Wer in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann, steht möglicherweise schnell vor großen finanziellen Schwierigkeiten. Eine Krankheit, ein Unfall oder ein Kräfteverfall kann dazu führen, dass die eigene Arbeitskraft dauerhaft eingeschränkt ist. In solchen Momenten wird die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu einem unverzichtbaren Anker, der die drohenden finanziellen Schwierigkeiten abfedert und Ihre Existenzgrundlage sichert. Sie schließt die oft gravierende Versorgungslücke, wenn das regelmäßige Einkommen aus gesundheitlichen Gründen wegfällt, und ermöglicht es Ihnen, Ihren Lebensstandard zumindest teilweise aufrechtzuerhalten.
Was leistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung verspricht der Versicherer, Sie gegen wirtschaftliche Risiken zu schützen, die entstehen, wenn Sie berufsunfähig werden und nicht mehr arbeiten können. Fällt das Einkommen aufgrund der Berufsunfähigkeit weg, sollen die wirtschaftliche Existenzgrundlage und der soziale Status zumindest teilweise erhalten bleiben. Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird als eine Form der Lebensversicherung angesehen.
Die BU zahlt eine monatliche Rente, deren Höhe vertraglich vereinbart wird, und befreit Sie von der Beitragspflicht.
Berufsunfähig ist ein Versicherter, wenn er unter einer langfristigen Krankheit, einer Körperverletzung oder einem Kräfteverfall leidet, der über das altersübliche Maß hinausgeht. Diese Situation muss dazu führen, dass er seinen zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf voraussichtlich auf Dauer ganz oder teilweise nicht mehr ausüben kann. Werden Sie nach Versicherungsbeginn berufsunfähig, muss der Versicherer die vereinbarten Leistungen erbringen, also eine BU-Rente zahlen und Sie von den Beiträgen befreien. Der Grad der teilweisen Berufsunfähigkeit für einen Leistungsanspruch liegt üblicherweise bei 50 Prozent. Die Zahlung erfolgt auch dann, wenn die Berufsunfähigkeit nicht zu einer Einkommenseinbuße führt.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird als selbstständige Versicherung oder als Zusatzversicherung zu einer Lebensversicherung angeboten. Eine Kombination aus Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung kann einen umfassenden Schutz für verschiedene Lebensrisiken bieten. Zusätzlich können Sie eine finanzielle Absicherung Ihrer Angehörigen im Todesfall vereinbaren.
Wer kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung können sich nicht nur Arbeitnehmer privat absichern, sondern ebenso Freiberufler oder selbstständige Unternehmer. Auch wenn Sie ohne Bezahlung arbeiten, beispielsweise als Hausfrau oder Hausmann, können Sie eine solche Versicherung abschließen.
Worauf müssen Sie als Versicherungsnehmer achten?
Vorvertragliche Anzeigepflichten: Ehrlichkeit zahlt sich aus
Sie sind verpflichtet, die Fragen der Versicherungsgesellschaft vor Vertragsabschluss vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten, etwa zu Ihrem Gesundheitszustand oder besonderen Unfallrisiken (z.B. Extremsportarten). Wenn Sie die Versicherung über Vorerkrankungen und andere Risiken nicht informieren, kann sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten oder davon zurücktreten. Vorerkrankungen müssen den Abschluss nicht verhindern. Der Versicherer kann jedoch die Bedingungen anpassen (Leistungsausschluss für die Vorerkrankung) oder einen Risikozuschlag erheben.
Verweisungsklauseln: Kennen Sie Ihre Rechte?
Grundsätzlich ist der zuletzt ausgeübte Beruf versichert, wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war.
Ist eine sogenannte abstrakte Verweisungsklausel in den Bedingungen enthalten, darf der Versicherer die Leistung ablehnen, wenn Sie zwar Ihren aktuellen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, aber in der Lage wären, eine andere, dem bisherigen Beruf etwa gleichwertige Tätigkeit auszuführen. Dies gilt auch, wenn Sie in dem anderen Beruf keine Anstellung finden, da die BU das gesundheitliche und nicht das Arbeitsmarktrisiko abdeckt. Von Verträgen mit abstrakter Verweisung sollten Sie Abstand nehmen.
Die konkrete Verweisung erlaubt dem Versicherer, auf eine tatsächlich ausgeübte Tätigkeit zu verweisen, die den Kriterien der Gleichwertigkeit (Anforderungen, Verdienst, soziale Stellung) entspricht. Ein Arzt oder eine Ärztin könnte beispielsweise nicht darauf verwiesen werden, als Reinigungskraft zu arbeiten. Geringe Einkommenseinbußen müssen Sie in dieser Situation möglicherweise hinnehmen.
Ihre Zahlungspflicht und Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, die Versicherungsprämie pünktlich zu zahlen. Bei Beantragung von Leistungen besteht eine Mitwirkungspflicht: Sie müssen bei der Überprüfung Ihrer Berufsunfähigkeit aktiv mitwirken und z.B. bestimmte Dokumente vorlegen. Informieren Sie sich über die Einzelheiten in den Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.
Wo können Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie direkt beim Versicherer (z.B. in der Geschäftsstelle oder über das Internet) abschließen. Alternativ können Sie sich an einen Versicherungsmakler, einen Versicherungsvertreter oder einen unabhängigen Versicherungsberater wenden.
Informieren Sie sich umfassend, bevor Sie eine BU abschließen. Es kann große Unterschiede zwischen den Anbietern geben. Prüfen Sie beim Vergleich der Policen den genauen Leistungsumfang und achten Sie darauf, welche Krankheiten ausgeschlossen sind. Von Verträgen, die eine abstrakte Verweisungsklausel enthalten, sollten Sie besser Abstand nehmen, um im Ernstfall nicht ohne Rente dazustehen. Es lohnt sich, detaillierte Informationen von verschiedenen Anbietern einzuholen, zum Beispiel von der Ergo Risikolebensversicherung oder einem Spezialisten wie Delta Direkt für Risikolebensversicherungen.
Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Der Beitrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Er wird unter anderem vom ausgeübten Beruf, Alter, Gesundheitszustand und der vereinbarten Rentenhöhe bestimmt. Ein Preisvergleich kann sich lohnen, aber achten Sie dabei unbedingt auch auf den jeweiligen Versicherungsschutz!
Berufsunfähigkeitsversicherungen unterliegen grundsätzlich einer steuerlichen Förderung. Auskünfte und Beratung dazu erhalten Sie bei den Finanzämtern, Ihrem Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereinen. Die BaFin kann Sie zu steuerlichen Themen nicht beraten. Für umfassende Informationen zum privaten Abschluss einer Lebensversicherung kann der Artikel über den privaten Lebensversicherungskauf sehr hilfreich sein.
Welche Informationen muss der Anbieter bereitstellen?
Der Versicherer muss Ihnen folgende Informationen zur Verfügung stellen:
- Produktinformationsblatt: Es enthält in kompakter Form die wichtigsten Informationen zum Vertrag, z.B. zum Versicherungsschutz, zum Beitrag und zu Kündigungsfristen. Hierin sind auch Prämien, Abschluss- und Vertriebskosten, Verwaltungskosten sowie sonstige Kosten in Euro aufzuführen.
- Kundeninformation: Sie enthält Informationen zum Versicherer, zur angebotenen Leistung, zum Vertrag und zu Rechtsschutzmöglichkeiten.
- Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Was tun, wenn Sie die Versicherung nicht mehr möchten?
Sie können Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen. Es ist auch möglich, die Versicherung beitragsfrei zu stellen. Die Einzelheiten zu Kündigung und Beitragsfreistellung finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung oder den Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Es ist ratsam, sich vor einer solchen Entscheidung beraten zu lassen.
Wie werden Lebensversicherer beaufsichtigt?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt die Versicherungsunternehmen und überwacht deren gesamten Geschäftsbetrieb. Zu den Aufgaben der BaFin gehört es, dafür zu sorgen, dass die rechtlichen und finanziellen Interessen der Gesamtheit der Versicherten ausreichend gewahrt bleiben. Die BaFin nimmt Beschwerden über einzelne Versicherungsunternehmen entgegen, darf aber nicht Ihre individuellen Rechte im Einzelfall durchsetzen; hierfür sind die Gerichte zuständig. Bei Fragen zur Risikolebensversicherung der Sparkasse können Sie sich ebenfalls auf die Einhaltung dieser Aufsichtsstandards verlassen.
Wo kann ich mich genauer informieren?
Hier können Sie weitere Informationen erhalten:
- Bei den Versicherungsunternehmen, die selbst Auskunft zum genauen Vertragsinhalt und Umfang der Leistungen geben können.
- Bei den örtlichen Verbraucherzentralen und anderen Verbraucherschutzverbänden. Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentralen.
- Auf der Internetseite des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V..
- In einschlägigen Medien.
Weitere wichtige Fragen und Antworten zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Wann muss ich meinen Versicherer über die bestehende Berufsunfähigkeit informieren?
Eine gesetzliche Meldefrist gibt es nicht. In den Vertragsbedingungen ist jedoch meist eine Meldefrist vorgesehen, häufig wird eine “unverzügliche” Meldung verlangt. Das bedeutet, dass die Meldung nach Kenntnisnahme der Berufsunfähigkeit nicht schuldhaft verzögert werden darf. Eine zügige Anzeige liegt in Ihrem Interesse, da sich der Leistungsbeginn bei verspätetem Antrag verschieben kann.
Wann wird die Versicherungsleistung fällig?
Der Versicherer muss zahlen, sobald alle Unterlagen vorgelegt und geprüft wurden. Dem Versicherer ist dabei eine angemessene Bearbeitungszeit einzuräumen. Die Angemessenheit hängt vom Einzelfall ab und kann im Zweifel nur ein Gericht klären. Wichtig ist der vereinbarte Prognosezeitraum der Berufsunfähigkeit (drei Monate bis drei Jahre). Je länger dieser ist, desto schwieriger ist es für den behandelnden Arzt, die Berufsunfähigkeit als voraussichtlich gegeben zu attestieren.
Meine Berufsunfähigkeitsversicherung verlangt ein ärztliches Gutachten nach dem anderen von mir. Ist das rechtens?
Der Versicherer hat ein berechtigtes Interesse, zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeitsrente tatsächlich vorliegen. Dies kann oft nur durch sachverständige Gutachten erfolgen. Sie müssen dem Versicherer die Berichte Ihrer behandelnden Ärzte einreichen. Der Versicherer kann zudem auf eigene Kosten weitere ärztliche Untersuchungen durch ihn beauftragte Ärzte verlangen. Ist die Leistungspflicht festgestellt, kann der Versicherer auf eigene Kosten jederzeit sachdienliche Auskünfte und einmal jährlich umfassende Untersuchungen über Ihren Gesundheitszustand verlangen.
Darf ich weitere Berufsunfähigkeitsversicherungen bei demselben oder auch bei anderen Versicherern abschließen?
Die BU soll Sie vor finanziellen Folgen bei Verlust der Arbeitskraft schützen. Die Versorgung sollte daher immer in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen stehen. Die Angemessenheit ist in der Regel gewahrt, wenn die beantragte monatliche BU-Rente ca. 60% der monatlichen Bruttoeinkünfte nicht übersteigt. Es ist grundsätzlich möglich, mehrere Verträge nebeneinander abzuschließen. Um eine Überversorgung zu vermeiden, wird der Versicherer Sie vor Vertragsabschluss nach weiteren Verträgen fragen. Ziel ist es, den Lebensstandard mit eventuell gewissen Einschränkungen zu sichern.
Fazit: Sichern Sie Ihre Arbeitskraft – Sichern Sie Ihre Zukunft
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein fundamentaler Baustein Ihrer persönlichen finanziellen Absicherung. Sie bietet Ihnen und Ihrer
