Die Entscheidung für eine Tierkrankenversicherung ist ein wichtiger Schritt, um die Gesundheit Ihres geliebten Vierbeiners finanziell abzusichern. Doch bevor Sie einen Vertrag abschließen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die den aktuellen Gesundheitszustand Ihres Tieres betreffen. Diese Richtlinien stellen sicher, dass der Versicherungsschutz auf einer fairen und transparenten Grundlage basiert und schützt sowohl Sie als auch den Versicherer. Es ist essenziell, diese Bedingungen genau zu verstehen, um spätere Enttäuschungen zu vermeiden und den optimalen Schutz für Ihr Haustier zu gewährleisten.
Allgemeine Annahmerichtlinien
Um in den Genuss eines umfassenden Versicherungsschutzes zu kommen, muss Ihr Tier bei Antragstellung eine Reihe von Gesundheitskriterien erfüllen. Diese beziehen sich auf die jüngste medizinische Vorgeschichte sowie auf den aktuellen Zustand.
Operative Eingriffe
In den letzten sechs Monaten vor der Antragstellung oder Angebotserstellung darf kein operativer Eingriff an Ihrem Tier vorgenommen worden sein. Auch zum Zeitpunkt der Antragstellung darf kein operativer Eingriff geplant, erforderlich oder ärztlich angeraten sein. Diese Regelung dient dazu, dass der Versicherungsschutz nicht sofort für akute, bereits absehbare Behandlungen in Anspruch genommen wird. Ausnahmen von dieser Regelung umfassen jedoch spezifische, weniger risikoreiche Eingriffe:
- Medizinisch nicht indizierte Kastration oder Sterilisation
- Unfallbedingte Zahnextraktion
- Unfallbedingte Extraktion von Krallen
- Schließen offener, unfallbedingter Wunden durch Nähte oder Klammern
Diese Ausnahmen erkennen an, dass kleinere oder präventive Eingriffe, die nicht auf eine schwere Grunderkrankung hindeuten, die Versicherbarkeit nicht beeinträchtigen sollten.
Ausschluss bestimmter Erkrankungen
Bestimmte Krankheiten stellen ein erhöhtes Risiko dar und führen in der Regel zum Ausschluss von der Versicherungsfähigkeit. Es dürfen keine der folgenden Erkrankungen vorliegen:
- Epilepsie
- Diabetes
- Schilddrüsenerkrankungen
- Allergien
- Hüftgelenksdysplasie (HD)
- Ellenbogengelenksdysplasie (ED)
- Umfangsvermehrungen oder Tumore
- Körperliche Behinderungen oder Fehlbildungen
Diese Auflistung spiegelt Krankheiten wider, die oft langfristige, kostspielige Behandlungen erfordern oder auf genetische Prädispositionen hindeuten, die das Risiko für weitere Komplikationen erhöhen.
Chronische Krankheiten
Das zu versichernde Tier darf aktuell nicht chronisch krank sein. Im Kontext der Tierversicherung wird eine Erkrankung oder Unfallfolge als “chronisch” verstanden, wenn deren Symptome länger als acht Wochen bestehen oder voraussichtlich bestehen werden. Diese Definition ist entscheidend, da chronische Leiden oft eine fortlaufende medizinische Versorgung benötigen, die nicht im Rahmen eines neuen Versicherungsschutzes abgedeckt werden soll, um das Kollektiv der Versicherten zu schützen.
Laufende Behandlungen
Es darf derzeit keine ärztliche Behandlung durchgeführt werden, und es darf keine Behandlung geplant, angeraten oder empfohlen sein. Dies umfasst auch Behandlungen wegen Wurm- oder Parasitenbefall. Vorsorgliche Impfungen sowie Wurm- oder Parasitenbehandlungen ohne tatsächlichen Befall sind von dieser Regelung ausgenommen. Der Fokus liegt darauf, dass das Tier zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns frei von akuten oder anstehenden Behandlungen ist.
Spezielle Hinweise und Anforderungen
Neben den allgemeinen Gesundheitsbedingungen gibt es weitere Punkte, die für den Versicherungsschutz relevant sein können.
Der optionale Bluttest und Parasiten
Obwohl kein Bluttest verpflichtend ist, gilt: Falls eine Blutuntersuchung durchgeführt wurde, dürfen keinerlei Hinweise auf den Kontakt mit Blutparasiten festgestellt worden sein. Dies gilt auch, wenn sich dieser Kontakt zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht mit klinischen Symptomen äußert. Vektorübertragene Krankheiten wie Borreliose, Anaplasmose, Ehrlichiose, Babesiose, Hepatozoon, Leishmaniose sowie Mikro- und Makrofilarien können erhebliche Gesundheitsrisiken darstellen und werden daher bei Vorliegen als Ausschlusskriterium betrachtet. Ein unauffälliger Bluttest bestätigt die Abwesenheit solcher versteckten Risiken.
Eindeutige Identifikation Ihres Tieres
Eine Grundvoraussetzung für den Versicherungsschutz ist die eindeutige Identifizierbarkeit Ihres Tieres, insbesondere wenn Sie eine Versicherungsleistung beanspruchen. Dies ist gewährleistet, wenn das Tier zum Zeitpunkt der Behandlung durch einen Chip mit Chipnummer oder eine eintätowierte Nummer eindeutig gekennzeichnet und diese Nummer auf der eingereichten Rechnung des behandelnden Tierarztes vermerkt ist. Alternativ kann ein vergleichbarer eindeutiger Nachweis, der die Identifizierung des versicherten Tieres ermöglicht, erbracht werden. Diese Identifikation ist entscheidend, um Betrug vorzubeugen und sicherzustellen, dass die Leistungen dem korrekten versicherten Tier zugerechnet werden.
Wichtige Ausschlüsse und Ihr Wahrheitsgebot
Bitte beachten Sie, dass für Erkrankungen, Fehlbildungen oder klinisch relevante Symptome, die bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes bekannt waren oder bestanden, sowie für bereits angeratene, erforderliche oder geplante Behandlungen und Operationen zu keinem Zeitpunkt Versicherungsschutz besteht. Dies ist ein grundlegendes Prinzip der Versicherungsbranche, um eine rückwirkende Absicherung bereits eingetretener oder absehbarer Risiken auszuschließen.
Es ist unerlässlich, dass Sie eine Bestätigung, dass Ihr Tier alle genannten Voraussetzungen erfüllt, nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß abgeben. Bei einer unrichtigen oder unzutreffenden Bestätigung kann die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG vom Vertrag zurücktreten oder die Leistung verweigern. Hierzu sind auch die Mitteilungen nach §19 Abs. 5 VVG relevant, die die Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers regeln. Die korrekte Angabe aller relevanter Informationen ist die Basis für ein vertrauensvolles Versicherungsverhältnis.
Kontakt und weitere Prüfung
Falls Sie Bedarf an einer weiteren Prüfung des Sachverhaltes oder an einer detaillierten Erläuterung dieser Entscheidungsgrundlage haben, zögern Sie bitte nicht, sich an unsere erfahrenen Mitarbeiter zu wenden. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um alle Ihre Fragen zu beantworten und Sie individuell zu beraten. Sie erreichen uns telefonisch unter 022182829070 oder per E-Mail unter <[email protected]>. Eine frühzeitige Klärung kann Missverständnisse verhindern und Ihnen Sicherheit geben.
