raucher

Dabei wird zwischen einem Raucher, einem Nichtraucher von mindestens einem Jahr und einem Nichtraucher von mindestens zehn Jahren unterschieden.

Wichtig: Auch elektronische Verdampfer wie E-Zigaretten oder Shishas zählen zum Rauchen, und wie bereits im vorherigen Teil beschrieben, muss ein späteres potenzielles Rauchen der Versicherung nachgemeldet werden.

Kommen wir nun zum Frageblock C, welchen Sie bei einer Versicherungssumme ab 200.001 € beantworten müssen, oder wenn Sie eine der Fragen 1-3 mit „Ja“ beantwortet haben.

Allianz DLVAG Risikolebensversicherung vereinfachte GesundheitsfragenAllianz DLVAG Risikolebensversicherung vereinfachte Gesundheitsfragen

Hier reichen die Fragen lediglich drei Jahre zurück. Diese sind im Vergleich zur obigen Fragestellung (wir erinnern uns: „mehr als 4-mal oder länger als 4 Wochen in Behandlung“) etwas spezifischer ausgestaltet. Dennoch bleibt hervorzuheben, dass Sie aufgrund dessen bei einem Arzt oder Therapeuten in Behandlung gewesen sein müssen.

Insgesamt liegt auch hier eine qualitativ sehr hochwertig gestellte Fragestellung der Allianz vor, die wenig Interpretationsspielraum bietet.

Die siebte und letzte Gesundheitsfrage der Allianz Risikoleben fragt nach Behandlungen, Beratungen oder Untersuchungen der letzten fünf Jahre im Bereich der Psyche, des Gehirns oder des Nervensystems.

Allianz DLVAG Risikolebensversicherung vereinfachte GesundheitsfragenAllianz DLVAG Risikolebensversicherung vereinfachte Gesundheitsfragen

Auch wenn diese Frage fünf Jahre und nicht drei Jahre zurückreicht, ist die Frage weiterhin sehr gut gestellt. Auch wenn die meisten im ersten Moment denken könnten, dass diese Frage einfach mit „Nein“ zu beantworten ist, weist bereits das Beispiel der Erkrankung Migräne darauf hin, dass es nicht nur „extrem gravierende“ Erkrankungen sind, die hier anzugeben sind. Oftmals lassen sich in den Patientenakten derartige Diagnosen finden, von denen man im Vorfeld nicht unbedingt gewusst hat. Im Artikel „Fehlerhafte Diagnosen in der Krankenakte“ haben wir diesen Missstand erläutert, kommen aber auch im weiteren Verlauf des Artikels noch darauf zu sprechen, wie Sie bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen idealerweise vorgehen können.

Neben den Gesundheitsfragen werden auch noch die sogenannten „Allgemeinen Fragen“ gestellt. Hier wird nach geplanten Auslandsaufenthalten, gefahrenrelevanten Hobbys/Berufen sowie der Körpergröße und dem Gewicht (BMI) gefragt. Diese Fragen zählen nicht direkt zu den Gesundheitsfragen, müssen im Zuge der anonymen Risikovoranfrage jedoch ebenfalls berücksichtigt werden.

Insgesamt sind die Gesundheitsfragen der Allianz Risikolebensversicherung überdurchschnittlich gut formuliert und qualitativ hochwertig gestellt. Das ist längst nicht bei allen Versicherungen der Fall, wie Sie unserem Artikel „Kritik Stiftung Finanztest RLV“ entnehmen können. Hier haben wir uns kritisch mit diesem und weiteren Themen auseinandergesetzt und sind zu dem Schluss gekommen, dass die Qualität der Gesundheitsfragen in der Gesamtbewertung einer Risikolebensversicherung hoch anzusetzen ist. Unter dem folgenden Link können Sie sich die Gesundheitsfragen als PDF downloaden: Gesundheitsfragen Allianz/DLVAG Risikolebensversicherung PDF-Download.

Neben den beschriebenen „normalen“ Gesundheitsfragen bietet die Allianz bei bestimmten Ereignissen auch Gesundheitsfragen mit verkürzten Gesundheitsfragen an. Dies und die entsprechenden Voraussetzungen wollen wir Ihnen im folgenden Kapitel vorstellen.

Wenn Sie bereits der Meinung sind, dass die Allianz der ideale Anbieter für Ihre Risikolebensversicherung ist, können Sie sich gerne über unser Kontaktformular bei uns melden. Wir empfehlen jedoch, den Artikel bis zum Ende zu lesen, da wir noch wertvolle Tipps aus unserer Beratungspraxis für Sie bereithalten.

6. Verkürzte Gesundheitsfragen Risikolebensversicherung Allianz

Sollten Sie vor Kurzem eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen haben, können Sie bei der Allianz Risikoleben von deutlich verkürzten Gesundheitsfragen profitieren, die wir Ihnen im Folgenden zur Verfügung stellen.

Allianz DLVAG Risikolebensversicherung verkürzte GesundheitsfragenAllianz DLVAG Risikolebensversicherung verkürzte Gesundheitsfragen

Die erste Frage bezieht sich auf die derzeitige Arbeitsunfähigkeit. Diese Frage ist gut ausformuliert, leicht verständlich und bietet keinen Interpretationsspielraum.

Diese Frage finden wir qualitativ gut gestellt. Hier wird ein konkreter Zeitraum abgefragt (derzeit oder in den letzten 24 Monaten vor Unterschrift). Zudem werden nur Krankheiten oder Verletzungen erfragt, welche von einem Arzt oder Therapeuten behandelt wurden.

Wichtig: Obwohl nicht explizit nach Medikamenteneinnahme gefragt wird, umfasst der Begriff “Behandlung” im Fragebogen auch die Einnahme von verschreibungspflichtigen Medikamenten.

Die letzte Frage ist eine Standardfrage, die in der Regel von den meisten mit „Nein“ beantwortet werden kann:

„Wurde bei Ihnen jemals eine Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeit, ein Grad der Behinderung (GdB), ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS), eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder ein Pflegegrad anerkannt oder haben Sie in den letzten 24 Monaten vor dem Datum Ihrer Unterschrift einen Antrag gestellt?“

Wie bereits erwähnt, müssen alle Fragen mit „Nein“ beantwortet werden, damit der vereinfachte Antragsfragebogen genutzt werden kann. Im Fragebogen gibt es jedoch eine Liste von Erkrankungen, die nicht angegeben werden müssen. Diese klare Auflistung ist äußerst vorteilhaft, da sie eindeutig zeigt, welche Krankheitsbilder irrelevant sind. Somit müssen beispielsweise Heuschnupfen oder eine Magen-Darm-Erkrankung, die folgenlos ausgeheilt ist, nicht angegeben werden. Dies ist ein entscheidender Vorteil, um eine lebensversicherung mobiliar oder andere Anbieter nicht durch unnötige Angaben zu verkomplizieren.

Es gelten noch weitere Regeln, die bei der Aktion beachtet werden müssen. Beispielsweise darf der Darlehensvertrag bei Antragseingang nicht älter als sechs Monate sein. Auch die Absicherungshöhe ist begrenzt. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel „Vereinfachte Gesundheitsfragen bei den Immobilienaktionen der Allianz“.

7. Untersuchungsgrenzen und das ärztliche Zeugnis bei der Allianz Risikoleben

Die Allianz/DLVAG Versicherung sieht ab bestimmten Absicherungshöhen vor, dass Sie nicht mehr den normalen Antrag und dessen Gesundheitsfragen, welche wir oben beschrieben haben, nutzen können, sondern eine “versicherungsmedizinische Risikoprüfung” durchführen müssen. Dieses Vorgehen nennt man auch medizinische Prüfung.

Um sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz nicht durch irrtümlich vergessene Angaben zum Gesundheitszustand gefährdet wird, fordert die Allianz ab bestimmten Eintrittsaltern und Versicherungsleistungen einen ärztlichen Bericht vom Hausarzt bzw. dem Arzt an, der am besten über den Gesundheitszustand der zu versichernden Person Bescheid weiß. Maßgebend ist die Höhe des beantragten Versicherungsschutzes bei der Allianz Risikoleben.

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Bis zu einer Versicherungssumme von 500.000 € sind die normalen Antragsfragen, die wir Ihnen bereits zu Beginn des Artikels nähergebracht haben, auszufüllen und es ist keine ärztliche Untersuchung erforderlich.

Nicht selten erhalten wir Anfragen von Personen, die deutlich mehr als 500.000 € absichern wollen. Wenn man mehr als 500.000 € Versicherungssumme nur bei der Allianz/DLVAG versichern will, müsste man neben den Gesundheitsfragen im Antrag noch weitere ärztliche Zeugnisse und Untersuchungen „über sich ergehen lassen“.

Im Folgenden ein Überblick der Tests und Unterlagen, die einzureichen und auszufüllen sind:

Allianz DLVAG Risikolebensversicherung UntersuchungsgrenzenAllianz DLVAG Risikolebensversicherung Untersuchungsgrenzen

Wie im obigen Schaubild unter der Spalte „Untersuchung“ zu sehen ist, ist ab einer Versicherungssumme von mehr als 500.000 € ein ärztliches Zeugnis mit der Kennung „E—-0105T0“ erforderlich. Darauf kommen wir gleich noch zu sprechen. Neben diesem ärztlichen Zeugnis sind auch ein kleines Blutbild, Cholesterinwerte, ein HIV-Test und weitere Untersuchungen erforderlich, welche Sie dem obigen Schaubild entnehmen können.

Wichtig: Ab einem Eintrittsalter von 55 Jahren gelten für eine Todesfallleistung von mehr als 200.000 € andere Regelungen. Wenn im Antrag ein Hausarzt angegeben ist, wird direkt ein hausärztliches Zeugnis von der Versicherung angefordert. Falls kein Hausarzt genannt wird, wird eine ärztliche Untersuchung mit dem Formular E—-0105Z0 angefordert.

Das Risiko bei medizinischen Untersuchungen liegt darin, dass Sie im Vorfeld nicht genau wissen, wie zum Beispiel die Messung Ihrer Blutwerte ausfallen wird. Wenn Sie an diesem Tag einen höheren Cholesterinwert haben, müssen diese Ergebnisse der Versicherung mitgeteilt werden. Nach der Untersuchung könnten Sie auf dem Papier „kränker“ erscheinen als zuvor. Das ist ein ernstzunehmendes Risiko, besonders wenn man bedenkt, wie wichtig eine Risikolebensversicherung für die Absicherung der Hinterbliebenen ist.

Neben den Risiken des ärztlichen Zeugnisses, das potenziell neue Erkrankungen aufdecken kann, reichen die Abfragezeiträume in dem genannten Fragebogen weitaus weiter zurück als im normalen Antrag für die Gesundheitsfragen. Hier ein Beispiel zur Veranschaulichung:

Allianz DLVAG Risikolebensversicherung ärztliche UntersuchungAllianz DLVAG Risikolebensversicherung ärztliche Untersuchung

Im ärztlichen Zeugnis reicht der Abfragezeitraum bis zu zehn Jahre zurück.

Zum Vergleich: Die Gesundheitsfragen im normalen Antrag der Allianz Risikoleben, der für Summen bis zu 500.000 € ausgefüllt wird, betreffen lediglich die letzten drei Jahre, wie Sie dem folgenden Ausschnitt entnehmen können.

Allianz DLVAG Risikolebensversicherung Gesundheitsfragen 5 Jahre 3 JahreAllianz DLVAG Risikolebensversicherung Gesundheitsfragen 5 Jahre 3 Jahre

Längere Abfragezeiträume bergen das Risiko fehlerhafter Angaben. Dies ist nur ein Ausschnitt aus dem ärztlichen Zeugnis; insgesamt werden mehr als 20 Fragen gestellt. Widmen wir uns nun einem weiteren Punkt des ärztlichen Zeugnisses, zu dem der behandelnde Arzt Stellung nehmen muss: die weiteren auffälligen Befunde.

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Wie Sie dem obigen Ausschnitt entnehmen können, muss Ihr behandelnder Arzt „auffällige Befunde“ angeben, welche er im Zuge der Untersuchung feststellt. Im Zuge der ärztlichen Untersuchung besteht keine Möglichkeit, die Anfrage anonym bei der Allianz/DLVAG Risikolebensversicherung zu stellen. Hierzu gleich noch weitere Infos zum grundsätzlichen Vorgehen.

Aufgrund der komplexen und oft unklar formulierten Fragestellungen, der unvorhersehbaren Ergebnisse neuer medizinischer Untersuchungen und der verlängerten Abfragezeiträume raten wir in der Regel davon ab, eine ärztliche Untersuchung durchführen zu lassen.

Doch wie sollte man vorgehen, wenn 500.000 € als Versicherungssumme nicht ausreichen und eine deutlich höhere Absicherung für die Hinterbliebenen notwendig ist?

8. Wie wir hohe Versicherungssummen bei der Allianz Risikoleben absichern

Wie bereits oben beschrieben, möchten sich die wenigsten einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Aus diesem Grund wählen wir den Weg, die Versicherungssummen auf mehrere Verträge unterschiedlicher Versicherungsgesellschaften aufzuteilen. Dabei muss darauf geachtet werden, dass die sogenannten Untersuchungsgrenzen der jeweiligen Versicherer nicht überschritten werden.

Solange die Untersuchungsgrenzen der einzelnen Versicherer nicht überschritten werden, ist es unerheblich, ob die Gesamtsumme bei mehreren Versicherungen die Untersuchungsgrenze überschreitet. Jede Versicherung bewertet nur ihr eigenes Risiko.

Kurz gesagt: Solange man bei jeder einzelnen Versicherung unter den festgelegten Untersuchungsgrenzen bleibt, ist keine ärztliche Untersuchung notwendig. Bei der Allianz/DLVAG liegt die Untersuchungsgrenze bei 500.000 € Versicherungssumme (bei einem Eintrittsalter von 55 Jahren gelten für eine Todesfallleistung von mehr als 200.000 € andere Regelungen).

Solange diese Grenze nicht überschritten wird, müssen nur die normalen Gesundheitsfragen im Antrag beantwortet werden. Die Höhe der Untersuchungsgrenzen legt jede Versicherung selbst fest. Die Aufteilung auf zwei oder drei Verträge bei verschiedenen Risikolebensversicherungen mag zwar unkonventionell erscheinen, insbesondere aufgrund der potenziellen Risiken einer ärztlichen Untersuchung, doch der Aufwand kann sich durchaus lohnen.

9. Das Vorgehen beim Abschluss Ihrer Allianz Risikoleben

Nun konnten Sie sich hoffentlich schon einen guten Überblick über die Gesundheitsfragen und die Tarife der Allianz/DLVAG verschaffen. Wie versprochen, möchten wir Ihnen in den folgenden kurzen Abschnitten noch unsere Beratungsphilosophie näherbringen.

9.1 Einholen der Patientenakte – Ausfüllen der Gesundheitsfragen

Wie Sie bereits im ersten Abschnitt erfahren konnten, sind beim Abschluss einer Risikolebensversicherung Gesundheitsfragen auszufüllen. Wenn Sie sich über Ihre Vorerkrankungen der letzten Jahre unsicher sind, empfehlen wir, Ihre Patientenakte einzuholen. Im Artikel „Patientenakte einholen“ geben wir Ihnen Tipps, wie Sie an Ihre Gesundheitsdaten kommen.

Nicht selten finden sich in den Arztakten fehlerhafte Diagnosen, welche durch das Einholen der Patientenakte ausfindig gemacht werden können. Im Artikel „Fehlerhafte Diagnose in der Krankenakte“ haben wir ein paar Praxisbeispiele aufgeführt.

Haben Sie Ihre Patientenakte vorliegen, ist der nächste Schritt die Aufbereitung und Erstellung der „eigenständigen Gesundheitserklärung“.

9.2 Eigenständige Gesundheitserklärung und Atteste

Aufgrund des Abfragezeitraums kommt es häufig vor, dass die eine oder andere Frage im Fragebogen der Allianz/DLVAG mit „Ja“ beantwortet werden muss. In einem solchen Fall kommt unser Beiblatt ins Spiel, das sich „Eigenständige Gesundheitserklärung“ nennt. Dieses Beiblatt senden wir Ihnen gerne gemeinsam mit dem Fragebogen und einem kurzen Briefing zu, sobald Sie Kontakt zu uns aufnehmen.

Mithilfe der Patientenakte als Gedankenstütze können Sie die sogenannte Eigenständige Gesundheitserklärung ausfüllen. Dies ist ein von uns erstelltes Dokument, in dem Sie explizit auf Ihre Vorerkrankungen der entsprechenden Abfragezeiträume eingehen können.

Im Folgenden ein Beispiel einer sehr ausführlichen und detaillierten Eigenständigen Gesundheitserklärung:

Beispiel einer detaillierten eigenständigen Gesundheitserklärung.

Falls Sie für die Versicherung „erhebliche Erkrankungen“ wie psychische oder chronische Krankheiten haben, kann das Einholen von Attesten hilfreich sein. Im Artikel „Ärztliches Attest“ erfahren Sie mehr darüber, welchen Mehrwert die Atteste Ihnen bringen und wie wir diese im Zuge der anonymen Risikovoranfrage anwenden. Unsere Vorgehensweise mag aufwendig erscheinen, bietet aber die Sicherheit, dass keine Erkrankungen übersehen werden und Ihre Allianz Risikoleben solide aufgestellt ist.

9.3 Anonyme Risikovoranfrage

Bei der anonymen Risikovoranfrage wird der Fragebogen inkl. der eigenständigen Gesundheitserklärung und möglicher Atteste anonymisiert zur Versicherungsgesellschaft gesandt. Mit diesen Angaben ermittelt die Versicherung ihr Risiko, welches sie eingeht, wenn sie Sie versichern würde. Ob die Versicherung das mögliche Risiko tragen möchte und kann, ergibt sich nach der Risikobewertung durch einen sogenannten Risikoprüfer der Versicherung.

Diesen Prozess der Einschätzung nennt man Risikovoranfrage.

Sollte eine Ablehnung der Versicherbarkeit erfolgen, werden die Daten, da sie anonym übermittelt wurden, weder gespeichert noch von der Versicherung weitergegeben.

9.4 Auswertung, Ausgestaltung und Abschluss Ihrer Allianz Risikoleben

Wenn Ihnen die Allianz/DLVAG im Zuge der anonymen Risikovoranfrage Versicherungsschutz gewährt, dann schauen wir uns gemeinsam an, welcher Tarif und welche Ausgestaltung Ihnen zusagt. Hier können wir noch ein wenig an der Absicherungshöhe oder Versicherungsdauer „schrauben“ und final besprechen, welche Konstellation für Sie am sinnvollsten erscheint, um Ihre beste risikolebensversicherung zu finden.

Wenn Sie sich bei der Allianz/DLVAG Versicherung versichern wollen, dann sind Ihre personenbezogenen Daten bei der Antragsstellung der Risikolebensversicherung notwendig. Das Votum der anonymen Voranfrage senden wir bei der Antragsstellung mit, sodass die Allianz/DLVAG sofort erkennen kann, dass hier bereits eine anonyme Vorprüfung stattgefunden hat. Mithilfe des Votums und des dazugehörigen Antrags wird dann der Versicherungsvertrag erstellt.

10. Fazit zur Allianz Risikoleben

Die Allianz/DLVAG bieten insgesamt sehr solide Tarife im Bereich der Risikolebensversicherung an. Je nach Präferenz sollten Sie überlegen, ob Sie eher einen Basisschutz benötigen oder lieber die Premium-Leistungen absichern möchten und somit mehr Flexibilität genießen.

Die Gesundheitsfragen der Allianz Risikoleben zählen aufgrund der qualitativ hochwertigen Fragestellungen zu den besten auf dem Versicherungsmarkt. Hierauf sollten Sie unserer Meinung nach eher den Fokus richten als auf günstige Zahlbeiträge. Das ist uns und unseren Kunden wichtiger, als ein paar Euro bei einer preiswerteren Risikolebensversicherung mit “schwachen” Gesundheitsfragen zu sparen.

Auch die Aktion der vereinfachten Gesundheitsfragen im Zuge einer Immobilienfinanzierung ist bei der Allianz/DLVAG sehr kundenfreundlich geregelt. Sowohl die Qualität der Gesundheitsfragen als auch die mögliche Absicherungshöhe sind im oberen Marktsegment einzuordnen.

Zusammenfassend können wir die Tarife der Allianz/DLVAG als überdurchschnittlich gut bewerten und haben auch bei der anonymen Voranfrage und entsprechenden Votierung der Risikoprüfung sehr gute Erfahrungen gemacht. Wenn Ihnen das Gesamtpaket der Allianz/DLVAG zusagt, dann melden Sie sich gerne per Mail (info@gn-finanzpartner.de) bei uns oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Im Folgenden zwei Beispiele, wie uns Anfragen erreichen:

Anfrage 1 für Risikolebensversicherung BeratungAnfrage 1 für Risikolebensversicherung Beratung

Anfrage Beispiel 2 für Risikolebensversicherung BeratungAnfrage Beispiel 2 für Risikolebensversicherung Beratung

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