Bildung ist ein lebenslanger Prozess, der bereits mit der Geburt beginnt. Kinder sind von Natur aus neugierige und denkende Individuen, die aktiv ihre Umwelt erkunden und verstehen möchten. Von den ersten Lebenstagen an sind sie mit vielfältigen Kompetenzen ausgestattet, die es ihnen ermöglichen, ihre Umgebung wahrzunehmen und sich darin einzubringen. Um ihr volles Selbstbildungspotenzial zu entfalten, benötigen sie eine anregende und herausfordernde Umgebung sowie die einfühlsame und beziehungsvolle Unterstützung von Erwachsenen. Die untrennbare Verbindung von Bindung und Bildung bildet dabei den Grundstein für eine erfolgreiche persönliche Entwicklung und einen gelungenen Start ins Leben. Sie ist nicht nur für die individuelle Entwicklung entscheidend, sondern auch für die gesellschaftliche Teilhabe und zukünftige bildung ihk niederrhein.
Frühe Bildung im Fokus der Kindertagesbetreuung
Die frühkindliche Bildung ist neben der Erziehung und Betreuung von Kindern eine zentrale Säule der Kindertagesbetreuung in Deutschland. Dies ist im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und der wegweisenden Bildungsvereinbarung NRW vom 30.04.2015 ausdrücklich verankert. Kindertageseinrichtungen (Kitas) und die Kindertagespflege sind die ersten außerfamiliären Lebensräume, die die frühkindliche Bildung in der Familie sinnvoll ergänzen und nachhaltig unterstützen. Sie haben sich zu einem unverzichtbaren Bestandteil des öffentlichen Bildungswesens entwickelt und sind aus dem Alltag junger Familien nicht mehr wegzudenken.
Der Bildungs- und Erziehungsauftrag von Kitas und Kindertagespflege zielt darauf ab, Kinder in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit individuell, ganzheitlich und stärkenorientiert herauszufordern und zu fördern. Im Vordergrund steht dabei die frühzeitige Stärkung individueller Kompetenzen und Lerndispositionen. Dazu gehören die Erweiterung und Unterstützung des kindlichen Forscherdrangs, die Vermittlung von Werten, die Förderung des “Lernens zu lernen” sowie die Aneignung der Welt in sozialen Kontakten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt zudem auf der Sprachförderung, da Sprache eine der wichtigsten Schlüsselkompetenzen für die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und für eine erfolgreiche individuelle Lebensbiografie darstellt. Diese umfassende Herangehensweise bereitet Kinder optimal auf ihre weitere Bildungsreise vor und fördert ein starkes institut für berufliche bildung.
Gemeinsame Bildungsgrundsätze für eine kohärente Bildungsbiografie
Um Kinder bestmöglich und durchgängig fördern zu können, wurden gemeinsame Bildungsgrundsätze unter dem Motto „Mehr Chancen durch Bildung Von Anfang An – Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertagesbetreuung und Schulen im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen“ erarbeitet. Diese Bildungsgrundsätze dienen dazu, ein einheitliches Bildungs- und Erziehungsverständnis zwischen der Kindertagesbetreuung und den Schulen im Primarbereich zu etablieren. Sie bieten konkrete Anregungen und Orientierung für das pädagogische Handeln und bilden die Grundlage für institutionsübergreifende Kooperationen, die die Bildungsbiografie von Kindern lückenlos begleiten.
Im Mittelpunkt dieser Grundsätze stehen die Kinder mit ihrer einzigartigen Individualität, ihrer Heterogenität sowie ihrer natürlichen Freude und Neugierde, die Welt zu entdecken und zu erforschen. Das zugrundeliegende Bildungsverständnis rückt die individuellen Bedürfnisse und Kompetenzen der Kinder in den Fokus und macht deren Stärken zum Ausgangspunkt pädagogischen Handelns. Die kontinuierliche Förderung und berufs bildungs werk sind dabei von essenzieller Bedeutung. Der Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren und die verstärkte Förderung der frühkindlichen Bildung sind mit steigenden Anforderungen an die Elementarpädagogik verbunden. Dies erfordert wiederum entsprechend qualifiziertes Personal, wie es auch in der Personalverordnung festgelegt ist. Pädagogische Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung sind auf qualifizierte Fortbildungen angewiesen, um diesen komplexen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag professionell und kontinuierlich umsetzen zu können.
Investition in Qualität: Förderung pädagogischer Fachkräfte
Pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege leisten durch die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern einen fundamentalen Beitrag zur Förderung des Kindeswohls und zur nachhaltigen Unterstützung von Familien. Neben der Sicherung und Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen rückt die Qualität der pädagogischen Arbeit zunehmend in den Mittelpunkt des Interesses und der politischen Agenda.
Mit dem zum 01.08.2020 in Kraft getretenen KiBiz-Änderungsgesetz hat die Landesregierung eine wichtige Weichenstellung vorgenommen: Jährlich werden zehn Millionen Euro speziell für die Qualifizierung des pädagogischen Personals in den Tageseinrichtungen für Kinder und in der Kindertagespflege bereitgestellt. Diese Investition unterstreicht die Wertschätzung für die Arbeit der Fachkräfte und die Erkenntnis, dass hochwertige Bildung nur durch gut ausgebildetes Personal gewährleistet werden kann. Ähnlich dem Prozess zur Erarbeitung einer Bildungsvereinbarung haben sich die kommunalen Spitzenverbände, die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die Kirchen, die beiden Landesjugendämter und das Ministerium in einem gemeinsamen Dialog erstmalig auf eine viona ibb und eine Fortbildungsvereinbarung nach § 54 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) verständigt. Diese Vereinbarung ist ein Meilenstein für die Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung und sichert die kontinuierliche Professionalisierung der Fachkräfte.
Fazit
Frühkindliche Bildung ist weit mehr als nur Betreuung; sie ist der Grundstein für die gesamte Bildungsbiografie eines Menschen und trägt maßgeblich zur persönlichen Entfaltung und gesellschaftlichen Integration bei. Durch gesetzliche Verankerungen wie das KiBiz, umfassende Bildungsgrundsätze und gezielte Investitionen in die Qualifizierung pädagogischer Fachkräfte wird die Bedeutung dieses Bildungsabschnitts in Deutschland nachhaltig gestärkt. Es ist eine gemeinsame Aufgabe von Politik, Gesellschaft, Eltern und Pädagogen, diese frühen Bildungschancen optimal zu gestalten und jedem Kind einen bestmöglichen Start ins Leben zu ermöglichen.
Weiterführende Informationen
- Bildungsvereinbarung NRW vom 30.04.2015
- Personalverordnung
- Fortbildungsvereinbarung nach § 54 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
