Kapitallebensversicherung und Grundsicherung: So schützen Sie Ihre Altersvorsorge

Die Altersvorsorge ist in Deutschland ein zentrales Thema, um den Lebensstandard im Ruhestand zu sichern und Altersarmut vorzubeugen. Neben der gesetzlichen Rente spielen private und betriebliche Vorsorgeprodukte eine wichtige Rolle. Dazu gehören die Riester-Rente, die Rürup-Rente, die betriebliche Altersversorgung (bAV) und auch die Kapitallebensversicherung. Während staatlich geförderte Produkte wie Riester- und Rürup-Renten sowie die bAV in der Regel als “Hartz-IV-sicher” gelten und somit bei Bezug von Sozialleistungen geschützt sind, verhält es sich bei der Kapitallebensversicherung anders. Hier ist besondere Vorsicht geboten, da sie oft als verwertbares Vermögen eingestuft wird und somit den Anspruch auf staatliche Unterstützung, wie die Grundsicherung im Alter, beeinträchtigen kann. Es ist daher entscheidend zu wissen, wie man seine angesparten Werte wirksam schützen kann, um nicht im Bedarfsfall unerwartet vor Problemen zu stehen.

Wenn die private Vorsorge zum Problem wird: Der Fall der Kapitallebensversicherung

Private Renten- und Kapitallebensversicherungen dienen dazu, ein finanzielles Polster für das Alter aufzubauen. Doch im Gegensatz zu anderen Altersvorsorgeprodukten, die explizit vor dem Zugriff des Sozialstaates geschützt sind, gelten Kapitallebensversicherungen ohne spezielle Vorkehrungen als verwertbares Vermögen. Das bedeutet: Wer hilfebedürftig wird und beispielsweise Anspruch auf Grundsicherung im Alter beantragt, muss dieses Vermögen zunächst aufbrauchen, bevor staatliche Leistungen in Anspruch genommen werden können. Dies kann die gesamte Altersvorsorge, die eigentlich für den Ruhestand gedacht war, gefährden und Betroffene in eine schwierige Lage bringen.

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Um eine Kapitallebensversicherung oder eine private Rentenversicherung bis zu einem bestimmten Betrag “Hartz-IV-sicher” zu machen, gibt es jedoch eine wichtige Option: den sogenannten “Verwertungsausschluss”. Bei einer privaten Rentenversicherung muss man hierfür auf das Kapitalwahlrecht verzichten, sodass nur eine Rentenzahlung und keine einmalige Kapitalauszahlung möglich ist. Bei einer Kapitallebensversicherung muss dieser Verwertungsausschluss explizit mit dem Versicherungsunternehmen vereinbart werden. Diese Klausel ist von großer Bedeutung, da sie sicherstellt, dass die angesparten Gelder tatsächlich der Altersvorsorge dienen und nicht vorzeitig für den Lebensunterhalt aufgebraucht werden müssen.

Der Verwertungsausschluss: Schutz der Altersvorsorge

Ein vertraglich vereinbarter Verwertungsausschluss bewirkt, dass der Versicherte vor dem Renteneintritt nicht auf das angesparte Vermögen zugreifen kann. Dies ist der Preis für den Schutz vor dem Zugriff durch das Jobcenter oder Sozialamt. Einmal vereinbart, kann diese Klausel in der Regel nicht widerrufen werden. Im Gegenzug für diese Einschränkung gewährt der Staat einen Freibetrag für die Altersvorsorge in Höhe von 750 Euro pro Lebensjahr. Dieses geschützte Vermögen darf jedoch eine Obergrenze von 50.000 Euro nicht überschreiten. Für Versicherte, die eine solche Klausel in ihren Vertrag integrieren, bedeutet dies eine Absicherung ihrer Altersvorsorge, auch wenn sie unverschuldet in eine Notlage geraten sollten. Es ist ratsam, frühzeitig zu prüfen, ob der eigene Vertrag diese wichtige Klausel enthält, oder ob sie nachgerüstet werden kann, um die eigene finanzielle Zukunft bestmöglich zu schützen. Auch andere Formen der Absicherung wie eine lebenslange Todesfallversicherung sollten im Kontext der Gesamtplanung berücksichtigt werden.

Die Bedeutung der Deklaration: Ein Fallbeispiel aus der Praxis

Die Wichtigkeit des Verwertungsausschlusses und der transparenten Deklaration von Vermögenswerten wird durch einen Fall einer Frau aus dem Landkreis Celle verdeutlicht. Im Jahr 2013 beantragte die 1958 geborene Frau Grundsicherung, verschwieg jedoch dem Jobcenter zwei Kapitallebensversicherungen mit einem Gesamtwert von etwa 13.500 Euro. Erst sechs Jahre später, im Jahr 2019, erfuhr die Behörde von diesen Verträgen, als der Ex-Mann der Frau Ansprüche auf die Hälfte der Versicherungsleistungen geltend machte.

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Das Jobcenter forderte daraufhin rund 14.000 Euro von der Frau zurück. Die Begründung der Behörde war klar: Da der gesetzliche Vermögensfreibetrag von 9.600 Euro überschritten wurde, war die Frau über ein Jahr lang nicht hilfebedürftig gewesen und hatte die Grundsicherung zu Unrecht bezogen. Dieser Fall zeigt deutlich, welche Konsequenzen die Nichtdeklaration von Vermögen haben kann und wie wichtig es ist, alle relevanten finanziellen Verhältnisse offenzulegen, um spätere Rückforderungen und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Gerichtsurteile untermauern die Rechtslage

Die Frau klagte gegen die Rückforderung und berief sich darauf, von den Verträgen nichts gewusst zu haben, da ihr damaliger Ehemann diese abgeschlossen und verwaltet habe. Bei den gerichtlichen Ermittlungen stellte sich jedoch heraus, dass die Klägerin die Verträge persönlich unterschrieben und jährliche Wertmitteilungen erhalten hatte. Dieses Argument wurde vom Gericht nicht anerkannt.

Anschließend versuchte die Klägerin, ihren Freibetrag geltend zu machen und die Rückforderung auf den Betrag zu begrenzen, der ihren Freibetrag überstieg, also rund 4.000 Euro. Sowohl das Sozialgericht Lüneburg (Aktenzeichen: S 30 AS 324/20) als auch das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen (Aktenzeichen: L 11 AS 221/22) lehnten dies jedoch ab. Die Gerichte bestätigten die Auffassung des Jobcenters: Wer verwertbares Vermögen oberhalb der Freigrenze besitzt, muss dieses erst vollständig aufbrauchen, bevor ein Anspruch auf staatliche Leistungen wie die Grundsicherung entsteht. Es wurde kein sogenannter „fiktiver Verbrauch“ angenommen; das bedeutet, die Behörde geht nicht davon aus, dass ein Vermögen nur schrittweise verbraucht wird, sondern erwartet, dass es komplett zur Deckung des Lebensunterhalts eingesetzt wird, bis es aufgebraucht ist. Erst danach besteht wieder Anspruch auf Grundsicherung.

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Fazit und Handlungsempfehlungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Altersvorsorgeprodukte im Kontext der Grundsicherung sind komplex. Der Fall der Kapitallebensversicherung und die dazugehörigen Gerichtsurteile unterstreichen die Notwendigkeit, sich proaktiv mit dem Thema auseinanderzusetzen. Um unerwartete finanzielle Schwierigkeiten im Alter oder bei Hilfebedürftigkeit zu vermeiden, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  1. Verträge prüfen: Überprüfen Sie Ihre bestehenden Kapitallebens- oder private Rentenversicherungsverträge auf einen bereits vorhandenen Verwertungsausschluss.
  2. Verwertungsausschluss vereinbaren: Falls nicht vorhanden, klären Sie mit Ihrem Versicherungsanbieter die Möglichkeit einer Nachrüstung dieser Klausel. Bedenken Sie dabei die Unwiderruflichkeit und den Verzicht auf vorzeitigen Kapitalzugriff.
  3. Transparenz gegenüber Behörden: Legen Sie im Falle eines Antrags auf Grundsicherung oder ähnliche Sozialleistungen alle Ihre Vermögenswerte vollständig und wahrheitsgemäß offen, um rechtliche Probleme und Rückforderungen zu vermeiden.
  4. Professionelle Beratung: Ziehen Sie bei Unsicherheiten einen unabhängigen Finanzberater oder einen auf Sozialrecht spezialisierten Anwalt hinzu. Diese können Ihnen helfen, Ihre individuelle Situation zu bewerten und die besten Strategien zum Schutz Ihrer Altersvorsorge zu entwickeln.

Durch vorausschauende Planung und die richtige Absicherung können Sie sicherstellen, dass Ihre Altersvorsorge ihren eigentlichen Zweck erfüllt und Sie im Bedarfsfall nicht in finanzielle Nöte gerät.