Die Auszahlung der Risikolebensversicherung: Was Hinterbliebene wissen müssen

Eine Risikolebensversicherung bietet finanziellen Schutz für Ihre Liebsten im Falle Ihres unerwarteten Todes. Doch was passiert genau, wenn der Ernstfall eintritt und wer erhält die vereinbarte Versicherungssumme? Dieser Artikel beleuchtet den Auszahlungsprozess, die notwendigen Bedingungen und klärt wichtige Fragen rund um die Auszahlung der Risikolebensversicherung, um Ihnen und Ihren Angehörigen im Trauerfall Sicherheit zu geben.

Wer erhält die Versicherungssumme?

Die zentrale Funktion der Risikolebensversicherung ist die Absicherung von finanziellen Verpflichtungen und die Sicherstellung des Lebensstandards Ihrer Familie nach Ihrem Tod. Die vereinbarte Versicherungssumme wird im Todesfall an die im Vertrag festgelegte begünstigte Person ausgezahlt.

Die Rolle der begünstigten Person

Die im Versicherungsvertrag namentlich genannte Person oder Personen erhalten die Leistung. Es ist ratsam, die Begünstigungen klar zu definieren, um im Ernstfall Missverständnisse zu vermeiden. Mehrere Personen können benannt und mit unterschiedlichen Anteilen begünstigt werden.

Versicherungsnehmer, Bezugsberechtigte und Erben

Der Versicherungsnehmer ist derjenige, der den Vertrag abschließt und die Prämien zahlt. Die bezugsberechtigte Person ist der Empfänger der Versicherungssumme im Todesfall. Sollte keine spezifische Person als bezugsberechtigt festgelegt worden sein, fällt die Versicherungssumme in den Nachlass des Versicherten und wird an die gesetzlichen oder testamentarischen Erben ausgezahlt.

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Es ist wichtig, steuerliche Aspekte zu berücksichtigen, insbesondere bei unverheirateten Paaren. Die Versicherungssumme kann unter Umständen der Erbschaftssteuer unterliegen, wenn sie bestimmte Freibeträge überschreitet. Verbundene Lebensversicherungen oder Über-Kreuz-Verträge können hier eine Lösung bieten.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

  • Im Todesfall zahlt die Risikolebensversicherung die festgelegte Summe an die begünstigte Person.
  • Fehlt eine solche Benennung, gehen die Gelder an die Erben.
  • Überschreitet die Versicherungssumme die Freibeträge, wird Erbschaftssteuer fällig.

Die Auszahlung der Versicherungssumme: Was ist zu tun?

Ein plötzlicher Todesfall stellt Angehörige vor eine emotionale und oft auch organisatorische Herausforderung. Dennoch ist es wichtig, den Versicherer so schnell wie möglich über den Todesfall zu informieren. Ein Anruf genügt in der Regel zunächst, die erforderlichen Unterlagen können nachgereicht werden.

Benötigte Dokumente für die Auszahlung

Typischerweise werden der Versicherungsschein im Original und die Sterbeurkunde benötigt, um die Auszahlung zu veranlassen. Wenn Sie als Erbe die Auszahlung beantragen und selbst nicht bezugsberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich einen Erbschein. Dieser kann beim zuständigen Nachlassgericht oder über einen Notar beantragt werden und ist mit Gebühren verbunden, die sich nach der Höhe des Nachlassvermögens richten.

Um sicherzustellen, dass die Unterlagen schnell und nachweislich beim Versicherer ankommen, empfiehlt sich der Versand per Einschreiben mit Rückschein.

Prüfung durch den Versicherer

Nach Eingang aller Unterlagen prüft der Versicherer den Fall. Bestehen keine Zweifel an der Todesursache (natürlich oder Unfall), wird die Auszahlung an die begünstigte Person veranlasst. Bei ungeklärten Todesursachen kann sich der Prozess verzögern.

Wichtige Punkte im Überblick:

  • Informieren Sie den Versicherer umgehend über den Todesfall.
  • Halten Sie Versicherungsschein und Sterbeurkunde bereit.
  • Bei ungeklärter Todesursache kann sich die Auszahlung verzögern.
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Bedingungen für die Auszahlung der Versicherungssumme

Die Auszahlung einer Risikolebensversicherung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, die im Vertrag festgelegt sind. Grundsätzlich greift die Versicherung bei Tod auf natürliche Weise oder durch einen Unfall.

Natürlicher Tod und Unfalltod

Der Schutz der Risikolebensversicherung greift bei Tod infolge von Krankheit oder Unfall. Die genauen Bedingungen können je nach Versicherer variieren, daher ist ein Blick in die Vertragsbedingungen ratsam.

Verschwiegene Vorerkrankungen

Die Auszahlung ist auch im Todesfall durch Krankheit gewährleistet, vorausgesetzt, die Krankheit trat erst nach Vertragsabschluss auf oder wurde bei den Gesundheitsfragen nicht verschwiegen. Eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann zur Verweigerung der Leistung führen.

Suizid und Fremdeinwirkung als Sonderfälle

Ein Sonderfall ist der Tod durch Suizid. Ob die Versicherung in diesem Fall leistet, hängt oft von der Dauer seit Vertragsabschluss und eventuell zugrundeliegenden psychischen Erkrankungen ab. Die genauen Regelungen finden sich in der Suizidklausel des Vertrages.

Bei Tötungsdelikten wartet der Versicherer in der Regel die Ergebnisse der strafrechtlichen Ermittlungen ab, bevor eine Auszahlung erfolgt. Dies dient der Klärung, ob der Begünstigte möglicherweise involviert war.

Zusammenfassung der Bedingungen:

  • Natürlicher Tod und Unfalltod sind in der Regel abgedeckt.
  • Das Verschweigen von Vorerkrankungen kann zur Leistungsverweigerung führen.
  • Suizid und Tod durch Fremdeinwirkung sind Sonderfälle, deren Regulierung vom Einzelfall abhängt.

Was Sie sonst noch über die Auszahlung wissen sollten

Auszahlung nach Vertragsende und Sonderfälle

Die Risikolebensversicherung ist eine reine Risikoabsicherung. Sie zahlt nur im Versicherungsfall, also während der Vertragslaufzeit, und nicht nach deren Ende. Eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge ist nicht vorgesehen.

Wenn Sie sowohl Ihre Familie absichern als auch für das Alter vorsorgen möchten, könnte eine Kapitallebensversicherung eine Option sein. Viele Versicherer bieten jedoch keine Kapitallebensversicherungen mehr an, da diese weniger rentabel sind.

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Einige Versicherer ermöglichen unter bestimmten Umständen, wie dem Vorliegen einer unheilbaren Krankheit, eine vorzeitige Auszahlung der Versicherungssumme. Dies kann dem Versicherten zu Lebzeiten ermöglichen, persönliche Angelegenheiten zu regeln.

Kündigung der Risikolebensversicherung

Eine Kündigung der Risikolebensversicherung während der Laufzeit ist zwar möglich, führt jedoch nicht zur Auszahlung der Versicherungssumme oder zur Erstattung bereits gezahlter Beiträge. Als Alternativen zur Kündigung bieten sich an:

  • Beitragsfreistellung: Die Versicherung läuft weiter, jedoch mit reduzierter Versicherungssumme und ohne weitere Beitragszahlungen.
  • Teilkündigung: Eine Teilkündigung reduziert die Versicherungssumme, während der Vertrag bestehen bleibt.

Beide Optionen sollten gut überlegt sein, da sie mit Nachteilen verbunden sein können.

Wichtige Hinweise:

  • Auszahlungen erfolgen nur während der Vertragslaufzeit.
  • Kapitallebensversicherungen kombinieren Absicherung und Sparen.
  • Bei Kündigung gibt es keine Beitragsrückerstattung.

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Eine Risikolebensversicherung ist ein essenzielles Instrument, um Ihre Familie vor den finanziellen Folgen Ihres Todes zu schützen. Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Auswahl des passenden Tarifs benötigen, stehen Ihnen die Experten von CLARK gerne zur Seite.

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