Die Entscheidung, eine Axa Rentenversicherung zu kündigen, ist ein bedeutender Schritt, der sorgfältige Überlegungen erfordert. Während sowohl kapitalbildende Lebensversicherungen als auch private Rentenversicherungen unter den Begriff der Lebensversicherungen fallen, unterscheiden sie sich grundlegend in der Art und Weise, wie das angesparte Vermögen ausgezahlt wird. Bei der kapitalbildenden Lebensversicherung erhalten Sie eine einmalige Kapitalauszahlung, die den Vertrag beendet. Im Gegensatz dazu wird bei der privaten Rentenversicherung das Vertragsvermögen in eine lebenslange Leibrente umgewandelt, die das Langlebigkeitsrisiko des Versicherers absichert. Obwohl beide Policen eine Sparphase beinhalten, in der Beiträge an den Versicherer gezahlt werden, ist die Auszahlungsstruktur entscheidend für die finanzielle Planung des Einzelnen.
Eine der Hauptattraktionen der privaten Rentenversicherung ist die lebenslange Rentenzahlung, die auch dann fortgesetzt wird, wenn das Vertragsvermögen aufgebraucht ist. Dies wird durch die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos durch den Versicherer ermöglicht, der Sterbetafeln zur Berechnung der Lebenserwartung heranzieht. Eine private Rentenversicherung, wie sie beispielsweise von AXA angeboten wird, kann eine sinnvolle Option sein, da sie das Risiko des frühzeitigen Verbrauchs des angesparten Kapitals vermeidet. Allerdings übernimmt der Versicherer diese Aufgabe des “Ablaufmanagements” gegen entsprechende Gebühren. Bei der Entscheidung für eine Rentenversicherung ist es daher ratsam, nicht nur die Rendite, sondern auch die Kosten und die Flexibilität des Vertrags genau zu prüfen, um sicherzustellen, dass er auch langfristig eine lukrative Wahl darstellt.
1. Die richtige Form und der Inhalt der Kündigung Ihrer AXA Rentenversicherung
Bevor Sie Ihre AXA Rentenversicherung kündigen, ist es unerlässlich, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und den Versicherungsschein sorgfältig zu prüfen. Diese Dokumente legen die vom Versicherer geforderte Form der Kündigung fest, die für Sie als Versicherungsnehmer bindend ist. Grundsätzlich wird zwischen der Schriftform und der Textform unterschieden. Die Schriftform erfordert eine Kündigung per Brief oder Fax, während die Textform auch elektronische Kündigungen, beispielsweise per E-Mail, zulässt. Ältere Verträge verlangen oft die Schriftform, während neuere Policen häufig auch eine Kündigung über das Online-Kundenportal ermöglichen.
Die Einhaltung der Formvorschriften ist entscheidend, um eine unwirksame Kündigung zu vermeiden. Eine fehlerhafte Einreichung kann dazu führen, dass Ihr Schreiben ignoriert wird und der Vertrag kostenpflichtig weiterläuft, bis die Kündigungsfrist erneut abgelaufen ist. Bezüglich des Inhalts einer Kündigung gibt es selten strenge Vorschriften von Versicherern. Dennoch empfiehlt es sich, folgende Punkte aufzunehmen, um einen reibungslosen und schnellen Bearbeitungsprozess zu gewährleisten:
- Ihre persönlichen Daten: Vollständiger Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie Ihre Kunden- und Versicherungsnummer zur eindeutigen Zuordnung.
- Der Begriff „Kündigung“: Verwenden Sie diesen Begriff klar und deutlich, um Missverständnisse zu vermeiden, insbesondere bei einer außerordentlichen Kündigung.
- Kündigungsgrund (bei Sonderkündigung): Geben Sie bei einer außerordentlichen Kündigung nach § 40 VVG den spezifischen Grund an. Bei ordentlichen Kündigungen ist dies optional.
- Konkreter Kündigungstermin: Nennen Sie ein spezifisches Datum oder kündigen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt, der dem Ende der Versicherungsperiode entspricht.
- Anforderung der Auszahlung des Rückkaufswertes: Bitten Sie um die Berechnung und Auszahlung des Rückkaufswertes gemäß § 169 Absatz 1 VVG.
- Bitte um Kündigungsbestätigung: Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung an.
- Handschriftliche Unterschrift (bei schriftlicher Kündigung): Bei einer Kündigung per Brief ist die Unterschrift obligatorisch. Bei E-Mails oder Online-Kündigungen entfällt dieser Punkt.
Es ist ratsam, einen Nachweis über den Zugang Ihrer Kündigung beim Versicherer aufzubewahren, sei es durch einen Faxbericht oder ein Einschreiben mit Rückschein. Bei elektronischen Kündigungen liegt die Beweislast für den Zugang beim Versicherer. Bewahren Sie diesen Nachweis auf, bis Sie die offizielle Kündigungsbestätigung erhalten haben.
2. Gründe für die Kündigung einer AXA Rentenversicherung
In den letzten Jahren haben sich vermehrt Versicherungsnehmer dazu entschieden, ihre AXA Rentenversicherung zu kündigen. Die Gründe hierfür sind vielfältig und werden statistisch erfasst. Die häufigsten Motive sind:
- Hohe Kosten: Abschluss- und Verwaltungskosten können in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit einen erheblichen Teil der Beiträge ausmachen. Angesichts niedriger Zinsen ist es oft schwierig, diese Anfangsverluste durch die Rendite auszugleichen, was dazu führen kann, dass die ausgezahlte Summe geringer ist als die eingezahlten Beiträge.
- Niedrige Zinsen und Überschüsse: Viele Rentenversicherungen mit Garantiezinsen erzielen nur noch geringe Renditen. Dies liegt teilweise daran, dass Versicherer ihre Gewinne zur Bedienung teurerer Altverträge einsetzen.
- Fehlende Flexibilität: Bei einer klassischen Rentenversicherung haben Sie kaum Einfluss auf die Anlageentscheidungen Ihrer Beiträge, da diese vollständig vom Versicherer getroffen werden.
Diese Faktoren können dazu führen, dass Rentenversicherungen selbst bei einer angemessenen Rendite nicht mehr rentabel sind, hauptsächlich aufgrund der hohen Kosten, die zu Vertragsbeginn abgezogen werden.
3. Ordentliche und außerordentliche Kündigung der Rentenversicherung
Ähnlich wie bei anderen Verträgen können Sie auch Ihre AXA Rentenversicherung sowohl ordentlich als auch außerordentlich kündigen. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gibt hierfür den rechtlichen Rahmen vor, während die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Police des Versicherers spezifische Vorgaben enthalten. Für eine außerordentliche Kündigung ist ein triftiger Grund erforderlich.
AXA Rentenversicherung ordentlich kündigen
Bei der ordentlichen Kündigung müssen Sie die vom Versicherer festgelegte Kündigungsfrist einhalten, die sich nach dem Ende der Versicherungsperiode (auch Versicherungsjahr genannt) richtet. Diese Frist beträgt bei der AXA Rentenversicherung in der Regel drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang Ihres Kündigungsschreibens beim Versicherer. Wird die Frist versäumt, wird die Kündigung erst zum Ende der darauffolgenden Versicherungsperiode wirksam. Es ist wichtig zu beachten, dass einige Versicherer eine abweichende Versicherungsperiode festlegen können, beispielsweise das Ende des Kalenderjahres, um die Verwaltung zu vereinfachen.
Sonderkündigungsrecht bei der AXA Rentenversicherung
Das außerordentliche Kündigungsrecht, auch Sonderkündigungsrecht genannt, greift, wenn ein gesetzlich anerkannter Kündigungsgrund vorliegt. Nach § 40 VVG sind dies in der Regel Vertragsanpassungen zu Ungunsten des Versicherungsnehmers, wie eine Reduzierung der Leistungen ohne Beitragsanpassung oder eine Beitragserhöhung ohne entsprechende Leistungserweiterung. Der Versicherer muss Sie mindestens einen Monat vor Wirksamwerden solcher Anpassungen informieren. Innerhalb dieser Frist können Sie die außerordentliche Kündigung aussprechen. Bei der außerordentlichen Kündigung ist es essenziell, dies explizit anzugeben, damit der Versicherer sie nicht als ordentliche Kündigung behandelt, die erst später wirksam wird.
4. Der Rückkaufswert Ihrer AXA Rentenversicherung bei Kündigung
Bei der Kündigung Ihrer AXA Rentenversicherung wird Ihnen der Rückkaufswert ausgezahlt. Dieser Wert wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet und spiegelt das angesparte Vertragsvermögen wider. Die Berechnung erfolgt gemäß § 169 Absatz 1 und 3 VVG und setzt sich im Wesentlichen aus den eingezahlten Beiträgen abzüglich der Risikoanteile und Kosten, zuzüglich erzielter Überschüsse und Zinsen zusammen.
Es ist wichtig zu verstehen, dass Beiträge für Zusatzversicherungen wie Berufsunfähigkeits- oder Todesfallschutz, die Sie bereits in Anspruch genommen haben, nicht erstattet werden. Der Gesetzgeber schreibt einen Mindestrückkaufswert von 50 Prozent der eingezahlten Beiträge vor, wobei Risikoanteile hierbei nicht berücksichtigt werden. Gegebenenfalls kann der Versicherer eine Stornopauschale abziehen, sofern diese vertraglich vereinbart und angemessen ist und die 50-Prozent-Grenze nicht unterschreitet. Der Rückkaufswert wird in der Regel etwa zwei Wochen nach dem Stichtag, dem letzten Tag der Versicherungsperiode, ausgezahlt. Bei Unklarheiten bezüglich des Bearbeitungsstands können Sie sich jederzeit direkt an den Versicherer wenden.
5. AXA Rentenversicherung kündigen oder widerrufen?
Bevor Sie Ihre AXA Rentenversicherung kündigen, sollten Sie die Alternativen prüfen, da eine Kündigung oft der teuerste Weg ist, einen Vertrag aufzulösen. Bei der Kündigung erhalten Sie den Rückkaufswert, der aufgrund hoher Kosten und abgezogener Zinsen oft deutlich unter den eingezahlten Beiträgen liegt.
Ein wirkungsvoller “Joker” kann der ewige Widerruf sein. Grundsätzlich haben Sie 30 Tage nach Vertragsabschluss ein Widerrufsrecht. Hat der Versicherer jedoch Fehler in der Widerrufsbelehrung gemacht, beispielsweise gegen den Deutlichkeitsgrundsatz (§ 8 Absatz 2 Nummer 2 VVG) verstoßen, kann das Widerrufsrecht unbefristet bestehen bleiben. Ein erfolgreicher Widerruf führt zur vollständigen Rückabwicklung des Vertrags, wobei alle Beiträge und Kosten verzinst zurückerstattet werden. Dies ist oft um ein Vielfaches höher als der Rückkaufswert bei einer Kündigung. Die Inanspruchnahme von Experten zur Prüfung Ihrer Police kann Ihnen helfen, finanzielle Verluste zu vermeiden und den für Sie besten Weg zur Vertragsauflösung zu finden. Lassen Sie Ihre Lebens- oder Rentenversicherung noch heute prüfen und holen Sie möglicherweise Geld zurück!
