ESF+ Förderung: Neue Chancen für innovative Bildungsprojekte

Deutschland, ein Land, das für seine Innovationskraft und seine exzellente berufliche Bildung weltweit geschätzt wird, investiert kontinuierlich in die Zukunft seiner Jugend. Der Übergang von der Schule in den Beruf ist ein entscheidender Lebensabschnitt, der sorgfältige Begleitung und innovative Ansätze erfordert. Hier setzt die ESF+ Förderung berufliche Bildung an: Eine maßgebliche Richtlinie, die darauf abzielt, durch gezielte finanzielle Unterstützung den Start ins Berufsleben zu erleichtern und den Erfolg in der beruflichen Erstausbildung nachhaltig zu sichern. Diese Förderung, verankert in den umfassenden europäischen und nationalen Rahmenbedingungen, bietet Bildungseinrichtungen und anderen juristischen Personen in Niedersachsen die Möglichkeit, wegweisende Projekte zu realisieren, die junge Menschen optimal auf ihre Karriere vorbereiten und die betriebliche bildung voranbringen.

I. Die Grundlage der ESF+ Förderung: Ziele und rechtlicher Rahmen

Die Förderung innovativer Bildungsprojekte wird durch Mittel des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bereitgestellt und orientiert sich an klaren rechtlichen und strategischen Vorgaben. Das übergeordnete Ziel ist es, den Übergang in die berufliche Erstausbildung zu verbessern und den Ausbildungserfolg durch die Entwicklung und Erprobung innovativer Maßnahmen zu erhöhen.

Die rechtliche Grundlage bildet ein komplexes Geflecht europäischer Verordnungen: Insbesondere die Verordnung (EU) 2021/1060 mit gemeinsamen Bestimmungen für verschiedene europäische Fonds sowie die Verordnung (EU) 2021/1057 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+). Diese EU-weiten Regelungen gewährleisten eine harmonisierte und zielgerichtete Verwendung der Fördermittel. Ergänzend dazu gelten die „ANBest-EFRE/ESF+“ als Rahmenregelungen für Zuwendungen zur Projektförderung.

Es ist wichtig zu wissen, dass diese Richtlinie für das gesamte Landesgebiet Niedersachsens gilt, welches in zwei Regionenkategorien unterteilt ist: die „Übergangsregionen“ (ÜR) und die „stärker entwickelte Regionen“ (SER). Diese Unterscheidung ist relevant für die Höhe der Förderquoten. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Zuwendung besteht nicht; die Bewilligungsbehörde, die NBank, entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

II. Welche Projekte werden durch den ESF+ gefördert?

Der Fokus der Förderung liegt klar auf Innovation und einer nachhaltigen Verbesserung der Bildungslandschaft. Gegenstand der Förderung sind primär drei Arten von Projekten:

  1. Bildungsprojekte zur Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf: Hierzu zählen Maßnahmen, die junge Menschen gezielt auf die Anforderungen einer Ausbildung vorbereiten, sie bei der Berufswahl unterstützen oder Brücken zwischen Schule und Ausbildungsbetrieb bauen.
  2. Projekte zur Erleichterung des Ausbildungserfolgs und des Übergangs in die Beschäftigung: Dies umfasst Initiativen, die während der Ausbildung unterstützen, zum Beispiel durch Nachhilfe, Coaching oder die Vermittlung von Schlüsselkompetenzen, um einen erfolgreichen Abschluss und den anschließenden Eintritt in den Arbeitsmarkt zu sichern.
  3. Systemisch oder konzeptionell angelegte Projekte zur Weiterentwicklung der beruflichen Bildung: Diese Projekte haben eine größere Reichweite und zielen darauf ab, die Rahmenbedingungen oder Systeme der beruflichen Bildung insgesamt zu verbessern. Die Erprobung oder Anwendung der entwickelten Konzepte muss dabei entweder Teil des Projekts sein oder außerhalb des Projekts erfolgen, ohne dass eine weitere Förderung aus dieser Richtlinie erforderlich ist.
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Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, die bereits durch andere ESF+-Mittel, EU-Fonds (wie EFRE, ELER, EMFAF) oder andere Landes- oder Bundesprogramme finanziert werden, um Doppelförderungen zu vermeiden. Ebenso sind Maßnahmen für Auszubildende oder Beschäftigte der Landesverwaltung nicht förderfähig.

III. Wer kann eine ESF+ Förderung beantragen?

Die stiftung für bildung im Kontext der ESF+ Förderung richtet sich an spezifische Organisationen, die eine Schlüsselrolle in der beruflichen Bildung spielen. Als Zuwendungsempfänger kommen in Betracht:

  • Rechtsfähige Träger von Bildungseinrichtungen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung. Dies können sowohl öffentliche als auch private Bildungsträger sein, die sich der Vermittlung beruflicher Kompetenzen widmen.
  • Sonstige Einrichtungen wie Kammern (z.B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern) und andere juristische Personen. Diese können ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Entwicklung und Umsetzung innovativer Bildungsprojekte spielen, insbesondere wenn es um die Verknüpfung von Theorie und Praxis oder die Bedarfsanalyse am Arbeitsmarkt geht.

IV. Voraussetzungen für Ihren Förderantrag

Um eine ESF+ Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die sowohl die geografische Verankerung als auch die Qualität des Projektkonzepts betreffen.

Standort- und allgemeine Voraussetzungen:
Die Betriebsstätte des Zuwendungsempfängers sowie idealerweise auch der Hauptwohnsitz der Teilnehmenden und der Ort der Projektdurchführung sollen in dem jeweiligen Programmgebiet (ÜR oder SER) Niedersachsens liegen, für das die Förderung beantragt wird. Ausnahmen sind in begründeten Fällen unter bestimmten EU-Voraussetzungen möglich.
Darüber hinaus sind allgemeine Bedingungen zu erfüllen: Das Projekt muss den in Nummer 1.1 genannten Zielen dienen, der Antragsstichtag muss eingehalten werden, alle erforderlichen Unterlagen sind vollständig einzureichen, und eine gesicherte Gesamtfinanzierung des Projekts im Rahmen des Ausgabenerstattungsprinzips muss nachgewiesen werden. Für eine effiziente Projektplanung, die auch moderne Aspekte wie digitale Kompetenzen oder, wo sinnvoll, die Nutzung von cad 2d kostenlos für technische Ausbildungsbereiche berücksichtigen kann, ist eine durchdachte Konzeption entscheidend.

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Qualitätskriterien zur Beurteilung der Förderwürdigkeit:
Die Förderwürdigkeit wird anhand spezifischer Qualitätskriterien bewertet, die bei der Antragstellung nachzuweisen sind. Diese umfassen:

  • Ausgangslage und Ziele des Projekts: Eine klare Definition der Problemstellung, die das Projekt adressieren möchte, und präzise, messbare Ziele, die erreicht werden sollen.
  • Qualität des Umsetzungskonzepts: Hier wird die Methodik, der Zeitplan, die geplanten Aktivitäten und die Ressourcenallokation bewertet. Ein überzeugendes Konzept zeigt auf, wie die Projektziele realistisch erreicht werden können.
  • Querschnittsziele: Die Projekte müssen die Einhaltung und Förderung von Querschnittszielen demonstrieren. Dazu gehören die „Gleichstellung von Männern und Frauen“, „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“ sowie „ökologische Nachhaltigkeit“ und der Grundsatz der „Guten Arbeit“. Diese Aspekte spiegeln die Werte und Prioritäten der Europäischen Union wider und sind integraler Bestandteil einer zukunftsfähigen Bildung.

Die Gewichtung dieser Qualitätskriterien erfolgt nach einem transparenten Scoring-Modell, das in der Anlage zur Richtlinie detailliert ist.

V. Höhe und Art der Zuwendung: Was Sie erwarten können

Die stiftung wirtschaftsbildung in Form der ESF+ Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Es handelt sich um eine Anteilfinanzierung zur Projektförderung, was bedeutet, dass ein Teil der zuwendungsfähigen Ausgaben durch die ESF+-Mittel gedeckt wird, während der Zuwendungsempfänger einen Eigenanteil oder eine Ko-Finanzierung sicherstellen muss.

Förderquoten und Laufzeit:
Die Förderquoten variieren je nach Regionenkategorie in Niedersachsen:

  • In den „stärker entwickelten Regionen“ (SER) beträgt die Förderung 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • In den „Übergangsregionen“ (ÜR) liegt die Förderung bei 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
    Die Laufzeit der geförderten Projekte ist grundsätzlich auf 24 Monate begrenzt. In Ausnahmefällen kann die Bewilligungsstelle im Einvernehmen mit dem programmverantwortlichen Ressort längere Laufzeiten zulassen.

Zuwendungsfähige Ausgaben:
Als zuwendungsfähig gelten spezifische Ausgabenpositionen:

  • Direkte Personal- und Honorarausgaben für Projektmitarbeiter und externe Experten.
  • Vergütungen der Teilnehmenden (TN), die an den geförderten Maßnahmen teilnehmen.
    Für die Abrechnung dieser Ausgaben, insbesondere Personal- und TN-Gehälter, werden vereinfachte Kostenoptionen gemäß Artikel 53 der Verordnung (EU) 2021/1060 angewendet, deren Details in gesonderten Erlassen der EFRE/ESF+-Verwaltungsbehörde geregelt sind.
    Alle sonstigen förderfähigen Ausgaben (ausgenommen TN-Ausgaben) werden durch eine Restkostenpauschale in Höhe von 35 % auf die direkten Personalausgaben abgegolten, wie in Artikel 56 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2021/1060 vorgesehen. Auch Sachleistungen in Form von Arbeitsleistungen, für die keine direkte Zahlung erfolgt, können unter bestimmten Bedingungen als förderfähig anerkannt werden.

VI. Wichtige Rahmenbedingungen und Verfahrenshinweise

Die korrekte Abwicklung der Förderung ist von entscheidender Bedeutung. Hierfür sind die „ANBest-EFRE/ESF+“ (Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung) als fester Bestandteil des Förderbescheides zu beachten. Sie ersetzen die bisherigen ANBest-P und ANBest-Gk und regeln detailliert die Pflichten des Zuwendungsempfängers.

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Transparenz und Grundsätze:
Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, bei der Erfassung und Differenzierung von Indikatoren sowie bei der Bewertung der Förderung mitzuwirken. Hierfür wird eine internetgestützte Software zur Verfügung gestellt.
Besonders hervorzuheben ist die Pflicht zur Einhaltung bereichsübergreifender Grundsätze aus Artikel 9 der Verordnung (EU) 2021/1060. Dazu gehören die EU-Grundrechtecharta, die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Nichtdiskriminierung aufgrund von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Alter, sexueller Orientierung oder Behinderung. Zudem müssen die Projekte die VN-Ziele für nachhaltige Entwicklung, das Pariser Klimaabkommen und den Grundsatz „Do no significant harm“ (DNSH) berücksichtigen, sowie das spezifische Querschnittsziel des Landes Niedersachsen: „Gute Arbeit“. Dies ist auch für Organisationen relevant, die wie der berliner projektfonds kulturelle bildung über regionale Grenzen hinaus wirken und ähnliche ethische und nachhaltige Standards anlegen.

Antragsverfahren:
Die Bewilligungsstelle für diese Förderrichtlinie ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) mit Sitz in Hannover. Die NBank stellt alle notwendigen Informationen und Formulare auf ihrer Internetseite (www.nbank.de) und in ihrem Kundenportal bereit.
Antragsstichtage sind, sofern nicht anders bekannt gegeben, der 30. April und der 30. September eines jeden Jahres. Ein Antrag gilt als rechtzeitig eingegangen, wenn er der Bewilligungsstelle bis zum Ablauf des jeweiligen Stichtages vollständig über das elektronische Kundenportal der NBank zugegangen ist.
Im Rahmen der Bewertung der Förderwürdigkeit (Nummer 4.3) holt die NBank eine fachliche Stellungnahme zum Innovationsgehalt des Umsetzungskonzepts vom zuständigen Fachressort (Kultusministerium) ein, trifft die Bewilligungsentscheidung jedoch eigenverantwortlich.

Fazit: Gestalten Sie die Zukunft der beruflichen Bildung

Die ESF+ Förderung bietet eine herausragende Gelegenheit für Bildungseinrichtungen und weitere Akteure in Niedersachsen, mit innovativen Projekten die berufliche Erstausbildung zu stärken und den Übergang junger Menschen in den Arbeitsmarkt erfolgreich zu gestalten. Durch die Kombination aus finanzieller Unterstützung und der Verpflichtung zu hohen Qualitäts- und Nachhaltigkeitsstandards wird ein Rahmen geschaffen, der nicht nur individuelle Karrieren fördert, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit des deutschen Arbeitsmarktes sichert. Nutzen Sie diese Chance, gestalten Sie aktiv die berufliche Zukunft und tragen Sie dazu bei, dass jeder junge Mensch in Deutschland die bestmöglichen Startbedingungen erhält.

Besuchen Sie die Website der NBank für detaillierte Informationen und die Antragsstellung, um Ihr innovatives Bildungsprojekt zu realisieren.