Die Risikolebensversicherung über Kreuz stellt eine besondere und oft vorteilhafte Variante der klassischen Risikolebensversicherung dar, insbesondere für Paare, unverheiratete Lebensgemeinschaften oder Geschäftspartner. Im Kern funktioniert sie wie eine herkömmliche Risikolebensversicherung: Verstirbt eine versicherte Person während der Vertragslaufzeit, zahlt der Versicherer die vereinbarte Todesfallsumme an den Begünstigten aus. Der entscheidende Unterschied und Vorteil dieser Überkreuzversicherung liegt in ihrer einzigartigen Vertragsgestaltung, die erhebliche steuerliche Vorteile, insbesondere bei der Erbschaftssteuer, mit sich bringen kann.
Im Gegensatz zu einer normalen Risikolebensversicherung oder einer verbundenen Partnerversicherung werden bei einer gegenseitigen Risikolebensversicherung zwei separate Verträge abgeschlossen. Die Laufzeit dieser Verträge beträgt im Durchschnitt 20 bis 25 Jahre, kann aber auch flexibel an spezifische Bedürfnisse angepasst werden, etwa an die Kreditlaufzeit einer Immobilienfinanzierung oder bis zum Rentenbeginn.
Aufbau und Funktionsweise der Überkreuzversicherung
Um die Besonderheit der Risikolebensversicherung über Kreuz zu verstehen, ist ein Blick auf die Rollenverteilung in den Verträgen entscheidend:
- Normale Risikolebensversicherung: Hier bist du in der Regel Versicherungsnehmer, Beitragszahler und die versicherte Person. Deine Partnerin oder dein Partner ist die begünstigte Person und erhält im Todesfall die Versicherungssumme.
- Risikolebensversicherung über Kreuz: Bei dieser Konstellation bist du der Versicherungsnehmer, Beitragszahler und gleichzeitig die begünstigte Person. Die versicherte Person ist deine Partnerin oder dein Partner. Verstirbt diese Person, erhältst du direkt deine eigene Todesfallsumme aus dem Vertrag, den du abgeschlossen hast. Diese Konstruktion ermöglicht es, die Erbschaftssteuer zu umgehen, da die Auszahlung nicht als Erbschaft, sondern als Versicherungsleistung aus deinem eigenen Vertrag betrachtet wird.
Eine weitere Form der Partnerabsicherung ist die verbundene Risikolebensversicherung, auch bekannt als Partnerversicherung oder „verbundene Leben“. Hier sind beide Partner in einem einzigen gemeinsamen Vertrag versichert. Der wesentliche Nachteil ist, dass die Versicherungssumme nur einmalig ausgezahlt wird. Verstirbt der erste Partner, geht die Auszahlung an den Hinterbliebenen. Stirbt dieser ebenfalls, erfolgt keine weitere Auszahlung mehr. Dies kann ein Nachteil gegenüber der Überkreuzversicherung sein, bei der im Extremfall, wenn beide Partner gleichzeitig sterben, die Summen an die jeweiligen Erben ausgezahlt werden könnten.
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Was passiert mit der Risikolebensversicherung über Kreuz bei Scheidung oder Trennung?
Eine Trennung oder Scheidung der über Kreuz versicherten Personen erfordert eine Anpassung der bestehenden Policen. Die Überkreuzversicherung kann in eine reguläre Risikolebensversicherung umgewandelt werden. Mit der Zustimmung des ehemaligen Partners kann jede Person den Vertrag übernehmen, in dem sie selbst als versicherte Person eingetragen ist. Anschließend kann der Begünstigte neu bestimmt werden, beispielsweise ein neuer Partner oder die Kinder.
Alternativ besteht die Möglichkeit, die Risikolebensversicherung über Kreuz zu kündigen. Dieser Schritt ist jedoch mit Nachteilen verbunden, da beide Personen dann neue Verträge abschließen und erneut eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssten, was zu höheren Beiträgen führen könnte, insbesondere wenn sich der Gesundheitszustand in der Zwischenzeit verschlechtert hat oder das Alter gestiegen ist.
Risikolebensversicherung über Kreuz: Vorteile & Nachteile im Überblick
Vor dem Abschluss einer Risikolebensversicherung über Kreuz ist es ratsam, die Vor- und Nachteile dieses Modells sorgfältig abzuwägen.
Vorteile der Überkreuzversicherung:
- Keine Erbschaftssteuer: Die Auszahlung der Todesfallsumme ist in der Regel erbschaftssteuerfrei, da die Leistung aus dem eigenen Vertrag stammt. Dies ist besonders vorteilhaft für unverheiratete Paare, bei denen die Freibeträge für die Erbschaftssteuer deutlich niedriger sind als bei Ehepartnern.
- Zwei unabhängige Einzelverträge: Laufzeit und Versicherungssumme können individuell für jeden Vertrag festgelegt und unabhängig voneinander gestaltet werden, was eine hohe Flexibilität ermöglicht.
- Doppelte Absicherung im Extremfall: Sollten beide versicherte Personen gleichzeitig versterben, werden die Todesfallsummen aus beiden Verträgen an die jeweils benannten Erben ausgezahlt.
- Interessant für Geschäftspartner: Auch für die gegenseitige Absicherung von Geschäftspartnern kann dieses Modell sinnvoll sein, um im Todesfall eines Partners die Liquidität des Unternehmens zu sichern.
Nachteile der Überkreuzversicherung:
- Anpassung bei Trennung/Scheidung: Eine Trennung oder Scheidung erfordert eine vertragliche Anpassung, was zusätzlichen Aufwand bedeuten kann.
- Potenziell höhere Kosten: Da es sich um zwei separate Verträge handelt, kann eine Überkreuzversicherung unter Umständen teurer sein als eine Partner-Lebensversicherung mit einem gemeinsamen Vertrag, die nur eine einmalige Auszahlung vorsieht.
Kosten und steuerliche Aspekte der Überkreuzversicherung
Die genauen Kosten einer Risikolebensversicherung über Kreuz lassen sich nicht pauschal beziffern, da sie von individuellen Faktoren abhängen. Viele Anbieter ermöglichen den Abschluss bereits ab wenigen Euro im Monat. Der Beitrag für jeden Partner wird individuell vom Versicherer kalkuliert und berücksichtigt dabei entscheidende Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn, die gewählte Versicherungssumme und die Vertragslaufzeit. Jeder Partner ist für die Beiträge des Vertrags verantwortlich, in dem er als Versicherungsnehmer und Beitragszahler eingetragen ist.
Risikolebensversicherung über Kreuz & Steuer: Der größte steuerliche Vorteil liegt in der Regel in der Erbschaftssteuerfreiheit der Auszahlung. Da jeder Partner seine eigene Versicherungssumme aus seinem eigenen Vertrag erhält, wird das Geld nicht als Erbschaft im Sinne des Erbschaftsteuergesetzes angesehen und muss somit nicht versteuert werden. Eine Erbschaftssteuer kann lediglich dann anfallen, wenn beide versicherte Personen gleichzeitig versterben und die Leistungen an die eigentlichen Erben ausgezahlt werden. Dieser Steuervorteil ist besonders relevant für unverheiratete Paare, die bei der Erbschaftssteuer mit deutlich geringeren Freibeträgen rechnen müssen als Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner. Die Überkreuzversicherung bietet hier eine legale und effektive Möglichkeit, hohe Steuerlasten zu vermeiden und die finanzielle Absicherung des Partners zu gewährleisten.
Um eine fundierte Entscheidung zu treffen, empfiehlt es sich, die individuellen Lebensumstände und Bedürfnisse genau zu prüfen und gegebenenfalls eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. So stellen Sie sicher, dass die gewählte Risikolebensversicherung optimal zu Ihrer Situation passt und im Ernstfall die gewünschte Sicherheit bietet.
