Risikolebensversicherung und Baufinanzierung: Vereinfachte Gesundheitsfragen der Allianz/DLVAG

In den letzten Jahren hat die Nachfrage nach Todesfallabsicherungen stark zugenommen. Viele Antragsteller empfinden die detaillierte Aufarbeitung ihrer Gesundheitsgeschichte und das Ausfüllen umfangreicher Fragebögen jedoch oft als eine mühsame Aufgabe, die an Sisyphusarbeit erinnert. Ein schlanker und weniger aufwendiger Prozess zur Beantwortung der Gesundheitsfragen ist daher ein großer Wunsch vieler. Besonders im Rahmen einer Baufinanzierung, wo Zeit und Einfachheit oft entscheidend sind, suchen Kunden nach effizienten Lösungen.

Glücklicherweise bieten einige Versicherungen bei bestimmten Ereignissen – wie dem Erwerb einer Immobilie – die Möglichkeit, von verkürzten Gesundheitsfragen einer Risikolebensversicherung zu profitieren. Dies erleichtert nicht nur die Zusammenstellung deiner Vorerkrankungen, sondern beschleunigt auch den Antragsprozess erheblich. Die Allianz und ihre Tochtergesellschaft DLVAG sind hier Vorreiter und bieten schon seit Längerem eine attraktive Aktion speziell für Immobilienfinanzierungen an. Diese Initiative zielt darauf ab, den Abschluss einer existenziell wichtigen Risikolebensversicherung zu vereinfachen, ohne dabei die Qualität der Absicherung zu beeinträchtigen. Da die Allianz für uns und unsere Kunden ein geschätzter Partner im Bereich der Risikolebensversicherung ist, möchten wir dir in diesem Artikel die Aktion der Allianz/DLVAG im Zuge einer Immobilienfinanzierung detailliert vorstellen. Wir beleuchten die Voraussetzungen, die du erfüllen musst, um an dieser Aktion teilzunehmen, und analysieren die Qualität der zu beantwortenden Gesundheitsfragen, um dir größtmögliche Transparenz zu bieten. Ein oft unterschätzter Aspekt der begünstigte lebensversicherung ist die Möglichkeit, im Todesfall die finanzielle Belastung für Hinterbliebene erheblich zu mindern und die Baufinanzierung zu sichern.

Vorteile einer Risikolebensversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen für Ihre Baufinanzierung

Der Erwerb einer Immobilie ist für die meisten Menschen die größte Investition ihres Lebens. Eine Baufinanzierung ist dabei unerlässlich und geht oft mit einer langen Laufzeit sowie hohen Darlehenssummen einher. Um diese Investition und vor allem die eigene Familie abzusichern, ist eine Risikolebensversicherung (RLV) unerlässlich. Im Todesfall des Hauptverdieners schützt sie die Hinterbliebenen vor dem finanziellen Ruin und stellt sicher, dass das Eigenheim erhalten bleiben kann.

Herkömmliche Risikolebensversicherungen erfordern jedoch oft eine umfassende Gesundheitsprüfung, die zeitaufwendig sein und bei Vorerkrankungen zu Schwierigkeiten führen kann. Hier setzen Angebote mit vereinfachten Gesundheitsfragen an. Sie ermöglichen einen schnellen und unkomplizierten Abschluss, der gerade in der oft stressigen Phase einer Immobilienfinanzierung einen großen Vorteil darstellt. Das vereinfachte Verfahren reduziert den bürokratischen Aufwand und die Komplexität der Fragen, wodurch viele Menschen, die sonst zögern würden, eine adäquate Todesfallabsicherung erhalten können. Dies ist besonders vorteilhaft, da eine frühzeitige Absicherung in der Regel mit günstigeren Beiträgen verbunden ist.

Teilnahmevoraussetzungen für die Allianz/DLVAG Aktion

Bevor wir ins Detail gehen, ein kurzer Exkurs: Die DLVAG (Deutsche Lebensversicherung AG) ist eine Tochtergesellschaft der Allianz Versicherung und bietet seit 1998 ausschließlich Produkte zur Absicherung biometrischer Risiken an, darunter auch Risikolebensversicherungen. Die Tarife der DLVAG sind oft als „Basistarife“ konzipiert, die ein etwas schlankeres Leistungspaket als die Muttergesellschaft Allianz aufweisen, aber für viele Kunden völlig ausreichend sind. Sowohl die Tarife der Allianz als auch die der DLVAG können unter bestimmten Bedingungen mit vereinfachten Gesundheitsfragen abgeschlossen werden. Hierfür müssen lediglich drei Fragen wahrheitsgemäß mit „Nein“ beantwortet werden.

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Um an dieser attraktiven Aktion teilnehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Neuerwerb einer Immobilie: Die Aktion gilt ausschließlich für den Neuerwerb einer Immobilie. Prolongationen, Umschuldungen, Ergänzungsfinanzierungen für Umbauten oder Renovierungen sind explizit ausgeschlossen. Es muss sich um eine Erstfinanzierung handeln.
  • Eintrittsalter: Das Eintrittsalter der versicherten Person darf maximal 50 Jahre betragen (seit dem kleinen Update der Allianz aus Januar 2025).
  • Todesfallsumme: Die Todesfallsumme darf höchstens der Darlehenssumme entsprechen, ist jedoch auf maximal 500.000 € begrenzt.
  • Laufzeit der RLV: Die maximale Laufzeit der Risikolebensversicherung darf maximal der Darlehenslaufzeit entsprechen. Hierbei kann eine risikolebensversicherung mit fallender versicherungssumme eine sinnvolle Option sein, da sie sich der Restschuld des Darlehens anpasst.
  • Abschlussdatum des Darlehensvertrags: Der Darlehensvertrag muss innerhalb der letzten 12 Monate abgeschlossen worden sein. Das Abschlussdatum des Darlehensvertrags ist hierbei entscheidend.
  • Nachversicherungsgarantie: Eine Nachversicherungsgarantie bis zu 100.000 € ist möglich (maximal 50.000 € pro Ereignis). Dies bietet Flexibilität bei zukünftigen Lebensereignissen.
  • Beitragsdynamik: Eine Beitragsdynamik in Höhe von 3 % kann eingeschlossen werden, um die Versicherungssumme an die Inflation anzupassen.
  • Keine Frage nach Körpergröße und Gewicht (BMI): Ein großer Vorteil dieser Aktion ist der Verzicht auf die Abfrage von Körpergröße und Gewicht, was für viele Antragsteller eine Hürde darstellen kann.
  • Alle Gesundheitsfragen müssen mit „Nein“ beantwortet werden: Dies ist die entscheidende Voraussetzung. Wenn auch nur eine der vereinfachten Gesundheitsfragen mit „Ja“ beantwortet werden muss, kann die Aktion nicht genutzt werden, und es muss auf den normalen Antrag mit den herkömmlichen, ausführlicheren Gesundheitsfragen zurückgegriffen werden.

Detaillierte Analyse der verkürzten Gesundheitsfragen

Die Qualität der Gesundheitsfragen ist von entscheidender Bedeutung, da sie die Grundlage für den Versicherungsvertrag bilden. Oftmals treten beim oberflächlichen Lesen Verständnisprobleme auf, und die Fragen werden anders interpretiert, als es die Versicherungen beabsichtigen. Daher ist es wichtig, sich ausreichend Zeit für die Beantwortung zu nehmen.

Im Folgenden betrachten wir die drei vereinfachten Gesundheitsfragen der Allianz/DLVAG Schritt für Schritt und analysieren deren Formulierung.

Frage 1: Aktuelle Arbeitsunfähigkeit

Die erste Frage lautet: „Sind Sie derzeit arbeitsunfähig oder wurde in den letzten 5 Jahren eine Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeit oder eine Pflegebedürftigkeit bei Ihnen beantragt, festgestellt oder ist eine solche in den nächsten 12 Monaten geplant?“

Diese Frage ist gut ausformuliert, leicht verständlich und bietet kaum Interpretationsspielraum. Sie zielt darauf ab, den aktuellen Gesundheitszustand bezüglich der Arbeitsfähigkeit und bereits anerkannte bzw. beantragte Leistungen zu erfassen. Die klare Angabe des Zeitraums (letzte 5 Jahre, nächste 12 Monate) sorgt für Präzision.

Frage 2: Behandlungen in den letzten 24 Monaten

Die zweite Frage ist etwas komplexer gestaltet, aber qualitativ sehr gut formuliert: „Waren Sie in den letzten 24 Monaten vor dem Datum Ihrer Unterschrift wegen Krankheiten oder Verletzungen, die von einem Arzt oder Therapeuten behandelt wurden, insgesamt länger als 6 Wochen in Behandlung oder ist eine solche voraussichtlich?“

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Hier wird ein konkreter Zeitraum abgefragt (derzeit oder in den letzten 24 Monaten). Zudem werden nur Krankheiten oder Verletzungen erfragt, die von einem Arzt oder Therapeuten behandelt wurden. Es gibt keine vagen Formulierungen bezüglich bloßer Beschwerden oder Funktionsstörungen, wie sie bei anderen Anbietern üblich sind. Des Weiteren muss die Behandlung aufgrund der Krankheit oder Verletzung insgesamt länger als sechs Wochen gedauert haben. Diese kundenfreundliche Formulierung ist besonders vorteilhaft, da bei vielen anderen Anbietern bereits Angaben zu vergangenen Erkrankungen gefordert werden, unabhängig von der Behandlungsdauer. Bei der Allianz/DLVAG ist dies nicht der Fall – ein großer Pluspunkt!

Wichtig: Obwohl nicht explizit nach Medikamenteneinnahme gefragt wird, umfasst der Begriff „Behandlung“ im Fragebogen auch die Einnahme von verschreibungspflichtigen Medikamenten.

Frage 3: Anerkennung von Minderung der Erwerbsfähigkeit/Pflegegrad

Die letzte Frage ist eine Standardfrage, die in der Regel von den meisten mit „Nein“ beantwortet werden kann: „Wurde bei Ihnen jemals eine Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeit, ein Grad der Behinderung (GdB), ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS), eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder ein Pflegegrad anerkannt oder haben Sie in den letzten 24 Monaten vor dem Datum Ihrer Unterschrift einen Antrag gestellt?“

Wie bereits erwähnt, müssen alle Fragen mit „Nein“ beantwortet werden, damit der vereinfachte Antragsfragebogen genutzt werden kann. Im Fragebogen gibt es jedoch eine Liste von Erkrankungen, die nicht angegeben werden müssen. Diese klare Auflistung ist äußerst vorteilhaft, da sie eindeutig zeigt, welche Krankheitsbilder irrelevant sind. Somit müssen beispielsweise Heuschnupfen oder eine folgenlos ausgeheilte Magen-Darm-Erkrankung nicht angegeben werden.

Zum besseren Überblick stellen wir dir die vereinfachten Gesundheitsfragen der Allianz/DLVAG auch als PDF zum Download zur Verfügung.

Allgemeine Fragen: Beruf, Freizeit und Auslandsaufenthalte

Neben den spezifischen Gesundheitsfragen umfasst die Aktion der Allianz/DLVAG auch einige „allgemeine Fragen“. Diese beziehen sich auf drei Bereiche, die für die Risikobeurteilung relevant sind, aber im Gegensatz zu den Gesundheitsfragen eine „Ja“-Antwort erlauben, ohne dass die gesamte Aktion hinfällig wird.

Berufliche Tätigkeit

Hier musst du angeben, welche Tätigkeit oder Berufsbezeichnung du aktuell ausübst und ob du bei der Ausübung besonderen Gefahren (z. B. Sprengstoff, Strahlen, gefährliche Stoffe) ausgesetzt bist. Berufe mit erhöhtem Risiko könnten zu einem Risikozuschlag führen, schließen aber die Teilnahme an der Aktion nicht aus.

Freizeitaktivitäten

Dieser Abschnitt fragt nach Aktivitäten, die ein höheres Verletzungsrisiko als Breitensportarten aufweisen. Beispiele hierfür sind Motorradfahren, Wintersport abseits gesicherter Pisten, Klettern/Bergsport, Tauchen, Reiten, Motorsport oder Fliegen. Solltest du eine dieser oder andere risikoreiche Freizeitaktivitäten ausüben, empfehlen wir dir, dies ausführlich zu erläutern. In der Regel sind die meisten Sportarten ohne oder mit geringen Risikozuschlägen versicherbar; bei extremen Sportarten kann es jedoch zu Ablehnungen oder höheren Beiträgen kommen.

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Auslandsaufenthalte

Die Frage lautet: „Beabsichtigen Sie, sich in den nächsten 12 Monaten länger als 6 Monate im außereuropäischen Ausland aufzuhalten?“ Planst du einen längeren Aufenthalt außerhalb Europas, ist dies hier anzugeben. Auch hier gilt: Eine „Ja“-Antwort führt nicht automatisch zum Ausschluss, kann aber je nach Reiseland und Aufenthaltsdauer eine individuelle Prüfung nach sich ziehen.

Wichtig: Bei allen drei allgemeinen Fragen ist eine „Ja“-Antwort erlaubt und führt nicht automatisch dazu, dass du nur noch den normalen Antrag nutzen kannst. Je nach individuellem Risiko kann es jedoch zu Ablehnungen oder Risikozuschlägen kommen. Hierfür müssen aber schon extreme Sportarten oder Berufsrisiken vorliegen. Fast einzigartig bei dieser Aktion ist, dass du keine Angaben zu deiner Körpergröße und deinem Gewicht machen musst. Der BMI spielt bei dieser Aktion der Allianz/DLVAG keine Rolle, was für viele Antragsteller eine große Erleichterung darstellt. Die Qualität von Risikolebensversicherungen wird regelmäßig von Organisationen wie der stiftung warentest risikolebensversicherung überprüft, was zusätzliche Sicherheit bei der Wahl des Anbieters bietet.

Wichtige Tipps für den Antragsprozess: Sorgfalt trotz Einfachheit

Auch wenn die Gesundheitsfragen der Allianz/DLVAG-Aktion sehr gut formuliert sind und wenig Spielraum für Interpretation bieten, solltest du dir dennoch ausreichend Zeit für die Beantwortung der Fragen nehmen. Die Werbebotschaft der Allianz, die einen schnellen Abschluss suggeriert („Wenn es mal schnell gehen muss“), sollte nicht dazu verleiten, die notwendige Sorgfalt außer Acht zu lassen.

Das Motto „Wenn es mal schnell gehen muss“ klingt zwar verlockend, kann aber Risiken bergen, die einem im Vorfeld nicht bewusst sind. Zugegeben, die Gesundheitsfragen der Aktion der Allianz/DLVAG dürften die meisten ohne größere Probleme wahrheitsgemäß beantworten können.

Doch wie sieht es aus, wenn man mehrfach in ärztlicher Behandlung war, aber nicht genau weiß, was die Gründe für die Erkrankung waren oder welche Diagnosen abgerechnet wurden? Einen solchen Fall haben wir 2023 intensiv begleitet. In der Patientenakte unserer Interessentin fanden sich über mehrere Monate und bei nahezu jedem Arztbesuch die Abrechnungsdiagnose „Somatisierungsstörung [F45.0G]“ wieder.

Den Schilderungen der Interessentin nach wurde die sogenannte F-Diagnose jedoch nicht so kommuniziert, und sie hätte nicht vermutet, dass sie aufgrund dessen in Behandlung gewesen ist. Ohne das Einholen der Akte wäre diese Diagnose vermutlich erst im potenziellen Leistungsfall aufgetaucht.

Hinweis: Im Leistungsfall darf die Versicherung unter anderem die Patientenakte der behandelnden Ärzte oder die Abrechnungen der Krankenkasse anfordern und dabei überprüfen, ob bei Antragstellung alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet wurden. Wenn es hier zu „gravierenden“ Abweichungen kommt, kann die Versicherung im Extremfall die Leistung verweigern. Insbesondere bei der Todesfallabsicherung kann die versicherte Person im Todesfall nicht mehr nachweisen, aus welchem Grund die entsprechende Diagnose in der Akte hinterlegt gewesen ist und in welchem Zusammenhang diese Diagnose gestellt wurde. Wenn du dir unsicher bist, welche Erkrankungen in deiner Akte hinterlegt sind, empfehlen wir dir dringend das Einholen deiner Patientenakte. Dieses Vorgehen ist nicht verpflichtend, bringt dir jedoch zusätzliche Sicherheit, wenn du aufgrund zahlreicher Arzt