Die Altersvorsorge und die damit verbundene Besteuerung der Rente sind für viele Menschen in Deutschland ein komplexes, aber entscheidendes Thema. Seit dem Jahr 2005 hat sich die Besteuerung von Altersbezügen grundlegend gewandelt. Wer seine finanzielle Zukunft im Blick behalten möchte, kommt an einem verlässlichen Rentenrechner nicht vorbei. Er hilft Ihnen, einen klaren Überblick über Ihre voraussichtliche Netto-Rente zu erhalten und die Auswirkungen des deutschen Steuerrechts zu verstehen.
Bis Ende 2004 war lediglich der Ertragsanteil der gesetzlichen Rente steuerpflichtig, der bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren bei 27 Prozent lag. Mit dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes zum 1. Januar 2005 wurde die Besteuerung neu geregelt. Seither sind gesetzliche Renten zu mindestens 50 Prozent steuerpflichtig. Für Rentner, die nach 2005 in den Ruhestand traten, steigt dieser Besteuerungsanteil progressiv an. Während er bis 2020 jährlich um 2 Prozentpunkte zunahm (80% im Jahr 2020), erhöhte er sich in den Jahren 2021 und 2022 um je ein Prozent. Seit 2023 steigt der steuerpflichtige Anteil bis zum Jahr 2058 um jeweils 0,5 Prozent pro Jahr an. Diese Änderungen erfordern eine genaue Kenntnis der aktuellen Bestimmungen, um böse Überraschungen zu vermeiden und eine umfassende finanzielle Planung für den Ruhestand vornehmen zu können. Für eine ganzheitliche Absicherung im Leben ist es zudem ratsam, sich frühzeitig mit allen Aspekten der Vorsorge auseinanderzusetzen, zum Beispiel auch mit Fragen rund um die risikolebensversicherung gesundheitsfragen.
Wie Sie mit einem Rentenrechner Ihre Nettorente ermitteln
Ein digitaler Rentenrechner ist ein unverzichtbares Werkzeug, um Ihre individuelle Rentenbesteuerung zu simulieren und Ihre voraussichtliche Nettorente bei Renteneintritt schnell und unkompliziert zu berechnen.
Hinweis: Unser Rentenbesteuerungsrechner ist konzipiert für eine Einzelveranlagung oder eine gemeinsame Veranlagung, bei der der Partner keine eigenen Renten oder Einkünfte bezieht. Sollte Ihr Partner ebenfalls Rentenbezüge haben oder erwarten, ist eine separate Berechnung für jede Person erforderlich. Die Berechnungen basieren auf den ab dem 01.01.2026 gültigen Bemessungsgrenzen, inklusive des Grundfreibetrags.
ETFs als Baustein der Altersvorsorge und ihre steuerliche Behandlung
Neben der gesetzlichen Rente gewinnen alternative Anlageformen wie ETFs zunehmend an Bedeutung für die private Altersvorsorge. Viele Menschen nutzen diese Produkte, um ihre Rente aufzustocken und von potenziellen Wertentwicklungen zu profitieren. Die Besteuerung von Kapitalerträgen aus ETFs im Alter ist dabei ein wesentlicher Faktor für die Attraktivität dieser Anlageform. Ein umfassender Plan zur finanziellen Sicherheit sollte daher nicht nur die staatliche Rente, sondern auch private Vorsorgeprodukte berücksichtigen.
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Anleitung zur Bedienung unseres Rentenbesteuerungsrechners
Die Nutzung unseres Rentenrechners ist intuitiv. Tragen Sie einfach die relevanten Daten in die vorgesehenen Felder ein:
- Renteneintrittsjahr: Geben Sie das Jahr an, in dem Sie voraussichtlich oder tatsächlich in Rente gegangen sind. Wie eingangs erwähnt, beeinflusst dieses Datum maßgeblich Ihren individuellen Besteuerungssatz.
- Monatliche Altersrente: Hier tragen Sie den Bruttobetrag Ihrer staatlichen Rente ohne Abzüge ein. Diese Information finden Sie in Ihrem Rentenbescheid oder in der jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung, deren Hochrechnung als gute Orientierung dienen kann.
- Betriebsrente (bAV): Falls Sie über eine betriebliche Altersvorsorge verfügen, geben Sie den monatlichen Betrag an. Die bAV ist eine Arbeitgeberleistung zur Altersvorsorge, die gesetzlich zugesichert ist und meist über Pensionskassen, Pensionsfonds, Unterstützungskassen oder Direktversicherungen organisiert wird.
- Riester-Rente: Falls Sie privat mit einer Riester-Rente vorsorgen, tragen Sie hier die monatliche (Brutto-)Rentenauszahlung aus Ihrem Riester-Vertrag ein.
- Ertragsanteilbesteuerung: Wählen Sie diese Einstellung, wenn Sie die Besteuerung einer privaten Rentenversicherung berechnen möchten. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente wird hier lediglich der Ertragsanteil besteuert, also der über Zinsen erwirtschaftete Anteil der privaten Rente. Die Steuersatzhöhe ist pauschal im Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) definiert.
- Berechnungsmethode: Sie können zwischen “Einzelveranlagung” (getrennte Veranlagung) und “gemeinsamer Veranlagung” (Ehegattensplitting) wählen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Ehegattensplitting vorteilhaft sein, und die Veranlagungsart kann jährlich neu festgelegt werden.
Nachdem Sie alle erforderlichen Daten eingegeben haben, starten Sie die Berechnung per Klick auf den Button. Der Rentenrechner liefert Ihnen detaillierte Informationen zu den einzelnen Positionen Ihrer Rentenbesteuerung.
Ertragsanteilsbesteuerung oder nachgelagerte Besteuerung? Die Arten der Rentenbesteuerung
Es mag auf den ersten Blick erscheinen, als würden alle Renten nach einem einheitlichen Schema besteuert. Dies ist jedoch nicht der Fall. Die Besteuerung hängt maßgeblich von der Art des Rentenbezuges ab. Grundsätzlich lassen sich zwei Hauptvarianten unterscheiden: die Ertragsanteilsbesteuerung und die nachgelagerte Besteuerung. Aber was verbirgt sich dahinter und wann kommt welche Methode zur Anwendung?
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Die Besteuerungsvariante richtet sich nach der Rentenart.
- Bei der gesetzlichen Rente und der Rürup-Rente sinkt der Freibetrag jährlich.
- Zeitlich begrenzte Leibrenten werden steuerrechtlich als Kapitalerträge behandelt.
Nachgelagert oder Ertragsanteil? Eine Begriffsklärung
Um die Feinheiten der Rentenbesteuerung zu verstehen, ist es zunächst wichtig, die zentralen Begriffe zu klären.
Bei der nachgelagerten Besteuerung wird die Rente prinzipiell in voller Höhe mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Eine Ausnahme bilden die gesetzliche Rente und die Rürup-Rente. Hier steigt der steuerpflichtige Anteil schrittweise an, bis die Rente im Jahr 2058 vollständig steuerpflichtig ist. Diese Regelung basiert auf dem Alterseinkünftegesetz, das seit dem 1. Januar 2005 in Kraft ist.
Der Ertragsanteil hingegen kommt bei privaten Rentenversicherungen zur Anwendung. Er repräsentiert den Zinsanteil, der in die Rente eingerechnet ist, und ist der einzige Teil der privaten Rente, der versteuert wird.
Besteuerung und Freibetrag bei der gesetzlichen Altersrente und der Rürup-Rente
Für Steuerpflichtige dieser Rentenarten ist der Beginn des Rentenbezuges entscheidend für die Höhe des steuerpflichtigen Anteils. Die folgende Tabelle verdeutlicht dies:
| Jahr des Rentenbeginns | Besteuerungsanteil in Prozent | Prozentsatz für Rentenfreibetrag |
|---|---|---|
| Bis 2005 | 50 | 50 |
| 2006 | 52 | 48 |
| 2007 | 54 | 46 |
| 2008 | 56 | 44 |
| 2009 | 58 | 42 |
| 2010 | 60 | 40 |
| 2011 | 62 | 38 |
| 2012 | 64 | 36 |
| 2013 | 66 | 34 |
| 2014 | 68 | 32 |
| 2015 | 70 | 30 |
| 2016 | 72 | 28 |
| 2017 | 74 | 26 |
| 2018 | 76 | 24 |
| 2019 | 78 | 22 |
| 2020 | 80 | 20 |
| 2021 | 81 | 19 |
| 2022 | 82 | 18 |
| 2023 | 82,5 | 17,5 |
| 2024 | 83 | 17 |
| 2025 | 83,5 | 16,5 |
| 2026 | 84 | 16 |
| 2027 | 84,5 | 15,5 |
| 2028 | 85 | 15 |
| 2029 | 85,5 | 14,5 |
| 2030 | 86 | 14 |
| 2031 | 86,5 | 13,5 |
| 2032 | 87 | 13 |
| 2033 | 87,5 | 12,5 |
| 2034 | 88 | 12 |
| 2035 | 88,5 | 11,5 |
| 2036 | 89 | 11 |
| 2037 | 89,5 | 10,5 |
| 2038 | 90 | 10 |
| 2039 | 90,5 | 9,5 |
| 2040 | 91 | 9 |
| 2041 | 91,5 | 8,5 |
| 2042 | 92 | 8 |
| 2043 | 92,5 | 7,5 |
| 2044 | 93 | 7 |
| 2045 | 93,5 | 6,5 |
| 2046 | 94 | 6 |
| 2047 | 94,5 | 5,5 |
| 2048 | 95 | 5 |
| 2049 | 95,5 | 4,5 |
| 2050 | 96 | 4 |
| 2051 | 96,5 | 3,5 |
| 2052 | 97 | 3 |
| 2053 | 97,5 | 2,5 |
| 2054 | 98 | 2 |
| 2055 | 98,5 | 1,5 |
| 2056 | 99 | 1 |
| 2057 | 99,5 | 0,5 |
| 2058 | 100 | 0 |
Beispielrechnung: Angenommen, Ihr Rentenbezug beginnt im Jahr 2020 und Ihre Jahresrente beträgt 20.000 Euro. Bei einem persönlichen Steuersatz von 25 Prozent unterliegen 80 Prozent (entspricht 16.000 Euro) der Besteuerung. Daraus ergeben sich 4.000 Euro an zu zahlenden Steuern.
Die Besteuerung nach dem Ertragsanteil bei privaten Rentenversicherungen
Die Höhe des steuerpflichtigen Ertragsanteils bei privaten Rentenversicherungen richtet sich nach dem vollendeten Lebensjahr des Begünstigten zu Beginn des Rentenbezuges. Es ist wichtig, auch hierbei eine präzise Einschätzung vorzunehmen, um die persönliche Finanzplanung optimal zu gestalten. Eine weitere Form der privaten Vorsorge, die eine gründliche Prüfung erfordert, ist die lebensversicherung gesundheitsprüfung, welche für die Beitragsermittlung entscheidend ist.
| Bei Beginn der Rente vollendetes Lebensjahr des Rentenberechtigten | Ertragsanteil in Prozent |
|---|---|
| 0 bis 1 | 59 |
| 2 bis 3 | 58 |
| 4 bis 5 | 57 |
| 6 bis 8 | 56 |
| 9 bis 10 | 55 |
| 11 bis 12 | 54 |
| 13 bis 14 | 53 |
| 15 bis 16 | 52 |
| 17 bis 18 | 51 |
| 19 bis 20 | 50 |
| 21 bis 22 | 49 |
| 23 bis 24 | 48 |
| 25 bis 26 | 47 |
| 27 | 46 |
| 28 bis 29 | 45 |
| 30 bis 31 | 44 |
| 32 | 43 |
| 33 bis 34 | 42 |
| 35 | 41 |
| 36 bis 37 | 40 |
| 38 | 39 |
| 39 bis 40 | 38 |
| 41 | 37 |
| 42 | 36 |
| 43 bis 44 | 35 |
| 45 | 34 |
| 46 bis 47 | 33 |
| 48 | 32 |
| 49 | 31 |
| 50 | 30 |
| 51 bis 52 | 29 |
| 53 | 28 |
| 54 | 27 |
| 55 bis 56 | 26 |
| 57 | 25 |
| 58 | 24 |
| 59 | 23 |
| 60 bis 61 | 22 |
| 62 | 21 |
| 63 | 20 |
| 64 | 19 |
| 65 bis 66 | 18 |
| 67 | 17 |
| 68 | 16 |
| 69 bis 70 | 15 |
| 71 | 14 |
| 72 bis 73 | 13 |
| 74 | 12 |
| 75 | 11 |
| 76 bis 77 | 10 |
| 78 bis 79 | 9 |
| 80 | 8 |
| 81 bis 82 | 7 |
| 83 bis 84 | 6 |
| 85 bis 87 | 5 |
| 88 bis 91 | 4 |
| 92 bis 93 | 3 |
| 94 bis 96 | 2 |
| ab 97 | 1 |
Beispielrechnung: Angenommen, der Rentenbezieher ist zu Beginn des Rentenbezuges 65 Jahre alt und erhält eine Rente von 20.000 Euro im Jahr, bei einem Steuersatz von 25 Prozent. Der steuerpflichtige Ertragsanteil beträgt laut Tabelle 18 Prozent von 20.000 Euro, also 3.600 Euro. Auf diesen Betrag werden 25 Prozent Steuern fällig, was 900 Euro entspricht.
Es gibt jedoch noch weitere Rentenarten jenseits der gesetzlichen Rentenversicherung, Rürup- und privaten Rentenversicherungen. Auch hier gelten spezifische Besteuerungsregeln. Eine detaillierte Kenntnis dieser Unterschiede ist entscheidend für eine präzise Planung der Altersvorsorge. Um sich umfassend abzusichern, ist es ebenfalls ratsam, verschiedene Angebote zu vergleichen, zum Beispiel auch für eine risikolebensversicherung vergleich ohne gesundheitsprüfung, um die passende Absicherung zu finden.
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) und Riester-Renten: Spezielle Besteuerungsregelungen
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und die Riester-Rente unterliegen in voller Höhe der nachgelagerten Besteuerung. Bei der bAV kommen zusätzlich noch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung hinzu, was ein wichtiger Unterschied zu anderen Vorsorgeformen ist. Dies ist auch ein Hauptgrund, warum eine Nutzung von Riester im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge aus steuerlicher Sicht wenig sinnvoll ist. Ein Vorteil der Riester-Rente ist hingegen, dass keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf die Auszahlungen anfallen.
Lebenslange Leibrenten und ihre steuerliche Behandlung
Zur Gruppe der lebenslangen Leibrenten zählen nicht nur private Rentenversicherungen, die bis zum Ableben des Begünstigten gezahlt werden, sondern auch Rentenvereinbarungen, die beispielsweise auf der Überlassung einer Immobilie basieren. In diesen Fällen greift ebenfalls die Besteuerung mit dem Ertragsanteil, deren Höhe vom Alter bei Rentenbeginn abhängt.
Nicht lebenslange Leibrenten: Besteuerung als Kapitalerträge
Wird die Dauer einer Leibrente von vornherein zeitlich limitiert, betrachtet der Gesetzgeber diese Erträge als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Das bedeutet, dass in diesem Fall die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent Anwendung findet.
Besteuerung bar ausgezahlter Überschussanteile: Eine seltene Variante
Die Auszahlung von Überschussanteilen in bar stellt eine eher exotische Variante dar. In der Regel dienen diese Anteile dazu, die Ablaufleistung einer Lebensversicherung oder die Rentenzahlung aus einer Leibrente zu erhöhen. Werden Überschussanteile jedoch direkt in bar ausgezahlt, sind sie gemäß eines Urteils des Finanzgerichts Niedersachsen (Urt. v. 16.04.1996, Az.: XV 42/93) (1) als Erträge aus Kapitalvermögen zu behandeln und unterliegen in voller Höhe der Besteuerung auf Grundlage der Abgeltungssteuer. Um eine solche Besteuerung bei Ihrer Altersvorsorge zu vermeiden, ist eine sorgfältige Planung unerlässlich. Dies gilt auch für andere Vorsorgeprodukte wie die allianz risikolebensversicherung gesundheitsfragen, bei der Details zu den Konditionen eine wichtige Rolle spielen.
Fazit: Ihr Weg zur transparenten Rentenplanung mit dem Rentenrechner
Die Komplexität der deutschen Rentenbesteuerung erfordert eine präzise und vorausschauende Planung. Ein Rentenrechner ist hierbei ein unerlässliches Hilfsmittel, um Transparenz zu schaffen und Ihre individuelle Netto-Rente zu ermitteln. Unabhängig davon, ob Sie eine gesetzliche Rente, eine Rürup-Rente, eine private Rentenversicherung oder eine betriebliche Altersvorsorge beziehen, die Kenntnis der spezifischen Besteuerungsregeln ist entscheidend.
Nutzen Sie die zur Verfügung stehenden Tools, um Ihre persönliche Rentensituation zu simulieren und mögliche steuerliche Belastungen frühzeitig zu erkennen. So können Sie fundierte Entscheidungen für Ihre finanzielle Zukunft treffen und gegebenenfalls Anpassungen in Ihrer Altersvorsorge vornehmen. Beginnen Sie noch heute mit der Planung, um Ihren Ruhestand sorgenfrei genießen zu können!
Weiterführende Informationen:
Der Finanztip zur Rente
Zusammen mit Markus Rieksmeier, Finanzautor und freier Redakteur, beantworten wir Ihnen in Ergänzung zu unserem Rentenrechner immer wiederkehrende Fragen rund um Ihre Rente.
