Die berufliche Weiterbildung ist ein entscheidender Faktor für die persönliche und berufliche Entwicklung in Deutschland. Um Fachkräfte zu fördern und den Anschluss an den sich ständig wandelnden Arbeitsmarkt zu gewährleisten, existieren verschiedene Förderprogramme. Dieser Leitfaden beleuchtet die Voraussetzungen, geförderten Maßnahmen, Ausschlusskriterien und finanziellen Aspekte der beruflichen Weiterbildungsförderung. Ziel ist es, Ihnen einen umfassenden Überblick zu verschaffen, damit Sie die für Sie passende Förderung finden können.
Voraussetzungen für die Förderung
Um von der beruflichen Weiterbildungsförderung zu profitieren, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Grundsätzlich gilt, dass das 25. Lebensjahr bei Aufnahme in die Förderung noch nicht vollendet sein darf. Diese Altersgrenze kann jedoch in bestimmten Fällen, wie Mutterschutz- oder Elternzeiten, Grundwehr- oder Zivildienst, die Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres, eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer, der Besuch beruflicher Vollzeitschulen oder eine schwerwiegende Erkrankung von mehr als drei Monaten Dauer, um bis zu drei Jahre nach hinten verschoben werden.
Darüber hinaus müssen Bewerberinnen und Bewerber eine staatlich anerkannte Berufsausbildung auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen abgeschlossen haben. Sie müssen zudem in einem (nicht geringfügigen) Arbeitsverhältnis mit einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden stehen.
Besondere Leistungen in Ausbildung oder Beruf sind nachzuweisen. Dies kann durch das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als “gut” (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote mindestens 1,9) erfolgen. Alternativ ist eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder der begründete Vorschlag des Ausbildungsbetriebs oder der Berufsschule als Nachweis möglich.
Welche Weiterbildungsmaßnahmen werden gefördert?
Die Bandbreite der förderfähigen Weiterbildungsmaßnahmen ist groß und wird von verschiedenen Veranstaltern angeboten. Grundsätzlich werden anspruchsvolle fachbezogene und fachübergreifende Kurse und Lehrgänge gefördert, die dem Erwerb beruflicher Qualifikationen, allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen. Ebenfalls förderfähig sind berufsbegleitende Studiengänge, die fachlich und inhaltlich auf die Ausbildung und Berufstätigkeit aufbauen.
Was ist nicht förderfähig?
Nicht alle Weiterbildungsmaßnahmen und deren Kosten können gefördert oder erstattet werden. Hierzu zählen insbesondere Bildungsmaßnahmen, die zur betriebsüblichen Weiterbildung gehören. Ebenfalls ausgeschlossen sind Maßnahmen, die zu mehr als einem Drittel außerberufliche Programmanteile enthalten, die nicht den Qualifizierungszielen entsprechen, oder die der Vorbereitung auf allgemein bildende Bildungsabschlüsse dienen. Auch Fachpraktika bei einem Tochterunternehmen des Arbeitgebers im Ausland sind von der Förderung ausgeschlossen.
Sind Bildungsmaßnahmen im Ausland förderfähig?
Bildungsmaßnahmen im Ausland sind nur dann förderfähig, wenn ihre Durchführung nach Art und Inhalt für das Erreichen des Qualifizierungszieles erforderlich ist. Sprachkurse werden nur als Intensivsprachkurse mit mindestens 25 Wochenstunden Sprachunterricht im muttersprachlichen Ausland gefördert. Soll die Maßnahme im außereuropäischen Ausland stattfinden, ist die Zustimmung der SBB erforderlich. Wenn die gewünschte Maßnahme auch über EU-Programme gefördert werden kann, muss diese Förderung vorrangig in Anspruch genommen werden.
Wie hoch ist die Fördersumme und wie lange kann ich gefördert werden?
Innerhalb von drei Kalenderjahren können bis zu 9.135 € ausgezahlt werden, wobei die jährliche Fördersumme auf bis zu 3.045 € begrenzt ist. Die Stipendiaten müssen jedoch einen Eigenanteil von 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme selbst tragen.
Gibt es eine Bewerbungsfrist?
Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden. Ein Auswahlverfahren findet jeweils im Januar statt. Alle Bewerbungen, die bis zum 31. Dezember des Vorjahres eingegangen sind, werden in dieses Verfahren einbezogen.
Wo kann ich den Antrag stellen und wer entscheidet darüber?
Wenn der Ausbildungsvertrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung (zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz) im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen ist, erhalten potenzielle Bewerberinnen und Bewerber nach erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung Informationen zum Verfahren. Die Anträge auf Aufnahme und Förderung erfolgen dann über ein Onlineverfahren und werden vom Bundesamt für Soziale Sicherung entschieden. Bei Beratungsbedarf kann man sich per E-Mail unter referat114@bas.bund.de mit dem Amt in Verbindung setzen.
Nutzen Sie die vielfältigen Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung, um Ihre Karriere in Deutschland voranzutreiben und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
