Ganztagsbildung in NRW: Von vielfältigen Lernwelten zum Rechtsanspruch

Kinder und Jugendliche entfalten ihre Potenziale weit über den traditionellen Klassenraum hinaus. Diese Erkenntnis hat sich in der modernen Bildungslandschaft fest etabliert. Sie lernen auf vielfältige Weise an unterschiedlichen Orten, indem sie sich aktiv mit ihrer Umwelt auseinandersetzen. Daher bedarf es einer breiten Palette an Bildungsangeboten, die ihren individuellen Interessen und Bedürfnissen gerecht werden. In diesem Kontext spielen Ganztagsschulen sowie die Kinder- und Jugendarbeit eine entscheidende Rolle. Darüber hinaus nutzen junge Menschen Lernwelten wie Musikschulen, Sportvereine und Bibliotheken ebenso wie den Schulhof, öffentliche Plätze, das familiäre Umfeld oder Peer-Groups – sowohl offline als auch online, sei es im Austausch über Messengerdienste, beim Gaming oder in sozialen Medien. Digitale und analoge Lebenswelten sind untrennbar miteinander verwoben.

Die Bedeutung von Lernwelten und Bildungsorten, die jenseits von Schule und Unterricht im Stadtteil, Sozialraum und der Kommune angesiedelt sind, hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Der Begriff „Ganztagsbildung“ hat sich hierfür in der öffentlichen Diskussion als prägnantes Schlagwort etabliert. Um vielseitige Lerngelegenheiten zu schaffen, entstehen vor Ort zunehmend Netzwerke von Akteuren, Angeboten und Einrichtungen – sogenannte lokale oder kommunale Bildungslandschaften. Für Fachkräfte, die ihre Kompetenzen in der digitalen Welt erweitern möchten, kann eine online marketing fortbildung von großem Nutzen sein, um die vielfältigen digitalen Lernräume zu verstehen und zu gestalten.

Der Ganztag als Dreh- und Angelpunkt der Vernetzung

Die Ganztagsschule stellt einen wichtigen Kristallisationspunkt in der Entwicklung umfassender Bildungslandschaften dar. Mit ihrer Einführung im Primar- und Sekundarbereich in Nordrhein-Westfalen (NRW) rückte die Kooperation von Schulen mit Bildungspartnern aus der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendarbeit, Kultur, Musik, dem Sport und weiteren Bereichen in den Mittelpunkt. In den vergangenen über zwanzig Jahren wurden rund 2.750 Grundschulen zu Offenen Ganztagsschulen (OGS). Bemerkenswert ist, dass vier von fünf Trägern der außerunterrichtlichen Angebote in den Grundschulen anerkannte Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind. Mittlerweile besucht auch die Hälfte aller Schülerinnen und Schüler im Sekundarbereich in NRW eine Ganztagsschule.

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Im Rahmen des „Ganztags“ finden vielfältige Bildungs-, Förder- und Freizeitangebote statt. Kinder- und Jugendhilfe, eine breite Palette öffentlicher und freier Bildungsträger sowie Schulen haben sich durch den Ganztag vor Ort erfolgreich vernetzt. Dort, wo diese Vernetzung langfristig angelegt ist, die Kommune als koordinierende oder steuernde Instanz agiert und die Angebote in einer aufeinander abgestimmten Form präsentiert werden, befindet sich die Bildungslandschaft bereits auf einem sehr guten Weg.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder ab 2026

Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) des Bundes wird ab dem Jahr 2026 der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder durch entsprechende Änderungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) schrittweise eingeführt. In Nordrhein-Westfalen wird bei der Umsetzung dieses Rechtsanspruchs insbesondere an die bestehenden Strukturen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) angeknüpft. Der bundesgesetzliche Anspruch auf ganztägige Förderung kann somit weiterhin erfolgreich an den Schulen erfüllt werden. Das damit verbundene sogenannte „Trägermodell“ bildet das Fundament für eine kohärente Zusammenarbeit zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Schule, sowohl auf Ebene der Einzelschulen als auch auf kommunaler Ebene.

Im März 2024 haben das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Flucht und Integration (MKJFGFI) und das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) in gemeinsamer Verantwortung die Fachlichen Grundlagen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs vorgelegt. Anfang Juli 2024 billigte das Landeskabinett schließlich den Entwurf eines gemeinsamen Erlasses beider Ministerien, der die zukünftige Gesetzeslage berücksichtigt und den Rahmen für die erfolgreiche Implementierung schafft.

Der gemeinsame Erlass „Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“ tritt am 1. August 2026 in Kraft. Er regelt sowohl die Offene Ganztagsschule (§ 9 Absatz 3 SchulG) als auch weitere außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote (§ 9 Absatz 2 SchulG). Dieser Erlass bildet den entscheidenden Rahmen für die erfolgreiche Weiterführung der OGS als bewährtes Kooperationsmodell von Schule und Jugendhilfe, auch unter Berücksichtigung des neuen Rechtsanspruchs.

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Auf Grundlage dieses Erlasses können beispielsweise Schwerpunkte der Qualitätsentwicklung gezielt vorangetrieben werden. Dazu zählen unter anderem kommunale Qualitätszirkel und die Entwicklung multifunktionaler Raumkonzepte. Die qualitative Weiterentwicklung von Ganztagsschulen wird vom Land durch die Einrichtung der Serviceagentur “Ganztagsbildung in NRW” (SAG) maßgeblich unterstützt. Die SAG bietet umfassende Informationen, qualifizierte Beratung, gezielte Qualifizierungsmaßnahmen und fördert die Vernetzung der Akteure. Für Interessierte an spezialisierter Fortbildung, etwa in der Industrie, könnte die weiterbildung automatisierungstechnik ihk einen anderen Aspekt des lebenslangen Lernens darstellen.

Um das Verständnis des neuen Erlasses zu den Ganztagsangeboten zu erleichtern und zusätzliche Informationen bereitzustellen, haben das Familien- und Schulministerium eine gemeinsame Liste häufig gestellter Fragen (FAQ) erstellt, die praxisnahe Antworten auf die wichtigsten Anliegen bietet.

Bildungslandschaften breit aufstellen: Über die Schule hinaus

Der Aufbau ganzheitlicher Bildungslandschaften erschöpft sich keineswegs in der reinen Einrichtung von Ganztagsschulen. Vielmehr gehört zur Vision einer lebendigen Bildungslandschaft auch, dass beispielsweise das Stadttheater ein gemeinsames Projekt mit einem offenen Jugendtreff realisiert oder dass Jugendeinrichtungen vor Ort sich vernetzen und mit ihren Besuchern eine Projektreihe an verschiedenen Orten der Stadt durchführen. Dabei sollen Kinder und Jugendliche selbst zu zentralen Akteuren des Geschehens werden, indem sie Angebote aktiv mitgestalten oder vorhandene Freiräume eigenverantwortlich für sich organisieren und nutzen. Wer sich beruflich weiterentwickeln möchte, zum Beispiel in einem Handwerksberuf, findet möglicherweise eine passende maschinenführer weiterbildung.

Dieser umfassende Ansatz schließt auch die „digitalen“ Räume mit ein, wie beispielsweise Interaktionsräume in sozialen Medien oder Online-Games, in denen junge Menschen in den Austausch mit anderen treten. Insbesondere die Corona-Pandemie hat eindrucksvoll verdeutlicht, wie entscheidend die Zugänglichkeit von Bildungsangeboten innerhalb der kommunalen Bildungslandschaft auch im digitalen Raum ist. Für weitere Informationen zum Thema Bildung und dessen Organisation können Sie das serviceportal bildung ihk konsultieren.

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Das Land unterstützt die Entwicklung von Bildungslandschaften

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert weiterhin aktiv die Entwicklung von Bildungslandschaften. Die Förderposition 5.1, „Kinder- und Jugendarbeit in Kommunalen Bildungslandschaften“ des aktuellen Kinder- und Jugendförderplans (KJFP), bietet den Trägern der Kinder- und Jugendarbeit nach wie vor die Möglichkeit, sich umfassend in die Ausgestaltung lokaler Bildungslandschaften einzubringen. Hierfür stehen im KJFP 2023-2027 Projektfördermittel in Höhe von rund 670.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Ein zentrales Ziel dieser Projekte ist es, die offene und verbandliche Kinder- und Jugendarbeit stärker in diesen Strukturen zu verankern. Dabei kommen sowohl Kooperationen mit dem außerunterrichtlichen Bereich von Ganztagsschulen (jedoch keine regulären Ganztagsangebote) als auch mit nicht-schulischen Bildungspartnern in Frage.

Aus der Praxis heraus ist darüber hinaus der Kompass Bildungslandschaften entstanden – ein innovatives, webbasiertes Tool. Es vermittelt allen Interessierten, insbesondere aus dem Bereich der Kinder- und Jugendarbeit und -politik, die Idee und die vielfältigen Wege der Bildungslandschaft näher. Der Kompass bietet nicht nur grundlegende Informationen rund um Bildungslandschaften, die Zusammenarbeit im Bildungsbereich und jugendorientierte Bildung, sondern unterstützt auch aktiv bei der Planung, skizziert Strategien und zeigt konkrete Wege auf. Nicht zuletzt hilft das Tool, sich in den komplexen Strukturen der Bildungslandschaften in Nordrhein-Westfalen zu orientieren. Vertiefende Einblicke in bildungspolitische Rahmenbedingungen und Akteure können Sie auch auf www dihk bildungs gmbh de finden.

Die konsequente Weiterentwicklung der Ganztagsbildung und der kommunalen Bildungslandschaften in Nordrhein-Westfalen ist ein entscheidender Schritt, um allen Kindern und Jugendlichen vielfältige Chancen zur Entfaltung ihrer Potenziale zu bieten. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung ab 2026 untermauert diese Vision und schafft eine verlässliche Grundlage für eine zukunftsgerichtete Bildung in einem sich ständig wandelnden Umfeld. Diese integrierten Ansätze gewährleisten, dass Lernen ein ganzheitliches Erlebnis bleibt, das die gesamte Lebenswelt junger Menschen umfasst und sie optimal auf ihre Zukunft vorbereitet.