Die Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026: Was sich ändert

Jedes Jahr im Herbst blicken viele Beschäftigte in Deutschland gespannt auf die neuen Sozialversicherungs-Rechengrößen, die von der Bundesregierung festgelegt werden. Für das Jahr 2026 stehen erneut wichtige Anpassungen an, die insbesondere Gutverdiener betreffen. Wer überdurchschnittlich viel verdient, muss sich auf höhere Beiträge für die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung einstellen. Für die Mehrheit der Beschäftigten – die sogenannten Normalverdienerinnen und -verdiener – sowie deren Arbeitgeber bleiben die monatlichen Abzüge jedoch unverändert.

Diese jährliche Neufestlegung der Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und orientiert sich maßgeblich an der Entwicklung der Einkommen. Das Bundeskabinett hat die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 bereits am 8. Oktober 2025 beschlossen, und der Bundesrat stimmte am 21. November 2025 abschließend zu. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Stabilität des Sozialsystems zu gewährleisten, wie bereits vergangene Anpassungen der Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung gezeigt haben.

Erhöhung der Grenzwerte in der Kranken- und Pflegeversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigen die relevanten Grenzwerte spürbar. Die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV erhöht sich 2026 auf jährlich 69.750 Euro, was einem monatlichen Betrag von 5.812,50 Euro entspricht. Im Vergleich dazu lag dieser Wert im Jahr 2025 noch bei 66.150 Euro jährlich bzw. 5.512,50 Euro monatlich.

Parallel dazu steigt auch die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ab 2026 beläuft sie sich auf jährlich 77.400 Euro oder monatlich 6.450 Euro. Im Vorjahr, 2025, lag sie noch bei 73.800 Euro bzw. 6.150 Euro im Monat. Diese Grenze ist besonders relevant für alle, die überlegen, sich privat krankenversichern zu lassen.

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Um ein klares Verständnis zu gewährleisten, ist es wichtig, die beiden Begriffe zu unterscheiden:

  • Die Beitragsbemessungsgrenze legt das maximale Bruttoeinkommen fest, bis zu dem Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Jeder Verdienst, der über diese Grenze hinausgeht, ist beitragsfrei.
  • Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt) ist der Einkommenshöchstbetrag, bis zu dem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwingend in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein müssen. Wer über diesen Betrag hinaus verdient, hat die Option, sich stattdessen privat zu versichern.

Wichtige Änderungen in der Rentenversicherung 2026

Auch im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es Anpassungen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt 2026 in der allgemeinen Rentenversicherung auf 8.450 Euro im Monat. Im Jahr 2025 lag diese Grenze noch bei 8.050 Euro monatlich.

Eine spezielle Regelung gilt für die knappschaftliche Rentenversicherung, die Beschäftigte im Bergbau versichert und die besonderen gesundheitlichen Beanspruchungen dieser Berufsgruppe berücksichtigt. Hier erhöht sich die Einkommensgrenze von 9.900 Euro im Monat auf 10.400 Euro im Monat.

Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, welches als Referenzwert für die Bestimmung der Entgeltpunkte dient, beträgt für das Kalenderjahr 2026 voraussichtlich 51.944 Euro im Jahr. Im Vergleich dazu waren es 2025 noch 50.493 Euro. Diese Werte beeinflussen maßgeblich die späteren Rentenansprüche.

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zahlen während ihres Arbeitslebens Beiträge in die Rentenversicherung ein. Diese werden in sogenannte Entgeltpunkte umgerechnet, die grundlegend für die spätere Rentenberechnung sind. Die Berechnung der Entgeltpunkte erfolgt auf Basis des individuellen Verdienstes im Verhältnis zum jeweils aktuellen Durchschnittsentgelt. Dies stellt sicher, dass die Rentenhöhe nicht von kurzfristigen Wirtschaftsschwankungen entkoppelt wird und die erworbenen Rentenansprüche realistisch die Lebensleistung widerspiegeln. Auch für Selbstständige kann die Frage nach Rentenversicherungspflicht für Selbstständige und der Erwerb von Rentenansprüche für Selbstständige von großer Bedeutung sein.

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Warum diese Anpassungen notwendig sind: Stabilität der sozialen Absicherung

Die jährliche Anpassung der Versicherungspflichtgrenze und der Beitragsbemessungsgrenzen ist entscheidend für die Stabilität und Fairness unseres Sozialversicherungssystems. Ohne diese regelmäßigen Anpassungen würde der Anteil von Spitzenverdienern an der Finanzierung der Sozialversicherung über die Zeit hinweg sinken. Dies hätte zur Folge, dass sich die Kosten für die soziale Sicherung zunehmend auf die niedrigeren und mittleren Einkommen verlagern würden, was eine ungleichmäßige Belastung bedeuten würde.

Gleichzeitig würde ein Ausbleiben der Anpassung auch das Absicherungsniveau für Besserverdienende mindern: Trotz steigender Löhne würden sie geringere Rentenansprüche erwerben. Der Grund dafür ist, dass für Einkommen oberhalb der Bemessungsgrenze keine Beiträge geleistet werden und somit auch keine Rentenansprüche entstehen. Um dieser Entwicklung vorzubeugen und die soziale Absicherung für alle Generationen stabil zu halten, werden die Berechnungswerte jedes Jahr an die tatsächliche Entwicklung der Einkommen angepasst. Auch andere Vorsorgeformen wie die Direktversicherung Altvertrag spielen eine Rolle in der Altersvorsorge.

Rechengrößen seit 1. Januar 2026 im Überblick

Für eine schnelle Übersicht finden Sie hier die wichtigsten Rechengrößen, die ab dem 1. Januar 2026 gelten:

RechengrößeGrenzwert Monat / Jahr
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung8.450 Euro im Monat / 101.400 Euro im Jahr
Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung10.400 Euro im Monat / 124.800 Euro im Jahr
Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung6.450 Euro im Monat / 77.400 Euro im Jahr
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung5.812,50 Euro im Monat / 69.750 Euro im Jahr
Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2026 in der Rentenversicherung51.944 Euro im Jahr

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die jährlichen Anpassungen der Sozialversicherungs-Rechengrößen ein notwendiger Mechanismus sind, um das deutsche Sozialsystem fair, stabil und zukunftsfähig zu gestalten. Für Beschäftigte und Arbeitgeber ist es wichtig, diese Änderungen zu kennen, um die eigenen finanziellen Planungen entsprechend anzupassen. Bleiben Sie informiert, um stets den Überblick über Ihre soziale Absicherung zu behalten!

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