Die Vermietung eines Campers bietet Freiheit und Abenteuer, birgt jedoch auch Fragen hinsichtlich Versicherungsschutz und Schadenregulierung. Dieser Leitfaden beleuchtet detailliert, wie PaulCamper-Nutzer optimal abgesichert sind, welche Prozesse im Schadenfall greifen und wie Sie als Vermieter oder Mieter auf verschiedene Situationen vorbereitet sein können. Wir decken alles ab, von der Reduzierung des Selbstbehalts bis zur Abwicklung von Pannen und der Versicherung von Oldtimern, um eine transparente und reibungslose Camper-Vermietung zu gewährleisten.
Auswirkungen einer Selbstbehaltsreduzierung für Mieter*innen
Mieter*innen haben über den PaulCamper Komplettschutz die Möglichkeit, ihren Selbstbehalt pro Schadenfall auf 250 Euro zu reduzieren. Es ist entscheidend zu verstehen, dass die Kaution unabhängig von dieser Selbstbehaltsreduzierung gehandhabt wird. Wir empfehlen Ihnen als Vermieter, die Kaution stets entsprechend Ihres vollen Selbstbehalts festzulegen, was im Rahmen der Allianz-Versicherungslösung in der Regel 1500 € beträgt. Im Schadenfall behalten Sie zunächst die volle Kaution ein.
Die Schadenregulierung erfolgt über die Kfz-Versicherung (z.B. Allianz Deutschland), während der Komplettschutz und die Selbstbehaltsreduzierung von Battleface abgewickelt werden. Diese beiden Versicherungspartner sind getrennt, und ihre Abrechnungsprozesse sind nicht miteinander verknüpft. Daher müssen Ihre Mieter*innen eigenständig eine Schadenmeldung bei Battleface einreichen, um die Selbstbehaltsreduzierung in Anspruch zu nehmen. Battleface erstattet den Differenzbetrag dann direkt an die Mieter*innen.
Schäden proaktiv vermeiden
Um Schäden zu minimieren, planen Sie für den Übergabeprozess zwischen 15 und 60 Minuten ein, abhängig von der Komplexität des Campers. Erklären Sie den Mieter*innen ausführlich alle Funktionen. Eine gründliche Übergabe ist entscheidend für eine erfolgreiche Vermietung. Eine gemeinsame Probefahrt kann das Risiko von Schäden erheblich reduzieren.
Schadenmeldung (Außen- und Innenbereich)
Obwohl Schäden unerwünscht sind, können sie gelegentlich auftreten. PaulCamper legt Wert darauf, dass Sie als Vermieter*in und Ihre Mieter*innen in solchen Fällen optimal abgesichert sind und der Prozess so einfach und transparent wie möglich gestaltet wird.
Kasko- und Haftpflichtschaden
- Kaskoschaden: Betrifft Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Unfälle, Vandalismus, Diebstahl oder Naturereignisse entstehen und durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt sind.
- Haftpflichtschaden: Betrifft Schäden, die Ihr Fahrzeug Dritten zufügt, beispielsweise an deren Fahrzeug, Eigentum oder Gesundheit, und die durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt sind.
Die Meldung eines Kasko- oder Haftpflichtschadens hängt davon ab, wie Ihr Camper während der Vermietung über PaulCamper versichert ist.
PaulCamper Versicherungspartner „Allianz“
Ist Ihr Fahrzeug über unseren Partner Allianz versichert, melden Sie den Schaden direkt bei PaulCamper. Es ist wichtig, den Schaden im Rückgabeprotokoll (digital oder in Papierform) zu vermerken. Diese Protokolle dokumentieren den Fahrzeugzustand und sind für die Schadenbearbeitung unerlässlich.
Nachdem Sie als Vermieter*in den Schaden an uns gemeldet haben, leiten wir diesen umgehend an die Allianz Versicherung weiter. Die Allianz wird sich anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen die zugehörige Schadennummer mitteilen. Mit dieser Referenznummer können Sie sich für alle Rückfragen zum aktuellen Status der Schadenbearbeitung direkt an die Allianz wenden: telefonisch unter 0800 4100 280 oder per E-Mail an sachschaden@allianz.de. PaulCamper ist in diesen Prozess nicht involviert, und nur die Versicherung kann Auskunft geben.
Ein ausgefülltes Rückgabeprotokoll ist keine Schadenmeldung. Ein Vermerk auf dem Rückgabeprotokoll dient ausschließlich der Dokumentation und stellt keine offizielle Schadenmeldung dar. Die Protokolle sind jedoch entscheidend für die Schadenbearbeitung.
Eigene Selbstfahrervermietversicherung
Wenn Ihr Camper über eine eigene Selbstfahrervermietversicherung versichert ist, melden Sie den Schaden direkt bei Ihrem Versicherungsunternehmen. Die Abwicklung erfolgt dann über Ihre eigene Versicherung.
Fremdhaftpflichtschaden / Drittschaden
Ein Fremdhaftpflichtschaden/Drittschaden bezeichnet einen Schaden, der Ihnen durch das Verschulden einer dritten Person entsteht und von deren Haftpflichtversicherung übernommen wird. Dies betont, dass der Schaden von einem Dritten verursacht wurde und nicht von den Mietenden selbst. Ein typisches Beispiel wäre, wenn eine dritte Person Ihren Camper beschädigt, z.B. bei einem Verkehrsunfall, und deren Haftpflichtversicherung die Kosten deckt.
In diesem Fall erheben Ihr Mieter/die Polizei die Daten des Dritten und dessen Haftpflichtversicherung und leiten sie an Sie weiter, um den Schaden mit der Versicherung abzuwickeln. Es gelten unsere Mustermietbedingungen (7.4): Der Vermieter hat alle Regulierungen von Fahrzeugschäden bei Versicherungsfällen von der betreffenden Fahrzeugversicherung zu verlangen. Ausgenommen sind Regulierungen, deren Erfüllung unwirtschaftlich oder ohne Erfolgsaussichten ist.
Umgang mit der Kaution im Schadenfall
Unabhängig davon, ob die Versicherung über PaulCamper oder eine eigene Selbstfahrervermietversicherung läuft, empfehlen wir im Schadenfall, die Kaution in Höhe des Selbstbehalts einzubehalten und dies auch im Protokoll festzuhalten.
Liegt der Schaden unter der einbehaltenen Kaution, erstatten Sie den überschüssigen Betrag nach der Schadenabwicklung an die Mieter*innen zurück. Informieren Sie Ihre Mieter*innen stets über den Fortschritt der Schadenbearbeitung und stellen Sie ihnen nach Abschluss Kopien der relevanten Rechnungen oder Kostenvoranschläge zur Verfügung.
Umgang mit Strafzetteln, Mautgebühren etc. nach der Buchung
Erhalten Sie nach einer Buchung Post, die eigentlich für Ihre*n Mieter*in bestimmt ist (Mautabrechnung, Strafzettel), informieren Sie ihn*sie am besten direkt. Da der*die Mieter*in während seiner*ihrer Buchung die Verantwortung für Ihren Camper trägt, ist er*sie verpflichtet, für den Betrag aufzukommen. Dies ist unter Punkt 4.8 in unseren Muster-Mietbedingungen geregelt.
Schuldenbegleichung
Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Sie bezahlen die Rechnung, und Ihr*e Mieter*in erstattet Ihnen den Betrag im Nachgang.
- Sie rufen bei der jeweiligen Behörde an und bitten diese, die Rechnung auf Ihre*n Mieter*in auszustellen. Dafür benötigt die Behörde zumeist einen Nachweis, dass der Camper während der Zeit vermietet war, teilweise auch die Führerscheinnummer des*der Mieters*Mieterin. In Ländern wie beispielsweise Norwegen ist es möglich, dass Ihre*e Mieter*in Wochen vor der Buchung angeben, dass sie während eines bestimmten Zeitraums Ihren Camper fahren. So wird die Rechnung direkt auf ihn*sie ausgestellt.
- Wenn vorab klar ist, dass Mautgebühren entstehen, können Sie bei der Rückgabe einen angemessenen Teil der Kaution einbehalten. Sobald die Abrechnung da ist, begleichen Sie diese von der Kaution und erstatten Ihrem*r Mieter*in den Rest.
Besonderheiten bei der Oldtimer-Versicherung
Die Zusatzversicherung der Allianz versichert Oldtimer unabhängig vom offiziellen Status (H-Kennzeichen). Ausschlaggebend ist lediglich ein Fahrzeugalter von mindestens 30 Jahren. Die Versicherung wird automatisch im Zeitraum eines Mietgeschäfts hinzugebucht und sichert Ihr Fahrzeug umfassend ab. Somit bleibt Ihre eigene Versicherung im Schadenfall während einer Vermietung unberührt.
Ohne Oldtimer-Wertgutachten wird Ihr Camper bis zu einem Nominalwert von 10.000 Euro versichert. Wenn Ihr Oldtimer wertvoller ist, empfehlen wir Ihnen, ein Wertgutachten erstellen zu lassen. Mit diesem Gutachten versichert die Zusatzversicherung der Allianz bis zum Gutachtenwert, maximal jedoch bis 50.000 Euro.
Erhalt einer Grünen Versicherungskarte
Die Zusatzversicherung der Allianz stellt für die Zeit der Vermietung keine Grüne Versicherungskarte aus. Daher geben Sie Ihren Mieter*innen die Grüne Versicherungskarte Ihrer privaten Versicherung mit. Diese dient lediglich als Nachweis der Haftpflichtversicherung in einigen europäischen Ländern (z.B. beim Grenzübergang) und wird unabhängig davon mitgegeben, dass Haftpflichtschäden während der Vermietung durch die Allianz abgewickelt werden. Die Versicherungs- und Kontaktdaten der Allianz finden Ihre Mieter*innen direkt auf Ihrer Buchungsbestätigung.
Selbstfahrervermietversicherung: Voraussetzungen für gewerbliche Vermietung
Als gewerbliche*r Vermieter*in können Sie ebenfalls über PaulCamper vermieten. Dafür muss Ihre Selbstfahrervermietversicherung folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Vollkasko und Teilkasko mit Selbstbehalt
- Keine Schadensfreiheitsrabatte
- Europaweiter Pannenschutzbrief für das Fahrzeug (auch bei Wohnwagen)
- Fahrzeugschein mit Eintragung „Selbstfahrervermietfahrzeug“ (jährliche TÜV-Prüfung erforderlich)
Zusätzlich müssen alle gewerblichen Vermieter*innen gemäß DSGVO eine eigene Datenschutzvereinbarung auf ihrem Profil hochladen. Bei Vermietungen über unsere Plattform gelten unsere Mietbedingungen und die Einhaltung des PaulCamper Versprechens (“Ein Preis alles drin – keine Zusatzkosten oder Pauschalen”).
Versicherungswechsel: Was ist zu tun?
1. Wechsel auf eine eigene Selbstfahrervermietversicherung
Wenn Sie bisher mit unserer Allianz Zusatzversicherung vermietet haben und nun eine eigene Selbstfahrervermietversicherung für Ihren Camper abgeschlossen haben, wählen Sie in Ihrem Inserat “Mein Camper ist bereits versichert”. Hier müssen Sie Ihren Fahrzeugschein mit dem Eintrag “Selbstfahrermietfahrzeug” in Feld 21, Ihre aktuelle Versicherungspolice, Ihren Pannenschutzbrief sowie eine Datenschutzerklärung hochladen. Die Angaben für die Selbstbeteiligung der Voll- und Teilkaskoversicherung sowie die Nummer der Schadenhotline Ihrer Versicherung sind ebenfalls Pflichtfelder. Weicht die Pannenschutzhotline von der Schadenhotline ab, können Sie diese ebenfalls noch hinterlegen.
Wichtig: Speichern Sie Ihre gemachten Angaben, und Ihr Camper ist wieder sichtbar. Unser Team prüft Ihre Dokumente und wird Sie bei Rückfragen proaktiv kontaktieren. Ohne diese Angaben ist Ihr Camperprofil nicht vollständig und somit unsichtbar auf der Plattform.
2. Wechsel zur Allianz Zusatzversicherung
Haben Sie bisher mit einer eigenen Selbstfahrervermietversicherung vermietet und Ihren Camper nun mit einer privaten Kfz-Versicherung zugelassen, können Sie unsere Allianz Zusatzversicherung nutzen. Klicken Sie hierzu auf “Mein Camper benötigt Versicherungsschutz” und wählen Sie die Zulassungsart (Feld 5 im Fahrzeugschein) aus. Geben Sie Ihren aktuellen Wiederbeschaffungswert sowie die FIN (Feld E im Fahrzeugschein) in die jeweiligen Felder ein.
Die Vermietung mit unserer Allianz Versicherung ist an einige Bedingungen geknüpft, darunter:
- Das Fahrzeug ist zulassungspflichtig und in Deutschland als Camping-Kfz/Wohnmobil zugelassen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5t oder bis 7,5t, oder als Campingfahrzeuge genutzte Personenkraftwagen und Wohnwagenanhänger, die über das Portal der PaulCamper GmbH zwischen Privatpersonen vermietet werden, wenn das jeweilige Fahrzeug
- auf den*die Vermietende*n zugelassen und diese*r Eigentümer*in des Fahrzeugs ist, oder wenn dem*der Vermieter*in eine schriftliche Vollmacht des*der Eigentümer*in, Halter*in oder eines Leasinggebers zur Nutzung einschließlich Vermietung des Fahrzeugs vorliegt;
- nicht gewerbsmäßig vermietet wird;
- nicht mehr als 9 Sitzplätze (inkl. Fahrerplatz) vorhanden sind;
- Von einer Nutzung als Campingfahrzeug ist auszugehen, wenn neben der Fahrerkabine eine Schlaf- und Kochgelegenheit besteht.
- Mieter*innen und Zusatzfahrende zwischen 23 – 75 Jahre alt sind und die entsprechende Führerscheinklasse mindestens 3 Jahre halten.
- Die Vermietung von Dachzelten ist nur eingeschränkt möglich. Kontaktieren Sie uns bitte unter vermieten@paulcamper.de, sollte Ihr Camper ein Dachzelt besitzen.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass mit einem Versicherungswechsel auch die Bedingungen für den Schadenfall (z.B. Selbstbeteiligung, Versicherungspartner) ändern. Eine solche Änderung der Vereinbarung muss dem Mieter vorab mitgeteilt werden. Informieren Sie also Ihre Mieter*in über die Änderung der Selbstbeteiligung oder andere essentielle Änderungen, falls zutreffend. Beachten Sie, dass in einem solchen Fall den Mietenden ein Sonderkündigungsrecht zustehen kann.
Versicherte Länder über die PaulCamper Allianz Zusatzversicherung
Der Versicherungsschutz besteht innerhalb der europäischen Grenzen (auch über die EU hinaus) mit Ausnahme des Kosovo. Außerhalb dieser Grenzen besteht seitens der Zusatzversicherung der Allianz kein Versicherungsschutz. Wohin die Buchung geht, besprechen Sie jedoch vorab mit Ihrem*r Mieter*in. Sie als Vermieter*in haben in diesem Fall das letzte Wort und können entscheiden, wohin Sie Ihren Camper schicken wollen.
Beachten Sie, dass die nachstehende Liste unter Vorbehalt steht; kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. Mieter*innen sind verpflichtet, zu prüfen, ob der Versicherungsschutz an ihrem Reiseziel gegeben ist.
Liste versicherter Länder
Albanien (AL), Andorra (AND), Aserbaidschan (AZ), Belgien (B), Bosnien-Herzegowina (BIH), Bulgarien (BG), Dänemark (DK), Deutschland (D), Estland (EST), Finnland (FIN), Frankreich (F), Griechenland (GR), Großbritannien (GB), Irland (IRL), Island (IS), Israel (IL), Italien (I), Kroatien (HR), Lettland (LV), Litauen (LT), Luxemburg (L), Malta (M), Mazedonien (MK), Moldawien (MDA), Montenegro (MNE), Niederlande (NL), Norwegen (N), Österreich (A), Polen (PL), Portugal (P), Rumänien (RO), Schweden (S), Schweiz und Lichtenstein (CH), Serbien (SRB), Slowakische Republik (SK), Slowenien (SLO), Spanien (E), Tschechische Republik (CZ), Tunesien (TN), Türkei (europäischer Teil) (TR), Ungarn (H), Zypern (CY).
Verhalten bei einer Panne
Kontaktaufnahme mit dem Pannenservice
Im Falle einer Panne können Ihre Mieter*innen die 24-Stunden-Hotline des Pannendienstes anrufen. Die Telefonnummer des Pannendienstes finden Sie auf der letzten Seite der Buchungsbestätigung und hängt davon ab, ob Sie eine eigene Versicherung zur Vermietung besitzen oder das Zusatzversicherungspaket von PaulCamper nutzen. Es ist wichtig, dass die Mietenden Sie als Vermietende*n stets über das Geschehen informieren.
Der Pannendienst wird dann die notwendigen Schritte einleiten, um Ihren Mieter*innen zu helfen. Dies kann die Beauftragung eines Abschleppdienstes, die Organisation einer Hotelübernachtung oder eines Leihwagens vor Ort beinhalten. Der Pannendienst wird die Mieter*innen stets über die verfügbaren Optionen und das weitere Vorgehen informieren. Sollte das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit sein und die Mieter*innen den Camper für den Rücktransport verlassen müssen, ist es wichtig, dass sie den Zustand des Fahrzeugs genau dokumentieren. Für etwaige Auslagen sollten immer Rechnungen angefordert werden. Alternativ können Ihre Mieter*innen auch den digitalen Pannenassistenten von PaulCamper und Allianz Partners nutzen.
Rücktransport im Pannenfall
Sollte das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit sein und die Mieter*innen den Camper zum Rücktransport verlassen müssen, ist es wichtig, dass sie den Zustand des Fahrzeugs genau dokumentieren. Für etwaige Auslagen sollten immer Rechnungen angefordert werden.
Das Fahrzeug wird dann vom Pannendienst abgeschleppt und zu Ihnen zurückgeführt. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da die Fahrzeuge oft per Sammeltransport verschickt werden. Die Kosten hierfür werden vom Pannenschutz übernommen. In einigen Fällen kann es sein, dass Sie das Fahrzeug von einem Sammelplatz abholen müssen. Die Fahrtkosten hierfür können Sie in manchen Fällen über den Pannenschutz abrechnen. Wenn die Panne auf einen technischen Defekt oder Verschleiß zurückzuführen ist, haften Sie als Vermietende*r für den Schaden am Fahrzeug. Schäden, die durch Verschleiß und Pannen entstehen, sind unter Punkt 6 unserer Muster-Mietbedingungen geregelt.
Verschleiß vs. Schaden: Eine Abgrenzung
Verschleiß ist bei der Nutzung eines Wohnmobils üblich. Als Vermietende*r ist es wichtig, zwischen normalem Verschleiß und tatsächlichen Schäden zu unterscheiden, um eine faire und angenehme Erfahrung für alle Beteiligten zu gewährleisten.
Vereinfachte Fragen zur Unterscheidung:
- „Handelt es sich um einen einmaligen Vorfall, oder ist der Schaden über einen längeren Zeitraum entstanden?“
- „Handelt es sich um einen geringfügigen Schaden, der leicht zu beheben ist?”
- “Handelt es sich um einen Schaden, der ohnehin irgendwann eingetreten wäre?”
Im Laufe der Lebensdauer eines Wohnmobils ist aufgrund der regelmäßigen Nutzung ein gewisser Verschleiß zu erwarten. Dieser allmähliche Verschleiß wird als „Abnutzung“ bezeichnet und ist nicht durch die PaulCamper-Versicherung abgedeckt. Als Vermietende*r können Sie die Abnutzung durch die Einnahmen aus der Vermietung Ihres Wohnmobils und die von den Mieter*innen erhobene Servicegebühr ausgleichen. PaulCamper empfiehlt, besondere Stellen bei der Übergabe genau zu erklären und den Camper regelmäßig warten zu lassen, um die Wahrscheinlichkeit von Abnutzung und Verschleiß zu minimieren.
Umgang mit nachträglich entdeckten Schäden
Nachträglich können, zumindest rechtlich gesehen, keine Mängel mehr geltend gemacht werden. Da gibt es lediglich die Möglichkeit, auf die Kulanz der Mietenden zu hoffen.
Das Übergabeprotokoll dient als juristische Handhabe, Schäden, die während der Buchung entstanden sind, geltend zu machen. Daher gilt: Die Über- und Rückgabe sind das Wichtigste. Nehmen Sie sich genug Zeit, Ihren Camper von innen und außen genau zu begutachten. Vergessen Sie dabei auch nicht den Innenraum sowie schwer einsehbare Stellen wie das Dach und vereinbaren Sie die Rückgabe so, dass Sie genug Zeit zur Begutachtung haben.
Versicherungsschutz für zusätzliche Fahrer*innen
Voraussetzungen für Zusatzfahrende
Damit ein*e weitere*r Fahrende*r den Camper versichert fahren kann, muss er*sie dieselben Voraussetzungen erfüllen, die auch an den Erstfahrenden gestellt werden. Dies umfasst:
- Mindest- und Maximalalter
- Haltedauer des relevanten Führerscheins
- Vermerk in der Buchung und in den Buchungsdokumenten
- Anwesenheit bei der Übergabe des Campers oder zumindest Vorlage eines Ausweisdokumentes
Fazit
Ein umfassendes Verständnis der Versicherungsbedingungen und Schadenabwicklung ist für eine sorgenfreie Camper-Vermietung unerlässlich. Durch die Beachtung der hier aufgeführten Punkte, eine sorgfältige Übergabe und klare Kommunikation mit Ihren Mieter*innen oder Vermieter*innen können Sie die Risiken minimieren und das Beste aus Ihrem Miet- oder Vermietungserlebnis herausholen. Bei spezifischen Fragen oder im Schadenfall zögern Sie nicht, die entsprechenden Hotlines oder den PaulCamper-Support zu kontaktieren. So stellen Sie sicher, dass Sie jederzeit optimal abgesichert sind.
