Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) wurde ins Leben gerufen, um sicherzustellen, dass auch Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen die Möglichkeit haben, umfassend am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Dies umfasst Bildung, Sport, Kultur und soziale Aktivitäten. Für die Beantragung und Inanspruchnahme dieser Leistungen gibt es je nach Einkommenssituation unterschiedliche Verfahrensweisen, die im Folgenden detailliert erläutert werden.
Wer kann Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten?
Grundsätzlich sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres anspruchsberechtigt, sofern sie oder ihre Familien bestimmte staatliche Leistungen beziehen. Dazu zählen Empfänger von Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag. Auch Auszubildende können unter bestimmten Umständen, insbesondere bei geringem Familieneinkommen, Leistungen erhalten, wobei Auszubildende mit eigener Ausbildungsvergütung in der Regel ausgeschlossen sind. Für die Teilnahme an kulturellen, sportlichen oder Freizeitaktivitäten ist die Altersgrenze für Kinder und Jugendliche auf das 18. Lebensjahr begrenzt, es sei denn, sie beziehen Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dann entfällt diese Altersbeschränkung.
Verfahren zur Beantragung der Leistungen
Die Vorgehensweise zur Beantragung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket unterscheidet sich maßgeblich, je nachdem, ob Sie Wohngeld und/oder Kinderzuschlag beziehen oder andere Leistungen wie z. B. Bürgergeld.
Für Empfänger von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag
Wenn Sie Wohngeld und/oder Kinderzuschlag erhalten, müssen Sie für die Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets einen Antrag stellen. Dies kann entweder online über die entsprechende Plattform oder schriftlich per Post erfolgen. Nach der Antragstellung sind die erforderlichen Nachweise und Belege entweder online hochzuladen oder per Post einzureichen. Die Auszahlung der Gelder erfolgt direkt auf Ihr Konto durch die zuständige Leistungsstelle. Zusätzlich erhalten Sie den “berlinpass-BuT” per Post. Dieser Pass dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen in Kindertagesstätten, Schulen und bei zahlreichen Vergünstigungen im Bereich Kultur, Sport und Freizeit. Es ist auch möglich, den berlinpass-BuT ohne Passbild zusammen mit einem gültigen Ausweisdokument, wie beispielsweise einem Schülerausweis, vorzulegen.
Für andere Leistungsempfänger (z. B. Bürgergeld-Empfänger)
Bezieher anderer Leistungen wie Bürgergeld sind von der Antragsstellung befreit. Für sie reicht es aus, die relevanten Nachweise und Belege bei ihrer Leistungsstelle einzureichen. Um die Leistungen in Anspruch nehmen zu können, benötigen auch sie einen “berlinpass-BuT”. Dieser Ausweis dient als Nachweis für den Anspruch auf Leistungen gegenüber Schulen, Kindertagesstätten und anderen Anbietern. Um den berlinpass-BuT zu erhalten, muss lediglich die Bescheinigung über den Kitabesuch oder der Betreuungsvertrag bei der Leistungsstelle eingereicht werden. Ein Passfoto kann optional für die Ausstellung des Passes mit eingereicht werden. Nach der Ausstellung wird der berlinpass-BuT per Post zugestellt. Die Gelder werden ebenfalls direkt auf das Konto der Leistungsberechtigten überwiesen. Die Vorlage des berlinpass-BuT ist für die Nutzung der Angebote und Vergünstigungen unerlässlich.
Welche Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket?
Das Paket deckt eine breite Palette von Unterstützungsleistungen ab, um die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu fördern:
- Mittagessen in Schule und Kita: Die Kosten werden in der Regel vollständig übernommen.
- Persönlicher Schulbedarf: Ein Betrag von 195 Euro wird jährlich zur Verfügung gestellt, der regelmäßig angepasst wird.
- Wegekosten zur Schule und zu Freizeitorten: Kosten für Fahrten, die nicht durch das kostenlose Schülerticket abgedeckt sind (wie das Berlin-Ticket S oder das Deutschlandticket), werden vollständig übernommen.
- Kultur, Sport und Freizeit: Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres werden pauschal 15 Euro monatlich für Mitgliedschaften in Vereinen (Sport, Spiel, Kultur), Musikunterricht, vergleichbare kulturelle Kurse oder Freizeitfahrten übernommen. Dies schließt auch Angebote wie PEKIP-Kurse, Gruppenschwimmen oder musikalische Früherziehung ein.
- Ausrüstung und Leihgebühren: Bis zu 15 Euro monatlich können für Ausrüstungsgegenstände, Leihgebühren, Aufnahmegebühren und Fahrtkosten zu Teilhabeangeboten oder für Freizeitfahrten gewährt werden, wobei ein durch die Leistungsstelle berechneter Eigenanteil zu tragen ist.
- Ausflüge und Fahrten: Kosten für schulische oder Kita-Ausflüge und Fahrten werden vollständig übernommen.
- Lernförderung: Bei Bedarf zur Erreichung von Lernzielen werden Kosten für schulische Lernförderung außerhalb des Unterrichts vollständig übernommen.
- Vergünstigungen: Ermäßigter oder kostenloser Eintritt in Schwimmbäder, Museen, Tierparks, Zoos und zu bestimmten Veranstaltungen.
Erforderliche Unterlagen und Zuständigkeit
Die benötigten Unterlagen variieren je nach Art der Leistung und der Bezugsberechtigung. Neben dem Antrag (nur für Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger) sind in der Regel ein gültiger Identitätsnachweis, der Nachweis über den Leistungsbezug sowie spezifische Belege wie Schulbescheinigungen, Mitgliedsverträge oder Kaufbelege für Ausrüstungsgegenstände erforderlich. Die Zuständigkeit für die Ausgabe des berlinpass-BuT und die Bearbeitung der Anträge liegt je nach Leistung bei verschiedenen Ämtern: dem Amt für Soziales, dem Bürgeramt/Wohnungsamt, dem Jobcenter oder dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten bzw. dem Landesamt für Gesundheit und Soziales. Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Leistungsstelle über die genauen Regelungen in Ihrem Bezirk.
