Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch der PV-Anlage korrekt berechnen

Für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) in Deutschland ist es essenziell, die korrekte Berechnung der Umsatzsteuer auf den selbst verbrauchten Strom zu verstehen. Auch wenn sich die steuerliche Landschaft für neue Anlagen seit 2023 vereinfacht hat, betrifft die hier erläuterte Regelung weiterhin viele Bestandsanlagen und dient der korrekten Abwicklung gegenüber dem Finanzamt. Ein detaillierter Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums (BMF), insbesondere in Abschnitt 2.5, Absätzen 15 und 16 (ab Seite 53), legt die genauen Vorgaben fest. Die korrekte Ermittlung der Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch Photovoltaik ist dabei von großer Bedeutung, um finanzielle Nachteile oder Probleme bei der Steuererklärung zu vermeiden. Dieser Artikel führt Sie Schritt für Schritt durch die Berechnung und beleuchtet wichtige Ausnahmen, wie beispielsweise bei Speicherverlusten. Wenn Sie eine kleine PV-Anlage steuerfrei betreiben möchten, sollten Sie dennoch die Grundlagen der Umsatzsteuer verstehen, da diese für die Vergangenheit oder andere Konstellationen relevant sein können.

Die Menge des Eigenverbrauchs ermitteln: Schritt für Schritt

Die erste und grundlegende Aufgabe besteht darin, die exakte Menge des selbst verbrauchten Solarstroms pro Kalenderjahr zu bestimmen. Dies gelingt durch den Abgleich zweier wichtiger Kennzahlen Ihrer PV-Anlage. Sie benötigen zum einen die insgesamt von Ihrer Anlage erzeugte Strommenge, welche üblicherweise vom Wechselrichter angezeigt wird. Zum anderen ist die über den Einspeisezähler ins öffentliche Stromnetz abgegebene Energie zu erfassen.

Die Berechnung ist denkbar einfach: Ziehen Sie die ins Netz eingespeiste Strommenge von der insgesamt erzeugten Strommenge ab. Die verbleibende Differenz stellt Ihren Eigenverbrauch dar. Auf diese Menge wenden Sie anschließend den regulären Umsatzsteuersatz von 19 Prozent an. Moderne Technologien wie intelligente Stromzähler, auch Smart Meter genannt, vereinfachen diesen Prozess erheblich. Sie erfassen die genauen Werte automatisch und stellen sie Ihnen digital zur Verfügung, wodurch manuelle Ablesefehler minimiert und der Aufwand für die jährliche Ermittlung deutlich reduziert wird.

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Den Wert einer selbst erzeugten Kilowattstunde festlegen

Nachdem die Menge des Eigenverbrauchs ermittelt wurde, stellt sich die Frage nach dem monetären Wert einer selbst erzeugten und verbrauchten Kilowattstunde. Das Bundesfinanzministerium hat hierzu klare Richtlinien für die Umsatzsteuer festgelegt: Als Basis dient der Netto-Strompreis des Energieversorgers, von dem Sie Ihren zusätzlichen Reststrom beziehen. Bei dieser Berechnung sind sowohl der Arbeitspreis pro Kilowattstunde als auch der monatliche Grundpreis des Versorgers zu berücksichtigen.

Sollten Sie noch keine aktuelle Abrechnung Ihres Stromversorgers vorliegen haben, können Sie Ihren Brutto-Strompreis anhand der aktuell gültigen Grund- und Arbeitspreise des Versorgers berechnen. Von diesem Brutto-Preis ziehen Sie dann die 19 Prozent Umsatzsteuer ab, um auf den Netto-Preis zu kommen. Falls Sie keinen Reststrom von einem externen Versorger beziehen, Ihren Solarstrom aber an Dritte verkaufen, sollten Sie stattdessen die Netto-Entgelte des örtlichen Grundversorgers als Referenzwert heranziehen. Auch für 2023 PV-Anlagen steuerfrei ist es wichtig, die Unterschiede zwischen netto und brutto zu kennen, auch wenn hier keine Umsatzsteuer auf den Erwerb anfällt. Die hier beschriebene Systematik gilt für die Besteuerung des Eigenverbrauchs.

Die detaillierte Umsatzsteuerberechnung im Detail

Der nächste Schritt ist die eigentliche Berechnung der abzuführenden Umsatzsteuer. Nehmen Sie den zuvor ermittelten Netto-Preis pro Kilowattstunde und multiplizieren Sie diesen mit Ihrem gemessenen Eigenverbrauch in Kilowattstunden. Das Ergebnis ist der Wert Ihres Eigenverbrauchs. Auf diesen Wert berechnen Sie wiederum 19 Prozent Umsatzsteuer. Dies ist der Betrag, den Sie in Ihrer Umsatzsteuererklärung angeben müssen.

Der Vorteil für Unternehmer oder PV-Anlagenbetreiber, die umsatzsteuerpflichtig sind, liegt im Vorsteuerabzug. Sie können die für den Betrieb der Anlage gezahlte Vorsteuer (z.B. für Wartung oder Reparaturen) von dieser ermittelten Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch abziehen. Die Differenz, also der Betrag, der nach Abzug der Vorsteuer verbleibt, ist die tatsächlich an das Finanzamt abzuführende Umsatzsteuer. Dies ist ein wichtiger Mechanismus, der die Doppelbesteuerung vermeidet und für eine faire Abwicklung sorgt. Informieren Sie sich auch über die Regelungen, die steuerfrei PV 2023 ermöglichten, um alle steuerlichen Aspekte Ihrer Anlage zu berücksichtigen.

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Praktisches Beispiel: Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch

Um die Berechnung der Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch einer PV-Anlage besser zu veranschaulichen, betrachten wir folgendes konkretes Beispiel:

  • Eigenverbrauch: Sie haben im Kalenderjahr 1.200 Kilowattstunden (kWh) selbst erzeugten Solarstrom verbraucht.
  • Reststrombezug: Zusätzlich haben Sie 2.600 kWh Reststrom von Ihrem Energieversorger bezogen, wofür Ihnen Kosten in Höhe von 988 Euro entstanden sind.

Schritt-für-Schritt-Berechnung:

  1. Berechnung des Brutto-Preises für den Bezugsstrom pro kWh:
    988 Euro ÷ 2.600 kWh = 0,38 Euro/kWh (oder 38 Cent/kWh)
    Dieser Wert zeigt, wie viel Sie pro bezogener Kilowattstunde inklusive Umsatzsteuer gezahlt haben.

  2. Berechnung des Netto-Preises für den Bezugsstrom pro kWh:
    38 Cent/kWh ÷ 1,19 (für 19 % Umsatzsteuer) = 31,93 Cent/kWh
    Dies ist der Nettowert, der als Bemessungsgrundlage für Ihren Eigenverbrauch dient.

  3. Berechnung des Werts des Eigenverbrauchs:
    1.200 kWh x 31,93 Cent/kWh = 383,16 Euro
    Dieser Betrag repräsentiert den steuerlichen Wert Ihres selbst verbrauchten Stroms.

  4. Berechnung der Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch:
    383,16 Euro x 0,19 (19 % Umsatzsteuer) = 72,80 Euro
    Dieser Betrag von 72,80 Euro ist die Umsatzsteuer, die Sie auf Ihren Eigenverbrauch zahlen müssen, bevor ein eventueller Vorsteuerabzug berücksichtigt wird.

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