Bildungsföderalismus in Deutschland: Zwischen Eigenstaatlichkeit und Bundeshilfen

Das deutsche Bildungssystem ist geprägt vom Föderalismus, einer Struktur, die oft Diskussionen über die Einheitlichkeit und Qualität von Bildungsinhalten entfacht. Trotz des im Grundgesetz verankerten Gebots zur „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet“ ist die Bundesregierung nicht zu einem umfassenden Sanierungs- und Modernisierungsplan im Bildungswesen verpflichtet. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung hervor, die eine Kleine Anfrage der Linken adressiert, welche einen bundesweiten Bildungsplan zur Gewährleistung gleichwertiger Bedingungen forderte. Die Debatte dreht sich um die Frage, inwieweit der Bund in die Bildungshoheit der Länder eingreifen sollte, um regionale Disparitäten zu überwinden und ein kohärentes System zu schaffen. Ein tiefes Verständnis des bildungsföderalismus ist entscheidend, um diese komplexen Zusammenhänge zu erfassen.

Das Grundgesetz und die föderale Struktur der Bildung

Die Forderung nach einem zentral gestalteten Bildungsplan auf Bundesebene, wie sie von der Fraktion Die Linke formuliert wurde, steht im Kontrast zum gewachsenen föderalen Prinzip Deutschlands. Die Bundesregierung lehnt die Auffassung ab, dass das sogenannte Kooperationsverbot maßgeblich für die Herausforderungen und regionalen Unterschiede im Bildungsbereich verantwortlich sei. Vielmehr wird betont, dass die „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“ kein eigenständiges Verfassungspostulat im Sinne identischer Bedingungen ist. Das föderative Staatsprinzip, auf das sich der Parlamentarische Rat 1949 in bewusster Abkehr vom nationalsozialistischen Zentralstaat einigte, zielt auf eine Aufteilung der staatlichen Macht zwischen Bund und Ländern ab. Dies ermöglicht orts- und bürgernahe Entscheidungen und fördert Vielfalt in der Ausgestaltung sowie den Wettbewerb der Länder untereinander – ein Leitbild für den föderalen Erfolg.

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Das Grundgesetz weist den staatlichen Ebenen – Bund und Ländern – spezifische Aufgabenbereiche zu und regelt deren Zuständigkeiten für Gesetzgebung, Vollzug und Finanzierung. Im Bildungsbereich liegt die Verantwortung ganz überwiegend bei den Ländern (Artikel 30, 70, 104a Absatz 1 GG). Das Bundesverfassungsgericht bezeichnet die Kultushoheit der Länder dabei als Kernbereich ihrer Eigenstaatlichkeit. Innerhalb ihrer jeweiligen Zuständigkeiten steht es Bund und Ländern frei, inhaltlich zusammenzuarbeiten, beispielsweise im Rahmen von Bildungsreformen oder der Entwicklung neuer Curricula. Eine Möglichkeit, die persönliche und berufliche Weiterentwicklung zu fördern, könnte durch einen sonderurlaub für fortbildung gegeben sein, der von den Ländern geregelt wird.

Finanzielle Unterstützung und Entlastung der Länder durch den Bund

Trotz der klaren Zuständigkeiten im föderalen System hat der Bund die Länder und Kommunen in den letzten Jahren erheblich finanziell entlastet. Diese Unterstützung ist ein wichtiger Pfeiler, um den Ländern die notwendigen Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Bildungsbereich zu sichern. Allein im Jahr 2016 unterstützte der Bund beispielsweise den Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten mit insgesamt 9,34 Milliarden Euro. Hinzu kamen weitere Hilfen im Bereich der Sozialausgaben sowie gezielte Unterstützung für kommunale Investitionstätigkeiten.

Die finanzielle Entlastung setzte sich fort und verstärkte sich in den Folgejahren: Ab 2018 wurden die Kommunen jährlich um weitere 5 Milliarden Euro entlastet. Eine umfassende Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs im Einvernehmen von Bund und Ländern erfolgte im Sommer 2017. Durch diese Neuregelung erhalten die Länder ab 2020 weitere rund 10 Milliarden Euro jährlich vom Bund. Diese Maßnahmen stellen sicher, dass den Ländern grundsätzlich ausreichende Finanzmittel zur Deckung der notwendigen Ausgaben zur Verfügung stehen. Damit können die Länder ihre bildungspolitischen Prioritäten setzen und gestalten, was auch die Flexibilität bei der Gestaltung von Weiterbildungsangeboten wie einem 5 tage bildungsurlaub betrifft.

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Ganzheitliche Bildungsentwicklung und Zusammenarbeit

Neben der finanziellen Unterstützung engagiert sich die Bundesregierung auch in inhaltlichen Entwicklungsprozessen, ohne dabei die Zuständigkeiten der Länder zu untergraben. Ein Beispiel hierfür ist die Initiative zur Verankerung von “Bildung als nachhaltige Entwicklung” (BNE) im deutschen Bildungswesen. Unter Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wurde 2015 ein partizipativer Multi-Akteur-Prozess ins Leben gerufen.

In dieser Plattform sind Vertreter wichtiger Konferenzen der Länder eingebunden, darunter die Kultusministerkonferenz (KMK), die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) und die Umweltministerkonferenz (UMK). Die Umsetzung der erarbeiteten Konzepte erfolgt entsprechend der jeweiligen Zuständigkeiten. Hinweise auf etwaige Hindernisse bei dieser Zusammenarbeit lägen der Bundesregierung nicht vor, was die Effektivität des kooperativen Ansatzes unterstreicht. Diese gemeinsamen Anstrengungen zeigen, dass trotz föderaler Strukturen eine effektive Zusammenarbeit im Sinne einer zukunftsgerichteten Bildung möglich ist, die von der beruflichen Erstausbildung bis zur höhere fachschule reicht.

Fazit: Die Stärke des Föderalismus im Bildungssystem

Das deutsche Bildungswesen ist ein komplexes Gefüge, das die Prinzipien des Föderalismus widerspiegelt. Die Bundesregierung betont, dass die Verpflichtung zu „gleichwertigen Lebensverhältnissen“ nicht eine Zentralisierung des Bildungssystems bedeutet, sondern die Vielfalt und den Wettbewerb der Länder als Stärke begreift. Durch erhebliche finanzielle Entlastungen und die Neuregelung des Finanzausgleichs sind die Länder in der Lage, ihren bildungspolitischen Aufgaben nachzukommen und eigene Schwerpunkte zu setzen. Initiativen wie „Bildung als nachhaltige Entwicklung“ zeigen zudem, dass eine effektive Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern möglich ist, um gemeinsame Bildungsziele zu erreichen. Der deutsche Bildungsföderalismus, trotz seiner Herausforderungen, bietet Raum für regionale Anpassungen und Innovationen, die eine starke und vielseitige Bildungslandschaft formen.

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Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linken (19/523), Kleine Anfrage der Linken (19/364).