Der Übergang in den Ruhestand ist ein bedeutender Lebensabschnitt, der finanzielle Planung erfordert. Eine der häufigsten Fragen zukünftiger Ruheständler lautet: „Wie viel Geld bleibt mir von meiner Rente nach Abzug der Steuern eigentlich übrig?“ Die Antwort darauf ist komplexer geworden, seit das Alterseinkünftegesetz die Rentenbesteuerung in Deutschland grundlegend reformiert hat. Ein zuverlässiger Rentenrechner hilft Ihnen dabei, Klarheit über Ihre zukünftige Netto-Rente zu gewinnen und Ihren Ruhestand sicher zu planen.
Die Rentenbesteuerung in Deutschland: Was hat sich geändert?
Bis Ende 2004 wurde nur der geringe Ertragsanteil der gesetzlichen Rente besteuert. Mit dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes am 1. Januar 2005 änderte sich dies grundlegend. Ziel der Reform war es, die Besteuerung von Renten und Pensionen schrittweise anzugleichen und eine sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“ einzuführen. Das bedeutet: Beiträge zur Altersvorsorge sind in der Ansparphase steuerlich absetzbar, dafür werden die ausgezahlten Renten im Alter besteuert.
Für Rentner, die 2005 oder früher in den Ruhestand gingen, waren pauschal 50 % ihrer gesetzlichen Rente steuerpflichtig. Seitdem steigt dieser Anteil für jeden neuen Rentenjahrgang an, bis im Jahr 2058 die Rente zu 100 % der Besteuerung unterliegt.
So wird Ihre Rente besteuert: Die zwei zentralen Modelle
Ob Ihre Rente voll oder nur anteilig besteuert wird, hängt von ihrer Herkunft ab. Man unterscheidet hauptsächlich zwischen der nachgelagerten Besteuerung und der Ertragsanteilsbesteuerung.
Gesetzliche Rente und Rürup-Rente: Die nachgelagerte Besteuerung
Für die gesetzliche Altersrente sowie für Renten aus einem Rürup-Vertrag gilt die nachgelagerte Besteuerung. Der entscheidende Faktor für die Höhe des steuerpflichtigen Anteils ist das Jahr, in dem Sie erstmals Ihre Rente beziehen. Der einmal festgesetzte Freibetrag (der nicht steuerpflichtige Teil Ihrer Rente) bleibt lebenslang unverändert.
Die folgende Tabelle zeigt, wie der steuerpflichtige Anteil je nach Renteneintrittsjahr ansteigt:
| Jahr des Rentenbeginns | Besteuerungsanteil in Prozent | Prozentsatz für Rentenfreibetrag |
|---|---|---|
| Bis 2005 | 50 | 50 |
| 2006 | 52 | 48 |
| 2007 | 54 | 46 |
| 2008 | 56 | 44 |
| 2009 | 58 | 42 |
| 2010 | 60 | 40 |
| 2011 | 62 | 38 |
| 2012 | 64 | 36 |
| 2013 | 66 | 34 |
| 2014 | 68 | 32 |
| 2015 | 70 | 30 |
| 2016 | 72 | 28 |
| 2017 | 74 | 26 |
| 2018 | 76 | 24 |
| 2019 | 78 | 22 |
| 2020 | 80 | 20 |
| 2021 | 81 | 19 |
| 2022 | 82 | 18 |
| 2023 | 82,5 | 17,5 |
| 2024 | 83 | 17 |
| 2025 | 83,5 | 16,5 |
| 2026 | 84 | 16 |
| … | … | … |
| 2040 | 91 | 9 |
| … | … | … |
| 2058 | 100 | 0 |
Beispiel: Sie gehen im Jahr 2024 in Rente und erhalten eine Jahresbruttorente von 20.000 €. Laut Tabelle sind 83 % davon steuerpflichtig, also 16.600 €. Ihr lebenslanger Rentenfreibetrag beträgt 17 % bzw. 3.400 €. Auf die 16.600 € werden dann, nach Abzug weiterer Freibeträge wie dem Grundfreibetrag, Ihre persönlichen Steuern fällig.
Private Rentenversicherungen: Die Ertragsanteilsbesteuerung
Private Rentenversicherungen, die als lebenslange Leibrente ausgezahlt werden, werden anders besteuert. Hier greift die Ertragsanteilsbesteuerung. Der Fiskus geht davon aus, dass die Rente aus dem eingezahlten Kapital und den darauf erwirtschafteten Zinsen besteht. Besteuert wird nur dieser angenommene Zinsanteil, der sogenannte Ertragsanteil. Dessen Höhe ist gesetzlich festgelegt und richtet sich nach Ihrem Alter bei Rentenbeginn.
| Alter bei Rentenbeginn | Ertragsanteil in Prozent |
|---|---|
| 60 bis 61 | 22 |
| 62 | 21 |
| 63 | 20 |
| 64 | 19 |
| 65 bis 66 | 18 |
| 67 | 17 |
| 68 | 16 |
| 69 bis 70 | 15 |
| 71 | 14 |
| 72 bis 73 | 13 |
| 74 | 12 |
| 75 | 11 |
| … | … |
Beispiel: Sie sind bei Rentenbeginn 67 Jahre alt und erhalten eine private Rente von 10.000 € pro Jahr. Der Ertragsanteil beträgt laut Tabelle 17 %. Somit sind nur 1.700 € dieser Rente steuerpflichtig und werden mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Weitere Vorsorgeformen und ihre steuerliche Behandlung
Neben der gesetzlichen und privaten Rente gibt es weitere Vorsorgemodelle mit eigenen steuerlichen Regeln:
- Betriebliche Altersvorsorge (bAV) und Riester-Rente: Diese Renten sind in der Auszahlungsphase in der Regel voll steuerpflichtig. Bei der bAV fallen zusätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.
- Lebenslange Leibrenten: Hierzu zählen nicht nur private Rentenversicherungen, sondern auch andere Vereinbarungen, wie z.B. eine Rente im Gegenzug für eine Immobilienüberlassung. Es gilt die Ertragsanteilsbesteuerung.
- Zeitlich begrenzte Leibrenten: Wird eine Rente nur für einen festgelegten Zeitraum gezahlt, betrachtet das Finanzamt die Erträge als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Es greift die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 %.
Was Ihre Netto-Rente zusätzlich beeinflusst
Die reine Rentenbesteuerung ist nur ein Teil der Rechnung. Um Ihre exakte Netto-Rente zu ermitteln, müssen weitere Faktoren berücksichtigt werden:
- Grundfreibetrag: Jeder Steuerzahler hat einen Grundfreibetrag, bis zu dem das Einkommen steuerfrei bleibt. Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen (inklusive des steuerpflichtigen Rentenanteils) unter diesem Betrag, zahlen Sie keine Steuern.
- Kranken- und Pflegeversicherung: Als Rentner sind Sie in der Regel beitragspflichtig. Diese Beiträge werden von Ihrer Bruttorente abgezogen.
- Werbungskostenpauschale und Sonderausgaben: Auch als Rentner können Sie bestimmte Ausgaben (z.B. den Pauschbetrag für Werbungskosten oder Beiträge zur Krankenversicherung) steuerlich geltend machen.
Eine sorgfältige Planung ist der Schlüssel zu einem finanziell sorgenfreien Ruhestand. Die Besteuerungsregeln sind komplex, aber ein Verständnis der Grundlagen hilft Ihnen, Ihre finanzielle Zukunft besser zu gestalten. Nutzen Sie einen Rentenrechner für eine erste Orientierung und ziehen Sie bei individuellen Fragen einen Steuerberater oder einen Experten der Deutschen Rentenversicherung hinzu, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.
