Allianz Risikolebensversicherung Plus: Der umfassende Leitfaden für Ihren Todesfallschutz

Unterschiede Allianz DLVAG Risikolebensversicherung – RLV Plus und RLV Basis im Vergleich

Laut des renommierten Fachmagazins „Das Investment“ zählt die Allianz Versicherung zu den am häufigsten vermittelten Gesellschaften deutscher Versicherungsmakler im Bereich der Risikolebensversicherung (RLV). Doch was steckt hinter diesem Erfolg, und wie bewähren sich die Tarife „RLV Plus“ und „RLV Basis“ im Vergleich? Sind sie tatsächlich so leistungsstark und kundenfreundlich, wie die Marktdominanz vermuten lässt?

Dieser umfassende Artikel liefert Ihnen einen detaillierten Überblick über die verschiedenen Tarifoptionen der Allianz und DLVAG Risikolebensversicherung. Wir beleuchten die spezifischen Vor- und Nachteile der einzelnen Angebote und geben Ihnen exklusive Einblicke aus unserer langjährigen Beratungspraxis. Ein besonderer Fokus liegt auf der Qualität der Gesundheitsfragen, die für einen „wasserdichten“ Vertrag entscheidend sind. Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie beim Abschluss einer solch wichtigen Absicherung optimal vorgehen, welche Fallstricke es zu vermeiden gilt und warum eine sorgfältige Vorbereitung essenziell ist, damit Ihre Hinterbliebenen im Leistungsfall auch tatsächlich finanziell abgesichert sind.

Gerade wenn Sie den Abschluss Ihrer Risikolebensversicherung schnell und bequem über Vergleichsplattformen im Internet erwägen, sollten Sie die wertvollen Tipps am Ende dieses Artikels unbedingt beherzigen. Sie bilden die Grundlage für eine sichere und verlässliche Absicherung, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

1. Exkurs: Allianz und DLVAG – Eine starke Partnerschaft im Todesfallschutz

Oft werden im Zusammenhang mit der Risikolebensversicherung der Allianz auch die Produkte der DLVAG erwähnt. Die DLVAG (Deutsche Lebensversicherung AG) ist ein 1998 gegründetes Tochterunternehmen der Allianz Versicherung, das sich ausschließlich auf die Absicherung biometrischer Risiken – wozu unter anderem auch Risikolebensversicherungen zählen – spezialisiert hat. Im Bereich der Risikolebensversicherungen arbeiten die Allianz Lebensversicherungs-AG und die Deutsche Lebensversicherungs-AG eng zusammen.

Vereinfacht lässt sich festhalten, dass die DLVAG sich primär auf einen grundlegenden Absicherungsbedarf konzentriert und eine Risikolebensversicherung anbietet, die sie selbst in ihren Broschüren als „ohne viel Tamtam“ beschreibt. Dies zielt auf Kunden ab, die einen unkomplizierten und preisbewussten Schutz suchen.

Die Allianz Lebensversicherungs-AG hingegen bietet Versicherungsschutz im Premium- und erweiterten Premiumsegment an. Dies bedeutet, dass die Tarife der Allianz in der Regel leistungsstärker und flexibler gestaltet sind. Die konkreten Leistungsunterschiede, die sich im Alltag der Absicherung bemerkbar machen, werden wir Ihnen im weiteren Verlauf dieses Artikels detailliert näherbringen.

2. Tarifvarianten und Absicherungsmodelle: Basis- und Plus-Tarife im Überblick

Sowohl die Allianz als auch die DLVAG bieten verschiedene Tarifvarianten mit spezifischen Bezeichnungen an. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der drei Haupttarife, die in diesem Artikel eingehend behandelt werden:

  • LC0 – konstante Risikoleben der Allianz – RLV Plus
  • L0(DL) – konstante Risikoleben der DLVAG – RLV Basis
  • L0A(DL) – linear fallende Risikoleben der DLVAG – RLV Basis

Im Folgenden werden wir die einzelnen Tarife und die grundlegenden Unterschiede zwischen einer konstanten und einer linear fallenden Risikolebensversicherung erläutern. Die untere Grafik verdeutlicht die verschiedenen Optionen in gekürzter Form. „RLV Basis“ bezeichnet dabei die Tarife der DLVAG, während „RLV Plus“ für die Tarife der Allianz Versicherung steht.

Unterschiede Allianz DLVAG Risikolebensversicherung – RLV Plus und RLV Basis im VergleichUnterschiede Allianz DLVAG Risikolebensversicherung – RLV Plus und RLV Basis im Vergleich

Wie aus der Darstellung ersichtlich wird, sind im Allianz Tarif „RLV Plus“ alle Optionen, die im DLVAG Tarif „RLV Basis“ enthalten sind, bereits integriert. Darüber hinaus bietet der Allianz Tarif zusätzliche Leistungsbausteine, die im DLVAG-Angebot nicht enthalten sind. Bevor wir auf diese spezifischen Leistungsunterschiede eingehen, die sich in der obigen Grafik bereits abzeichnen, möchten wir zunächst den grundlegenden Unterschied zwischen einer konstanten und einer linear fallenden Versicherungssumme beleuchten.

2.1 Gleichbleibende Todesfallsumme: Die konstante Risikolebensversicherung

Diese Art der Risikolebensversicherung zeichnet sich durch ihre Einfachheit aus. Sie legen eine bestimmte Laufzeit fest und sichern eine fixe Summe ab, die im Todesfall der versicherten Person ausgezahlt wird.

Beispiel: Eine Versicherungssumme von 300.000 € wird für eine Laufzeit von 15 Jahren vereinbart. Verstirbt die versicherte Person innerhalb dieser 15 Jahre, erhalten die Hinterbliebenen die vollen 300.000 €. Überlebt die Person die vereinbarte Laufzeit, erfolgt keine Auszahlung, und die gezahlten Beiträge werden nicht erstattet.

Sowohl die Allianz Risikolebensversicherung als auch die DLVAG ermöglichen den Abschluss eines Todesfallschutzes mit einer über die gesamte Laufzeit gleichbleibenden Todesfallsumme. Die entsprechenden Tarife für diese Konstellation sind:

  • LC0 – konstante Risikoleben der Allianz – RLV Plus
  • L0(DL) – konstante Risikoleben der DLVAG – RLV Basis

Diese Variante bietet maximale Sicherheit, da die Absicherungshöhe während der gesamten Vertragslaufzeit unverändert bleibt und somit immer den ursprünglich kalkulierten Bedarf deckt.

2.2 Gleichmäßig fallende Todesfallsumme: Die linear fallende Risikolebensversicherung

Bei der linear fallenden Versicherungssumme reduziert sich der abgesicherte Betrag kontinuierlich über die Dauer der Versicherungslaufzeit. Die Höhe der Auszahlung richtet sich somit nach dem genauen Zeitpunkt des Todes der versicherten Person.

Beispiel: Eine Risikolebensversicherung mit einer anfänglichen Versicherungssumme von 300.000 € über 15 Jahre wird abgeschlossen. Die Versicherungssumme sinkt jährlich um 20.000 €. Verstirbt die versicherte Person beispielsweise im 8. Jahr, beträgt die Auszahlung noch 140.000 €. Auch hier gilt: Überlebt die Person die gesamte Laufzeit, erfolgt keine Auszahlung, und die Beiträge werden nicht zurückerstattet.

Hier zeigt sich bereits ein wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Anbietern: Eine linear fallende Versicherungssumme kann ausschließlich im folgenden DLVAG-Tarif vereinbart werden:

  • L0A(DL) – linear fallende Risikoleben der DLVAG – RLV Basis

Bei der Risikolebensversicherung der Allianz ist diese Option – die Absicherung einer linear fallenden Summe – nicht möglich; hier können nur konstante Versicherungssummen abgesichert werden. Möchten Sie sich also bewusst für eine linear fallende Todesfallsumme entscheiden, müssten Sie die DLVAG als Versicherungsunternehmen wählen.

Wie bereits in unserem Artikel „Linear fallende oder konstante Versicherungssumme“ ausführlich dargelegt, plädieren wir in nahezu allen Fällen für eine konstante Versicherungssumme. Die Gründe hierfür liegen in der deutlich höheren Flexibilität und der wesentlich besseren Absicherung für die Hinterbliebenen, da der Absicherungsbedarf in vielen Lebensphasen nicht linear sinkt, sondern oft stabil bleibt oder sich sogar erhöht.

Nach dieser grundlegenden Erläuterung der Todesfallsummen-Verläufe widmen wir uns im nächsten Abschnitt vier spezifischen Leistungsbausteinen, die wir genauer unter die Lupe nehmen und aufzeigen, in welchen Tarifen Sie diese wichtigen Komponenten absichern können.

3. Leistungsbausteine im Detail: Was RLV Plus wirklich bietet

In diesem Teil konzentrieren wir uns auf die detaillierten Leistungsbausteine der beiden Haupttarife (RLV Basis und RLV Plus) und werfen einen genauen Blick in die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Als Orientierungshilfe werden wir die folgende schematische Darstellung in den kommenden Abschnitten wiederholt nutzen, um die relevanten Punkte zu markieren und visuell hervorzuheben.

Unterschiede Allianz DLVAG Risikolebensversicherung RLV Basis RLV Plus – DetailansichtUnterschiede Allianz DLVAG Risikolebensversicherung RLV Basis RLV Plus – Detailansicht

Beginnen wir mit einer der wichtigsten Flexibilitätsoptionen: der Erhöhungsoption.

3.1 Erhöhungsoption – Die Nachversicherungsgarantie der Allianz RLV Plus

Wie Sie der unteren Grafik entnehmen können, ist die Erhöhungsoption, oft auch als Nachversicherungsgarantie bezeichnet, bereits im Tarif der Risikolebensversicherung „RLV Basis“ der DLVAG integriert. Demzufolge ist sie selbstverständlich auch im leistungsstärkeren RLV Plus-Tarif der Allianz enthalten.

Unterschiede Allianz DLVAG Risikolebensversicherung RLV Basis RLV Plus – Fokus ErhöhungsoptionUnterschiede Allianz DLVAG Risikolebensversicherung RLV Basis RLV Plus – Fokus Erhöhungsoption

Beide Tarife bieten sowohl eine anlassunabhängige als auch eine anlassbezogene Erhöhungsoption. Dies bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungssumme unter bestimmten Umständen anpassen können, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen zu müssen. Für beide Erhöhungsoptionen gelten jedoch spezifische Grenzen und Voraussetzungen, die genau beachtet werden müssen.

Bei der anlassunabhängigen Erhöhungsoption können Sie die Versicherungssumme innerhalb der ersten fünf Jahre nach Versicherungsbeginn ohne erneute Risikoprüfung erhöhen. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn sich Ihr Absicherungsbedarf unerwartet ändert, ohne dass ein konkretes Ereignis vorliegt.

Voraussetzungen für die anlassunabhängige Erhöhung:

  • Die versicherte Person (VP) darf zum Zeitpunkt der Erhöhung höchstens 50 Jahre alt sein.
  • Im vorangegangenen Jahr darf die versicherte Person nicht länger als 14 Kalendertage durchgehend aufgrund von Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig gewesen sein.
  • Die versicherte Person darf nicht berufsunfähig sein.
  • Die Risikolebensversicherung darf nicht bereits ohne Risikoprüfung oder mit vereinfachter Risikoprüfung zustande gekommen sein.

Die anlassbezogene (oder anlassabhängige) Erhöhungsmöglichkeit und deren spezifische Voraussetzungen sind ebenfalls detailliert in den Vertragsbedingungen geregelt. Diese Option greift, wenn sich Ihr Lebensumfeld durch bestimmte Ereignisse maßgeblich verändert.

Voraussetzungen für die anlassbezogene Erhöhung:

  • Die versicherte Person (VP) darf dabei höchstens 53 Jahre alt sein.
  • Die versicherte Person darf nicht berufsunfähig sein.

Die spezifischen Anlässe, die eine solche Erhöhung rechtfertigen, sind vielfältig und decken wichtige Lebensereignisse ab, wie die folgende Abbildung verdeutlicht:

Allianz Risikolebensversicherung Erhöhungsoption – AnlässeAllianz Risikolebensversicherung Erhöhungsoption – Anlässe

Für die Erhöhung des vereinbarten Garantiekapitals im Todesfall ohne erneute Risikoprüfung gelten sowohl bei der anlassunabhängigen als auch bei der anlassabhängigen Erhöhungsoption bestimmte Grenzen, um die Risikoberechnung des Versicherers fair zu halten:

  • Das Garantiekapital muss mindestens um 2.500 € erhöht werden.
  • Bei einer anlassunabhängigen Erhöhung darf das Kapital um maximal 25 % pro Erhöhung steigen, höchstens jedoch um 50.000 €.
  • Bei einer anlassbezogenen Erhöhung gilt dieselbe Obergrenze von 25 % pro Anlass, ebenfalls begrenzt auf 50.000 €.
  • Insgesamt darf die Summe aller Erhöhungen bei der Allianz Lebensversicherungs-AG für dieselbe versicherte Person 100.000 € nicht überschreiten.

Es ist wichtig zu beachten, dass einige andere Versicherer die grundsätzlichen Grenzen hier etwas höher angesetzt haben, sodass die Versicherungssumme beispielsweise auf bis zu 150.000 € erhöht werden kann. Dennoch bieten die Optionen der Allianz eine beachtliche Flexibilität, um den Versicherungsschutz an veränderte Lebensumstände anzupassen.

3.2 Verlängerungsoption – Langfristige Sicherheit ohne neue Gesundheitsprüfung

Die Verlängerungsoption ist ein exklusiver Baustein, der nicht im Basistarif der DLVAG enthalten ist. Wenn Sie diese Flexibilität für wichtig erachten und auf eine potenzielle langfristige Anpassung Ihres Schutzes Wert legen, müssen Sie auf den Premium-Tarif der Allianz RLV Plus zurückgreifen.

Diese Option erlaubt es Ihnen, bis zu drei Jahre vor dem regulären Ablauf Ihrer Versicherung einmalig eine Verlängerung des Versicherungsschutzes ohne erneute Risikoprüfung zu beantragen. Dies ist besonders wertvoll, wenn sich Ihr Absicherungsbedarf über die ursprünglich geplante Laufzeit hinaus erstreckt, sei es durch spätere Familiengründung, längere Finanzierungsdauern oder andere unerwartete Entwicklungen.

Voraussetzungen für die Verlängerungsoption:

  • Ihre Versicherung darf zum Zeitpunkt des Antrags nicht beitragsfrei gestellt sein.
  • Sie können die Versicherungsdauer um maximal 15 Jahre verlängern.
  • Die Gesamtdauer (inklusive Verlängerung) darf 45 Jahre nicht überschreiten.
  • Das Ende der zusätzlichen Versicherungsdauer muss spätestens im Kalenderjahr Ihres 70. Geburtstags liegen.

Grenzen der Verlängerung:

  • Das vor der Verlängerung vereinbarte Garantiekapital bei Tod darf nicht überschritten werden. Eine Erhöhung der Versicherungssumme ist im Rahmen der Verlängerung nicht möglich.
  • Das Garantiekapital bei Tod darf in der zusätzlichen Versicherungsdauer höchstens 500.000 € betragen. Falls das ursprüngliche Garantiekapital diesen Wert übersteigt, wird es für die Verlängerungsphase entsprechend gesenkt.

Wenn Sie die Verlängerung beantragen, werden die Beiträge für die restliche Beitragszahlungsdauer neu berechnet. Es ist wahrscheinlich, dass diese Beiträge steigen, da unter anderem Ihr aktuelles Alter sowie die verbleibende Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer neu kalkuliert werden.

Wie Sie sehen können, sind hier sehr spezifische Regeln zu beachten. Ähnlich wie bei der Erhöhungsoption raten wir unseren Kunden dazu, das Endalter und die Versicherungssumme bereits bei Vertragsabschluss eher großzügig zu wählen. Lieber “ein wenig mehr” absichern, als später festzustellen, dass der Schutz unzureichend ist oder nicht verlängert werden kann.

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Warum diese Empfehlung? Jedes Jahr erhalten wir Anfragen von Personen, die in der Vergangenheit Risikolebensversicherungen mit zu knapp kalkulierten Summen oder Laufzeiten abgeschlossen haben. Diese Fälle zeigen, dass eine vorausschauendere und großzügigere Kalkulation von Anfang an sinnvoll gewesen wäre. Oftmals bieten bestehende Tarife keine oder nur unzureichende Optionen zur Verlängerung oder Erhöhung der Versicherungssumme. Dann bleibt nur der Abschluss einer komplett neuen Versicherung – und dabei stellt sich die entscheidende Frage, ob der aktuelle Gesundheitszustand dies überhaupt noch zu akzeptablen Konditionen ermöglicht. Die Verlängerungsoption der Allianz RLV Plus kann hier ein wertvolles Sicherheitsnetz bieten.

3.3 Vorgezogene Leistung zu Lebzeiten: Finanzielle Unterstützung in extremen Fällen

Obwohl dieser Punkt in der Grafik der Leistungsbeschreibung nicht explizit aufgeführt ist, wird er von unseren Kunden häufig nachgefragt: die Möglichkeit einer vorgezogenen Todesfallleistung. Auch wenn die Risikolebensversicherung primär dem finanziellen Schutz der Hinterbliebenen dient, kann die Todesfallsumme bereits zu Lebzeiten ausgezahlt werden, wenn bei der versicherten Person eine schwere Krankheit diagnostiziert wird und die Restlebenserwartung maximal 12 Monate beträgt. Die genauen Voraussetzungen dafür sind in den Versicherungsbedingungen der Allianz und DLVAG wie folgt festgehalten:

Allianz Risikolebensversicherung vorgezogene Todesfallleistung – BedingungenAllianz Risikolebensversicherung vorgezogene Todesfallleistung – Bedingungen

Im Gegensatz zur Einschätzung der Stiftung Finanztest halten wir diese Möglichkeit für durchaus sinnvoll und wertvoll. Stellt man sich vor, dass die versicherte Person eine Diagnose erhält, die nur noch eine Lebenszeit von weniger als 12 Monaten prognostiziert, würden viele Menschen vermutlich alles daran setzen, ihre verbleibende Zeit zu verlängern oder so angenehm wie möglich zu gestalten. Das könnte alternative Behandlungsmethoden, neue Therapieansätze oder Aufenthalte in Spezialkliniken umfassen, für die in der Regel erhebliche finanzielle Mittel erforderlich sind. Auch eine Behandlung im Ausland wäre denkbar, falls eine geeignete Therapie in Deutschland nicht verfügbar ist. Solche Optionen sind oft nur dann realisierbar, wenn die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.

Aus diesem Grund teilen wir nicht die Meinung der Stiftung Finanztest/Warentest, zu der wir bereits im Artikel „Kritik an den Tests der Stiftung Finanztest“ Stellung genommen haben. Dort heißt es unter anderem:

„Wird die Versicherungssumme in den letzten Lebensmonaten ausgegeben, verfehlt sie ihren Zweck.“

Die Absicherung der Hinterbliebenen sollte in erster Linie im Fokus stehen und ist der Kern einer Risikolebensversicherung. Dennoch betrachten wir die Möglichkeit einer vorgezogenen Todesfallleistung als äußerst positiv, da sie, wie oben beschrieben, für manche Personen sogar lebensrettend oder lebensverlängernd sein könnte, oder zumindest dazu beiträgt, die letzte Lebensphase in Würde und mit der bestmöglichen Unterstützung zu gestalten. Bei Inanspruchnahme der vorgezogenen Todesfallleistung erlischt der Versicherungsschutz. Dieser Baustein ist erfreulicherweise sowohl in der Risikolebensversicherung Allianz Plus als auch in der Risikolebensversicherung der DLVAG im Tarif Basis enthalten.

4. Wichtige Merkmale der Bedingungen und Produktdetails für die Allianz RLV

In den folgenden Abschnitten möchten wir auf einige der am häufigsten gestellten und absolut berechtigten Fragen unserer Interessent/-innen eingehen. Natürlich sind diese Punkte auch in den detaillierten Versicherungsbedingungen nachzulesen, aber wir möchten es Ihnen hier etwas einfacher und übersichtlicher machen.

4.1 Habe ich „überall“ Versicherungsschutz? Der weltweite Geltungsbereich

Eine elementare Frage, die vielen Versicherungsnehmern unter den Nägeln brennt, ist die des geografischen Geltungsbereichs des Versicherungsschutzes. Wir können hier Entwarnung geben: Der Versicherungsschutz der Risikolebensversicherung, sowohl für die DLVAG als auch für die Allianz, besteht weltweit. Dies ist besonders wichtig für Personen, die viel reisen, beruflich im Ausland tätig sind oder ihren Wohnsitz verlegen könnten. Sie können sich darauf verlassen, dass der Schutz auch jenseits der deutschen Grenzen greift.

4.2 Mindest- und Höchstalter sowie Laufzeit für den Versicherungsschutz

Um einen Risikolebensversicherungsvertrag abschließen zu können, müssen bestimmte Alters- und Laufzeitvorgaben erfüllt sein. Im folgenden Schaubild sind die wesentlichen Grenzen für die Allianz und DLVAG Risikolebensversicherung klar und prägnant zusammengefasst:

  • Das Mindesteintrittsalter der versicherten Person darf nicht unter 15 Jahren liegen.
  • Das Höchstalter für den Eintritt in den Vertrag beträgt 74 Jahre.
  • Das Höchstalter der versicherten Person am Ende der Vertragslaufzeit darf maximal 80 Jahre betragen.
  • Die Höchstdauer der Versicherung darf nicht länger als 50 Jahre sein.

Allianz Risikolebensversicherung Annahmevoraussetzungen – Alter und LaufzeitAllianz Risikolebensversicherung Annahmevoraussetzungen – Alter und Laufzeit

Diese Grenzen ermöglichen es, den Versicherungsschutz flexibel an unterschiedliche Lebensphasen und Absicherungsbedürfnisse anzupassen, von der frühen Karriere bis ins Rentenalter, wobei die maximale Absicherung bis zum 80. Lebensjahr reicht.

4.3 Ist eine Über-Kreuz-Risikolebensversicherung möglich? Die steuerliche Optimierung

Ja, eine Über-Kreuz-Risikolebensversicherung ist bei der Allianz und DLVAG möglich und stellt eine überaus empfehlenswerte Gestaltungsoption dar, insbesondere bei unverheirateten Paaren oder Ehepaaren mit hohen Versicherungssummen. Durch diese spezielle Vertragsgestaltung lassen sich erhebliche erbschaftssteuerliche Vorteile erzielen.

Die Funktionsweise und die damit verbundenen erbschaftssteuerlichen Vorteile haben wir in unserem ausführlichen Artikel „Über-Kreuz-Risikolebensversicherung“ detailliert für Sie aufbereitet. Kurz gesagt, kann durch die Über-Kreuz-Gestaltung die Auszahlung der Versicherungssumme im Todesfall steuerfrei an den überlebenden Partner erfolgen, was eine immense finanzielle Entlastung bedeutet und die ursprüngliche Absicht der Risikolebensversicherung – nämlich die finanzielle Sicherung der Hinterbliebenen – ohne Abzüge voll zur Geltung bringt.

4.4 Rauchverhalten bei der Allianz Risikolebensversicherung: Transparenz ist entscheidend

Das Rauchverhalten spielt bei der Kalkulation des Beitrags einer Risikolebensversicherung eine wesentliche Rolle, da es ein erhöhtes Gesundheitsrisiko darstellt. Die Allianz und DLVAG differenzieren hierbei zwischen folgenden Kategorien: Raucher, Nichtraucher seit mindestens einem Jahr und Nichtraucher seit mindestens zehn Jahren.

Allianz Risikolebensversicherung Raucher und Nichtraucher – DefinitionAllianz Risikolebensversicherung Raucher und Nichtraucher – Definition

Definition des Rauchens: Hierbei wird ein breiter Konsum von Tabakerzeugnissen erfasst. Rauchen umfasst sowohl den Konsum von Tabak unter Feuer, wie bei Zigaretten, Zigarillos, Zigarren oder Pfeifen, als auch die Nutzung elektrischer Verdampfer und Erhitzer, wie E-Zigaretten, E-Zigarren, E-Pfeifen oder Tabakerhitzer (Heat-not-burn). Ebenso zählt die Verwendung von Wasserpfeifen (z. B. Shisha) sowie der Konsum von Schnupf- und Oraltabak (z. B. Snus) dazu. Diese umfassende Definition ist wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden.

Wichtig: Sollten Sie erst Jahre nach Vertragsschluss mit dem Rauchen beginnen, sind Sie verpflichtet, dies bei der Allianz/DLVAG umgehend nachzumelden. Durch das erhöhte Risiko wird der Beitrag entsprechend angehoben. Diese Beitragserhöhung hat jedoch keine Auswirkungen auf die Höhe der versicherten Leistung.

Wenn Sie dieser Nachmeldepflicht nicht nachkommen, kann es im Todesfall zu gravierenden Schwierigkeiten kommen: Aufgrund der Gefahrerhöhung könnte die Auszahlung der vereinbarten Leistung auf lediglich ein Drittel gekürzt werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Falschangabe (in diesem Fall das Rauchen) nicht ursächlich mit dem Todesfall in Verbindung steht.

Um sich diesem ernstzunehmenden Risiko nicht auszusetzen und Ihren Hinterbliebenen mögliche Probleme und langwierige Leistungsprüfungen zu ersparen, empfehlen wir dringend, das Rauchverhalten immer ehrlich und transparent anzugeben. Dies gewährleistet die volle Leistungsfähigkeit Ihres Vertrages.

4.5 Gefährliche Hobbys in der Risikolebensversicherung nachmelden?

Gefahrenrelevante Hobbys, also solche, die ein erhöhtes Unfall- oder Sterblichkeitsrisiko bergen, müssen bei der Antragstellung wahrheitsgemäß angegeben werden. Dies wird üblicherweise in den Gesundheitsfragen oder einem gesonderten Abschnitt abgefragt. Bei der Allianz/DLVAG sieht die Abfrage dazu folgendermaßen aus:

Allianz Risikolebensversicherung Gefährliche Hobbies – Abfrage im AntragAllianz Risikolebensversicherung Gefährliche Hobbies – Abfrage im Antrag

Wenn die von Ihnen ausgeübten Hobbys von der Risikoprüfung der Allianz als risikoreich eingestuft werden, kann es je nach Art, Intensität und Häufigkeit der Ausübung zu Risikozuschlägen auf den regulären Beitrag kommen. Diese Zuschläge werden uns in der Regel im Rahmen von anonymen Risikovoranfragen mitgeteilt, einem Service, den wir für unsere Kunden gerne übernehmen. Das Thema der anonymen Risikovoranfragen wird im Laufe dieses Artikels noch näher beleuchtet.

Viele fragen sich, wie es gehandhabt wird, wenn man in ein paar Jahren ein neues Hobby beginnen möchte, das gewisse Risiken birgt, wie zum Beispiel Tauchen, Klettern oder Fliegen. Es bestehen oft Bedenken, dass solche Angaben nachträglich gemeldet werden müssen und dadurch der Beitrag erhöht wird. Hier können wir Entwarnung geben:

Alle Hobbys, die Sie in Zukunft gerne ausüben möchten, müssen nach dem Zustandekommen des Vertrages nicht nachgemeldet werden und unterliegen keiner erneuten Risikoprüfung. Wichtig ist jedoch: Solange der Antrag noch nicht von der Versicherung angenommen wurde, also während des Antrags- und Prüfprozesses, besteht weiterhin eine Meldepflicht für alle relevanten Änderungen, einschließlich der Aufnahme neuer risikorelevanter Hobbys. Nach Vertragsabschluss haben Sie jedoch die Freiheit, neue Hobbys aufzunehmen, ohne dies dem Versicherer mitteilen zu müssen.

4.6 Wann leistet die Risikolebensversicherung nicht? – Ausschlüsse im Todesfallschutz

Dies ist eine weitere, oft gestellte und sehr wichtige Frage. Die Allianz hat im Antrag dafür eine kurze Auflistung von Leistungsausschlüssen angefertigt. Diese ist jedoch nicht abschließend und gibt nur einen groben Überblick über die möglichen Deckungseinschränkungen. Es ist immer ratsam, die vollständigen Versicherungsbedingungen genau zu studieren.

Allianz Risikolebensversicherung Deckungseinschränkungen nicht versichert – ÜberblickAllianz Risikolebensversicherung Deckungseinschränkungen nicht versichert – Überblick

  • Falsche oder unvollständige Angaben: Wenn bei der Antragstellung falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden – insbesondere bei den Gesundheitsfragen oder risikorelevanten Hobbys – kann es im Leistungsfall zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Auszahlung kommen. Dies kann bis zur Anfechtung des Vertrages oder einer Kürzung der Leistung führen. Im weiteren Verlauf des Artikels haben wir uns unter dem Punkt „Gesundheitsfragen“ ausführlich damit beschäftigt und verdeutlicht, wie wichtig die Qualität der gestellten Gesundheitsfragen und Ihre präzise Beantwortung ist.
  • Selbsttötung: Der Punkt „Selbsttötung“ ist ein sehr sensibles Thema, das dennoch klar in den Bedingungen aufgeführt wird. Bei vorsätzlicher Selbsttötung leistet die Allianz/DLVAG Risikolebensversicherung, wenn seit Abschluss des Vertrags mindestens drei Jahre vergangen sind. Dies ist eine marktübliche Regelung.
  • Innere Unruhen und Kriegsereignisse: Grundsätzlich sind innere Unruhen und Kriegsereignisse vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Allianz/DLVAG leistet jedoch, wenn man Kriegsereignissen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt war und sich nicht aktiv daran beteiligt hat. Das bedeutet, dass ein unbeteiligter Zivilist im Ausland im Kriegsfall Schutz genießen könnte, während die aktive Teilnahme an kriegerischen Handlungen zum Leistungsausschluss führt.
  • Atomare, biologische, chemische Waffen: Weitere Einschränkungen ergeben sich beim vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder beim Freisetzen von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen. Auch hier gelten weitere kundenfreundliche Einschränkungen, die in den detaillierten Bedingungen nachzulesen sind, falls man sich dafür interessiert.

Es ist unerlässlich, sich über diese Ausschlüsse im Klaren zu sein, um realistische Erwartungen an den Versicherungsschutz zu haben. Eine transparente Kommunikation und ein gründliches Verständnis der Bedingungen sind der beste Weg, um böse Überraschungen im Ernstfall zu vermeiden.

4.7 Warum zahle ich weniger als im Antrag angegeben? Brutto- und Nettobeitrag erklärt

Eine häufig gestellte und absolut berechtigte Frage betrifft die Differenz zwischen dem ausgewiesenen Bruttobeitrag und dem tatsächlich zu zahlenden, niedrigeren Nettobeitrag. Hier ein Beispiel, wie dies in der Versicherungspolice der Allianz übersichtlich dargestellt wird:

Allianz Risikolebensversicherung Bruttobeitrag Nettobeitrag – BeispielAllianz Risikolebensversicherung Bruttobeitrag Nettobeitrag – Beispiel

Wie im Beispiel zu sehen, gibt es einen „Beitrag“ (den Bruttobeitrag), von dem ein „Verrechnungsüberschussanteil“ abgezogen wird. Dadurch ergibt sich der „zu zahlende Beitrag“ (der Nettobeitrag). Die Gründe für den niedrigeren monatlichen Zahlbeitrag von beispielsweise 40,57 € liegen unter anderem in den Überschüssen, die die Allianz mit den Kundengeldern erwirtschaftet. Durch diese Verrechnungsüberschüsse reduziert sich der monatliche Zahlbeitrag um den entsprechenden Anteil, hier 21,84 €.

Wichtig zu verstehen: Diese Überschüsse sind nicht garantiert und können variieren, was zu einer Veränderung des tatsächlich zu zahlenden Beitrags führen kann. Die gute Nachricht ist jedoch, dass die Allianz und die DLVAG ihre Beiträge äußerst vorsichtig kalkulieren und über jahrzehntelange Erfahrung im Umgang mit sogenannten biometrischen Risiken verfügen. Das gibt uns ein sehr gutes Gefühl in Bezug auf die Stabilität des reduzierten Nettobeitrags.

In der Vergangenheit mussten nur sehr wenige Anbieter ihre Beiträge erhöhen, weil ihre Kalkulationen nicht aufgegangen sind. Die Allianz und die DLVAG gehören glücklicherweise nicht dazu. Grundsätzlich darf der Beitrag maximal bis zum ausgewiesenen Bruttobeitrag (in unserem Beispiel 62,41 € pro Monat) erhöht werden. Dass es tatsächlich dazu kommt und der Bruttobeitrag voll ausgeschöpft wird, ist jedoch äußerst unwahrscheinlich, da dies zudem einen erheblichen Reputationsschaden für den Versicherer verursachen würde. Diese transparente Darstellung und die verlässliche Überschusspolitik unterstreichen die Finanzstärke und Vertrauenswürdigkeit der Allianz.

5. Die Gesundheitsfragen der Allianz/DLVAG Risikolebensversicherung: Ein Qualitätsmerkmal

Wie bereits zu Beginn erwähnt, ist es bei der Antragstellung einer Risikolebensversicherung absolut unerlässlich, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu Ihrer Gesundheitsgeschichte zu machen. Hierbei wird nicht nur Ihr aktueller Gesundheitszustand betrachtet, sondern auch Vorerkrankungen und Behandlungen aus den vergangenen Jahren. Wichtig ist hierbei, genau auf die Fragenkonstellation zu achten und zu wissen, welche Angaben zu tätigen sind und welche nicht.

In unserem Artikel „Gesundheitsfragen Risikoversicherung“ haben wir ausführliche Beispiele aufgezeigt, wie sich die Fragen unterschiedlicher Anbieter hinsichtlich ihrer Qualität unterscheiden und wo für Sie als Verbraucher/-in Fallstricke entstehen können. Die Qualität der Gesundheitsfragen ist ein entscheidendes Kriterium für die Sicherheit Ihres Versicherungsschutzes.

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Werfen wir nun einen detaillierten Blick auf die Gesundheitsfragen, die bei der Beantwortung des Antrags der Allianz/DLVAG Risikolebensversicherung gestellt werden. Der Fragebogen der Allianz ist teilweise so aufgebaut, dass Sie mehr Fragen beantworten müssen, wenn Sie eine höhere Versicherungssumme absichern wollen oder wenn Sie eine der initialen Fragen mit „Ja“ beantwortet haben. Dazu aber gleich mehr Informationen.

Allianz DLVAG Risikolebensversicherung Gesundheitsfragen – Start des FragebogensAllianz DLVAG Risikolebensversicherung Gesundheitsfragen – Start des Fragebogens

Die ersten beiden Fragen zielen darauf ab, ob Sie aktuell in ärztlicher oder therapeutischer Behandlung sind und derzeit verschreibungspflichtige Medikamente verordnet werden. Diese beiden Fragen sind keine Besonderheit und sollten für die meisten klar verständlich sein, da sie lediglich den derzeitigen Zustand erfragen. Spannender hingegen ist die Frage 3, da hier zum ersten Mal in die Vergangenheit zurückgefragt wird.

Allianz DLVAG Risikolebensversicherung Gesundheitsfragen 5 Jahre 3 Jahre – DetailansichtAllianz DLVAG Risikolebensversicherung Gesundheitsfragen 5 Jahre 3 Jahre – Detailansicht

Schauen wir uns hierzu nochmal die genaue Fragestellung an, die ein klares Indiz für die Qualität der Allianz-Fragen ist:

„Waren Sie in den letzten 5 Jahren in der gleichen Angelegenheit mindestens 4 mal oder länger als 4 Wochen wegen Erkrankungen, Verletzungen oder Beschwerden bei Ärzten oder Therapeuten (z. B. Heilpraktiker, Physiotherapeuten oder Psychotherapeuten) in Behandlung, Untersuchung oder Beratung?“

Hier ist deutlich zu erkennen, dass die geschlossene Fragestellung der letzten 5 Jahre nur Angaben zu Erkrankungen, Verletzungen und Beschwerden erfordert, aufgrund derer Sie mindestens 4 Mal oder länger als 4 Wochen in Behandlung gewesen sind. Wichtig dabei ist, dass Sie explizit bei einem Arzt oder Therapeuten in Behandlung, Untersuchung oder Beratung gewesen sein müssen.

Andere Versicherer mit geringerer Qualität der Gesundheitsfragen verlangen oft Angaben von jeglichen Beschwerden oder gar Funktionsstörungen, aufgrund derer Sie nicht unbedingt bei einem Arzt in Behandlung gewesen sein mussten. Solche vagen Formulierungen bergen ein hohes Risiko für Sie als Versicherungsnehmer, da Sie möglicherweise Bagatellen angeben, die von der Versicherung überinterpretiert werden könnten, oder im Leistungsfall wegen “Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht” Probleme bekommen könnten. Im Falle der Allianz ist dies dank der präzisen Formulierung nicht der Fall.

Sehr kundenfreundlich und hilfreich finden wir auch die detaillierte Auflistung der nicht anzugebenden Erkrankungen/Beschwerden. Dies hilft Ihnen als Verbraucher/-in dabei, „unnötige“ Bagatellerkrankungen auszuschließen und gibt Ihnen das gute Gefühl, nichts Wesentliches vergessen oder falsch interpretiert zu haben. Dies ist ein klarer Pluspunkt für die Allianz.

Im obigen Schaubild haben wir im unteren Bereich noch einen Vermerk gelb markiert. Wenn Sie eine oder mehrere der vorherigen Fragen (1-3) mit „Ja“ beantwortet haben oder eine Todesfallleistung (Versicherungssumme) von mehr als 200.000 € absichern wollen, dann ist der zusätzliche Fragenblock C zu beantworten. Auf diesen kommen wir gleich noch zu sprechen.

Schauen wir uns im ersten Schritt aber die Frage 4 an, die sich auf stationäre Behandlungen und schwerwiegendere Diagnosen konzentriert.

Allianz DLVAG Risikolebensversicherung Gesundheitsfragen – Frage 4Allianz DLVAG Risikolebensversicherung Gesundheitsfragen – Frage 4

Hier wird im stationären Bereich 10 Jahre zurückgefragt. Auch empfohlene stationäre Behandlungen der nächsten 12 Monate sind dabei anzugeben. Manche Versicherer fragen hier nur 5 Jahre zurück. Da jedoch nur stationäre Aufenthalte erfasst werden und keine Angaben zu vollständig ausgeheilten Unfall- oder Sportverletzungen sowie unkomplizierten Blinddarmoperationen erforderlich sind, kann diese Frage in ihrer Formulierung dennoch als positiv und kundenfreundlich betrachtet werden.

Die Fragen 4. b) und 4. c) fragen nach ärztlicher Beratung im Bereich Alkohol und Drogen. Das ist eher eine Standardfrage und sollte soweit klar sein. Unbefristet wird nach Krebserkrankungen, HIV-Infektionen und Suizidversuchen gefragt. Hier gibt es vereinzelt Versicherer, die diese Fragen nicht unbedingt ohne zeitliche Einschränkung zurückfragen. Dies ist ein kleiner Minuspunkt in der Gesamtbewertung der Allianz, aber in Anbetracht der Schwere dieser Diagnosen verständlich.

Die Frage 5 bezieht sich auf Ihr Rauchverhalten, das, wie bereits erwähnt, einen signifikanten Einfluss auf den Beitrag hat.

Allianz DLVAG Risikolebensversicherung Raucher – Frage 5Allianz DLVAG Risikolebensversicherung Raucher – Frage 5

Dabei wird klar zwischen einem Raucher, einem Nichtraucher von mindestens einem Jahr und einem Nichtraucher von mindestens 10 Jahren unterschieden.

Wichtig: Auch elektronische Verdampfer wie E-Zigaretten oder Shishas zählen zum Rauchen. Und wie bereits im vorherigen Teil beschrieben, muss ein späteres potenzielles Rauchen der Versicherung nachgemeldet werden, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Kommen wir nun zum Frageblock C, welchen Sie beantworten müssen, wenn Sie eine Versicherungssumme ab 200.001 € absichern wollen oder wenn Sie eine der Fragen 1-3 mit „Ja“ beantwortet haben. Dieser Block dient einer tiefergehenden Risikoprüfung bei höheren Summen oder relevanten Vorerkrankungen.

Hier reichen die Fragen lediglich 3 Jahre zurück. Diese sind im Vergleich zur obigen Fragestellung (wir erinnern uns: „mehr als 4-mal oder länger als 4 Wochen in Behandlung“) etwas spezifischer ausgestaltet und listen konkrete Organsysteme auf. Dennoch bleibt hervorzuheben, dass Sie aufgrund dessen bei einem Arzt oder Therapeuten in Behandlung gewesen sein müssen. Diese Spezifizierung hilft, die Angaben auf relevante medizinische Bereiche zu konzentrieren.

Insgesamt liegt auch hier eine qualitativ sehr hochwertig gestellte Fragestellung der Allianz vor, die wenig Interpretationsspielraum bietet. Dies ist ein entscheidender Vorteil gegenüber vielen anderen Anbietern.

Die siebte und letzte Gesundheitsfrage der Risikoversicherung fragt nach Behandlungen, Beratungen oder Untersuchungen der letzten 5 Jahre im Bereich der Psyche, des Gehirns oder des Nervensystems.

Allianz DLVAG Risikolebensversicherung vereinfachte Gesundheitsfragen – Frage 7Allianz DLVAG Risikolebensversicherung vereinfachte Gesundheitsfragen – Frage 7

Auch wenn diese Frage 5 Jahre und nicht 3 Jahre zurückreicht, ist die Frage weiterhin sehr gut gestellt, da sie präzise auf bestimmte medizinische Fachbereiche abzielt. Auch wenn die meisten im ersten Moment denken könnten, dass diese Frage einfach mit „Nein“ zu beantworten ist, weist bereits das Beispiel der Erkrankung Migräne darauf hin, dass es nicht nur „extrem gravierende“ Erkrankungen sind, die hier anzugeben sind. Oftmals lassen sich in den Patientenakten derartige Diagnosen finden, von denen man im Vorfeld nicht unbedingt gewusst hat. Im Artikel „Fehlerhafte Diagnosen in der Krankenakte“ haben wir diesen Missstand erläutert, kommen aber auch im weiteren Verlauf des Artikels noch darauf zu sprechen, wie Sie bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen idealerweise vorgehen können, um solche Überraschungen zu vermeiden.

Neben den Gesundheitsfragen werden auch noch die sogenannten „Allgemeinen Fragen“ gestellt. Hier wird nach geplanten Auslandsaufenthalten, gefahrenrelevanten Hobbys/Berufen sowie der Körpergröße und dem Gewicht (BMI) gefragt. Diese Fragen zählen zwar nicht direkt zu den Gesundheitsfragen, müssen im Zuge der anonymen Risikovoranfrage jedoch ebenfalls berücksichtigt werden, da sie das versicherbare Risiko beeinflussen.

Insgesamt sind die Gesundheitsfragen der Allianz Risikolebensversicherung überdurchschnittlich gut formuliert und qualitativ hochwertig gestellt. Das ist längst nicht bei allen Versicherungen der Fall, wie Sie unserem Artikel „Kritik Stiftung Finanztest RLV“ entnehmen können, wo wir uns kritisch mit diesem und weiteren Themen auseinandergesetzt haben. Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass die Qualität der Gesundheitsfragen in der Gesamtbewertung einer Risikolebensversicherung einen sehr hohen Stellenwert einnimmt, da sie maßgeblich für die spätere Leistungsprüfung ist.

Unter dem folgenden Link können Sie sich die Gesundheitsfragen der Allianz/DLVAG als PDF herunterladen, um sich ein eigenes Bild zu machen:

Gesundheitsfragen Allianz/DLVAG Risikolebensversicherung PDF-Download

Neben den hier beschriebenen „normalen“ Gesundheitsfragen bietet die Allianz bei bestimmten Ereignissen auch die Möglichkeit, von verkürzten Gesundheitsfragen zu profitieren. Dies und die entsprechenden Voraussetzungen wollen wir Ihnen im folgenden Kapitel vorstellen.

Sollten Sie bereits der Meinung sein, dass die Allianz der ideale Anbieter für Ihre Risikolebensversicherung ist, können Sie sich gerne über unser Kontaktformular bei uns melden. Wir empfehlen jedoch dringend, den Artikel bis zum Ende zu lesen, da wir noch wertvolle Tipps aus unserer Beratungspraxis für Sie bereithalten, die Ihnen bares Geld und viel Ärger ersparen können.

6. Verkürzte Gesundheitsfragen Risikolebensversicherung Allianz: Die Immobilienaktion

Ein besonderer Vorteil für Immobilienkäufer: Sollten Sie vor Kurzem eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von deutlich verkürzten Gesundheitsfragen profitieren. Dies ist eine kundenfreundliche Aktion der Allianz, die den Abschluss einer Risikolebensversicherung in Verbindung mit einem Hauskauf erheblich vereinfacht. Die verkürzten Gesundheitsfragen stellen sich wie folgt dar:

Allianz DLVAG Risikolebensversicherung verkürzte Gesundheitsfragen – ImmobilienaktionAllianz DLVAG Risikolebensversicherung verkürzte Gesundheitsfragen – Immobilienaktion

Die erste Frage bezieht sich auf die derzeitige Arbeitsunfähigkeit. Diese Frage ist gut ausformuliert, leicht verständlich und bietet keinen Interpretationsspielraum.

Diese Frage finden wir qualitativ gut gestellt. Hier wird ein konkreter Zeitraum abgefragt (derzeit oder in den letzten 24 Monaten vor Unterschrift). Zudem werden nur Krankheiten oder Verletzungen erfragt, welche von einem Arzt oder Therapeuten behandelt wurden. Dies vermeidet die Angabe von Bagatellen.

Wichtig: Obwohl nicht explizit nach Medikamenteneinnahme gefragt wird, umfasst der Begriff “Behandlung” im Fragebogen auch die Einnahme von verschreibungspflichtigen Medikamenten. Dies sollten Sie unbedingt beachten.

Die letzte Frage ist eine Standardfrage, die in der Regel von den meisten mit „Nein“ beantwortet werden kann:

„Wurde bei Ihnen jemals eine Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeit, ein Grad der Behinderung (GdB), ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS), eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder ein Pflegegrad anerkannt oder haben Sie in den letzten 24 Monaten vor dem Datum Ihrer Unterschrift einen Antrag gestellt?“

Wie bereits erwähnt, müssen alle Fragen mit „Nein“ beantwortet werden, damit der vereinfachte Antragsfragebogen genutzt werden kann. Im Fragebogen gibt es jedoch eine äußerst vorteilhafte Liste von Erkrankungen, die nicht angegeben werden müssen. Diese klare Auflistung ist äußerst hilfreich, da sie eindeutig zeigt, welche Krankheitsbilder für die Risikoprüfung der Allianz irrelevant sind. Somit müssen beispielsweise Heuschnupfen oder eine Magen-Darm-Erkrankung, die folgenlos ausgeheilt ist, nicht angegeben werden. Dies reduziert den Aufwand und die Unsicherheit bei der Beantwortung erheblich.

Es gelten noch weitere Regeln, die bei dieser Aktion beachtet werden müssen, um die vereinfachte Gesundheitsprüfung in Anspruch nehmen zu können. Beispielsweise darf der Darlehensvertrag bei Antragseingang nicht älter als 6 Monate sein. Auch die Absicherungshöhe ist begrenzt, um das Risiko für den Versicherer zu steuern. Weitere detaillierte Informationen zu den genauen Bedingungen finden Sie in unserem Artikel „Vereinfachte Gesundheitsfragen bei den Immobilienaktionen der Allianz“. Diese Aktion der Allianz bietet eine exzellente Möglichkeit, den notwendigen Todesfallschutz in Verbindung mit einer Immobilienfinanzierung unkompliziert und mit geringerem bürokratischem Aufwand zu erhalten.

7. Untersuchungsgrenzen und das ärztliche Zeugnis: Wann eine medizinische Prüfung nötig wird

Die Allianz/DLVAG Versicherung sieht ab bestimmten Absicherungshöhen und/oder Eintrittsaltern vor, dass Sie nicht mehr den normalen Antrag und dessen Gesundheitsfragen, welche wir oben ausführlich beschrieben haben, nutzen können. Stattdessen müssen Sie eine “versicherungsmedizinische Risikoprüfung” durchführen. Dieses Vorgehen wird auch als medizinische Prüfung oder ärztliches Zeugnis bezeichnet.

Um sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz nicht durch irrtümlich vergessene oder unzureichende Angaben zum Gesundheitszustand gefährdet wird, fordert die Allianz ab bestimmten Eintrittsaltern und Versicherungsleistungen einen ärztlichen Bericht vom Hausarzt bzw. dem Arzt an, der am besten über den Gesundheitszustand der zu versichernden Person Bescheid weiß. Maßgebend ist hierbei die Höhe des beantragten Versicherungsschutzes.

Die gute Nachricht zuerst: Bis zu einer Versicherungssumme von 500.000 € sind die normalen Antragsfragen, die wir Ihnen bereits zu Beginn des Artikels nähergebracht haben, auszufüllen, und es ist keine ärztliche Untersuchung erforderlich. Dies deckt den Absicherungsbedarf eines Großteils der Bevölkerung ab.

Doch Vorsicht: Nicht selten erhalten wir Anfragen von Personen, die deutlich mehr als 500.000 € absichern wollen – sei es zur Absicherung eines hohen Darlehens, zur Einkommenssicherung für eine Familie oder für geschäftliche Zwecke. Wenn man mehr als 500.000 € Versicherungssumme ausschließlich bei der Allianz/DLVAG versichern will, müsste man neben den Gesundheitsfragen im Antrag noch weitere ärztliche Zeugnisse und Untersuchungen „über sich ergehen lassen“.

Im Folgenden ein Überblick der Tests und Unterlagen, die ab einer bestimmten Versicherungssumme einzureichen und auszufüllen sind:

Allianz DLVAG Risikolebensversicherung Untersuchungsgrenzen – ÜbersichtAllianz DLVAG Risikolebensversicherung Untersuchungsgrenzen – Übersicht

Wie im obigen Schaubild unter der Spalte „Untersuchung“ zu sehen ist, ist ab einer Versicherungssumme von mehr als 500.000 € ein ärztliches Zeugnis mit der Kennung „E—-0105T0“ erforderlich. Darauf kommen wir gleich noch zu sprechen. Neben diesem ärztlichen Zeugnis sind auch ein kleines Blutbild, Cholesterinwerte, ein HIV-Test und weitere Untersuchungen erforderlich, welche Sie dem obigen Schaubild entnehmen können. Die Anforderungen steigen mit zunehmendem Alter und gewünschter Versicherungssumme.

Wichtig: Ab einem Eintrittsalter von 55 Jahren gelten für eine Todesfallleistung von mehr als 200.000 € bereits andere Regelungen. Wenn im Antrag ein Hausarzt angegeben ist, wird direkt ein hausärztliches Zeugnis von der Versicherung angefordert. Falls kein Hausarzt genannt wird, wird eine ärztliche Untersuchung mit dem Formular E—-0105Z0 angefordert.

Das Risiko bei medizinischen Untersuchungen liegt darin, dass Sie im Vorfeld nicht genau wissen, wie zum Beispiel die Messung Ihrer Blutwerte ausfallen wird. Selbst scheinbar harmlose Abweichungen, wie ein an diesem Tag erhöhter Cholesterinwert aufgrund der Ernährung oder temporärer Stress, müssen der Versicherung mitgeteilt werden. Nach der Untersuchung könnten Sie auf dem Papier „kränker“ erscheinen als zuvor, selbst wenn dies nicht Ihrem generellen Gesundheitszustand entspricht. Das ist ein ernstzunehmendes Risiko, besonders wenn man bedenkt, wie wichtig eine Risikolebensversicherung für die Absicherung der Hinterbliebenen ist. Eine nachträgliche Verschlechterung der Risikoeinstufung oder sogar eine Ablehnung sind denkbar.

Weiterlesen >>  Risikolebensversicherung: Wie hoch sollte sie sein? Eine umfassende Analyse

Neben den Risiken des ärztlichen Zeugnisses, das potenziell neue oder unerwartete Erkrankungen aufdecken kann, reichen die Abfragezeiträume in dem genannten Fragebogen des ärztlichen Zeugnisses weitaus weiter zurück als im normalen Antrag für die Gesundheitsfragen. Hier ein Beispiel zur Veranschaulichung:

Allianz DLVAG Risikolebensversicherung ärztliche Untersuchung – FragenkatalogAllianz DLVAG Risikolebensversicherung ärztliche Untersuchung – Fragenkatalog

Im ärztlichen Zeugnis reicht der Abfragezeitraum bis zu 10 Jahre zurück, was eine wesentlich umfassendere Offenlegung Ihrer Gesundheitsgeschichte erfordert.

Zum Vergleich: Die Gesundheitsfragen im normalen Antrag, der für Summen bis zu 500.000 € ausgefüllt wird, betreffen lediglich die letzten 3 bzw. 5 Jahre, wie Sie dem folgenden Ausschnitt entnehmen können. Diese kürzere Abfrageperiode reduziert die Komplexität und das Risiko, unwissentlich Angaben zu vergessen.

Allianz DLVAG Risikolebensversicherung Gesundheitsfragen 5 Jahre 3 Jahre – Normaler AntragAllianz DLVAG Risikolebensversicherung Gesundheitsfragen 5 Jahre 3 Jahre – Normaler Antrag

Längere Abfragezeiträume bergen das Risiko fehlerhafter oder unvollständiger Angaben, da sich viele Menschen an Details aus so langer Zeit kaum erinnern können. Dies ist nur ein Ausschnitt aus dem ärztlichen Zeugnis; insgesamt werden dort weitaus mehr als 20 Fragen gestellt, die tief in Ihre medizinische Vorgeschichte eintauchen.

Widmen wir uns nun einem weiteren kritischen Punkt des ärztlichen Zeugnisses, zu dem der behandelnde Arzt Stellung nehmen muss: die weiteren auffälligen Befunde.

Allianz DLVAG Risikolebensversicherung ärztliches Zeugnis Untersuchung – Auffällige BefundeAllianz DLVAG Risikolebensversicherung ärztliches Zeugnis Untersuchung – Auffällige Befunde

Wie Sie dem obigen Ausschnitt entnehmen können, muss Ihr behandelnder Arzt „auffällige Befunde“ angeben, welche er im Zuge der Untersuchung feststellt. Dies öffnet Tür und Tor für subjektive Bewertungen und kann unvorhersehbare Ergebnisse liefern.

Im Zuge einer ärztlichen Untersuchung besteht zudem keine Möglichkeit, die Anfrage anonym bei der Allianz/DLVAG Risikolebensversicherung zu stellen. Ihre Daten sind hier sofort mit Ihrer Person verknüpft, was im Falle einer ungünstigen Risikobewertung zu Problemen bei anderen Versicherern führen könnte, da die Ablehnung oder Erschwerung vermerkt wird. Hierzu erhalten Sie gleich noch weitere Infos zum grundsätzlichen Vorgehen bei uns.

Aufgrund der komplexen und oft unklar formulierten Fragestellungen, der unvorhersehbaren Ergebnisse neuer medizinischer Untersuchungen und der verlängerten Abfragezeiträume raten wir in der Regel davon ab, eine ärztliche Untersuchung durchführen zu lassen, es sei denn, es gibt absolut keine andere Option. Das Risiko eines ungünstigen Ergebnisses, das Ihren gesamten Versicherungsschutz gefährden könnte, ist unserer Meinung nach zu hoch.

Doch wie sollte man vorgehen, wenn 500.000 € als Versicherungssumme nicht ausreichen und eine deutlich höhere Absicherung für die Hinterbliebenen notwendig ist? Hierfür gibt es bewährte und sichere Strategien.

8. Wie wir hohe Versicherungssummen absichern: Die Aufteilung auf mehrere Verträge

Wie bereits oben beschrieben, möchten sich die wenigsten unserer Kunden einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, wenn dies vermeidbar ist. Die potenziellen Risiken – von der Entdeckung unbekannter Erkrankungen bis hin zu einer ungünstigeren Risikobewertung – sind zu gravierend. Aus diesem Grund wählen wir einen bewährten und sicheren Weg: die Aufteilung der Versicherungssummen auf mehrere Verträge unterschiedlicher Versicherungsgesellschaften.

Dabei muss darauf geachtet werden, dass die sogenannten Untersuchungsgrenzen der jeweiligen Versicherer nicht überschritten werden. Jede Versicherungsgesellschaft hat eigene Schwellenwerte, ab denen sie zusätzliche medizinische Unterlagen oder Untersuchungen anfordert.

Das Entscheidende dabei ist: Solange die Untersuchungsgrenzen der einzelnen Versicherer nicht überschritten werden, ist es unerheblich, ob die Gesamtsumme bei mehreren Versicherungen die Untersuchungsgrenze einzelner Gesellschaften überschreitet. Jede Versicherung bewertet nur ihr eigenes Risiko und prüft die Einhaltung der eigenen Untersuchungsgrenzen.

Kurz gesagt: Solange man bei jeder einzelnen Versicherung unter den individuell festgelegten Untersuchungsgrenzen bleibt, ist keine ärztliche Untersuchung notwendig. Bei der Allianz/DLVAG Risikolebensversicherung liegt die Untersuchungsgrenze, wie oben erläutert, bei 500.000 € Versicherungssumme (bei einem Eintrittsalter von 55 Jahren gelten für eine Todesfallleistung von mehr als 200.000 € andere Regelungen).

Solange diese Grenze nicht überschritten wird, müssen lediglich die normalen Gesundheitsfragen im Antrag beantwortet werden, was den Prozess erheblich vereinfacht und das Risiko einer ungünstigen Bewertung minimiert. Die Höhe der Untersuchungsgrenzen legt jede Versicherung selbst fest, sodass wir in der Beratung eine optimale Kombination verschiedener Anbieter finden können, um Ihre Wunschabsicherung zu erreichen.

Die Aufteilung auf zwei oder drei Verträge bei verschiedenen Risikolebensversicherern mag auf den ersten Blick zwar unkonventionell oder mit zusätzlichem Aufwand verbunden erscheinen. Insbesondere aufgrund der potenziellen Risiken einer ärztlichen Untersuchung – und der Sicherheit, dass die Daten einer anonymen Voranfrage nicht gespeichert werden – doch der anfängliche Aufwand kann sich im Ernstfall und auf lange Sicht durchaus lohnen und Ihnen erhebliche Vorteile sichern. Dieses strategische Vorgehen ist ein Kernstück unserer Beratung, um für Sie den bestmöglichen und sichersten Versicherungsschutz zu gewährleisten.

9. Das Vorgehen beim Abschluss Ihrer Risikolebensversicherung: Unser bewährter Prozess

Nun konnten Sie sich hoffentlich schon einen guten Überblick über die Gesundheitsfragen, die Tarife „RLV Plus“ und „RLV Basis“ sowie die Besonderheiten der Allianz/DLVAG verschaffen. Wie versprochen, möchten wir Ihnen in den folgenden kurzen Abschnitten noch unsere bewährte Beratungsphilosophie und den konkreten Ablauf näherbringen, der Ihnen maximale Sicherheit beim Abschluss Ihrer Risikolebensversicherung bietet.

9.1 Einholen der Patientenakte – Die Basis für eine korrekte Gesundheitserklärung

Wie Sie bereits im ersten Abschnitt erfahren konnten, sind beim Abschluss einer Risikolebensversicherung präzise Angaben zu Ihrer Gesundheitsgeschichte unerlässlich. Wenn Sie sich über Ihre Vorerkrankungen der letzten Jahre unsicher sind oder sich nicht mehr an alle Details erinnern können, empfehlen wir dringend, Ihre Patientenakte einzuholen. Im Artikel „Patientenakte einholen“ geben wir Ihnen detaillierte Tipps und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie unkompliziert an Ihre vollständigen Gesundheitsdaten kommen.

Nicht selten finden sich in den Arztakten fehlerhafte oder missverständliche Diagnosen, welche durch das Einholen der Patientenakte ausfindig gemacht und bei Bedarf korrigiert werden können. Im Artikel „Fehlerhafte Diagnose in der Krankenakte“ haben wir einige Praxisbeispiele aufgeführt, die verdeutlichen, wie wichtig dieser Schritt ist, um spätere Probleme im Leistungsfall zu vermeiden. Die Patientenakte dient als objektive Gedächtnisstütze und minimiert das Risiko von Falschangaben erheblich.

Haben Sie Ihre Patientenakte vorliegen, ist der nächste entscheidende Schritt die sorgfältige Aufbereitung der Informationen und die Erstellung der sogenannten „eigenständigen Gesundheitserklärung“.

9.2 Eigenständige Gesundheitserklärung und Atteste – Präzision für Ihre Absicherung

Aufgrund des Abfragezeitraums und Ihrer individuellen Gesundheitsgeschichte kommt es häufig vor, dass die eine oder andere Frage im Gesundheitsfragebogen der Allianz/DLVAG mit „Ja“ beantwortet werden muss. In einem solchen Fall kommt unser bewährtes Beiblatt ins Spiel, das sich „Eigenständige Gesundheitserklärung“ nennt. Dieses von uns speziell entwickelte Dokument senden wir Ihnen gerne gemeinsam mit dem eigentlichen Fragebogen und einem kurzen Briefing zu, sobald Sie Kontakt zu uns aufnehmen.

Mithilfe der Patientenakte als objektive Gedankenstütze können Sie die sogenannte Eigenständige Gesundheitserklärung äußerst präzise und detailliert ausfüllen. Dies ist ein von uns erstelltes Dokument, in dem Sie explizit und umfassend auf Ihre Vorerkrankungen, Behandlungen und den aktuellen Gesundheitszustand der entsprechenden Abfragezeiträume eingehen können. Hier haben Sie die Möglichkeit, alle relevanten Informationen so darzulegen, dass keine Fragen offenbleiben und die Versicherer ein klares Bild erhalten.

Im Folgenden ein Beispiel einer sehr ausführlichen und detaillierten Eigenständigen Gesundheitserklärung, die zeigt, wie umfassend Sie hier Informationen bereitstellen können:

Falls Sie für die Versicherung „erhebliche Erkrankungen“ wie psychische Probleme oder chronische Krankheiten haben, kann das zusätzliche Einholen von ärztlichen Attesten äußerst hilfreich sein. Im Artikel „Ärztliches Attest“ erfahren Sie mehr darüber, welchen Mehrwert diese Atteste Ihnen bringen und wie wir diese im Zuge der anonymen Risikovoranfrage optimal einsetzen, um ein positives Votum zu erzielen.

Unsere Vorgehensweise mag auf den ersten Blick aufwendig erscheinen, bietet aber die unschätzbare Sicherheit, dass keine Erkrankungen, Behandlungen oder relevanten Details übersehen oder falsch interpretiert werden. Dies ist der Grundstein für einen „wasserdichten“ Vertrag, der im Ernstfall auch leistet.

9.3 Anonyme Risikovoranfrage – Schutz Ihrer Daten und realistische Einschätzung

Der Schritt der anonymen Risikovoranfrage ist ein Kernstück unserer Beratungsphilosophie und von entscheidender Bedeutung, um eine fundierte Entscheidung für Ihre Risikolebensversicherung zu treffen. Bei diesem Verfahren wird der ausgefüllte Gesundheitsfragebogen (oder die kombinierte Eigenständige Gesundheitserklärung) inklusive der eigenständigen Gesundheitserklärung und möglicher ärztlicher Atteste anonymisiert an mehrere Versicherungsgesellschaften gesandt. Wir entfernen dabei alle persönlichen Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen würden.

Mit diesen anonymisierten Angaben ermittelt die Versicherung ihr Risiko, welches sie eingehen würde, wenn sie Sie versichern würde. Ob die Versicherung das mögliche Risiko tragen möchte und kann, und zu welchen Konditionen (z.B. mit Zuschlägen oder Ausschlüssen), ergibt sich nach der Risikobewertung durch einen erfahrenen Risikoprüfer der Versicherung.

Diesen essenziellen Prozess der Einschätzung nennt man Risikovoranfrage.

Der größte Vorteil dieses Vorgehens: Sollte es zu einer Ablehnung der Versicherbarkeit kommen oder die Konditionen nicht zufriedenstellend sein, werden die Daten, da sie anonym übermittelt wurden, weder gespeichert noch von der Versicherung an Auskunfteien (wie zum Beispiel die HIS-Datenbank) weitergegeben. Ihre Daten bleiben geschützt, und eine Ablehnung hat keine negativen Auswirkungen auf zukünftige Anträge bei anderen Versicherern. Dies ermöglicht es uns, bei mehreren Anbietern parallel anzufragen und die besten Konditionen für Sie zu identifizieren, ohne dass Ihre “Versicherungsakte” belastet wird.

9.4 Auswertung, Ausgestaltung und Abschluss – Ihr maßgeschneiderter Versicherungsschutz

Wenn Ihnen die Allianz/DLVAG (oder ein anderer Anbieter, bei dem wir angefragt haben) im Zuge der anonymen Risikovoranfrage Versicherungsschutz gewährt, dann schauen wir uns gemeinsam das Votum an. Wir analysieren, welcher Tarif – sei es der Allianz RLV Plus, der DLVAG RLV Basis oder ein Tarif eines anderen Versicherers – und welche spezifische Ausgestaltung Ihnen am besten zusagt.

Hier können wir noch ein wenig an der Absicherungshöhe oder Versicherungsdauer „schrauben“ und final besprechen, welche Konstellation für Sie unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Lebensumstände, finanziellen Ziele und Präferenzen am sinnvollsten erscheint. Wir beraten Sie objektiv und transparent, um die optimale Lösung zu finden.

Wenn Sie sich bei der Allianz/DLVAG Versicherung (oder einem anderen Anbieter) versichern wollen, dann sind anschließend Ihre personenbezogenen Daten bei der offiziellen Antragsstellung der Risikolebensversicherung notwendig. Das positive Votum der anonymen Voranfrage senden wir bei der Antragsstellung mit, sodass die Allianz/DLVAG sofort erkennen kann, dass hier bereits eine professionelle Vorprüfung stattgefunden hat. Mithilfe des Votums und des dazugehörigen Antrags wird dann der endgültige Versicherungsvertrag erstellt – „wasserdicht“ und auf Basis vollständiger, korrekter Angaben.

10. Fazit: Allianz Risikolebensversicherung Plus – Ein starker Partner für Ihre finanzielle Sicherheit

Die Allianz und DLVAG bieten insgesamt sehr solide Tarife im Bereich der Risikolebensversicherung an. Egal ob Sie einen grundlegenden Basisschutz benötigen oder lieber die Premium-Leistungen der Allianz RLV Plus absichern möchten, die Ihnen mehr Flexibilität und umfassendere Optionen bieten: Bei beiden Gesellschaften finden Sie verlässliche Lösungen.

Ein herausragendes Merkmal und ein entscheidender Pluspunkt der Allianz/DLVAG sind die Gesundheitsfragen. Aufgrund ihrer qualitativ hochwertigen und präzisen Formulierungen zählen sie zu den besten auf dem gesamten Versicherungsmarkt. Hierauf sollten Sie unserer Meinung nach eher den Fokus richten als ausschließlich auf günstige Zahlbeiträge. Ein vermeintlich preiswerterer Risikolebensversicherungsvertrag mit „schwachen“ (also unpräzisen und potenziell irreführenden) Gesundheitsfragen birgt ein hohes Risiko für die spätere Leistungsprüfung und kann im Ernstfall zum Problem werden. Die Sicherheit, dass Ihr Vertrag im Todesfall leistet, ist uns und unseren Kunden wichtiger, als ein paar Euro zu sparen.

Auch die Aktion der vereinfachten Gesundheitsfragen im Zuge einer Immobilienfinanzierung ist bei der Allianz/DLVAG sehr kundenfreundlich geregelt und bietet Immobilienkäufern eine wertvolle Erleichterung beim Abschluss des notwendigen Schutzes. Sowohl die Qualität der Gesundheitsfragen als auch die mögliche Absicherungshöhe sind im oberen Marktsegment einzuordnen, was die Position der Allianz als führenden Anbieter untermauert.

Zusammenfassend können wir die Tarife der Allianz/DLVAG als überdurchschnittlich gut bewerten. Wir haben auch bei der anonymen Voranfrage und entsprechenden Votierung der Risikoprüfung sehr gute Erfahrungen gemacht, was die Verlässlichkeit und Professionalität des Unternehmens unterstreicht.

Wenn Ihnen das Gesamtpaket der Allianz/DLVAG zusagt und Sie eine professionelle, transparente und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung wünschen, dann melden Sie sich gerne per E-Mail (info@gn-finanzpartner.de) bei uns oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir freuen uns darauf, Sie auf dem Weg zu Ihrem „wasserdichten“ Todesfallschutz zu begleiten.

Im Folgenden zwei Beispiele, wie uns Anfragen erreichen, um Ihnen eine Vorstellung zu geben:

Anfrage Risikolebensversicherung Beispiel 1Anfrage Risikolebensversicherung Beispiel 1

Anfrage Risikolebensversicherung Beispiel 2Anfrage Risikolebensversicherung Beispiel 2

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und darauf, Sie umfassend beraten zu dürfen!