Die Welt der Minijobs in Deutschland: Ein umfassender Leitfaden für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Einführung in den Minijob: Mehr als nur ein Nebenverdienst

Der Minijob, auch bekannt als geringfügig entlohnte Beschäftigung, ist eine beliebte Arbeitsform in Deutschland, die sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern Flexibilität bietet. Er ermöglicht es, ein zusätzliches Einkommen zu erzielen oder erste Schritte in die Arbeitswelt zu wagen, ohne die volle Komplexität der Sozialversicherung zu tragen. Doch was genau verbirgt sich hinter dieser speziellen Beschäftigungsart, und welche Regeln sind entscheidend, um die Vorteile optimal zu nutzen und potenzielle Fallstricke zu vermeiden? Viele Menschen denken auch über ihre allgemeine finanzielle Absicherung nach, sei es durch staatliche Leistungen oder private Vorsorge wie eine [Kreditlebensversicherung bei der Targobank](https://shocknaue.com/targo-kreditlebensversicherung/). Dieser Artikel beleuchtet die Kernaspekte des Minijobs, von der Entgeltgrenze über die Sozialversicherung bis hin zu steuerlichen Fragen und der Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungen.

Die Geringfügigkeitsgrenze verstehen: Aktuelle Regelungen und Berechnung

Ein zentrales Merkmal des Minijobs ist die Geringfügigkeitsgrenze. Seit dem 1. Januar 2025 liegt diese bundesweit bei monatlich 556 Euro. Diese Grenze ist dynamisch und direkt an die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns gekoppelt. Sie definiert das maximale Arbeitsentgelt, das bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von zehn Stunden zum jeweils gültigen Mindestlohn erzielt werden kann. Steigt der Mindestlohn, so erhöht sich entsprechend auch die Geringfügigkeitsgrenze, deren Anpassung regelmäßig vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Bundesanzeiger bekanntgegeben wird.

Die Berechnung der Geringfügigkeitsgrenze erfolgt nach einer festgelegten Formel:

Mindestlohn x 130 : 3 (auf volle Euro aufgerundet)

Dabei entspricht die Zahl 130 der Arbeitszeit in 13 Wochen, basierend auf einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden. Überschreitet das erzielte Arbeitsentgelt diese Grenze, besteht grundsätzlich eine volle Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung.

Weiterlesen >>  Rentenbeginn 1961: Ihr umfassender Leitfaden zur Planung des Ruhestands

Sozialversicherung beim Minijob: Die wichtigsten Unterschiede

Für Minijobber gelten besondere Regelungen in der Sozialversicherung, die sie von regulär Beschäftigten unterscheiden. Es ist essenziell, diese Unterschiede zu verstehen, um die eigenen Rechte und Pflichten genau zu kennen.

Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung: Befreiung und Ausnahmen

Generell sind Minijobber in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Dies bedeutet, dass sie hierfür keine eigenen Beiträge leisten müssen. Eine Besonderheit gibt es jedoch in der Pflegeversicherung: Das Entgelt aus dem Minijob kann zu den beitragspflichtigen Einnahmen zählen, sofern der Beschäftigte freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist. In diesem Fall könnte der Minijob indirekt Auswirkungen auf die Beitragshöhe haben.

Rentenversicherungspflicht: Chancen und Befreiungsmöglichkeiten

Eine wesentliche Änderung trat mit dem 1. Januar 2013 in Kraft: Seitdem unterliegen alle neu aufgenommenen geringfügig entlohnten Beschäftigungen der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Dies ist ein wichtiger Punkt, da diese Beiträge zu vollwertigen Rentenanwartschaftszeiten führen können.

Minijobber haben jedoch die Möglichkeit, sich auf Antrag von dieser Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Dieser Antrag muss schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden und verbleibt dort. Die Befreiung wird in der Regel ab dem Beginn des Monats wirksam, in dem der Antrag beim Arbeitgeber eingeht, spätestens jedoch ab dem Beschäftigungsbeginn. Sie gilt für alle zeitgleich ausgeübten geringfügig entlohnten Beschäftigungen. Die Befreiung wird in der Sozialversicherungsmeldung des Arbeitgebers mit dem Beitragsgruppenschlüssel 5 in der Rentenversicherung dokumentiert.

Ein späterer Widerruf dieser Befreiung ist nicht möglich. Sie behält ihre Gültigkeit, solange der jeweilige Minijob oder ein parallel ausgeübter anderer Minijob fortbesteht. Erst mit der Aufgabe des letzten Minijobs in einer solchen Kette parallel ausgeübter Minijobs verliert die Befreiung ihre Wirkung. Nimmt ein Arbeitnehmer nachfolgend eine neue geringfügig entlohnte Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber auf, unterliegt er in dieser neuen Tätigkeit erneut der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Möchte er keine vollwertigen Rentenanwartschaftszeiten erwerben, muss er erneut einen Antrag auf Befreiung stellen. Dies gilt auch dann, wenn die neue Beschäftigung nahtlos an die vorherige anschließt. Um diese Prozesse zu vereinfachen, kann es hilfreich sein, zu wissen, wie man eine [Rentenversicherungsnummer online beantragen](https://shocknaue.com/rentenversicherungsnummer-beantragen-online/) kann.

Weiterlesen >>  Die Freiwillige Rentenversicherung: Eine Klare Anleitung zur Privaten Altersvorsorge in Deutschland

Es ist wichtig zu beachten, dass der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit für die Dauer der Beschäftigung bindend ist (§ 5 Abs. 4 S. 3 SGB VI) und ein Befreiungsrecht nach § 6 Abs. 1b SGB VI in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung ausschließt. Dies gilt auch, wenn der Verzicht ursprünglich in einer mehr als geringfügigen Beschäftigung erklärt wurde, die später zu einem Minijob reduziert wird.

Minijobs und Hauptbeschäftigung: Die Zusammenrechnung von Arbeitsentgelten

Wenn Arbeitnehmer mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen oder einen Minijob neben einer Hauptbeschäftigung ausüben, ist die Frage der Zusammenrechnung der Arbeitsentgelte relevant für die versicherungsrechtliche Beurteilung.

Grundsätzlich werden die Arbeitsentgelte aus mehreren geringfügig entlohnten Beschäftigungen zur Beurteilung der Geringfügigkeitsgrenze zusammengerechnet. Tritt ein Minijob zu einer bereits bestehenden nicht geringfügigen Hauptbeschäftigung hinzu, bleibt die zeitlich zuerst aufgenommene geringfügig entlohnte Beschäftigung in der Regel ein Minijob. Eine zweite (und gegebenenfalls weitere) geringfügig entlohnte Beschäftigung wird jedoch mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet. Dies führt dazu, dass die erste Nebenbeschäftigung als Minijob erhalten bleibt, während die weiteren Beschäftigungen – da sie dann eine Einheit mit der Hauptbeschäftigung bilden – als nicht geringfügig entlohnte Beschäftigungen gelten. Eine Ausnahme bildet die Arbeitslosenversicherung, in der geringfügige Beschäftigungen nicht mit nicht geringfügigen Beschäftigungen zusammengerechnet werden.

Detaillierte Betrachtung der Rentenversicherungsbeiträge

Für rentenversicherungspflichtige Minijobber gelten spezifische Beitragssätze und Berechnungsgrundlagen, die sich von denen regulär versicherungspflichtiger Arbeitnehmer unterscheiden, obwohl der allgemeine Beitragssatz in der Rentenversicherung derzeit 18,6 Prozent beträgt.

Die Beitragslastverteilung erfolgt beim Minijob nicht hälftig. Der Arbeitgeberanteil für einen Minijobber beläuft sich auf 15 Prozent des Arbeitsentgelts, während der Arbeitnehmeranteil 3,6 Prozent beträgt.

Ein wichtiger Aspekt ist die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage: Seit dem 1. Januar 2013 muss der Rentenversicherungsbeitrag für rentenversicherungspflichtige Minijobber mindestens von einem monatlichen Arbeitsentgelt in Höhe von 175 Euro berechnet werden. Diese Mindestbeitragsbemessungsgrundlage wird allerdings unbeachtlich, wenn der geringfügig entlohnte Beschäftigte bereits aus anderen Gründen (z.B. durch eine parallel ausgeübte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber oder als Pflegeperson) der Rentenversicherungspflicht unterliegt. Wird ein niedrigeres monatliches Arbeitsentgelt als 175 Euro erzielt, muss der Beitrag fiktiv aus 175 Euro monatlich berechnet werden. Der Arbeitgeberanteil von 15 Prozent wird jedoch nur aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt berechnet; die Differenz trägt in diesem Fall der Beschäftigte. Für Arbeitnehmer, die ihre finanzielle Situation aktiv gestalten, kann es auch relevant sein zu überlegen, wann es sinnvoll ist, eine [Targobank Kreditlebensversicherung kündigen](https://shocknaue.com/targobank-kreditlebensversicherung-kundigen/) oder andere Finanzprodukte zu überprüfen.

Weiterlesen >>  Die finanzen.net App: Ihr Tor zur Finanzwelt in Echtzeit

Bei geringfügig entlohnten Beschäftigten in privaten Haushalten ist der Arbeitgeberanteil lediglich 5 Prozent des tatsächlichen Arbeitsentgelts. Folglich beträgt hier im Jahr 2025 der Arbeitnehmeranteil 13,6 Prozent.

Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung: Eine Übersicht

Arbeitgeber zahlen für Minijobber, auch wenn diese von der Versicherungspflicht befreit sind, pauschale Beiträge zu den Sozialversicherungen. Diese Pauschalbeiträge sind wichtig für die Finanzierung des Systems.

Geringfügig entlohnte Beschäftigte können sich, wie bereits erwähnt, auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. In diesen Fällen zahlt der Arbeitgeber einen pauschalen Beitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent des Arbeitsentgelts. Für Minijobber in Privathaushalten gilt hierfür ein pauschaler Beitragssatz von 5 Prozent. Es ist jedoch zu beachten, dass die Zahlung dieser Pauschalbeiträge lediglich eingeschränkte Leistungsansprüche in der Rentenversicherung begründet.

Für versicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigungen hat der Arbeitgeber zudem einen pauschalen Beitrag zur Krankenversicherung in Höhe von 13 Prozent des Arbeitsentgelts zu leisten, sofern der Beschäftigte Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung oder familienversichert ist. Bei privat Krankenversicherten entfällt dieser Pauschalbeitrag. Auch hier gilt: Die Zahlung dieses Beitrags begründet keine zusätzlichen Leistungsansprüche in der Krankenversicherung. Für geringfügig entlohnte Beschäftigte in Privathaushalten beträgt der pauschale Beitragssatz zur Krankenversicherung 5 Prozent. Über diese Aspekte hinaus denken viele Arbeitnehmer an die Altersvorsorge und prüfen Optionen wie eine `[Continentale Direktversicherung](https://shock