Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist für viele Arbeitnehmer ein wichtiger Baustein der Altersabsicherung. Doch was passiert, wenn sich die Lebensumstände ändern und man die bAV kündigen möchte? Die Kündigung einer betrieblichen Altersvorsorge und eine damit verbundene vorzeitige Auszahlung ist grundsätzlich nicht ohne Weiteres möglich. Der Sinn und Zweck einer Betriebsrente ist es, eine zusätzliche finanzielle Unterstützung im Rentenalter zu bieten. Dennoch gibt es Ausnahmefälle und Alternativen zur Kündigung, die Arbeitnehmer kennen sollten. In diesem Artikel beleuchten wir die Regelungen, die seltenen Möglichkeiten einer vorzeitigen Auflösung und zeigen auf, warum eine Kündigung meist keine gute Idee ist.
Ist eine betriebliche Altersvorsorge kündbar?
Wie bereits erwähnt, ist eine Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge in der Regel ausgeschlossen. Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass das angesparte Kapital tatsächlich für die Altersvorsorge verwendet wird und nicht vorzeitig für andere Zwecke entnommen werden kann. Dies dient dem Schutz der Arbeitnehmer, um im Alter nicht unzureichend abgesichert zu sein. Ein bAV-Vertrag ist darauf ausgelegt, erst mit Erreichen des Rentenalters Leistungen zu erbringen und somit ein finanzielles Polster im Ruhestand aufzubauen.
Es existieren jedoch seltene Ausnahmesituationen, in denen eine vorzeitige Auszahlung, oft in Form einer Abfindung, in Betracht gezogen werden kann. Solche Fälle erfordern in der Regel eine explizite Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und sind an strenge Voraussetzungen gebunden. Es ist unerlässlich, sich vor einer solchen Entscheidung umfassend beraten zu lassen, um die langfristigen finanziellen Konsequenzen vollständig zu verstehen.
Ausnahmefälle für eine vorzeitige Kündigung oder Abfindung der bAV
Eine vorzeitige Kündigung und Auszahlung des Kapitals aus der betrieblichen Altersvorsorge ist nur in sehr speziellen Konstellationen denkbar und bedarf meist der Zustimmung aller beteiligten Parteien – insbesondere von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Eigenständige Kündigungen seitens einer Partei sind die Ausnahme.
1. Voraussichtlich sehr geringes bAV-Kapital (Kleinstanwartschaften)
Einer der häufigsten Ausnahmefälle betrifft sogenannte Kleinstanwartschaften. Wenn die später zu erwartende Betriebsrente voraussichtlich einen bestimmten Grenzwert unterschreiten wird, können sich Arbeitnehmer das Kapital einmalig frühzeitig auszahlen lassen. Dies wird als Abfindung bezeichnet. Die Grenzwerte für 2026 liegen bei 59,33 Euro pro Monat sowohl für die alten als auch die neuen Bundesländer. Solche Anwartschaften unterhalb der Bagatellgrenze können unter Umständen sogar einseitig vom Arbeitgeber abgefunden werden, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten. Arbeitnehmer sollten sich jedoch bewusst sein, dass dies den Verlust eines Teils ihrer Altersvorsorge bedeutet. In diesem Zusammenhang kann es auch ratsam sein, sich über andere Absicherungsmöglichkeiten zu informieren, wie eine partner lebensversicherung zur zusätzlichen Absicherung von Familienmitgliedern.
2. Unternehmensinsolvenz oder Firmenauflösung
Was geschieht mit der bAV, wenn der Arbeitgeber insolvent wird oder das Unternehmen aufgelöst wird? Entgegen der Annahme vieler Arbeitnehmer führt dies in der Regel nicht zu einer vorzeitigen Kündigung und Auszahlung der Betriebsrente. Um die Ansprüche der Arbeitnehmer zu sichern, gibt es hierfür gesetzliche Mechanismen.
Arbeitnehmer haben in solchen Fällen meist folgende Möglichkeiten:
- Der Vertrag kann auf beitragsfrei gestellt werden, wodurch keine weiteren Beiträge mehr eingezahlt werden, das bisher angesparte Kapital aber erhalten bleibt.
- Der Vertrag kann privat weitergeführt werden, wobei der Arbeitnehmer die Beiträge selbst trägt.
- Das angesparte Kapital kann in das Versorgungssystem eines neuen Arbeitgebers übertragen werden, sofern dieser einen entsprechenden Durchführungsweg anbietet.
Bei Durchführungswegen wie der Unterstützungskasse, der Pensions- beziehungsweise Direktzusage übernimmt in der Regel der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) die Fortführung der bAV. Der PSV ist eine Art gesetzlicher Insolvenzschutz, der die Betriebsrentenansprüche der Arbeitnehmer absichert. Eine Ausnahme kann für jenen Teil der bAV gelten, der während eines laufenden Insolvenzverfahrens angespart wurde. Hier ist unter Umständen eine Auflösung ohne Zustimmung des Arbeitnehmers möglich, da das Unternehmen nicht mehr existiert.
3. Arbeitgeberwechsel
Auch ein Wechsel des Arbeitsplatzes führt grundsätzlich nicht zu einer automatischen Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge. Die vorzeitige Auszahlung ist auch hier die Ausnahme und primär bei Kleinstanwartschaften möglich. Für Arbeitnehmer beim Jobwechsel bieten sich stattdessen die gleichen Optionen wie bei einer Firmeninsolvenz:
- Beitragsfreistellung des bestehenden Vertrags.
- Private Weiterführung des Vertrags.
- Übertragung des Kapitals in die bAV des neuen Arbeitgebers.
Der Übertragungswert des Kapitals spielt hierbei eine wichtige Rolle, um keine Nachteile zu erleiden.
4. bAV über bestimmte Durchführungswege
Die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung oder Abfindung hängt auch stark vom jeweiligen Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge ab:
- Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds: Bei diesen Durchführungswegen kann unter bestimmten, engen Voraussetzungen eine Abfindung vereinbart werden, die jedoch immer eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraussetzt und ein bestehendes Arbeitsverhältnis erfordert. Eine Kündigung, nur um sich das Kapital auszahlen zu lassen und dann zu kündigen, ist unzulässig.
- Unterstützungskasse: Eine Betriebsrente über eine Unterstützungskasse kann in der Regel nicht gekündigt, sondern lediglich stillgelegt werden (Beitragsfreistellung).
- Direktzusage: Die Kündigung einer Direktzusage ist Verhandlungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Stimmen beide Seiten der Aufhebung der Versorgungsordnung zu, ist dies möglich. Besonderes Augenmerk ist hier auf die potenziell sehr hohe Steuerlast zu legen. Bei einer Auszahlung kann sich das steuerpflichtige Einkommen des Unternehmens erheblich erhöhen, während für den Geschäftsführer die Gefahr einer verdeckten Gewinnausschüttung besteht. Dies erfordert eine sorgfältige Abwägung der risikolebensversicherung über kreuz nachteile und Vorteile solcher komplexen finanziellen Entscheidungen.
Es ist wichtig zu verstehen, dass selbst bei einer vereinbarten Abfindung das Kapital häufig nicht sofort ausgezahlt wird. Oft wird der Vertrag zunächst beitragsfrei gestellt, und die Auszahlung erfolgt frühestens mit dem Eintritt in das Rentenalter.
Beitragsfreistellung: Die sinnvolle Alternative zur Kündigung
Wer die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge nicht mehr leisten will oder kann, sollte die bAV beitragsfrei stellen oder die Beiträge reduzieren, anstatt den Vertrag zu kündigen.
bAV liegt auf Eis, bleibt aber bestehen
Bei einer Beitragsfreistellung bleibt der bAV-Vertrag bestehen, liegt aber sozusagen auf Eis. Es werden keine neuen Beiträge mehr eingezahlt, aber das bis dahin angesparte Kapital inklusive der erzielten Erträge bleibt erhalten und wird im Rentenalter ausgezahlt. Dies ist in den meisten Fällen die wirtschaftlich sinnvollere Lösung, da die Rentenansprüche nicht vollständig verloren gehen. Die meisten Versicherer räumen dabei eine Frist ein (z.B. drei Jahre), innerhalb derer die Beitragszahlung ohne Nachteile wieder aufgenommen werden kann. Nach dieser Frist bleibt der Vertrag dann endgültig beitragsfrei bis zur Leistungsphase. Wer überlegt, eine größere Investition zu tätigen, wie etwa einen Immobilienkauf, sollte auch die Rolle von Versicherungen in diesem Kontext betrachten, beispielsweise eine risikolebensversicherung bei hauskauf.
Wichtige Expertentipps zur bAV-Kündigung und -Beitragsfreistellung
Unsere Experten raten grundsätzlich von einer Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge ab und geben wichtige Hinweise für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten sollten
Stephan Seidenfad, Geschäftsführer, betont: „Stimmt der Arbeitgeber der Kündigung eines bAV-Vertrags zu, ist es entscheidend, dass er auch die Versorgungszusage aufhebt. Andernfalls könnte der Arbeitnehmer im Alter trotz gekündigter Police weiterhin Ansprüche geltend machen. Die Kündigung ist daher für beide Seiten mit formalem Aufwand verbunden. Zudem fallen für den Arbeitnehmer auf das ausgezahlte Kapital Steuern und Sozialabgaben an, ähnlich wie bei den regulären bAV-Bezügen im Alter. Der Auszahlungsbetrag kann dadurch deutlich geringer ausfallen als erwartet.“
bAV bei bestehendem Arbeitsverhältnis wechseln – sinnvoll?
„Manche Arbeitnehmer möchten ihre bAV kündigen, weil sie mit dem Versicherer unzufrieden sind“, erklärt Stephan Seidenfad weiter. „Grundsätzlich wäre es möglich, das angesparte Kapital in eine neue private Versicherung einzuzahlen. Dies lohnt sich finanziell jedoch meist nicht. Neue Versicherungsverträge sind oft mit Abschlussgebühren verbunden, und die Bedingungen könnten schlechter sein als beim alten Vertrag. Eine Übertragung ist also im Gegensatz zum Jobwechsel nicht kostenfrei.“ Wenn man sich über verschiedene Vorsorgeprodukte informiert, kann ein check24 risikolebensversicherung über kreuz einen guten Vergleichspunkt bieten.
Warum Experten von einer Kündigung abraten
Stephan Seidenfad mahnt: „Erstens dient die bAV dazu, das Einkommen des Arbeitnehmers im Alter aufzustocken. Dieses wichtige Ziel sollte nicht leichtfertig für aktuelle Investitionsbedarfe aufs Spiel gesetzt werden. Besonders wenn Arbeitgeber Zuschüsse leisten, möchten sie nicht, dass das Geld für andere Zwecke verwendet wird. Zweitens gerät ein Arbeitgeber schnell in Zugzwang, wenn er einem Mitarbeiter die Kündigung der bAV bewilligt, da andere Arbeitnehmer möglicherweise ähnliche Ansprüche anmelden könnten.“ Ein umfassender verbundene lebensversicherung vergleich kann dabei helfen, die besten Lösungen für langfristige finanzielle Planungen zu finden.
Wichtige Punkte bei der Beitragsfreistellung
„Bei einer Beitragsfreistellung verlangt die Versicherung unter Umständen Verwaltungsgebühren“, erklärt Stephan Seidenfad. „Zudem fallen die späteren Altersleistungen geringer aus als ursprünglich geplant. Um den Lebensstandard im Ruhestand halten zu können, sollte man sich daher Gedanken über alternative Altersvorsorgemöglichkeiten machen. Dazu zählen beispielsweise die Riester-Rente, die Rürup-Rente oder der Altersvorsorgeaufbau über ETFs. Die gesetzliche Rente allein reicht in der Regel nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern.“
Fazit: Kündigung der bAV – eine sorgfältige Abwägung
Die Kündigung einer betrieblichen Altersvorsorge ist eine Ausnahme und sollte sehr gut überlegt sein. Sie ist in den meisten Fällen nicht vorgesehen und führt bei vorzeitiger Auszahlung zu finanziellen Nachteilen durch Steuern und Sozialabgaben, während ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge verloren geht.
Alternativen wie die Beitragsfreistellung oder die Übertragung des Kapitals bei einem Arbeitgeberwechsel sind meist die sinnvollere Wahl, um die angesparten Ansprüche für das Rentenalter zu erhalten. Bevor Sie eine Entscheidung bezüglich Ihrer bAV treffen, suchen Sie unbedingt eine professionelle und unabhängige Beratung. Nur so können Sie alle Konsequenzen abwägen und die beste Lösung für Ihre individuelle Situation finden, um Ihre finanzielle Zukunft im Alter optimal zu gestalten.
