Gründe für die Kündigung Ihrer Berlinischen Lebensversicherung: Ein umfassender Leitfaden

Immer mehr Menschen entscheiden sich dafür, ihre Berlinische Lebensversicherung zu kündigen. Diese Entwicklung ist Teil eines breiteren Trends bei Lebensversicherungen, bei dem ein signifikanter Anteil der Verträge entweder beitragsfrei gestellt oder vorzeitig aufgelöst wird. Die Gründe hierfür sind vielfältig und reichen von hohen Kosten bis hin zu mangelnder Flexibilität. Dieser Artikel beleuchtet die Hauptursachen für die Kündigung von Lebensversicherungen und gibt Aufschluss über die Kündigungsmodalitäten sowie Alternativen zur klassischen Kündigung.

Warum Kunden ihre Berlinische Lebensversicherung kündigen

Die Entscheidung, eine Lebensversicherung zu kündigen, wird oft durch eine Kombination aus Kostengesichtspunkten und veränderten Marktbedingungen getroffen. Insbesondere bei kapitalbildenden Lebensversicherungen zeigen sich deutliche Nachteile, die viele Versicherungsnehmer zum Handeln bewegen.

Hohe Abschluss- und Verwaltungskosten

Kapitallebensversicherungen gehören zu den teuersten Anlageprodukten auf dem Markt. Die anfänglichen Abschlussgebühren sind oft so hoch, dass sie das eingezahlte Kapital erheblich schmälern. Diese Kosten können selbst durch spätere Zinsgewinne und Überschüsse nur schwer wieder ausgeglichen werden. Hinzu kommen laufende Verwaltungskosten, die über die Laufzeit des Vertrages die Rendite weiter mindern.

Niedrige Zinsen

Die anhaltende Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) hat direkte Auswirkungen auf die Renditen von Lebensversicherungen. Kunden erhalten geringere Überschüsse und Zinsen, was die Attraktivität dieser Anlageform weiter reduziert. Da Überschussbeteiligungen nicht garantiert sind, gehen viele Versicherungsnehmer leer aus, was zu Unzufriedenheit führt.

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Fehlende Flexibilität

Kapitalbildende Lebensversicherungen bieten oft eine starre und unveränderliche Anlageform. Dies steht im Widerspruch zu den sich ändernden Lebensumständen und finanziellen Zielen der Versicherungsnehmer. Die mangelnde Flexibilität, das Vermögen in lukrativere Anlagen umzuschichten oder an neue Bedürfnisse anzupassen, ist ein wesentlicher Kündigungsgrund.

Kündigungsfristen: Ordentliche und außerordentliche Kündigung

Verträge mit der Berlinischen Lebensversicherung können sowohl ordentlich als auch außerordentlich gekündigt werden, wobei beide Varianten spezifischen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen unterliegen.

Die ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung beendet den Vertrag zum Ende der sogenannten Versicherungsperiode. Diese entspricht in der Regel einem Zeitraum von zwölf Monaten ab Vertragsabschluss, kann aber vertraglich abweichend festgelegt sein. Die Kündigungsfrist, die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) festgelegt ist, beträgt üblicherweise ein bis drei Monate vor Ende der Versicherungsperiode. Entscheidend ist der Eingang der Kündigung beim Versicherer. Für die Berlinische Lebensversicherung gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten.

Die außerordentliche Kündigung

Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne die Leistungen entsprechend anzupassen. Dies ist insbesondere bei Verträgen mit Zusatzbausteinen wie einer Berufsunfähigkeitsversicherung relevant. Der Versicherer muss den Kunden mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Beitragserhöhung über sein Sonderkündigungsrecht informieren.

Form und Inhalt: So kündigen Sie Ihre Berlinische Lebensversicherung richtig

Die Kündigung muss bestimmten Formerfordernissen genügen, die in den AVB festgelegt sind. Grundsätzlich wird zwischen Textform (E-Mail, Brief, Fax) und Schriftform (nur Brief, Fax) unterschieden.

Form der Kündigung

Die Berlinische Lebensversicherung schreibt für Kündigungen die Schriftform vor, was bedeutet, dass Kündigungen per Brief oder Fax erfolgen müssen. Die Nichteinhaltung der Formvorschriften kann dazu führen, dass die Kündigung nicht wirksam wird.

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Inhalt des Kündigungsschreibens

Ein Kündigungsschreiben sollte mindestens folgende Punkte enthalten:

  • Korrekte Adressierung und Angabe der Vertragsdaten (Kunden- und Versicherungsnummer).
  • Klare Bezeichnung als „Kündigung“.
  • Bei außerordentlichen Kündigungen: Angabe des Kündigungsgrundes.
  • Nennung des Kündigungstermins oder der Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.
  • Bitte um Berechnung und Auszahlung des Rückkaufswerts sowie um eine schriftliche Bestätigung.
  • Persönliche Unterschrift.

Der Versand per Einschreiben oder die Aufbewahrung des Faxberichts dient als Nachweis für den Zugang der Kündigung.

Todesfall: Was passiert, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt?

Im Todesfall des Versicherungsnehmers geht die Lebensversicherung auf den Erben über. Dieser übernimmt den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten. Der Erbe wird somit zum neuen Versicherungsnehmer und ist verpflichtet, Beiträge zu zahlen sowie berechtigt, die Versicherungsleistung im Versicherungsfall zu erhalten. Bei einer Kündigung des geerbten Vertrags sind zusätzliche Punkte zu beachten, wie die Vorlage eines Erbscheins, die Anpassung der Bankverbindung und gegebenenfalls die Änderung des Bezugsrechts.

Berlinische Lebensversicherung kündigen – wann wird der Rückkaufswert gezahlt?

Bei einer Kündigung ist der Versicherer verpflichtet, den Rückkaufswert auszuzahlen. Dieser berechnet sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen und umfasst die eingezahlten Beiträge abzüglich Abschluss- und Verwaltungskosten, zuzüglich Überschüssen und Zinsen, abzüglich einer möglichen Stornopauschale. Die Berechnung des Rückkaufswerts erfolgt nach dem Stichtagsprinzip, in der Regel am letzten Tag der Versicherungsperiode. Die Auszahlung erfolgt üblicherweise innerhalb einer Woche nach diesem Stichtag.

Berlinische Lebensversicherung kündigen – oder besser widerrufen!

Eine Kündigung kann finanzielle Verluste bedeuten, da der Versicherer oft erhebliche Abschluss- und Verwaltungskosten abzieht. Der Rückkaufswert kann daher deutlich unter den eingezahlten Beiträgen liegen.

Der Widerruf als lukrative Alternative

Ein Widerruf des Vertrages, der grundsätzlich kurz nach Vertragsabschluss möglich ist, kann zu einer deutlich höheren Auszahlung führen. Beim Widerruf dürfen keine Abschluss- und Stornokosten abgezogen werden. Insbesondere bei Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, besteht oft ein „ewiges Widerrufsrecht“, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war.

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In solchen Fällen ist es ratsam, die Alternativen anwaltlich prüfen zu lassen. Spezialisierte Anwälte können ermitteln, ob ein Widerruf lukrativer ist als eine Kündigung und die Forderungen gegenüber dem Versicherer geltend machen. Dies ist insbesondere vorteilhaft, da Kosten erst bei einem erfolgreichen Widerruf anfallen und sich nach der erzielten Differenz zum Rückkaufswert berechnen.

Fazit: Bevor Sie Ihre Berlinische Lebensversicherung kündigen, sollten Sie unbedingt die Möglichkeit eines Widerrufs prüfen lassen. Dies kann Ihnen helfen, finanzielle Verluste zu vermeiden und eine höhere Auszahlung zu erzielen.