Erfolg gegen Alte Leipziger: Wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung sich durchsetzt

Die Ablehnung von Leistungsanträgen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist für viele Versicherte eine frustrierende Realität. Doch wie ein aktueller Fall zeigt, muss dies nicht das letzte Wort sein. Professionelle Unterstützung und juristisches Vorgehen können entscheidend dazu beitragen, dass Versicherte zu ihrem Recht kommen. Gerade im komplexen Bereich der privaten Absicherung ist es wichtig, die eigenen Ansprüche genau zu kennen und durchzusetzen, sei es bei der BU oder anderen Vorsorgeprodukten wie der Kapitallebensversicherung Teilauszahlung.

Dieser Artikel beleuchtet den Fall eines Versicherungsmaklers, der sich erfolgreich gegen die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. durchsetzte, um seine Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung geltend zu machen.

Anfechtung der Ablehnung: Der Fall eines Versicherungsmaklers

Nachdem ein Versicherungsmakler aufgrund gesundheitlicher Probleme zunehmend Beschwerden hatte, stellte er über seinen Maklerkollegen einen Antrag auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente bei der Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. Im Vorfeld der Antragstellung wurden dem Versicherer umfassende wirtschaftliche Unterlagen, darunter Bilanzen und betriebswirtschaftliche Auswertungen, übergeben. Die Alte Leipziger erkannte die Berufsunfähigkeit des Maklers daraufhin zunächst für ein Jahr an. Doch mit der Zusage folgte umgehend die Mitteilung, dass die Leistungen nach Ablauf dieses Jahres eingestellt würden, da keine 50%ige Berufsunfähigkeit mehr vorläge.

Der Makler reichte daraufhin weitere ärztliche Berichte ein, um seine fortbestehende Berufsunfähigkeit zu belegen. Trotz dieser zusätzlichen Nachweise lehnte die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. eine weitere Leistung konsequent ab. In dieser schwierigen Situation suchte der Versicherungsmakler Unterstützung bei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, die auf Versicherungsrecht spezialisiert sind.

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Außergerichtliche Schritte und der Weg zum Landgericht Hechingen

Nachdem Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte das Vertragswerk und die medizinischen Unterlagen des Versicherungsmaklers gründlich geprüft hatten, forderten sie die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. unter Vorlage weiterer ärztlicher Dokumente zur erneuten Leistungserbringung auf. Der Versicherer blieb jedoch bei seiner ablehnenden Haltung bezüglich der fortgesetzten Berufsunfähigkeit. Angesichts dieser Blockade entschied sich der Versicherungsmakler, den Klageweg zu beschreiten.

Die Rechtsanwälte erhoben daraufhin Klage vor dem Landgericht Hechingen. Das Gericht setzte einen frühen ersten Termin an und erließ nach der Anhörung der Parteien einen Beweisbeschluss. Dieser sah die Erstellung eines neuropsychologischen Zusatzgutachtens vor, um die gesundheitliche Situation des Versicherungsmaklers umfassend zu beurteilen. Die sorgfältige Prüfung und die Einholung unabhängiger Gutachten sind oft entscheidend, um in solchen Verfahren die nötige Klarheit zu schaffen und die Wahrheit ans Licht zu bringen, ähnlich wie bei Fragen zur Teilauszahlung Lebensversicherung oder der Lebensversicherung Basler.

Einigung vor Gericht: Ein sechsstelliger Vergleich

Auf der Grundlage des erstellten neuropsychologischen Gutachtens änderte die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. ihre Haltung und zeigte sich bereit, Vergleichsgespräche aufzunehmen. Die Parteien führten daraufhin intensive Verhandlungen. Schlussendlich einigten sie sich auf einen Vergleich, der für den Versicherungsmakler ein äußerst positives Ergebnis darstellte. Im Rahmen dieses Vergleichs zahlte die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. eine sechsstellige Vergleichssumme an den Versicherten. Dieser Erfolg unterstreicht die Bedeutung einer fundierten juristischen Strategie und der Hartnäckigkeit im Kampf um Versicherungsleistungen, die den Versicherten zustehen, auch wenn es um komplexe Produkte wie die dynamische Lebensversicherung Auszahlung geht.

Expertenrat zahlt sich in BU-Verfahren aus!

Dieser Fall demonstriert eindrucksvoll, wie wichtig es ist, bei der Ablehnung eines Leistungsantrages oder einer Einstellung der Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht den Kopf in den Sand zu stecken. Die Entscheidung des Versicherers sollte keinesfalls ohne eine professionelle Prüfung durch einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt akzeptiert werden. Spezialwissen im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung ist unerlässlich, um die komplexen Bedingungen und juristischen Feinheiten zu navigieren.

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Die Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erfordert umfassende Erfahrung und Kompetenz. Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte stehen Ihnen als erfahrener Ansprechpartner zur Seite. Mit einer Vielzahl erfolgreich abgeschlossener Berufsunfähigkeitsfälle bieten sie die nötige Unterstützung, um Ihre Rechte durchzusetzen. Ob es um die BU oder andere Versicherungsfragen, wie beispielsweise die Fonds Lebensversicherung, geht – zögern Sie nicht, rechtlichen Rat einzuholen, wenn Sie sich mit einer Leistungsablehnung konfrontiert sehen.