Inklusive Bildung ist eine der zentralen Säulen für eine gerechte Gesellschaft und Chancengleichheit in Deutschland. Sie zielt darauf ab, allen Menschen – unabhängig von ihren Lern- und Leistungsvoraussetzungen oder etwaigen Behinderungen und Beeinträchtigungen – optimale Bildungs- und Teilhabechancen zu eröffnen. Die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 hat die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich dazu verpflichtet, ein durchweg inklusives Bildungssystem zu ermöglichen. Trotz erheblicher Fortschritte in den letzten Jahren, wie Studien und Berichte zeigen, sind die Bemühungen noch nicht ausreichend, um dieses Ziel vollständig zu erreichen. Hier setzt die neue Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) an, um den Transfer wissenschaftlich abgesicherter Erkenntnisse in die Bildungspraxis systematisch zu fördern und nachhaltig zu verankern. Die Bundesrepublik Deutschland setzt sich mit Initiativen wie dieser Förderrichtlinie des BMBF gezielt für eine umfassende institut für inklusive bildung ein.
Die Notwendigkeit von Transfer und Implementierung
Die Forschung hat in den letzten Jahren eine Fülle wertvoller Materialien und Konzepte für inklusive Lehr-Lern-Angebote sowie für die Qualifizierung pädagogischer Fachkräfte entwickelt. Doch die systematische Verbreitung und nachhaltige Etablierung dieser wissenschaftlichen Erkenntnisse in der Praxis stellt nach wie vor eine Herausforderung dar. Hier liegt der Fokus dieser Förderrichtlinie: Es geht darum, nicht nur neue Erkenntnisse zu generieren, sondern auch effektive Gestaltungsformen und Wirkmechanismen für einen erfolgreichen Transfer und die Implementierung in unterschiedlichen Bildungsbereichen zu identifizieren und zu fördern.
Ziele der BMBF-Fördermaßnahme
Das übergeordnete Ziel des BMBF ist es, die Bildungs- und Teilhabechancen für alle Menschen über alle Bildungsetappen hinweg zu verbessern – von der frühen Kindheit über die schulische und berufliche Bildung bis hin zur Hochschule und Weiterbildung. Die Fördermaßnahme verfolgt daher folgende spezifische Ziele:
- Generierung von Handlungswissen: Empirisch abgesichertes, zielgruppenspezifisches Handlungs- und Veränderungswissen zur Gestaltung nachhaltig wirksamer Transferansätze in der inklusiven Bildung soll erarbeitet werden.
- Bereitstellung praxistauglicher Konzepte: Die gewonnenen Erkenntnisse sollen in Form von unmittelbar anwendbaren Konzepten für die Bildungspraxis zugänglich gemacht werden.
- Erhöhung der Sichtbarkeit: Empirisch gesicherte Transferansätze sollen für Politik und Gesellschaft sichtbarer werden.
Gegenstand der Förderung: Forschung und Begleitforschung
Die Richtlinie fördert sowohl konkrete Forschungsprojekte als auch ein übergeordnetes Projekt zur wissenschaftlichen Begleitforschung.
Forschungsprojekte
Gefördert werden Projekte, die die Verbreitung und Verankerung nachweislich empirisch fundierter Erkenntnisse und Maßnahmen in der Praxis untersuchen. Hierbei sollen die spezifischen Voraussetzungen, Gelingensbedingungen, Potenziale und Limitationen von Implementation und Transfer erforscht werden. Ein besonderer Fokus liegt auf Ansätzen mit bereits wissenschaftlich abgesichertem Wirkungsgrad. Dies kann durch anwendungsorientierte Wirkungsforschung, erfolgreiche Erprobung oder positive Evaluation belegt werden.
Bevorzugt werden Projekte, die partizipativ mit Kooperationspartnern aus der Bildungspraxis (z.B. Kitas, Schulen, Unternehmen), Administration (z.B. Landesinstitute, Kommunen) und weiteren wissenschaftlichen Einrichtungen zusammenarbeiten. Die zu transferierenden Ansätze können sich auf folgende zentrale Themenbereiche beziehen, die sich als entscheidend für die Weiterentwicklung eines inklusiven Bildungssystems erwiesen haben:
- Aus- und Weiterbildung pädagogischer und nicht-pädagogischer Fachkräfte.
- Förderbezogene Lernverlaufs- und Leistungsdiagnostik (auch an den Bildungsübergängen).
- Multiprofessionelle Teamarbeit und Kooperation über Institutions- und Fachgrenzen hinweg.
Besonders hervorzuheben ist die Relevanz der Aus- und Weiterbildung pädagogischer und nicht-pädagogischer Fachkräfte, was auch durch Angebote wie die beratung zu bildung und beruf unterstrichen wird.
Wissenschaftliche Begleitforschung
Ein separates Projekt zur wissenschaftlichen Begleitforschung hat die Aufgabe, die Ergebnisse der einzelnen Förderprojekte in einen übergreifenden wissenschaftlichen Rahmen zu stellen. Dazu gehört die Systematisierung von Voraussetzungen und Gelingensbedingungen, die Einordnung in den aktuellen Forschungsstand und die Unterstützung der adressatenspezifischen Wissenschaftskommunikation durch Überblicksarbeiten.
Kooperation und Netzwerke für nachhaltigen Erfolg
Ein wesentliches Merkmal der Fördermaßnahme ist die enge Kooperation von Wissenschaft, Praxis und Administration. Projekte sollen von Anfang an die Anwendbarkeit der Forschungsergebnisse in der Praxis und ihre Integrierbarkeit in bestehende Abläufe mitdenken. Die Bildung überregionaler „Innovations- und Transferbündnisse“ wird dabei besonders unterstützt. Solche Netzwerke zeichnen sich durch die Bündelung thematisch anschlussfähiger Erkenntnisse, interdisziplinäre Expertise und systematische Wissenschafts-Praxis-Kooperationen aus. Diese Synergien sind entscheidend für die Weiterentwicklung des gesamten berliner senat bildung Systems.
Zudem soll eine stärkere Adressierung administrativer und politischer Entscheidungsträger erfolgen, um auch die Rahmenbedingungen für inklusive Bildung stärker zu berücksichtigen.
Allgemeine Anforderungen und Förderbedingungen
Die Projekte sollen partizipative Ansätze verfolgen und nach Möglichkeit Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen aktiv in den Forschungsprozess einbinden. Eine inter- und transdisziplinäre Herangehensweise wird ausdrücklich bevorzugt. Wissenschaftskommunikation ist ein integraler Bestandteil aller Projekte, um die Forschungsergebnisse einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist ebenfalls erwünscht.
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie sonstige nichtwirtschaftliche Einrichtungen und Organisationen (z.B. Landesinstitute, Kommunen). Die Förderdauer beträgt in der Regel bis zu drei Jahre, in begründeten Ausnahmefällen bis zu fünf Jahre. Die Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren, darunter Institutionen wie der www bildung ihk de, ist dabei ein Schlüsselfaktor.
Fazit und Ausblick
Die BMBF-Förderrichtlinie zum “Transfer in der Inklusiven Bildung” ist ein entscheidender Schritt, um die Vision eines wirklich inklusiven Bildungssystems in Deutschland zu verwirklichen. Indem sie die Brücke zwischen fundierter Forschung und praktischer Anwendung schlägt, ermöglicht sie die Entwicklung und Verbreitung wirksamer Maßnahmen, die die Bildungs- und Teilhabechancen aller Menschen maßgeblich verbessern. Forschende, Praktiker und Administratoren sind aufgerufen, sich an diesem wichtigen Vorhaben zu beteiligen und gemeinsam innovative Lösungen für eine inklusive Zukunft zu gestalten. Durch die konsequente Förderung solcher Transferprojekte, wie sie auch die robotron bildungs und beratungszentrum gmbh unterstützt, kann Deutschland seiner Verpflichtung zur Inklusion umfassend nachkommen.
