Rentenrechner: So ermitteln Sie Ihre Netto-Rente und verstehen die Besteuerung

Die Altersvorsorge und die damit verbundene Besteuerung der Rente sind für viele Menschen in Deutschland ein komplexes, aber entscheidendes Thema. Seit dem Jahr 2005 hat sich die Besteuerung von Altersbezügen grundlegend gewandelt. Wer seine finanzielle Zukunft im Blick behalten möchte, kommt an einem verlässlichen Rentenrechner nicht vorbei. Er hilft Ihnen, einen klaren Überblick über Ihre voraussichtliche Netto-Rente zu erhalten und die Auswirkungen des deutschen Steuerrechts zu verstehen.

Bis Ende 2004 war lediglich der Ertragsanteil der gesetzlichen Rente steuerpflichtig, der bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren bei 27 Prozent lag. Mit dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes zum 1. Januar 2005 wurde die Besteuerung neu geregelt. Seither sind gesetzliche Renten zu mindestens 50 Prozent steuerpflichtig. Für Rentner, die nach 2005 in den Ruhestand traten, steigt dieser Besteuerungsanteil progressiv an. Während er bis 2020 jährlich um 2 Prozentpunkte zunahm (80% im Jahr 2020), erhöhte er sich in den Jahren 2021 und 2022 um je ein Prozent. Seit 2023 steigt der steuerpflichtige Anteil bis zum Jahr 2058 um jeweils 0,5 Prozent pro Jahr an. Diese Änderungen erfordern eine genaue Kenntnis der aktuellen Bestimmungen, um böse Überraschungen zu vermeiden und eine umfassende finanzielle Planung für den Ruhestand vornehmen zu können. Für eine ganzheitliche Absicherung im Leben ist es zudem ratsam, sich frühzeitig mit allen Aspekten der Vorsorge auseinanderzusetzen, zum Beispiel auch mit Fragen rund um die risikolebensversicherung gesundheitsfragen.

Wie Sie mit einem Rentenrechner Ihre Nettorente ermitteln

Ein digitaler Rentenrechner ist ein unverzichtbares Werkzeug, um Ihre individuelle Rentenbesteuerung zu simulieren und Ihre voraussichtliche Nettorente bei Renteneintritt schnell und unkompliziert zu berechnen.

Hinweis: Unser Rentenbesteuerungsrechner ist konzipiert für eine Einzelveranlagung oder eine gemeinsame Veranlagung, bei der der Partner keine eigenen Renten oder Einkünfte bezieht. Sollte Ihr Partner ebenfalls Rentenbezüge haben oder erwarten, ist eine separate Berechnung für jede Person erforderlich. Die Berechnungen basieren auf den ab dem 01.01.2026 gültigen Bemessungsgrenzen, inklusive des Grundfreibetrags.

ETFs als Baustein der Altersvorsorge und ihre steuerliche Behandlung

Neben der gesetzlichen Rente gewinnen alternative Anlageformen wie ETFs zunehmend an Bedeutung für die private Altersvorsorge. Viele Menschen nutzen diese Produkte, um ihre Rente aufzustocken und von potenziellen Wertentwicklungen zu profitieren. Die Besteuerung von Kapitalerträgen aus ETFs im Alter ist dabei ein wesentlicher Faktor für die Attraktivität dieser Anlageform. Ein umfassender Plan zur finanziellen Sicherheit sollte daher nicht nur die staatliche Rente, sondern auch private Vorsorgeprodukte berücksichtigen.

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Anleitung zur Bedienung unseres Rentenbesteuerungsrechners

Die Nutzung unseres Rentenrechners ist intuitiv. Tragen Sie einfach die relevanten Daten in die vorgesehenen Felder ein:

  • Renteneintrittsjahr: Geben Sie das Jahr an, in dem Sie voraussichtlich oder tatsächlich in Rente gegangen sind. Wie eingangs erwähnt, beeinflusst dieses Datum maßgeblich Ihren individuellen Besteuerungssatz.
  • Monatliche Altersrente: Hier tragen Sie den Bruttobetrag Ihrer staatlichen Rente ohne Abzüge ein. Diese Information finden Sie in Ihrem Rentenbescheid oder in der jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung, deren Hochrechnung als gute Orientierung dienen kann.
  • Betriebsrente (bAV): Falls Sie über eine betriebliche Altersvorsorge verfügen, geben Sie den monatlichen Betrag an. Die bAV ist eine Arbeitgeberleistung zur Altersvorsorge, die gesetzlich zugesichert ist und meist über Pensionskassen, Pensionsfonds, Unterstützungskassen oder Direktversicherungen organisiert wird.
  • Riester-Rente: Falls Sie privat mit einer Riester-Rente vorsorgen, tragen Sie hier die monatliche (Brutto-)Rentenauszahlung aus Ihrem Riester-Vertrag ein.
  • Ertragsanteilbesteuerung: Wählen Sie diese Einstellung, wenn Sie die Besteuerung einer privaten Rentenversicherung berechnen möchten. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente wird hier lediglich der Ertragsanteil besteuert, also der über Zinsen erwirtschaftete Anteil der privaten Rente. Die Steuersatzhöhe ist pauschal im Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) definiert.
  • Berechnungsmethode: Sie können zwischen “Einzelveranlagung” (getrennte Veranlagung) und “gemeinsamer Veranlagung” (Ehegattensplitting) wählen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Ehegattensplitting vorteilhaft sein, und die Veranlagungsart kann jährlich neu festgelegt werden.

Nachdem Sie alle erforderlichen Daten eingegeben haben, starten Sie die Berechnung per Klick auf den Button. Der Rentenrechner liefert Ihnen detaillierte Informationen zu den einzelnen Positionen Ihrer Rentenbesteuerung.

Ertragsanteilsbesteuerung oder nachgelagerte Besteuerung? Die Arten der Rentenbesteuerung

Es mag auf den ersten Blick erscheinen, als würden alle Renten nach einem einheitlichen Schema besteuert. Dies ist jedoch nicht der Fall. Die Besteuerung hängt maßgeblich von der Art des Rentenbezuges ab. Grundsätzlich lassen sich zwei Hauptvarianten unterscheiden: die Ertragsanteilsbesteuerung und die nachgelagerte Besteuerung. Aber was verbirgt sich dahinter und wann kommt welche Methode zur Anwendung?

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Die Besteuerungsvariante richtet sich nach der Rentenart.
  • Bei der gesetzlichen Rente und der Rürup-Rente sinkt der Freibetrag jährlich.
  • Zeitlich begrenzte Leibrenten werden steuerrechtlich als Kapitalerträge behandelt.

Nachgelagert oder Ertragsanteil? Eine Begriffsklärung

Um die Feinheiten der Rentenbesteuerung zu verstehen, ist es zunächst wichtig, die zentralen Begriffe zu klären.

Bei der nachgelagerten Besteuerung wird die Rente prinzipiell in voller Höhe mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Eine Ausnahme bilden die gesetzliche Rente und die Rürup-Rente. Hier steigt der steuerpflichtige Anteil schrittweise an, bis die Rente im Jahr 2058 vollständig steuerpflichtig ist. Diese Regelung basiert auf dem Alterseinkünftegesetz, das seit dem 1. Januar 2005 in Kraft ist.

Der Ertragsanteil hingegen kommt bei privaten Rentenversicherungen zur Anwendung. Er repräsentiert den Zinsanteil, der in die Rente eingerechnet ist, und ist der einzige Teil der privaten Rente, der versteuert wird.

Besteuerung und Freibetrag bei der gesetzlichen Altersrente und der Rürup-Rente

Für Steuerpflichtige dieser Rentenarten ist der Beginn des Rentenbezuges entscheidend für die Höhe des steuerpflichtigen Anteils. Die folgende Tabelle verdeutlicht dies:

Jahr des RentenbeginnsBesteuerungsanteil in ProzentProzentsatz für Rentenfreibetrag
Bis 20055050
20065248
20075446
20085644
20095842
20106040
20116238
20126436
20136634
20146832
20157030
20167228
20177426
20187624
20197822
20208020
20218119
20228218
202382,517,5
20248317
202583,516,5
20268416
202784,515,5
20288515
202985,514,5
20308614
203186,513,5
20328713
203387,512,5
20348812
203588,511,5
20368911
203789,510,5
20389010
203990,59,5
2040919
204191,58,5
2042928
204392,57,5
2044937
204593,56,5
2046946
204794,55,5
2048955
204995,54,5
2050964
205196,53,5
2052973
205397,52,5
2054982
205598,51,5
2056991
205799,50,5
20581000
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Beispielrechnung: Angenommen, Ihr Rentenbezug beginnt im Jahr 2020 und Ihre Jahresrente beträgt 20.000 Euro. Bei einem persönlichen Steuersatz von 25 Prozent unterliegen 80 Prozent (entspricht 16.000 Euro) der Besteuerung. Daraus ergeben sich 4.000 Euro an zu zahlenden Steuern.

Die Besteuerung nach dem Ertragsanteil bei privaten Rentenversicherungen

Die Höhe des steuerpflichtigen Ertragsanteils bei privaten Rentenversicherungen richtet sich nach dem vollendeten Lebensjahr des Begünstigten zu Beginn des Rentenbezuges. Es ist wichtig, auch hierbei eine präzise Einschätzung vorzunehmen, um die persönliche Finanzplanung optimal zu gestalten. Eine weitere Form der privaten Vorsorge, die eine gründliche Prüfung erfordert, ist die lebensversicherung gesundheitsprüfung, welche für die Beitragsermittlung entscheidend ist.

Bei Beginn der Rente vollendetes Lebensjahr des RentenberechtigtenErtragsanteil in Prozent
0 bis 159
2 bis 358
4 bis 557
6 bis 856
9 bis 1055
11 bis 1254
13 bis 1453
15 bis 1652
17 bis 1851
19 bis 2050
21 bis 2249
23 bis 2448
25 bis 2647
2746
28 bis 2945
30 bis 3144
3243
33 bis 3442
3541
36 bis 3740
3839
39 bis 4038
4137
4236
43 bis 4435
4534
46 bis 4733
4832
4931
5030
51 bis 5229
5328
5427
55 bis 5626
5725
5824
5923
60 bis 6122
6221
6320
6419
65 bis 6618
6717
6816
69 bis 7015
7114
72 bis 7313
7412
7511
76 bis 7710
78 bis 799
808
81 bis 827
83 bis 846
85 bis 875
88 bis 914
92 bis 933
94 bis 962
ab 971

Beispielrechnung: Angenommen, der Rentenbezieher ist zu Beginn des Rentenbezuges 65 Jahre alt und erhält eine Rente von 20.000 Euro im Jahr, bei einem Steuersatz von 25 Prozent. Der steuerpflichtige Ertragsanteil beträgt laut Tabelle 18 Prozent von 20.000 Euro, also 3.600 Euro. Auf diesen Betrag werden 25 Prozent Steuern fällig, was 900 Euro entspricht.

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Es gibt jedoch noch weitere Rentenarten jenseits der gesetzlichen Rentenversicherung, Rürup- und privaten Rentenversicherungen. Auch hier gelten spezifische Besteuerungsregeln. Eine detaillierte Kenntnis dieser Unterschiede ist entscheidend für eine präzise Planung der Altersvorsorge. Um sich umfassend abzusichern, ist es ebenfalls ratsam, verschiedene Angebote zu vergleichen, zum Beispiel auch für eine risikolebensversicherung vergleich ohne gesundheitsprüfung, um die passende Absicherung zu finden.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) und Riester-Renten: Spezielle Besteuerungsregelungen

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und die Riester-Rente unterliegen in voller Höhe der nachgelagerten Besteuerung. Bei der bAV kommen zusätzlich noch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung hinzu, was ein wichtiger Unterschied zu anderen Vorsorgeformen ist. Dies ist auch ein Hauptgrund, warum eine Nutzung von Riester im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge aus steuerlicher Sicht wenig sinnvoll ist. Ein Vorteil der Riester-Rente ist hingegen, dass keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf die Auszahlungen anfallen.

Lebenslange Leibrenten und ihre steuerliche Behandlung

Zur Gruppe der lebenslangen Leibrenten zählen nicht nur private Rentenversicherungen, die bis zum Ableben des Begünstigten gezahlt werden, sondern auch Rentenvereinbarungen, die beispielsweise auf der Überlassung einer Immobilie basieren. In diesen Fällen greift ebenfalls die Besteuerung mit dem Ertragsanteil, deren Höhe vom Alter bei Rentenbeginn abhängt.

Nicht lebenslange Leibrenten: Besteuerung als Kapitalerträge

Wird die Dauer einer Leibrente von vornherein zeitlich limitiert, betrachtet der Gesetzgeber diese Erträge als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Das bedeutet, dass in diesem Fall die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent Anwendung findet.

Besteuerung bar ausgezahlter Überschussanteile: Eine seltene Variante

Die Auszahlung von Überschussanteilen in bar stellt eine eher exotische Variante dar. In der Regel dienen diese Anteile dazu, die Ablaufleistung einer Lebensversicherung oder die Rentenzahlung aus einer Leibrente zu erhöhen. Werden Überschussanteile jedoch direkt in bar ausgezahlt, sind sie gemäß eines Urteils des Finanzgerichts Niedersachsen (Urt. v. 16.04.1996, Az.: XV 42/93) (1) als Erträge aus Kapitalvermögen zu behandeln und unterliegen in voller Höhe der Besteuerung auf Grundlage der Abgeltungssteuer. Um eine solche Besteuerung bei Ihrer Altersvorsorge zu vermeiden, ist eine sorgfältige Planung unerlässlich. Dies gilt auch für andere Vorsorgeprodukte wie die allianz risikolebensversicherung gesundheitsfragen, bei der Details zu den Konditionen eine wichtige Rolle spielen.

Fazit: Ihr Weg zur transparenten Rentenplanung mit dem Rentenrechner

Die Komplexität der deutschen Rentenbesteuerung erfordert eine präzise und vorausschauende Planung. Ein Rentenrechner ist hierbei ein unerlässliches Hilfsmittel, um Transparenz zu schaffen und Ihre individuelle Netto-Rente zu ermitteln. Unabhängig davon, ob Sie eine gesetzliche Rente, eine Rürup-Rente, eine private Rentenversicherung oder eine betriebliche Altersvorsorge beziehen, die Kenntnis der spezifischen Besteuerungsregeln ist entscheidend.

Nutzen Sie die zur Verfügung stehenden Tools, um Ihre persönliche Rentensituation zu simulieren und mögliche steuerliche Belastungen frühzeitig zu erkennen. So können Sie fundierte Entscheidungen für Ihre finanzielle Zukunft treffen und gegebenenfalls Anpassungen in Ihrer Altersvorsorge vornehmen. Beginnen Sie noch heute mit der Planung, um Ihren Ruhestand sorgenfrei genießen zu können!

Weiterführende Informationen:

Der Finanztip zur Rente

Zusammen mit Markus Rieksmeier, Finanzautor und freier Redakteur, beantworten wir Ihnen in Ergänzung zu unserem Rentenrechner immer wiederkehrende Fragen rund um Ihre Rente.