Hinzuverdienst zur Rente: Aktuelle Entwicklungen und Chancen in Deutschland

Immer mehr Menschen in Deutschland entscheiden sich dafür, auch im Ruhestand einer Beschäftigung nachzugehen. Der Hinzuverdienst zur Rente ist ein zentrales Thema, das sowohl individuelle finanzielle Situationen als auch die Stärkung der sozialen Sicherungssysteme betrifft. Politische Maßnahmen wie das Flexirentengesetz und die Anpassung der Hinzuverdienstgrenzen sollen Anreize schaffen, die Erwerbsbeteiligung älterer Menschen zu fördern und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Doch wie hat sich der Hinzuverdienst von Rentenbeziehenden in den letzten Jahren entwickelt und welche Faktoren spielen dabei eine Rolle? Dieser Artikel beleuchtet die aktuellen Trends und Hintergründe des Hinzuverdienstes zur Altersrente in Deutschland.

Die Zahlen zeigen, dass Ende 2022 etwa 1,4 Millionen Altersrentner ein zusätzliches Einkommen aus Beschäftigung bezogen, was rund 7 % aller Altersrentenbeziehenden ausmacht. Dieser Anteil hat sich im Zeitraum von 2018 bis 2022 von 1,24 auf 1,36 Millionen leicht erhöht. Besonders häufig ist der Hinzuverdienst in der Altersgruppe der 66- bis 68-Jährigen zu finden, wo rund 0,5 Millionen Rentenbeziehende erwerbstätig sind. Ein Großteil dieser zusätzlichen Beschäftigungen erfolgt in Form eines Minijobs, der für 77 % der hinzuverdienenden Rentner die Regel ist. Dies trägt allerdings nur begrenzt zur Gesamt-Lohnsumme aller Beschäftigten bei. Es ist wichtig, die Möglichkeiten zum hinzuverdienst rente steuerfrei 2021 und in den Folgejahren zu verstehen.

Hinzuverdienst im Alter: Minijobs dominieren

Der Trend zeigt, dass ältere Menschen, die sich nach dem Renteneintritt noch engagieren möchten, oft den Minijob als bevorzugte Form der Beschäftigung wählen. Dieser geringfügige Hinzuverdienst ist nicht nur flexibel, sondern bietet auch überschaubare steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen. Es ist jedoch zu beachten, dass trotz der großen Anzahl an Minijobs der Beitrag zum Gesamteinkommen der Sozialversicherungssysteme eher gering ausfällt. Die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Menschen, die politisch gewünscht ist, zielt auch darauf ab, die Finanzierungsbasis der sozialen Sicherungssysteme zu stärken und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Mit steigendem Alter nimmt der Anteil der Rentenbeziehenden, die einer zusätzlichen Beschäftigung nachgehen, tendenziell ab. Während beispielsweise 21 Prozent aller Altersrentenbeziehenden zwischen 63 und 65 Jahren Ende 2022 neben der Rente arbeiteten (davon 15 Prozent im Minijob und 6 Prozent mehr als geringfügig beschäftigt), sinkt dieser Anteil in höheren Altersgruppen deutlich. Die Attraktivität des Hinzuverdienstes wird jedoch durch Änderungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen, wie der Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen im Jahr 2023, beeinflusst.

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Auswirkungen des Flexirentengesetzes und der Hinzuverdienstgrenzen

Das im Jahr 2017 eingeführte Flexirentengesetz sollte den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler gestalten und Anreize für einen Hinzuverdienst von Rentenbeziehenden schaffen. Eine wesentliche Maßnahme war die flexiblere Anrechnung von Hinzuverdiensten bis zur Regelaltersgrenze. Darüber hinaus trugen die Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen im Corona-Jahr 2020 und deren vollständige Abschaffung im Jahr 2023 maßgeblich zur Steigerung der Erwerbsbeteiligung bei.

Im Jahr 2020 wurde eine deutliche Zunahme des mehr als geringfügigen Hinzuverdienstes beobachtet, mit einem Anstieg von 12 Tausend Personen (+42 %). Insgesamt stieg der Anteil der mehr als geringfügig beschäftigten Rentenbeziehenden vor der Regelaltersgrenze von 2,5 % im Jahr 2019 auf 5,6 % im Jahr 2022. Dies deutet darauf hin, dass die politischen Anpassungen erfolgreich waren, mehr Rentner zu motivieren, einer Beschäftigung nachzugehen. Die Frage, wie sich die vollständige Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze im Jahr 2023 auswirkt, wird erst Ende 2024 mit neuen Zahlen vollständig beantwortet werden können.

Seit dem Flexirentengesetz hat sich die Zahl der Rentenbeziehenden mit vorgezogenen Altersrenten, die einen mehr als geringfügigen Hinzuverdienst erzielen, etwa verfünffacht – von 14 Tausend im Jahr 2017 auf rund 76 Tausend Personen im Jahr 2022. Dies ist hauptsächlich auf die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze auf knapp 45 Tausend Euro im Jahr 2020 zurückzuführen. Trotz dieser Entwicklung bleibt ein mehr als geringfügiger Hinzuverdienst bei Rentenbeziehenden vergleichsweise selten, was Studien auch auf mangelnde Bekanntheit der rechtlichen Möglichkeiten zurückführen. Wer sich über die Entwicklung der Altersbezüge informieren möchte, findet wichtige Informationen zum Thema mehr rente 2022.

Die Zunahme des Hinzuverdienstes bei Rentenbezug vor der Regelaltersgrenze, insbesondere oberhalb von 6.000 Euro, ist seit der Anhebung der Hinzuverdienstgrenze deutlich sichtbar. Dies zeigt, dass die finanziellen Anreize wirken und es für viele Rentner attraktiv ist, ihre Einkünfte aufzubessern.

Versicherungspflicht ab der Regelaltersgrenze: Eine selten genutzte Option

Für Beschäftigte ab der Regelaltersgrenze, die bereits eine Rente beziehen, ist der Hinzuverdienst grundsätzlich versicherungsfrei. Der Arbeitgeber leistet lediglich einen Beitrag von 9,3 %. Mit dem Flexirentengesetz wurde jedoch die Möglichkeit geschaffen, auf diese Versicherungsfreiheit zu verzichten. Dadurch können zusätzliche Rentenansprüche erworben werden, indem der Arbeitnehmeranteil gezahlt wird.

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Diese Option wird in der Praxis jedoch selten genutzt. Im Jahr 2022 entschieden sich nur 18 Tausend von insgesamt 242 Tausend mehr als geringfügig beschäftigten Rentenbeziehenden ab der Regelaltersgrenze für die freiwillige Beitragszahlung, was einem Anteil von nur 8 % entspricht. Dies ist bemerkenswert, da sich diese freiwillige Beitragszahlung bereits ab einer Rentenbezugsdauer von 10 Jahren langfristig auszahlen kann. Weitere Details zur rentenversicherung arbeitnehmeranteil können auf unserer Webseite nachgelesen werden.

Die Bedeutung des Erwerbsstatus vor Rentenbeginn

Ein entscheidender Faktor für den Hinzuverdienst im Ruhestand ist der Erwerbsstatus kurz vor Rentenbeginn. Rentenbeziehende, die bis kurz vor ihrer Rente noch einer Beschäftigung nachgingen, weisen überdurchschnittlich häufig einen Hinzuverdienst auf. Etwa 60 % aller Neurentner in den Jahren 2021 und 2022 hatten einen solchen “nahtlosen Übergang” aus einer Beschäftigung in die Rente. Bei diesen Personen lag der Anteil mit Hinzuverdienst bei 30 %. Bestand hingegen vor dem Rentenbeginn keine Beschäftigung, war der Anteil mit Hinzuverdienst mit nur 6 % sehr gering.

Dies unterstreicht die Wichtigkeit politischer Maßnahmen zur Erhöhung der Beschäftigung vor dem Renteneintritt, da diese sich positiv auf die Weiterbeschäftigung nach dem Renteneintritt auswirken können. Ein aktives Arbeitsleben bis kurz vor der Rente schafft offenbar die Grundlage für eine Fortsetzung der Erwerbstätigkeit im Ruhestand.

Hinzuverdienst bei der „Rente nach 45 Jahren“

Besonders häufig tritt Hinzuverdienst bei Beziehern der sogenannten „Rente ab 63“ oder „Rente nach 45 Jahren“ auf. Jeder vierte Bezieher dieser abschlagsfreien Rente (25 %) übte vor der Regelaltersgrenze eine Beschäftigung aus, im Vergleich zu nur jedem sechsten (17 %) bei anderen Rentenbeziehenden vor der Regelaltersgrenze. Rentenbeziehende mit längeren Versicherungsverläufen neigen also eher dazu, einen Hinzuverdienst auszuüben.

Im Alter von 64 Jahren gehen Beziehende der „Rente nach 45 Jahren“ vergleichsweise häufig einer mehr als geringfügigen Beschäftigung nach. Dies ist ein Indikator dafür, dass diese Gruppe von Rentnern trotz des frühen Renteneintritts oft weiterhin aktiv am Arbeitsmarkt teilnehmen möchte. Um die eigene Rentensituation besser einzuschätzen, kann ein rentenrechner der deutschen rentenversicherung eine nützliche Hilfe sein.

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Entgegen der landläufigen Meinung zeigt die Empirie, dass Hinzuverdienst nicht vorrangig bei Niedrigrentenbeziehern vorkommt, um unzureichend hohe Renteneinkommen aufzustocken. Im Durchschnitt haben beschäftigte Altersrentenbeziehende vergleichbar hohe Rentenbeträge wie Rentenbeziehende ohne einen Hinzuverdienst. Dies widerlegt die Annahme, dass der Hinzuverdienst primär eine Notwendigkeit für finanziell schwächere Rentner darstellt, und zeigt, dass die Motivation für weitere Erwerbstätigkeit vielfältiger sein kann.

Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze: Anstieg der „Rente nach 45 Jahren“?

Die Erhöhung und Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen im Jahr 2023 weckte Bedenken hinsichtlich möglicher Mitnahmeeffekte. Es wurde erwartet, dass mehr Versicherte die abschlagsfreie „Rente nach 45 Jahren“ in Anspruch nehmen könnten, da die Kombination aus frühem Rentenbezug und Weiterbeschäftigung finanziell vorteilhaft sein kann.

Im Jahr 2020, dem Jahr der Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze, war ein geringer Anstieg der Zugänge in diese Rentenart (+2 %) zu verzeichnen. Deutlicher zeigte sich der Effekt im Jahr 2023, als die Hinzuverdienstgrenze vollständig abgeschafft wurde: Die Zugänge zur „Rente nach 45 Jahren“ stiegen im Vergleich zum Vorjahr um rund 6 %. Dieser Anstieg ist beachtlich, zumal aufgrund der Anhebung des frühestmöglichen Zugangsalters sogar ein Rückgang der Zugangszahlen denkbar gewesen wäre. Dies unterstreicht die signifikante Wirkung der entfallenen Hinzuverdienstgrenzen auf die Rentenwahl. Informieren Sie sich auch über den aktuellen rentenversicherungsbeitrag 2023 und seine Relevanz.

Fazit

Die Zahl der Altersrentner mit Hinzuverdienst ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, wobei Ende 2022 7 % der Altersrentenbeziehenden einer Beschäftigung nachgingen. Minijobs sind dabei die häufigste Form der zusätzlichen Erwerbstätigkeit. Insbesondere bei mehr als geringfügigem Hinzuverdienst ist ein deutlicher Anstieg zu beobachten, der maßgeblich durch die Anhebung und spätere Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen beeinflusst wurde.

Ein wichtiger Faktor für die Weiterbeschäftigung im Ruhestand ist der Erwerbsstatus kurz vor Renteneintritt: Wer bis dahin aktiv am Arbeitsmarkt teilnahm, bleibt mit höherer Wahrscheinlichkeit auch im Rentenalter erwerbstätig. Politische Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung vor dem Rentenbeginn können somit positive Effekte auf die Erwerbsbeteiligung nach dem Renteneintritt haben. Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich die vollständige Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen langfristig auf die deutsche Rentenlandschaft und die Arbeitsmarktbeteiligung älterer Menschen auswirken wird.