Die steuerliche Behandlung von Lebens- und Rentenversicherungen in Deutschland ist ein komplexes Thema, das für viele Versicherungsnehmer von großer Bedeutung ist. Die Möglichkeit, Beiträge steuerlich geltend zu machen und Auszahlungen korrekt zu versteuern, kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Insbesondere das Alterseinkünftegesetz aus dem Jahr 2005 hat hier wesentliche Änderungen mit sich gebracht. In diesem Artikel erfahren Sie detailliert, unter welchen Bedingungen Sie Ihre absetzbare Versicherungen von der Steuer absetzen können, welche Höchstgrenzen zu beachten sind und wie Auszahlungen heute behandelt werden.
Absetzbarkeit von “Altverträgen” – Der Stichtag 2005
Der Schlüssel zur steuerlichen Absetzbarkeit vieler Lebens- und Rentenversicherungen liegt im Abschlussdatum des Vertrags. Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 geschlossen wurden – sogenannte “Altverträge” – gelten oft noch günstigere Bedingungen.
Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht
Beiträge zu privaten Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und zu Kapitallebensversicherungen können im Rahmen der “anderen Vorsorgeaufwendungen” in Ihrer Steuererklärung angegeben werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Vertrag eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren hat und sowohl der Laufzeitbeginn als auch die erste Beitragszahlung vor dem Stichtag 1. Januar 2005 lagen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Beiträge nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn der abzugsfähige Höchstbetrag für andere Vorsorgeaufwendungen noch nicht ausgeschöpft ist. Dieser Höchstbetrag liegt für Arbeitnehmer und Rentner bei 1.900 Euro und für Selbstständige bei 2.800 Euro pro Jahr. Oftmals ist dieser Spielraum bereits durch Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung aufgebraucht.
Das Kapitalwahlrecht bei einer privaten Rentenversicherung bedeutet, dass Sie als Versicherungsnehmer am Ende der Vertragslaufzeit entscheiden können, ob Sie die angesparten Erträge als monatliche Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung erhalten möchten. Eine Kapitallebensversicherung kombiniert den Schutz einer Risikolebensversicherung im Todesfall mit einem Sparvertrag und unterscheidet sich somit von einer reinen Risikolebensversicherung, deren Beiträge verfallen, wenn der Versicherte die Vertragslaufzeit überlebt. Um genau zu wissen, wie viel Sie absetzen können, kann ein rente steuerrechner hilfreich sein.
Versicherungen ohne Kapitalwahlrecht
Bei Rentenversicherungen, bei denen das Kapitalwahlrecht ausgeschlossen ist, sind die Beiträge unter Umständen zu 100 Prozent absetzbar, sofern auch hier der Vertrag vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde und der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen nicht überschritten wird. Seit 2004 sind Beiträge zu Kapital- oder Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht generell nur noch zu 88 Prozent absetzbar.
Das Alterseinkünftegesetz 2005 und seine Folgen
Das im Jahr 2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz hat die Besteuerung von Auszahlungen aus Kapitallebensversicherungen grundlegend verändert. Die bis dahin geltende Steuerfreiheit wurde weitgehend abgeschafft, und Auszahlungen sind seitdem grundsätzlich steuerpflichtig.
Reduzierte Besteuerung von Auszahlungen
Es gibt jedoch Ausnahmen, die eine reduzierte Besteuerung ermöglichen:
- Der Vertrag muss eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren haben.
- Die Auszahlung muss nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen (für Verträge, die ab 2012 abgeschlossen wurden, gilt das 62. Lebensjahr).
Sind diese beiden Bedingungen erfüllt, ist nur die Hälfte des Ertrags steuerpflichtig.
Erfolgt die Auszahlung der Lebens- oder Rentenversicherung als lebenslange Rente, so muss lediglich der gesetzlich festgelegte Ertragsanteil versteuert werden. Dieser Ertragsanteil richtet sich nach Ihrem Alter zum Zeitpunkt des Rentenbeginns. Die Steuerlast fällt in solchen Fällen oft geringer aus als bei einer einmaligen Kapitalauszahlung. Weitere Informationen zur Berechnung finden Sie im Bereich halbeinkünfteverfahren rentenversicherung.
Weitere Versicherungsarten
Steuerlich werden neben den klassischen Lebensversicherungen auch folgende Versicherungsarten als Lebensversicherungen behandelt:
- Ausbildungs- und Aussteuerversicherungen
- Berufsunfähigkeits- und Unfallzusatzversicherungen
- Unfallversicherungen mit Prämienrückzahlung
- Dread Disease Versicherungen (Versicherungen bei schwerer Krankheit)
Abzugsfähigkeit von Beiträgen nach 2005
Für Verträge, die nach 2004 abgeschlossen wurden, oder bestimmte Arten von Vorsorgeprodukten gelten andere Regeln für die Abzugsfähigkeit der Beiträge:
- Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht, die vor 2005 begannen, sind weiterhin abziehbar.
- Beiträge zu Versorgungs-, Pensions-, Witwen-, Waisen- und Sterbekassen können je nach Auszahlungsart ebenfalls abgezogen werden.
- Riester-Verträge werden gesondert im Rahmen der Riester-Förderung geltend gemacht.
- Fondsgebundene Lebensversicherungen sind generell nicht direkt abzugsfähig.
Sonderfälle: Fondsgebundene Versicherungen, Riester und Rürup
Fondsgebundene Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen profitieren von einer Steuerbegünstigung nur dann, wenn sie vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden. Obwohl Beiträge zu “anderen Versicherungen” grundsätzlich als Vorsorgeaufwendungen absetzbar sind, scheitert ein steuerlicher Abzug bei neueren Verträgen meist.
Der Grund hierfür ist, dass der mögliche Abzugshöchstbetrag von 1.900 Euro (für Arbeitnehmer und Rentner) bzw. 2.800 Euro (für Selbstständige) in der Regel bereits durch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, zur Arbeitslosenversicherung sowie zu privaten Unfall- und Haftpflichtversicherungen ausgeschöpft ist. Beiträge zu fondsgebundenen Rentenversicherungen können daher nicht als Sonderausgaben im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden.
Eine Förderung für fondsgebundene Lebensversicherungen ist jedoch möglich, wenn sie als zertifizierte Verträge für die Riester- oder die Rürup-Rente ausgestaltet sind. Diese Beiträge müssen Sie dann separat in Ihrer Steuererklärung im jeweiligen Bereich der Riester-Rente oder der rürup rente steuererklärung (Basis-Rente) nachweisen. Bei der Riester-Rente können Beiträge bis zu einer Summe von 2.100 Euro pro Jahr steuerlich als Sonderausgaben begünstigt werden.
Höchstbeträge und Abzugsspielräume
Die Summe der Vorsorgeaufwendungen, die steuerlich geltend gemacht werden kann, ist nicht nur kompliziert zu berechnen, sondern vor allem begrenzt. Wie bereits erwähnt, sind die Höchstbeträge von 1.900 Euro oder 2.800 Euro häufig bereits durch die Basisabsicherung (Kranken- und Pflegeversicherung) sowie durch Beiträge zu Unfall- und Haftpflichtversicherungen ausgeschöpft. Dies bedeutet, dass viele zusätzliche Beiträge zu Lebens- oder Rentenversicherungen, die darüber hinausgehen, nicht mehr steuerlich berücksichtigt werden können. Insbesondere für rentner steuererklärung können diese Regelungen eine wichtige Rolle spielen.
Fazit
Die steuerliche Absetzbarkeit von Lebens- und Rentenversicherungen hängt maßgeblich vom Abschlussdatum des Vertrages, der Art der Versicherung und der Höhe Ihrer weiteren Vorsorgeaufwendungen ab. Während “Altverträge” unter bestimmten Bedingungen noch Steuerbegünstigungen bieten, sind die Möglichkeiten für neuere Verträge eingeschränkter und oft an spezielle Förderungen wie die Riester- oder Rürup-Rente gekoppelt. Es ist ratsam, Ihre individuellen Versicherungsverträge genau zu prüfen und sich bei Unsicherheiten von einem Steuerberater oder einem Experten für Altersvorsorge beraten zu lassen. So stellen Sie sicher, dass Sie alle legalen Möglichkeiten zur Steueroptimierung ausschöpfen und keine Nachteile durch Unkenntnis entstehen.
