Die Geschichte der Deutschen Rentenversicherung: Eine Reise durch die Zeit

Die Deutsche Rentenversicherung ist eine der tragenden Säulen des Sozialstaates und sichert Millionen Menschen im Alter und bei Erwerbsminderung ab. Ihre Geschichte ist eng verknüpft mit der Entwicklung Deutschlands selbst, geprägt von sozialen Umwälzungen, Kriegen und demografischen Veränderungen. Von den bescheidenen Anfängen unter Reichskanzler Otto von Bismarck bis zu den modernen Reformen des 21. Jahrhunderts hat sich das System stetig weiterentwickelt. Tauchen wir ein in die faszinierende Entwicklung dieser zentralen Institution, die unser Zusammenleben maßgeblich mitgestaltet hat.

1889: So fing es an

Mit dem „Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung“ fiel 1889 in Deutschland der Startschuss für die gesetzliche Rentenversicherung. Bereits sechs Jahre zuvor wurde die gesetzliche Krankenversicherung gegründet und fünf Jahre davor die Unfallversicherung.

Es war ein bescheidenes soziales Netz, das Reichskanzler Otto von Bismarck geknüpft hatte – aber es war vorbildlich in Europa. Und es war mehr als überfällig, denn die Industrialisierung stürzte im 19. Jahrhundert die arbeitende Bevölkerung ins Elend. Bismarck erkannte die Gefahr und versuchte mit diesen ersten drei Sozialgesetzen, die Arbeiterschaft wieder stärker an den Staat zu binden und ihre Radikalisierung zu verhindern.

Rente mit 70

Alle Arbeiterinnen und Arbeiter ab 16 Jahren waren rentenversichert, ebenso „kleine Angestellte“ mit einem Jahresgehalt bis zu 2.000 Mark. Der Beitragssatz zur neuen Rentenversicherung betrug rund zwei Prozent, die Beiträge zahlten wie heute Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen. Einen staatlichen Zuschuss gab es auch damals schon; er betrug 50 Mark im Jahr.

Eine Altersrente konnten Versicherte ab 70 Jahren mit mindestens 30 Beitragsjahren erhalten. Und die Rentenhöhe? Ein Arbeiter mit einem Jahresverdienst zwischen 550 und 850 Mark erhielt jährlich 162 Mark aus der neuen Rentenkasse. Wurde er erwerbsunfähig, so kam ein Jahresbetrag von 60 Mark hinzu. Wer von Invalidität bedroht war, konnte ein Heilverfahren bekommen, denn die Rehabilitation zählte von Anfang an zu den Leistungen der Rentenversicherung.

Um nachzuweisen, dass sie Beiträge geleistet hatten, kauften Versicherte Marken bei den staatlichen Postämtern. Diese Marken klebten sie auf Quittungskarten. Die neuen Versicherungsanstalten wurden darum im Volksmund auch „Klebekisten“ genannt.

Landesversicherungsanstalten entstanden

Im Laufe des Jahres 1890 wurden in den deutschen Bundesstaaten 31 Versicherungsanstalten gegründet, die sich später Landesversicherungsanstalten (LVAen) nannten. Allein 13 entstanden im Königreich Preußen, dem größten und bedeutendsten Bundesstaat im Deutschen Reich. Sie erhoben die Beiträge, zahlten die Renten und gewährten die Heilbehandlungen in ihrem Zuständigkeitsgebiet.

Mit rund 60.000 Versicherten war im Jahr 1895 die Versicherungsanstalt Oldenburg die kleinste und mit über einer Million Versicherten die Versicherungsanstalt Schlesien die größte „Klebekiste“.

Von Anfang an mit Selbstverwaltung

Die Beitragszahler, also Versicherte und Arbeitgeber, regierten auch damals schon ihren Rentenversicherer selbst. Dieses Prinzip der demokratischen Selbstverwaltung funktioniert bis heute in der gesamten deutschen Sozialversicherung und ist in dieser Form einzigartig. Die wichtigsten Entscheidungen des Trägers trafen der sogenannte Ausschuss und der Vorstand. Der Ausschuss, den wir heute Vertreterversammlung nennen, war zu gleichen Teilen mit Versicherten und Arbeitgebern besetzt. Zu seinen Aufgaben gehörte der Beschluss der Satzung, die Prüfung der Jahresrechnung und die Entlastung des Vorstands, über den er als Kontrollorgan wachte.

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Auch der Vorstand setzte sich aus gewählten Vertretern der Versicherten und Arbeitgeber zusammen. Dazu kamen noch Verwaltungsbeamte der Landesbehörden. Seine wichtigsten Aufgaben: Er verwaltete die Versicherungsanstalt und ihr Vermögen und vertrat sie sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich. Die grundlegenden Prinzipien sind bis heute in Dokumenten wie der deutsche rentenversicherung s0051 verankert und regeln die Abläufe.

Die ersten Rentnerinnen und Rentner

Im Jahr 1891 zahlten die Versicherungsanstalten schon rund 126.400 Altersrenten aus. Für diese ersten Renten hatte aber noch niemand Beiträge einbezahlt. Eine Übergangsbestimmung machte das möglich: Eine Rente durfte beziehen, wer über 70 war und unmittelbar vor dem Start des Rentengesetzes mindestens drei Jahre gearbeitet hatte.

Volle Kassen

So finanzierte sich die Rentenversicherung in ihren ersten Jahrzehnten: Ihre Beiträge waren so berechnet, dass sie für zehn Jahre alle Ausgaben deckten und darüber hinaus noch Geld für Rücklagen übrig war. So kam es, dass die Landesversicherungsanstalten vor dem Ersten Weltkrieg über ein erhebliches Vermögen verfügten.

Zum Wohle der Armen

Das Geld steckten die LVAen nach dem Willen ihrer Selbstverwaltungen in den sozialen Wohnungsbau und die Gesundheitsvorsorge. Darum entstanden mit Unterstützung der Rentenversicherung überall im Deutschen Reich Arbeitersiedlungen. Sie brachten damit die Arbeiter aus den Elendsvierteln der Vorstädte. Das war bitter nötig, denn aufgrund schlechter Wohnverhältnisse, fehlender Hygiene, aber auch mangelhafter Ernährung und körperlicher Überanstrengung grassierte vor allem in der Arbeiterschaft die Tuberkulose. Sie wurde damals zur Volksseuche Nummer eins.

Die Rentenversicherung hielt dagegen: Sie schickte Kranke in geeignete Sanatorien und baute auch immer mehr eigene Heilstätten. Sie half beim Bau von Auskunfts- und Fürsorgestellen, die für die Gesundheitsaufklärung zuständig waren. Auch mit Hilfe der Rentenversicherung in Deutschland konnte die Infektionskrankheit Tuberkulose in unserem Land besiegt werden.

Rehabilitation

Von Beginn an gab die Rentenversicherung auch Geld für die Reha aus – wenn diese Ausgaben auch gering ausfielen, wie das Beispiel der Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinprovinz aus Düsseldorf zeigt: Gerade einmal 10 Mark hatte man dort im Jahr 1891 für Heilverfahren erübrigt. Doch bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges legten die Düsseldorfer kräftig zu: Ende 1913 wurden schon 29,5 Millionen Mark für die Reha aufgebracht. Damit lagen sie an der Spitze der deutschen Versicherungsanstalten.

1911: Reichsversicherungsordnung

Im Jahr 1911 verabschiedete der Berliner Reichstag die Reichsversicherungsordnung (RVO), ein Jahr später trat sie in Kraft. Die RVO fasste die Regelungen der Arbeiterkrankenversicherung, des Unfallversicherungsrechts sowie des Invaliditäts- und Altersversicherungsrechts zum ersten Mal zusammen. Sie blieb bis 1992 das Kernstück des deutschen Sozialrechts.

Die Reichsversicherungsordnung erweiterte den versicherungspflichtigen Personenkreis: Ab sofort hatten Hinterbliebene Anspruch auf eine Rente von der Arbeiterrentenversicherung.

Rentenversicherung der Angestellten

Das Versicherungsgesetz für Angestellte trat 1913 in Kraft. Für sie war seitdem die neue Reichsversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin zuständig. Auch diesen zentralen Rentenversicherungsträger regierte eine Selbstverwaltung.

Angestellte konnten bereits ab 65 Jahren eine Altersrente beziehen und hatten früher Anspruch auf eine Invalidenrente als Arbeiter. Außerdem waren ihre Hinterbliebenen besser abgesichert.

Die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten war damit getroffen. Sie sollte erst mit der Organisationsreform der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2005 aufgehoben werden.

Leere Kassen

Die Zeit der vollen Kassen endete mit dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs im Jahr 1914. Die deutsche Wirtschaft wurde auf Kriegsproduktion umgestellt. Entlassungswellen und steigende Arbeitslosigkeit bedeuteten für die Versicherungsträger schwindende Beiträge. Während der Kriegsjahre 1914 bis 1918 stieg die Zahl der Hinterbliebenenrenten sprunghaft an, denn der Krieg hinterließ viele Witwen und Waisen. Für Arbeiter gab es eine Verbesserung: Sie konnten nun bereits ab 65 Jahren eine Altersrente beziehen.

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Inflation

Der Erste Weltkrieg kostete die Rentenversicherer ein beträchtliches Vermögen. Schwer in Mitleidenschaft gezogen war zum Beispiel auch die LVA Schleswig-Holstein. Sie hatte während des Krieges 32 Millionen Mark aus ihrem Anstaltsvermögen in Kriegsanleihen angelegt und verloren. Doch die Rentenversicherung überstand auch die auf den Krieg folgende Inflation.

Sagenhafte 1,16 Billionen Mark waren der höchste Wochenbeitrag, den ein Angestellter im Dezember 1923 leistete. Und dennoch hätte er sich von diesem Geld nicht einmal ein Brot kaufen können. Die Inflation von 1918 bis 1923 vernichtete 90 Prozent des angesammelten Kapitals der Rentenversicherung.

Die Einführung der „Rentenmark“, die später durch die „Reichsmark“ ergänzt wurde, beendete die Inflation Ende 1923. Die Rentenversicherung konnte mit dem Wiederaufbau ihres Leistungssystems beginnen.

Die „Reichsknappschaft“

Im Jahr 1923 verabschiedete der Reichstag das Reichsknappschaftsgesetz. Es fasste die bis dahin zersplitterten Versicherungen der Knappschaftsvereine unter dem Dach der selbstverwalteten Reichsknappschaft zusammen.

Schutz für Arbeitslose

Eine bedeutende Leistung der Weimarer Republik war die Einführung einer Arbeitslosenversicherung im Jahr 1927. Die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung als Träger der Arbeitslosenversicherung wurde gegründet.

1933: Das Dritte Reich

Am 30. Januar 1933 übernahmen Adolf Hitler und die Nationalsozialisten die Macht in Deutschland. Damit begann die Verfolgung der Regimegegner und der jüdischen Bevölkerung. Schnell durchzogen die Nationalsozialisten alle Lebensbereiche mit ihrer Ideologie. Im gesamten öffentlichen Dienst wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen, die aus politischen, weltanschaulichen oder „rassischen“ Gründen nicht ins braune Weltbild passten.

Die neuen Machthaber schafften bereits im Mai 1933 die Selbstverwaltung ab. Die Führung jedes Rentenversicherungsträgers übernahm ein regimetreuer „Leiter“.

Die Rentenversicherer mussten große Teile ihres Vermögens in Reichsanleihen anlegen. Damit finanzierte Hitler unter anderem seine Kriegsvorbereitungen.

Die nationalsozialistische Ideologie wurde auch in der Rentenversicherung systematisch umgesetzt. Schritt für Schritt beraubte man die jüdische Bevölkerung und andere verfolgte Personengruppen ihrer Leistungsansprüche.

1945: Stunde null

  1. Mai 1945 – in Deutschland war der Zweite Weltkrieg vorbei. Das Land lag in Trümmern. Auch bei den Rentenversicherungsträgern herrschten chaotische Zustände, denn der Krieg hatte viele Aktenbestände vernichtet.

Trotz der kritischen Finanzlage gelang es aber, ab Mitte 1945 Renten über die Postämter auszuzahlen.

Die Alliierten teilten Deutschland unter sich auf. Im Osten, in der sowjetisch besetzten Zone, führten die Russen eine Einheitsversicherung ein. Sie legten 1945 die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte still. Ihre Aufgaben übertrugen sie den Landesversicherungsanstalten, die im Westen ihre Arbeit wieder aufgenommen hatten. Erst mit der Gründung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) im Jahr 1953 erhielt die Angestelltenversicherung wieder einen eigenen Träger.

Mit der Währungsreform von 1948 wurde in den drei Westzonen die Reichsmark zur Deutschen Mark. Die Reform führte vor allem im Westen zu einer Erholung der Wirtschaft sowie steigenden Löhnen und wachsenden Beitragseinnahmen in der Rentenversicherung.

Die Renten aber blieben hinter den Löhnen zurück, sodass in den ersten Nachkriegsjahren die Altersarmut unter Rentnerinnen und Rentnern verbreitet war.

So lag im Jahr 1950 eine durchschnittliche monatliche Rente eines Arbeiters bei 60,50 Mark und damit nur gut 10 Mark über der gesetzlichen Mindestrente von 50 Mark. Dies führte zu einer immer größeren Unzufriedenheit der Rentner. Hinzu kam, dass sie durch den Krieg in vielen Fällen ohne lebende Kinder dastanden. Die Rente, die ursprünglich nur als Zuschuss zur familiären Sicherung im Alter gedacht war, wurde nun für viele Rentner die einzige Einkommensquelle. Sie reichte aber nicht für den Lebensunterhalt. An dem steilen Wirtschaftsaufschwung in Westdeutschland hatten die Rentner also kaum Anteil. Um die Rentenhöhe zu sichern, wurde der Staatszuschuss nach dem Krieg massiv erhöht.

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Rentenversicherung im geteilten Deutschland

Im Jahr 1949 wurde Deutschland geteilt. Im Westen entstand die Bundesrepublik Deutschland und im Osten die Deutsche Demokratische Republik (DDR).

Auch die Systeme der Sozialversicherung entwickelten sich in den beiden deutschen Staaten auseinander. Während der Westen das traditionell nach Versicherungszweigen gegliederte System der Sozialversicherung beibehielt, führten die Sowjets im Osten eine Einheitsversicherung ein. Seit 1956 hatte der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) die gesamte politische, organisatorische und finanzielle Leitung der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten in der DDR inne. Ausgewählten Personenkreisen standen Zusatzsysteme offen.

Neue Selbstverwaltung

Das „Selbstverwaltungsgesetz“ aus dem Jahr 1951 war in der Bundesrepublik eines der ersten sozialpolitischen Gesetze der Nachkriegszeit. Es legte die Grundlage für die bundesweite Wiedereinführung der Selbstverwaltung in allen Zweigen der Sozialversicherung. Das Gesetz stellte im Kern den Rechtszustand aus der Zeit vor 1933 wieder her. Der „Leiter“ aus der NS-Zeit wurde abgeschafft. Selbstverwaltungsorgane der Rentenversicherung wurden die Vertreterversammlung anstelle des früheren Ausschusses und der Vorstand. Beide Organe setzten sich paritätisch ausschließlich aus ehrenamtlichen Vertretern der Versicherten und Arbeitgeber zusammen. Die Mitglieder der Vertreterversammlung wählten den Vorstand. Die früheren beamteten Vorstandsmitglieder gab es nicht mehr, dafür aber eine gewählte hauptamtliche Geschäftsführung. Im Jahr 1953 fanden die ersten Sozialversicherungswahlen statt.

1957: Rentenreform

Diese Rentenreform war ein Meilenstein in der Geschichte der gesetzlichen Rentenversicherung. Ab sofort wurde die Rentenhöhe anhand der im Lauf der Jahre eingezahlten Beiträge berechnet und nicht mehr nach den absoluten Beträgen früherer Löhne. Die Altersgelder stiegen dadurch deutlich, etwa Arbeiterrenten um 60 Prozent. Sie waren nicht mehr nur ein „Zubrot“, sondern erhielten Lohnersatzfunktion.

Zur Finanzierung der Rentenversicherung führte der Gesetzgeber das reine Umlageverfahren ein: Die aktuellen Beitragszahler finanzieren die laufenden Renten. Zum ersten Mal sprach man vom generationenvertrag rente, der die Verantwortung der Generationen füreinander betont.

Die Rentenreform führte zur Angleichung des Versicherungs- und Leistungsrechts in der Angestellten- und der Arbeiterrentenversicherung. Doch immer noch gab es die Trennung nach Institutionen.

Auch auf dem Gebiet der Rehabilitation war die Rentenreform richtungsweisend: Der Grundsatz „Reha vor Rente“ wurde formuliert. Neben der medizinischen Reha führte der Gesetzgeber erstmals die berufliche Reha als Regelleistung in die Rentenversicherung ein.

Nach wie vor spielte die Rentenversicherung eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung der Tuberkulose. Ihr ist es zu verdanken, dass die einstige Volksseuche in den 1970er-Jahren ihren Schrecken verlor.

Europäische Integration

Im Januar 1958 trat die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) in Kraft. Mitgliedsstaaten waren damals die Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Ein Ziel der neuen EWG: die Freizügigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer innerhalb des europäischen Binnenmarktes zu gewährleisten. Zukünftig sollten zum Beispiel auch bei Rentenansprüchen alle innerhalb der sechs EWG-Länder erworbenen Zeiten, die für eine Rente wichtig sind, berücksichtigt werden. Auch ein ungekürzter „Rentenexport“ in ein anderes als das Herkunftsland sollte möglich werden.

Start frei für die EDV

In den 60er-Jahren startete die elektron