Eine Lebensversicherung zu kündigen, ist für viele Kunden der Atlanticlux eine Option, doch die Gründe dafür sind vielfältig und die Abwicklung erfordert Sorgfalt. Bis Anfang 2022 wurden etwa ein Drittel aller laufenden Policen beitragsfrei gestellt, was bedeutet, dass keine weiteren Beiträge gezahlt, das Vertragsvermögen aber weiterhin durch Überschüsse und Zinsen wächst.
Hauptgründe für die Kündigung einer Lebensversicherung
Die Entscheidung zur Kündigung wird von mehreren Faktoren beeinflusst, die sich über die Jahre entwickelt haben:
- Sinkende Zinsen: Seit der Jahrtausendwende sind die von der EZB festgelegten Leitzinsen stark gefallen. Diese Entwicklung schmälert die Gewinne der Versicherungsgesellschaften, die zudem einen größeren Teil der Überschüsse für die Rücklagen älterer, höher verzinslicher Verträge verwenden müssen. Für die Kunden bedeutet dies geringere Überschussbeteiligungen.
- Hohe Kosten: Im Vergleich zu anderen Anlageformen sind kapitalbildende Lebensversicherungen oft kostspielig. Insbesondere bei niedrigen Zinsen stehen Abschluss- und Verwaltungskosten in keinem Verhältnis mehr zum potenziellen Ertrag.
- Geringe Flexibilität: Kapitallebensversicherungen lassen sich nur schwer oder gar nicht an veränderte Lebensumstände oder Anlagepräferenzen anpassen. Änderungen sind oft mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Diese Nachteile machen kapitalbildende Lebensversicherungen heute oft nicht mehr rentabel. Dennoch können andere Formen der Lebensversicherung, wie fondsgebundene Policen oder der Schutz der Hinterbliebenen (Todesfallabsicherung), in bestimmten Fällen weiterhin sinnvoll sein.
Der Ablauf einer Kündigung
Um Ihre Atlanticlux Lebensversicherung zu kündigen, ist ein schriftliches Kündigungsschreiben erforderlich. Die genaue Form – ob Schriftform (Brief, Fax) oder Textform (Brief, Fax, E-Mail) – ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) festgelegt. Bei Atlanticlux ist die Schriftform vorgegeben, weshalb Kündigungen per Fax oder Post akzeptiert werden.
Halten Sie sich unbedingt an die in den AVB genannten Vorgaben, da eine Nichteinhaltung zur Unwirksamkeit der Kündigung führen kann. Dies kann dazu führen, dass Sie Ihre Police erst im Folgejahr kündigen können, falls die Kündigungsfrist bereits abgelaufen ist.
Wichtige Punkte für Ihr Kündigungsschreiben:
- Korrekte Adressierung: Geben Sie Ihre Vertrags- und Versicherungsnummer an.
- Klarer Kündigungswunsch: Verwenden Sie den Begriff “Kündigung”, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Konkreter Termin: Nennen Sie ein spezifisches Kündigungsdatum oder kündigen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
- Bestätigung und Rückkaufswert: Bitten Sie um eine Bestätigung der Kündigung und um die Berechnung sowie Auszahlung des Rückkaufswertes.
- Händische Unterschrift: Unterschreiben Sie das Schreiben eigenhändig.
Stellen Sie sicher, dass Sie den Zugang Ihrer Kündigung nachweisen können, beispielsweise durch ein Faxprotokoll oder den Rückschein eines Einschreibens. Bewahren Sie diesen Nachweis auf, bis Sie die Kündigungsbestätigung vom Versicherer erhalten haben.
Einhaltung von Kündigungsfristen
Bei der Kündigung Ihrer Atlanticlux Lebensversicherung müssen Sie bestimmte Fristen beachten. Die Kündigungsfrist, die zwischen einem und drei Monaten betragen kann, gibt an, bis wann Ihr Schreiben beim Versicherer eingegangen sein muss. Bei Atlanticlux beträgt die Kündigungsfrist drei Monate.
Diese Frist bezieht sich stets auf das Ende der Versicherungsperiode, die in der Regel ein Jahr dauert und mit dem Abschluss des Vertrages beginnt. Wenn Ihr Vertrag am 1. Oktober begann, endet die Versicherungsperiode am 30. September des Folgejahres. Eine Kündigung muss in diesem Fall spätestens am 30. Juni beim Versicherer eingegangen sein. Maßgeblich ist allein der Eingang beim Versicherer.
Wird die Frist versäumt, läuft der Vertrag bis zum Ende der nächsten Versicherungsperiode weiter. Achten Sie daher sorgfältig auf die Einhaltung und nutzen Sie bei knappen Fristen einen Zugangsnachweis.
Sonderkündigungsrechte bestehen unter anderem, wenn der Versicherer die Beiträge ohne Leistungsverbesserung erhöht. In diesem Fall muss er Sie einen Monat vorher über die Beitragserhöhung und Ihr Recht zur fristlosen Kündigung informieren.
Auszahlung des Rückkaufswerts
Mit der Kündigung wird der Versicherer zur Auszahlung des Rückkaufswerts verpflichtet. Dieser wird versicherungsmathematisch ermittelt und berücksichtigt eingezahlte Beiträge, Kosten, Überschüsse und Zinsen.
Die Formel zur Berechnung des Rückkaufswerts ist komplex, vereinfacht dargestellt:
Rückkaufswert = Summe der Beiträge – enthaltene Risikoanteile + Überschüsse und Zinsen – Abschluss- und Verwaltungskosten – Stornopauschale
Der Rückkaufswert muss mindestens 50 Prozent der eingezahlten Prämien betragen. Der Abzug einer Stornopauschale ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Die Berechnung erfolgt zum Ende der Versicherungsperiode (Stichtagsprinzip), und die Auszahlung erfolgt in der Regel etwa eine Woche später.
Lebensversicherung nach Tod des Versicherungsnehmers
Verstirbt der Versicherungsnehmer, endet der Vertrag nicht automatisch. Die Lebensversicherung geht als Vermögenswert auf die Erben über. Der Erbe übernimmt alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag.
Als neuer Versicherungsnehmer können Sie die geerbte Police kündigen, müssen aber Folgendes beachten:
- Informieren Sie den Versicherer zeitnah über den Erbfall und legen Sie den Erbschein bei.
- Ändern Sie die hinterlegte Bankverbindung.
- Passen Sie gegebenenfalls das Bezugsrecht an.
Kündigung oder Widerruf: Die bessere Alternative?
Kunden haben grundsätzlich die Wahl zwischen einer Kündigung und einem Widerruf. Viele entscheiden sich aus Unwissenheit für die Kündigung.
Kündigung: Ein teurer Komfort
Die Kündigung bietet zwar Komfort, kann aber unter dem Strich teuer werden. Werden beispielsweise nach 10 Jahren bei eingezahlten 15.000 Euro und 2.000 Euro Überschüssen 3.500 Euro Kosten und 800 Euro Stornopauschale abgezogen, verbleibt ein Rückkaufswert von 12.600 Euro – ein Verlust von 2.400 Euro. Hohe Gebühren können die potenziellen Gewinne erheblich schmälern. Eine vorschnelle Kündigung ist daher oft nicht ratsam.
Widerruf: Ein lukratives Recht
Bei Versicherungsverträgen besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht. Bei Lebensversicherungen kann dieses innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss ausgeübt werden, sofern alle relevanten Informationen und Unterlagen (Versicherungsschein, AVB-Auszug, Pflichtinformationen, Widerrufsbelehrung) vorliegen.
Fehler bei der Widerrufsbelehrung können dazu führen, dass die Widerrufsfrist nie beginnt. Dies ermöglicht ein “ewiges Widerrufsrecht”, das auch Jahrzehnte nach Vertragsschluss noch ausgeübt werden kann. Dies betrifft insbesondere Policen aus den Jahren 1994 bis 2007.
Ein Widerruf bietet mehrere Vorteile:
- Der Versicherer muss die tatsächlich erzielte Rendite auszahlen.
- Der Vertrag wird sofort aufgelöst, ohne festgelegtes Vertragsende.
- Der Versicherer darf nur Risikoanteile abziehen, keine Abschluss- oder Stornogebühren.
In vielen Fällen kann der Widerruf dazu führen, dass Kunden bis zu 150 Prozent ihrer eingezahlten Beiträge zurückerhalten, was deutlich über dem Rückkaufswert liegt.
Geld zurückholen mit Expertenhilfe
Mit Diensten wie helpcheck können Sie Ihre Atlanticlux Lebensversicherung prüfen lassen. Nach Einreichung Ihrer Unterlagen prüfen Partneranwälte, ob ein Widerruf möglich ist und wie hoch die potenzielle Auszahlung wäre. Bei Erfolg wird eine Forderung gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend gemacht. Ein Honorar fällt nur an, wenn die Auszahlungssumme den Rückkaufswert übersteigt, und wird prozentual von der Differenz berechnet. Dieses Modell minimiert Ihr Kostenrisiko.
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