Viele Kunden der Aspecta Lebensversicherung AG, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, stehen vor einer überraschenden Möglichkeit: Sie können ihren Vertrag trotz Ablauf der üblichen 14-tägigen Widerspruchsfrist noch heute widerrufen. Dieses Recht ergibt sich aus gravierenden Fehlern in den damaligen Vertragsunterlagen der ASPECTA, die dazu führten, dass Versicherungsnehmer nicht korrekt über ihr Widerspruchsrecht informiert wurden. Die Folge: Die Widerrufsfrist begann nie zu laufen. Für betroffene Verbraucher bedeutet dies eine lukrative Chance, aus unwirtschaftlichen oder unerwünschten Verträgen auszusteigen und dabei deutlich besser gestellt zu werden als bei einer regulären Kündigung.
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen der ASPECTA Lebensversicherung AG: Was bedeutet das für Sie?
Die Grundlage für dieses besondere Widerrufsrecht liegt in den Mängeln der sogenannten Widerrufsbelehrungen, die ASPECTA ihren Kunden in den genannten Zeiträumen zur Verfügung stellte. Nach deutschem und europäischem Recht muss ein Verbraucher umfassend und korrekt über seine Rechte beim Abschluss eines Vertrages aufgeklärt werden, insbesondere über das Recht, den Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Wenn diese Belehrung fehlerhaft ist, gilt die Frist als nicht begonnen.
Die juristische Grundlage: BGH und EuGH schaffen Klarheit
Mehrere gerichtliche Entscheidungen haben diese Rechtslage für Lebensversicherungsverträge, die vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossen wurden, bestätigt. Insbesondere das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 23. März 2016 (Az. IV ZR 122/14) war wegweisend. Der BGH stellte klar, dass gravierende Mängel in der Widerrufsbelehrung dazu führen, dass die Frist nicht beginnt. Später stärkte auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte der Verbraucher und bestätigte, dass der Versicherungsnehmer dem Vertragsschluss noch heute widersprechen kann und infolge dessen hohe Rückzahlungsansprüche geltend machen kann.
ASPECTA Lebensversicherung – unzählige Widerrufsbelehrungen fehlerhaft
Konkrete Mängel bei ASPECTA waren beispielsweise das Fehlen einer Belehrung über die nötigen Formerfordernisse der Widerspruchserklärung gemäß § 5a VVG a.F. (alte Fassung des Versicherungsvertragsgesetzes). Zudem fehlte oft die präzise Benennung der für den Fristbeginn maßgeblichen Unterlagen, wie der Versicherungsschein, die vollständigen Versicherungsbedingungen sowie die Verbraucherinformationen nach § 10a VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz). Solche Unklarheiten oder Auslassungen führten dazu, dass das Widerrufsrecht der Kunden quasi “ewig” fortbesteht.
Widerruf oder Kündigung? Warum der Widerruf deutlich vorteilhafter ist
Für viele Versicherungsnehmer, die ihre Lebensversicherung vorzeitig beenden möchten, stellt sich die Frage, ob eine Kündigung oder ein Widerruf die bessere Option ist. Der Widerruf erweist sich hier als enorm rentabler und finanziell vorteilhafter als eine bloße Kündigung. Die Gründe hierfür liegen in den unterschiedlichen rechtlichen Konsequenzen.
Volle Rückerstattung statt Verlust des Rückkaufswertes
Bei einem erfolgreichen Widerruf wird der Versicherungsnehmer so behandelt, als habe er den Vertrag nie abgeschlossen. Das bedeutet, die Versicherung muss alle gezahlten Beiträge vollständig zurückerstatten. Im Gegensatz dazu erhält der Kunde bei einer Kündigung in der Regel nur den sogenannten Rückkaufswert. Dieser liegt oft deutlich unter der Summe der eingezahlten Beiträge, da Kosten für Vertragsabschluss, Verwaltung und Risikokosten abgezogen werden. Viele Verträge weisen in den ersten Jahren, manchmal sogar über die gesamte Laufzeit, einen Rückkaufswert auf, der niedriger ist als die bereits eingezahlten Prämien.
Zinsen und Nutzungsersatz: Ihr Geld arbeitet für Sie
Ein weiterer entscheidender Vorteil des Widerrufs ist der Anspruch auf Nutzungsersatz. Da das Versicherungsunternehmen mit dem Geld des Versicherungsnehmers arbeiten und Gewinne erzielen konnte, muss es diese erzielten oder zumindest die marktüblichen Zinsen auf die eingezahlten Beiträge erstatten. Dieser Zinsanteil kann sich über die Jahre zu einer beträchtlichen Summe addieren und den finanziellen Vorteil des Widerrufs zusätzlich steigern. Bei einer Kündigung besteht ein solcher Anspruch auf Nutzungsersatz in der Regel nicht.
Keine Abzüge für Abschluss- und Verwaltungskosten
Der vielleicht wichtigste finanzielle Unterschied besteht darin, dass beim Widerruf der Versicherungsnehmer ebenfalls die hohen Abschluss- und Verwaltungskosten rückerstattet bekommt. Diese Kosten, die oft in den ersten Jahren des Vertrages anfallen und den Rückkaufswert stark mindern, werden bei einer Kündigung nicht erstattet. Durch den Widerruf können diese teils erheblichen Abzüge vollständig zurückgefordert werden, was die Summe der Rückzahlung massiv erhöht und den Widerruf zu einer äußerst attraktiven Option macht.
So prüfen Sie Ihr Widerrufsrecht bei der ASPECTA Lebensversicherung – Kostenfreie Erstberatung
Angesichts der komplexen Rechtslage und der potenziell hohen finanziellen Vorteile ist es ratsam, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, sich von Ihrer Lebensversicherung zu lösen, beraten wir Sie gerne und unterstützen Sie bei der Prüfung Ihres Vertrages sowie bei der Durchsetzung Ihres Widerrufs.
Unsere Spezialisten können Ihre Widerrufsbelehrung kostenfrei prüfen. Wir teilen Ihnen nicht nur mit, ob Ihr Vertrag widerrufbar ist, sondern auch welchen Betrag Sie gegebenenfalls über dem Rückkaufswert beanspruchen können und welche Kosten auf Sie zukommen könnten. Das Verfahren nach Ablehnung eines Widerrufs durch die Versicherung wird von den Rechtsschutzversicherungen meist übernommen, sodass für Sie kein oder nur ein geringes Kostenrisiko besteht. Zögern Sie nicht, füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus und laden Sie Ihre Vertragsunterlagen hoch, damit wir Ihren individuellen Fall schnell und unverbindlich prüfen können.
Fazit
Die Möglichkeit, alte Lebensversicherungsverträge der ASPECTA Lebensversicherung AG, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, auch heute noch zu widerrufen, stellt eine außergewöhnliche Chance für viele Verbraucher dar. Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen können Sie nicht nur Ihre vollständigen Beiträge zurückfordern, sondern auch die erzielten Zinsen und die sonst abgezogenen Abschluss- und Verwaltungskosten. Dies macht den Widerruf zu einer finanziell weitaus attraktiveren Option als eine Kündigung. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihre finanzielle Situation zu optimieren. Lassen Sie Ihren Vertrag jetzt kostenfrei von Experten prüfen und erfahren Sie, wie viel Geld Ihnen zusteht. Handeln Sie noch heute, um Ihre Ansprüche geltend zu machen!
