Arbeitsunfähigkeitsrente: Das müssen Sie wissen

Die Bezeichnung “Arbeitsunfähigkeitsrente” führt oft zu Verwirrung, denn als eigenständige Versicherung existiert sie in Deutschland in der Regel nicht. Viele assoziieren diesen Begriff fälschlicherweise mit der Berufsunfähigkeitsrente. Einige Versicherungsgesellschaften verwenden den Ausdruck “Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit” im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) als Synonym für Arbeitsunfähigkeitsrente, was die Begriffslandschaft zusätzlich undurchsichtig macht. In diesem Artikel beleuchten wir die verschiedenen Definitionen und Absicherungsmöglichkeiten, damit Sie genau verstehen, worum es geht und die richtige Wahl für Ihre persönliche Absicherung treffen können.

Die Begriffsverwirrung um die Arbeitsunfähigkeitsrente verstehen

Es ist nicht ungewöhnlich, dass Menschen nach dem Begriff “Arbeitsunfähigkeitsrente” suchen, obwohl es diese Versicherung traditionell nicht gibt. Diese Unsicherheit rührt von der komplexen Terminologie im Bereich der Arbeitskraftabsicherung her. Eine klare Abgrenzung der verschiedenen Begriffe – Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung – ist entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden und sich nicht unbeabsichtigt falsch abzusichern.

Arbeitsunfähig – Berufsunfähig – Erwerbsgemindert: Eine Klärung der Phasen

Stellen Sie sich vor, eine Person erkrankt und die gesundheitlichen Beschwerden nehmen im Laufe der Zeit zu. Bezogen auf die Arbeitsfähigkeit durchläuft diese Person typischerweise verschiedene Phasen.

Phase 1: Arbeitsunfähig

Wer seine aktuelle berufliche Tätigkeit aufgrund einer Krankheit vorübergehend nicht ausüben kann, wird vom Arzt krankgeschrieben. Dies wird offiziell als arbeitsunfähig bezeichnet. Während dieser Zeit findet in der Regel eine ärztliche Behandlung statt. Am Ende der Arbeitsunfähigkeit kehrt man entweder genesen in den Beruf zurück, oder die Situation entwickelt sich weiter in Phase 2 oder 3.

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Verbindliches Muster einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus dem Jahr 2018.

Phase 2: Berufsunfähig

Wenn eine Krankheit nicht nur vorübergehende, sondern voraussichtlich dauerhafte Folgen hinterlässt, gilt man früher oder später nicht mehr als arbeitsunfähig im herkömmlichen Sinne. Die ärztliche Behandlung mag beendet sein, doch bestehen weiterhin gesundheitliche Einschränkungen, die ein volles Arbeiten im zuletzt ausgeübten Beruf unmöglich machen. In diesem Fall spricht man (vereinfacht) von Berufsunfähigkeit. Die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen definieren “voraussichtlich dauerhaft” als einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten. “Nicht mehr voll arbeiten” bedeutet dabei meist eine Einschränkung von mindestens 50 Prozent. Berufsunfähig kann man für den Rest seines Erwerbslebens bleiben – bis zum Eintritt in die Altersrente.

Phase 3: Erwerbsgemindert

Bei noch schwerwiegenderen gesundheitlichen Problemen, beispielsweise durch eine Verschlechterung des Leidens oder erhebliche Krankheitsfolgen, kann es vorkommen, dass man nicht nur den eigenen Beruf, sondern keinerlei Erwerbstätigkeit von mindestens drei Stunden täglich mehr ausüben kann. In diesem Fall spricht man von Erwerbsunfähigkeit oder voller Erwerbsminderung. Auch eine Erwerbsminderung kann für das gesamte restliche Arbeitsleben bestehen bleiben.

Infografik: Arbeitsunfähig – Berufsunfähig – Erwerbsgemindert im Überblick

Die folgende Infografik visualisiert die unterschiedlichen Grade gesundheitlicher Einschränkungen und ihre jeweiligen Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit.

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Zum Vergrößern bitte anklicken: Gesundheitliche Einschränkungen und ihre finanziellen Folgen in einem vereinfachten Schema.

Was kann mit “Arbeitsunfähigkeitsrente” gemeint sein?

Da es die Arbeitsunfähigkeitsrente als eigenständiges Produkt nicht gibt, müssen wir interpretieren, was Menschen mit diesem Begriff suchen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die eigene Arbeitskraft abzusichern. Im Folgenden betrachten wir die gängigsten Absicherungen für pflichtversicherte Arbeitnehmer, eingeteilt nach den drei oben genannten Phasen.

Absicherungsmöglichkeiten bei Arbeitsunfähigkeit

Krankengeld nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit

Das Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenkasse (z.B. Techniker, Barmer, AOK) für maximal 78 Wochen bei derselben Krankheit gezahlt. Die Höhe beläuft sich nach Abzügen auf knapp 80 Prozent des Nettoeinkommens. Schon bei einem Nettoeinkommen von 2.500 Euro fehlen Ihnen nach sechs Wochen Krankschreibung monatlich über 500 Euro. Das maximal ausgezahlte Krankengeld beträgt (Stand 2026) 135,63 Euro pro Tag bzw. 4.068,90 Euro pro Monat.

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Klicken Sie auf das Bild, um zum Krankengeldrechner zu gelangen und Ihre Versorgungslücke zu berechnen.

Krankentagegeld nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit

Mit einer privaten Krankentagegeldversicherung können Sie die Einkommenslücke zwischen Krankengeld und Ihrem Nettoverdienst schließen. Diese Leistung wird von einer privaten Krankenversicherung erbracht, sofern eine entsprechende Police abgeschlossen wurde. Eine Krankentagegeldversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung, um finanzielle Engpässe während längerer Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden.

Ratenschutz-Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Diese Art der Versicherung wird häufig von Banken angeboten, um Kreditraten abzusichern. Sie ist meist mit einer Karenzzeit verbunden, auf ein Jahr befristet und enthält oft zahlreiche Bedingungen und Einschränkungen, die es genau zu prüfen gilt.

Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklausel = Arbeitsunfähigkeitsrente

Die Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) ist ein Zusatzbaustein, der mittlerweile in vielen privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) enthalten ist. Sie bewirkt, dass die Rente nicht erst bei festgestellter Berufsunfähigkeit (also einer dauerhaften Beeinträchtigung) gezahlt wird, sondern bereits bei einer länger andauernden Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeit. Die meisten Versicherer definieren dies als eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens sechs Monaten. Ohne eine Berufsunfähigkeitsversicherung (oder eine Grundfähigkeitsversicherung) ist diese Rente wegen Arbeitsunfähigkeit nicht zu erhalten. Einige BU-Versicherer bezeichnen diesen Zusatzbaustein inzwischen tatsächlich als Arbeitsunfähigkeitsrente. Sie zahlen diese Leistung für maximal 36 Monate während der gesamten Vertragslaufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Nach unserem Verständnis entspricht eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel dem Begriff Arbeitsunfähigkeitsrente am ehesten.

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Finden Sie die passende Berufsunfähigkeitsversicherung mit unserem BU-Rechner.

Absicherungsmöglichkeit bei Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeitsversicherung

Lassen Sie sich nicht täuschen: Eine Berufsunfähigkeit kann man ausschließlich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Es gibt hierbei verschiedene Formen, wie die private Berufsunfähigkeitsversicherung, die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung, Leistungen eines Versorgungswerks oder die staatliche Berufsunfähigkeitsrente für vor 1961 Geborene. Am bekanntesten ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung, die Sie eigenständig abschließen können. Sie leistet in der Regel, wenn eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent länger als sechs Monate andauert.

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Absicherungsmöglichkeiten bei Erwerbsminderung

Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung

Wer keine drei Stunden am Tag mehr arbeiten kann, gilt als voll erwerbsgemindert. Versicherte der Deutschen Rentenversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen, wie dem Erfüllen der Wartezeit von fünf Jahren und einem entsprechenden Antrag, einen Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente haben. Wer noch zwischen drei und sechs Stunden täglich einer beliebigen Erwerbstätigkeit nachgehen kann, gilt als teilweise erwerbsgemindert und kann Anspruch auf eine halbe Erwerbsminderungsrente haben. Im Jahr 2022 erhielten neue Rentner im Durchschnitt lediglich 950 Euro Erwerbsminderungsrente. Fast die Hälfte aller Anträge wurde abgelehnt, und über eine halbe Million Menschen mussten zusätzlich zur Erwerbsminderungsrente Grundsicherung beantragen, was die Notwendigkeit privater Vorsorge unterstreicht.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Dies ist ein privat abgeschlossener Vertrag, der leistet, wenn man keinerlei Erwerbstätigkeit mehr ausüben kann. Die genauen Bedingungen variieren stark je nach Versicherer und sollten sorgfältig geprüft werden. Daneben gibt es weitere Absicherungsmöglichkeiten wie die Dread Disease-Police, die Grundfähigkeitsversicherung, Multirentenversicherungen oder Unfallversicherungen. Ihnen allen ist jedoch gemein, dass nicht die Arbeitskraft als Maßstab der Leistung dient, sondern der Eintritt oder die Folgen spezifischer Krankheiten, Leiden oder der Verlust bestimmter Fähigkeiten. Es handelt sich hierbei nicht um eine Form der Arbeitsunfähigkeitsrente.

Fazit zur Arbeitsunfähigkeitsrente

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Arbeitsunfähigkeitsrente als eigenständige Versicherung in Deutschland nicht existiert. Vielmehr ist sie ein Bestandteil, eine Leistung, die im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung durch eine spezielle Arbeitsunfähigkeitsklausel angeboten wird. Für die meisten Menschen stellt die Kombination aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einer Krankentagegeldversicherung die umfassendste und beste Möglichkeit dar, ihre Arbeitskraft und damit ihre finanzielle Existenz abzusichern. Es ist ratsam, sich hierzu umfassend beraten zu lassen, um eine auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Lösung zu finden und finanzielle Lücken im Falle von Krankheit oder Berufsunfähigkeit zu schließen.