Der Verlust des Arbeitsplatzes ist für viele Menschen ein einschneidendes Erlebnis. Neben der unmittelbaren finanziellen Belastung stellt sich oft die Frage, welche Auswirkungen die Arbeitslosigkeit auf die spätere Rente hat. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Thema Arbeitslosengeld Rentenbeitrag und zeigt, wie Sie Ihre Altersvorsorge während der Arbeitslosigkeit im Blick behalten können.
In Deutschland waren im Jahr 2023 durchschnittlich 2,6 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet. Wer arbeitslos wird, sollte sich umgehend bei der Agentur für Arbeit melden, um Arbeitslosengeld zu beantragen. Dieses dient als finanzielle Absicherung und ermöglicht es, weiterhin Rentenansprüche zu erwerben.
Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld und wie lange?
Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) haben in der Regel Arbeitnehmer, die in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren und Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem vorherigen Gehalt.
Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes ist altersabhängig und steigt mit der Dauer der vorherigen Beschäftigung. Jüngere Arbeitnehmer bis 50 Jahre erhalten in der Regel maximal 12 Monate Arbeitslosengeld. Ältere Arbeitnehmer ab 58 Jahren können bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld beziehen, sofern sie mindestens vier Jahre versicherungspflichtig beschäftigt waren.
Werden während des Bezugs von Arbeitslosengeld Rentenbeiträge gezahlt?
Ja, während des Bezugs von Arbeitslosengeld zahlt die Agentur für Arbeit weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung ein. Diese Beiträge basieren auf 80 Prozent des vorherigen versicherten Gehalts. “Somit steigt die Rente weiterhin an, nur etwas langsamer”, erklärt Katja Braubach, Rentenexpertin der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Frau sitzt am Schreibtisch und rechnet mit einem Taschenrechner
Es ist wichtig zu wissen, dass die Rentenbeitragszahlung durch die Agentur für Arbeit endet, sobald das Arbeitslosengeld ausläuft und keine weiteren Leistungen wie Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II oder Hartz IV) bezogen werden. In diesem Fall bleiben die Rentenansprüche unverändert.
Anrechnungszeiten ohne Bewertung
Auch wenn nach dem Bezug von Arbeitslosengeld keine Beiträge mehr gezahlt werden, kann die Zeit der Arbeitslosigkeit als “Anrechnungszeit ohne Bewertung” für die Rente berücksichtigt werden. Dies ist insbesondere wichtig für den Bezug einer vorzeitigen Altersrente für Schwerbehinderte und langjährig Versicherte oder bei Erwerbsminderung.
Wie wirkt sich die Dauer der Arbeitslosigkeit auf die Rente aus?
Die Dauer der Arbeitslosigkeit hat einen direkten Einfluss auf die Höhe der späteren Rente. Um dies zu verdeutlichen, hier einige Beispiele:
Beispiel 1: Ein Versicherter mit einem monatlichen Bruttogehalt von 3.000 Euro
- 3 Monate Arbeitslosigkeit: Die monatliche Rente reduziert sich um 1,49 Euro.
- 1 Jahr Arbeitslosigkeit: Die monatliche Rente reduziert sich um 5,97 Euro.
- 2 Jahre Arbeitslosigkeit: Die monatliche Rente reduziert sich um 11,94 Euro.
Beispiel 2: Ein Versicherter mit einem monatlichen Bruttogehalt von 7.550 Euro (Beitragsbemessungsgrenze 2024)
- 3 Monate Arbeitslosigkeit: Die monatliche Rente reduziert sich um 3,76 Euro.
- 1 Jahr Arbeitslosigkeit: Die monatliche Rente reduziert sich um 15,02 Euro.
- 2 Jahre Arbeitslosigkeit: Die monatliche Rente reduziert sich um 30,04 Euro.
Da Arbeitslosengeld in der Regel maximal für 24 Monate gezahlt wird, werden ab dem 25. Monat der Arbeitslosigkeit keine weiteren Rentenbeiträge durch die Agentur für Arbeit entrichtet.
Macht es einen Unterschied, ob man in jüngeren oder älteren Jahren arbeitslos wird?
Nein, grundsätzlich nicht. Sowohl für jüngere als auch für ältere Arbeitslose werden Beiträge in Höhe von 80 Prozent des letzten versicherten Gehaltes gezahlt. Allerdings gibt es altersabhängige Unterschiede bei der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes.
Können Rentenpunkte, die durch Arbeitslosigkeit verloren gegangen sind, nachträglich dazugekauft werden?
Das ist nur bedingt möglich. Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung können nur für Monate entrichtet werden, die noch nicht mit Pflichtbeiträgen belegt sind. Das bedeutet, dass die Differenz zwischen den 80 Prozent Rentenbeiträgen, die von der Arbeitsagentur gezahlt wurden, und den 100 Prozent des früheren Gehaltes nicht ausgeglichen werden kann.
Freiwillige Beiträge können jedoch für Monate der Arbeitslosigkeit gezahlt werden, in denen kein Arbeitslosengeld, sondern lediglich Bürgergeld bezogen wurde oder in denen gar keine Leistungen bezogen wurden.
Was kostet ein Rentenpunkt?
Die Beitragshöhe für freiwillige Beiträge kann zwischen dem Mindestbeitrag von monatlich 100,07 Euro und dem Höchstbeitrag von monatlich 1.404,30 Euro frei gewählt werden. Beiträge können immer für das laufende Kalenderjahr und bis zum 31. März des folgenden Jahres eingezahlt werden.
Erhalten auch ältere Arbeitnehmer kurz vor dem Renteneintritt noch Arbeitslosengeld?
Ja, grundsätzlich können auch ältere Arbeitnehmer, die kurz vor dem regulären Renteneintritt ihren Job verlieren, Arbeitslosengeld beziehen, sofern sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Es besteht keine Verpflichtung, vorzeitig in Rente zu gehen.
Wie realistisch ist es, dass Menschen Ü-60 noch einen neuen Job finden?
Die Jobsuche gestaltet sich für Menschen über 60 oft schwierig. Die Arbeitsagentur-Expertin Guadalupe Sanchez betont, dass Jobs, die dem Leistungsvermögen entsprechen, oft nicht mehr dieselben Verdienstmöglichkeiten bieten wie zuvor. Die Chancen hängen stark vom Bildungsgrad und der Art der vorherigen Beschäftigung ab.
Obwohl ältere Arbeitnehmer oft über jahrzehntelange Berufserfahrung verfügen, werden in der Praxis oft jüngere Bewerber bevorzugt. Zudem erhalten manche Arbeitnehmer Anreize von ihren Arbeitgebern zum vorzeitigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben.
Fazit
Arbeitslosigkeit kann sich negativ auf die spätere Rente auswirken. Es ist daher wichtig, sich frühzeitig über die Auswirkungen zu informieren und gegebenenfalls Maßnahmen zur Kompensation zu ergreifen. Der Bezug von Arbeitslosengeld sichert zumindest die Fortzahlung von Rentenbeiträgen in reduzierter Höhe. Freiwillige Beiträge können eine Option sein, um Rentenlücken zu schließen, insbesondere in Zeiten ohne Leistungsbezug. Lassen Sie sich von der Deutschen Rentenversicherung individuell beraten, um die beste Strategie für Ihre Altersvorsorge zu finden.