Basler Lebensversicherung kündigen oder widerrufen: Was ist besser?

Die Entscheidung, eine Basler Lebensversicherung zu kündigen oder stillzulegen, wird für viele Versicherungsnehmer zunehmend relevanter. Angesichts eines sich wandelnden Finanzmarktes und persönlicher Lebensumstände suchen immer mehr Kunden nach Wegen, ihre bestehenden Verträge zu überprüfen und gegebenenfalls aufzulösen. Dieser Artikel beleuchtet die gängigen Gründe für solche Überlegungen, die formellen Schritte bei einer Kündigung sowie eine oft vorteilhaftere Alternative: den Widerruf. Es ist wichtig, alle Optionen sorgfältig zu prüfen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Für viele steht die Frage im Raum, wie sich langfristige finanzielle Planungen entwickeln, ob der rentenbeginn jahrgang 1963 noch in weiter Ferne liegt oder ob man bereits aktiv für die Altersvorsorge sorgt.

Gründe, warum Kunden ihre Basler Lebensversicherung kündigen

Es gibt mehrere ausschlaggebende Faktoren, die Versicherungsnehmer dazu bewegen, ihre Basler Lebensversicherung aufzugeben oder eine Beitragsfreistellung zu beantragen. Die häufigsten sind:

Fehlende Flexibilität

Lebensversicherungen sind oft starre Anlageprodukte, die wenig Spielraum für Anpassungen an veränderte Lebensumstände bieten. Selbst wenn eine Umschichtung des Vermögens möglich ist, sind damit in der Regel hohe Gebühren verbunden. Im Vergleich zu modernen, flexibleren Anlageformen verlieren Lebensversicherungen hier an Attraktivität.

Niedrige Zinsen

Der Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) hat sich in den letzten Jahrzehnten drastisch reduziert. Zwischen 2000 und 2022 sank er beispielsweise von rund vier Prozent auf 0,25 Prozent. Dies führt dazu, dass klassische Lebensversicherungen kaum noch attraktive Renditen erwirtschaften können. Viele Versicherer haben die Garantieverzinsung sogar gänzlich abgeschafft, und ein Großteil der Jahresüberschüsse muss für die hohen Zinszusagen alter Verträge zurückgelegt werden. Dies wirkt sich direkt auf die Ertragskraft neuerer Policen aus.

Hohe Kosten

Kapitalbildende Lebensversicherungen sind mit erheblichen Abschluss- und Verwaltungskosten verbunden. Diese Gebühren können die ohnehin schon geringen Renditen schmälern oder sogar vollständig aufzehren. Angesichts der Niedrigzinsphase haben einige Versicherungsgesellschaften die Gebühren sogar noch weiter angehoben, was die Rentabilität für den Kunden zusätzlich mindert.

Besonders aufgrund der geringen Zinsen und der hohen Kosten sind klassische Kapitallebensversicherungen heute oft nicht mehr empfehlenswert. Alternativen wie fondsgebundene Lebensversicherungen oder Risikolebensversicherungen können zwar weiterhin sinnvoll sein, doch auch hier ist ein genauer Blick auf die Gebühren unerlässlich.

Die Kündigung der Basler Lebensversicherung: Formelle Anforderungen

Wer seine Basler Lebensversicherung kündigen möchte, muss die vom Versicherer vorgeschriebene Form einhalten. Üblicherweise wird zwischen „Textform“ (Brief, Fax, E-Mail) und „Schriftform“ (Brief, Fax) unterschieden. Bei der Basler Lebensversicherung ist die Schriftform vorgeschrieben, was bedeutet, dass eine Kündigung per E-Mail in der Regel unwirksam ist.

Es ist entscheidend, die korrekte Form zu wahren, da der Versicherer Sie selten auf eine unwirksame Kündigung hinweisen wird. Ihr Kündigungsschreiben sollte zudem mindestens folgende Punkte enthalten:

  1. Persönliche und Vertragsdaten: Nennen Sie Ihren Namen, Ihre Adresse sowie die Versicherungs- und Vertragsnummer, um eine eindeutige Zuordnung zu gewährleisten.
  2. Kündigungstermin: Geben Sie ein konkretes Kündigungsdatum an oder formulieren Sie die Kündigung zum „nächstmöglichen Zeitpunkt“, damit sie zum Ende der Versicherungsperiode wirksam wird.
  3. Aufforderung zur Bestätigung: Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung sowie um die Berechnung und Auszahlung des vertraglichen Rückkaufswertes.
  4. Händische Unterschrift: Das Schreiben muss eigenhändig unterschrieben sein.
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Sorgen Sie außerdem für einen Zugangsnachweis. Beim Fax ist dies der Sendebericht, beim Postversand ein Einschreiben mit Rückschein. Diese Belege sollten Sie aufbewahren, bis Sie eine Bestätigung Ihrer Kündigung erhalten haben.

Die einzuhaltende Kündigungsfrist bei der Basler Lebensversicherung

Wie bei vielen Verträgen müssen Sie auch bei der Kündigung Ihrer Basler Lebensversicherung eine vorgegebene Frist einhalten. Diese ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) festgelegt und darf gemäß § 11 Abs. 3 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zwischen einem und drei Monaten betragen. Bei der Basler Lebensversicherung beträgt die einzuhaltende Kündigungsfrist in der Regel drei Monate.

Lebensversicherungen können stets zum Ende einer Versicherungsperiode gekündigt werden (§ 168 Abs. 1 VVG). Eine Versicherungsperiode dauert ein Jahr (§ 12 VVG) und beginnt mit dem Vertragsabschluss. Wurde Ihre Police beispielsweise am 1. Mai abgeschlossen, endet die Versicherungsperiode am 30. April des Folgejahres. Für eine dreimonatige Kündigungsfrist müsste Ihr Schreiben bei diesem Beispiel spätestens am 31. Januar beim Versicherer eingegangen sein. Wenn Sie sich mit der Rentenplanung befassen, sind solche Fristen ebenfalls von Bedeutung, besonders wenn man den rentenbeginn jahrgang 1957 oder den renteneintrittsalter 1958 im Blick hat, da Änderungen an langfristigen Verträgen gut getimt sein müssen.

Wird die Kündigungsfrist versäumt, wird Ihre Kündigung erst zum Ende der darauffolgenden Versicherungsperiode wirksam. Es ist daher ratsam, die Kündigung entweder sofort nach Ihrer Entscheidung zu veranlassen oder sich eine entsprechende Erinnerung einzurichten.

Eine Ausnahme bildet die außerordentliche Kündigung. Diese ist möglich, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne dass Sie entsprechende Mehrleistungen erhalten (§ 40 Abs. 1 VVG). Der Versicherer muss Sie spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Anpassungen darüber informieren (§ 40 Abs. 2 VVG).

Todesfall des Versicherungsnehmers: Was geschieht mit der Lebensversicherung?

Stirbt der Versicherungsnehmer, geht die Lebensversicherung nicht automatisch verloren oder wird gekündigt. Der Vertrag läuft wie vereinbart weiter und wird vom Erben des Verstorbenen übernommen. In den meisten Fällen geht auch das Bezugsrecht auf den Erben über, womit dieser Anspruch auf die Auszahlung der Versicherungsleistung im Versicherungsfall hat. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Versicherungsnehmer nach § 159 VVG ein abweichendes Bezugsrecht festgelegt hat.

Als Erbe treten Sie vollständig in die rechtliche Stellung des ursprünglichen Versicherungsnehmers ein. Das bedeutet, Sie übernehmen alle Rechte (Auszahlung der Versicherungsleistung, Widerruf, Kündigung usw.) und Pflichten (insbesondere die Beitragszahlung). Wenn Sie als Erbe die Basler Lebensversicherung kündigen möchten, sollten Sie zusätzlich Folgendes beachten:

  • Informieren Sie den Versicherer zeitnah über den Todesfall und weisen Sie die Erbschaft durch eine Kopie des Erbscheins nach.
  • Ändern Sie gegebenenfalls das Bezugsrecht, falls es nicht beim Versicherungsnehmer selbst lag, da es auch für die Auszahlung des Rückkaufswertes relevant ist.
  • Teilen Sie dem Versicherer Ihre Bankverbindung mit, da er wahrscheinlich nur die des früheren Versicherungsnehmers gespeichert hat.
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Diese Schritte stellen sicher, dass der Kündigungsprozess reibungslos verläuft und Komplikationen vermieden werden. Eine frühzeitige und vollständige Informationsbereitstellung beschleunigt den gesamten Vorgang.

Auszahlung des Rückkaufswertes bei Kündigung

Bei der Kündigung Ihrer Basler Lebensversicherung muss der Versicherer gemäß § 169 Abs. 1 VVG den sogenannten Rückkaufswert auszahlen. Dieser Wert repräsentiert den Wert der Police aus Sicht der Versicherungsgesellschaft und berücksichtigt alle Einzahlungen und Kosten. Die Berechnung erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen (§ 169 Abs. 3 VVG) und ist somit für einen sachkundigen Dritten nachvollziehbar.

Die komplexen versicherungsmathematischen Berechnungsmethoden lassen sich vereinfacht mit folgender Formel darstellen:

Rückkaufswert = Eingezahlte Versicherungsprämien – anteilige Risikobausteine (BU-Schutz o.Ä.) + Überschüsse und Zinsen – Abschluss- und Verwaltungskosten – Stornopauschale

Die Stornopauschale ist eine umstrittene Kündigungsgebühr. Sie muss vertraglich vereinbart, beziffert und der Höhe nach angemessen sein (§ 169 Abs. 5 VVG). Die „Angemessenheit“ führt häufig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, weshalb einige Versicherer mittlerweile auf den Abzug verzichten oder sie sehr niedrig ansetzen. Abzüge von 10 bis 15 Prozent sind jedoch immer noch üblich.

Der Rückkaufswert muss mindestens 50 Prozent der eingezahlten Prämien betragen, selbst wenn die Berechnung einen geringeren Betrag ergeben würde. Er wird auf den letzten Tag der Versicherungsperiode berechnet (Stichtagsprinzip). Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage nach Wirksamkeit Ihrer Kündigung. Im Zweifelsfall sollten Sie direkt beim Versicherer nachfragen.

Kündigen oder Widerrufen? Ihre Alternativen zur Basler Lebensversicherung

Der schnellste und bekannteste Weg, eine Basler Lebensversicherung aufzulösen, ist die Kündigung. Diese ist jedoch oft mit erheblichen Kosten und spürbaren Verlusten verbunden. Eine weniger bekannte, aber in vielen Fällen deutlich vorteilhaftere Option ist der Widerruf der Police.

Die Kündigung: Nachteile und Kosten

Bei einer Kündigung lösen Sie den Versicherungsvertrag zu den vom Versicherer vorgegebenen Konditionen auf. Der Vertrag wird dabei nicht rückwirkend unwirksam, sondern lediglich für die Zukunft aufgehoben. Sie erhalten den Rückkaufswert ausgezahlt. Dieser liegt, selbst ohne Stornokosten, meist unter den eingezahlten Beiträgen. Ein Beispiel verdeutlicht die potenziellen Verluste:

Angenommen, Sie kündigen nach acht Jahren (Ende der 8. Versicherungsperiode). Sie haben 16.000 Euro eingezahlt. An Zinsen und Überschüssen wurden 1.500 Euro gutgeschrieben. Abschluss- und Verwaltungskosten belaufen sich auf 2.800 Euro, und eine Stornopauschale von 1.100 Euro wird in Rechnung gestellt. Nach obiger Formel liegt der Rückkaufswert bei 13.500 Euro – ein Verlust von 2.500 Euro. Und dies unter optimalen Annahmen, ohne Berücksichtigung der Inflation oder höherer Stornoabschläge. Ein echter Verlust wäre in vielen Fällen noch höher. Wir raten Ihnen daher dringend davon ab, Ihre Basler Lebensversicherung kurzfristig zu kündigen, ohne vorher alle Alternativen gründlich geprüft zu haben.

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Der Widerruf: Vorteile und Möglichkeiten

Der Widerruf unterscheidet sich grundlegend von der Kündigung, da der Vertrag von Anfang an unwirksam wird. Es handelt sich um eine vollständige Rückabwicklung, die Sie so stellt, als hätten Sie den Vertrag nie abgeschlossen. Das Widerrufsrecht kann innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Versicherung ausgeübt werden (§§ 8 Abs. 1, 152 Abs. 1 VVG).

Die 30-tägige Widerrufsfrist beginnt erst, wenn Sie folgende Unterlagen vollständig und korrekt vom Versicherer erhalten haben:

  • Der Versicherungsschein (die Police selbst)
  • Ein Auszug aus den aktuell gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)
  • Die Pflichtinformationen gemäß VVG-InfoV, insbesondere zu den Kosten
  • Eine dem Deutlichkeitsgebot entsprechende Widerrufsbelehrung

Werden die Unterlagen zeitversetzt versendet, beginnt die Frist erst mit dem Zugang der letzten Dokumente. Darauf muss der Versicherer in der Widerrufsbelehrung hinweisen. Eine Widerrufsbelehrung entspricht beispielsweise nicht dem Deutlichkeitsgebot, wenn Fristbeginn und -ende nicht eindeutig bezeichnet sind, sie rechtliche Fehler enthält oder unvollständig ist. Auch eine mangelnde Hervorhebung, etwa durch Fettdruck, kann sie unwirksam machen. Wenn Sie über zukünftige Finanzierungen nachdenken, ist auch der Blick auf den rentenversicherung beitragssatz 2023 relevant, um eine umfassende Finanzplanung zu gewährleisten.

Der entscheidende Vorteil: Zwischen 1994 und 2007 wurden zahlreiche Versicherungsverträge mit unwirksamen Widerrufsbelehrungen verkauft. Diese Verträge können noch heute widerrufen werden, da eine Frist, die gesetzlich nicht beginnt, auch nicht enden kann.

Wenn Sie Ihre Basler Lebensversicherung widerrufen statt kündigen, profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

  • Der Vertrag endet sofort und nicht erst am Ende der Versicherungsperiode.
  • Der Versicherer muss die gesamten Renditen, die er mit Ihren Beiträgen erzielt hat, auszahlen – dies ist besonders relevant, wenn die erzielten Gewinne über den Garantiezinsen liegen.
  • Als Abzüge sind lediglich Risikoanteile und laufende Verwaltungskosten zulässig. Abschluss- und Stornogebühren dürfen nicht vom Vertragsvermögen abgezogen werden.

„Unterm Strich“ bedeutet dies, dass Sie beim Widerruf bis zu 150 Prozent der eingezahlten Versicherungsbeiträge zurückerhalten können. Dies kann schnell mehrere tausend oder sogar zehntausend Euro ausmachen, die Sie bei einer einfachen Kündigung verlieren würden.

Handeln Sie jetzt: Lassen Sie Ihre Basler Lebensversicherung prüfen!

Eine umfassende Prüfung Ihrer Lebensversicherung ist am besten mit der Unterstützung eines erfahrenen Anwalts für Versicherungsrecht möglich. Ein solcher Experte kennt alle Fallstricke, kann versicherungsmathematische Berechnungen überprüfen und ist stets über die aktuelle Rechtsprechung informiert. Dadurch erhöhen sich die Erfolgsaussichten für den Widerruf Ihrer Basler Lebensversicherung erheblich.

Senden Sie einfach Ihre Vertragsunterlagen und einige grundlegende Informationen zu Ihrer Versicherung ein. Unsere Partneranwälte prüfen den Vertrag und ermitteln die beste Strategie zur Auflösung. Anschließend nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf. Ihr Vorteil: Ein Honorar wird nur fällig, wenn der Widerruf erfolgreich ist und Sie eine höhere Auszahlung erhalten, als es der Rückkaufswert gewesen wäre. Die Kosten bleiben dabei kalkulierbar: Wir berechnen 29,75 bis 39,75 Prozent der erzielten Differenz (des Mehrwerts) als Honorar. Ist der Widerruf nicht erfolgreich, sind unsere Leistungen für Sie kostenfrei – ohne jegliche Verpflichtung.