Der Ausbildungsrahmenplan: Ihr Leitfaden für eine erfolgreiche Berufsausbildung in Deutschland

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Die Berufsausbildung in Deutschland ist ein zentraler Pfeiler des Bildungssystems und bereitet junge Menschen optimal auf die Anforderungen der modernen Arbeitswelt vor. Ein wesentliches Instrument zur Strukturierung und Qualitätssicherung dieser Ausbildung ist der Ausbildungsrahmenplan. Dieser Plan, integraler Bestandteil jeder Ausbildungsordnung, dient als detaillierter Leitfaden für Auszubildende und Ausbilder gleichermaßen. Er definiert präzise, welche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten im Laufe der Ausbildung erworben werden sollen und gibt Orientierung über den zeitlichen Rahmen der Vermittlung. Für Unternehmen, die in die Ausbildung investieren, ist das Verständnis des Ausbildungsrahmenplans unerlässlich, um eine fundierte und zukunftsorientierte Ausbildung zu gewährleisten. Die Struktur und Inhalte des Ausbildungsrahmenplans stellen sicher, dass alle Auszubildenden unabhängig vom Ausbildungsbetrieb eine vergleichbare Qualifikation auf hohem Niveau erhalten, was die Attraktivität der dualen Ausbildung als Modell für Fachkräftesicherung weiter stärkt.

Was genau ist ein Ausbildungsrahmenplan?

Jede staatlich anerkannte Berufsausbildung in Deutschland basiert auf einer spezifischen Ausbildungsordnung, und diese Verordnung beinhaltet stets einen Ausbildungsrahmenplan. Dieser Plan ist weit mehr als eine einfache Liste von Themen; er beschreibt detailliert die Ausbildungsinhalte und spezifiziert die zu erwerbenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten. Die Art und Weise, wie diese Inhalte vermittelt werden, bleibt dabei weitgehend in der Verantwortung der Ausbilderinnen und Ausbilder, was Raum für individuelle pädagogische Ansätze und die Anpassung an betriebliche Gegebenheiten lässt. Der Ausbildungsrahmenplan gliedert die Berufsbildpositionen – die einzelnen Bausteine des Berufsbildes – und weist jeder Position konkrete Lernziele zu. Entscheidend ist dabei die Angabe, in welchem Abschnitt der Ausbildung und in welchem zeitlichen Umfang die jeweiligen Inhalte vermittelt werden sollen.

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Um die praktische Umsetzung zu erleichtern und Ausbilderinnen und Ausbildern tiefergehende Einblicke zu ermöglichen, gibt es die Reihe „Ausbildung gestalten“. Diese Publikationen bieten ausführliche, berufsspezifische Erläuterungen und praxisnahe Beispiele zu den einzelnen Lernzielen. Sie wurden von Expertinnen und Experten aus der Ausbildungspraxis entwickelt und unterstützen aktiv bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Diese wertvollen Hilfsmittel stehen für über 130 anerkannte Ausbildungsberufe kostenlos zum Download bereit und sind ein wichtiger Beitrag zur Vereinheitlichung und Qualitätssteigerung der Berufsausbildung.

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Flexibilität und Erweiterung der Ausbildungsinhalte

Der Ausbildungsrahmenplan legt die Mindestanforderungen für die Ausbildung fest. Die Vermittlung dieser Kerninhalte ist für jeden Ausbildungsbetrieb verpflichtend. Jedoch eröffnet der Rahmen eine gewisse Flexibilität: Sofern die individuellen Lernfortschritte der Auszubildenden es zulassen und die betrieblichen Gegebenheiten es erfordern oder ermöglichen, können auch Inhalte vermittelt werden, die über die Mindestanforderungen hinausgehen. Dies ist insbesondere relevant, wenn sich aufgrund technischer Entwicklungen oder neuer Arbeitsorganisationsformen zusätzliche Anforderungen an die Berufsausbildung ergeben, die im bestehenden Ausbildungsrahmenplan noch keine Berücksichtigung gefunden haben. Wichtig zu wissen ist, dass solche zusätzlichen Ausbildungsinhalte in der Regel nicht prüfungsrelevant sind. Sollte ein Ausbildungsbetrieb nicht in der Lage sein, alle vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte selbst zu vermitteln, gibt es Möglichkeiten, diese Lücken zu schließen, beispielsweise durch Verbundausbildungen mit anderen Unternehmen oder überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen.

Die duale Ausbildung legt großen Wert auf Praxisbezug. Daher kann auch von der inhaltlichen und zeitlichen Gliederung des Ausbildungsrahmenplans abgewichen werden, wenn betriebspraktische Besonderheiten oder individuelle Gründe der Auszubildenden dies rechtfertigen. Diese Flexibilitätsklausel, die in den Ausbildungsordnungen verankert ist, stellt sicher, dass die Ausbildung bedarfsgerecht und individuell gestaltet werden kann, ohne die obligatorischen Lernziele zu vernachlässigen. Hier finden Sie Informationen zur Bildungsberatung und Ausbildung.

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Zeitliche Struktur und Abgrenzung von Brutto- und Nettoausbildungszeit

Der Ausbildungsrahmenplan gibt für die jeweiligen Ausbildungsinhalte zeitliche Richtwerte in Wochen vor, die als Orientierung für die Dauer der betrieblichen Vermittlung dienen. Diese Richtwerte sind in der Regel auf 52 Wochen pro Ausbildungsjahr ausgelegt. Es ist jedoch entscheidend, zwischen Brutto- und Nettoausbildungszeit zu unterscheiden. Die im Ausbildungsrahmenplan angegebenen Zeiten sind Bruttozeiten. Diese müssen in tatsächliche, betrieblich verfügbare Ausbildungszeiten, also Nettozeiten, umgerechnet werden.

Die betriebliche Nettoausbildungszeit, also die Zeit, die tatsächlich für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte zur Verfügung steht, liegt nach gängigen Modellrechnungen bei etwa 160 Tagen im Jahr. Dies entspricht ungefähr drei Tagen pro Woche, an denen die Ausbildungsinhalte im Betrieb vermittelt werden können. Die Ausbildung an überbetrieblichen Ausbildungsstätten wird dabei vollständig zur betrieblichen Ausbildungszeit gezählt. Die Ausbildungsinhalte, die für den ersten Teil der Abschlussprüfung relevant sind, werden typischerweise dem Zeitraum vom ersten bis zum 18. Ausbildungsmonat zugeordnet, während die Inhalte für den zweiten Teil der Prüfung für den Zeitraum vom 19. bis zum 36. (oder 42.) Monat angesetzt sind.

Die vier Standardberufsbildpositionen: Kernkompetenzen für die Zukunft

Um Auszubildende umfassend auf die Herausforderungen der heutigen und zukünftigen Arbeitswelt vorzubereiten und sie zu kompetenten, kooperativen und kreativen Fachkräften zu entwickeln, sind die Vermittlung berufsübergreifender Kernkompetenzen unerlässlich. Seit dem 1. August 2021 gelten für alle modernisierten und neu anerkannten Ausbildungsberufe verbindliche und einheitliche Standards, die sogenannten vier Standardberufsbildpositionen:

  1. Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  2. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  3. Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  4. Digitalisierte Arbeitswelt

Diese berufsübergreifenden Inhalte sind ein fester Bestandteil jedes Ausbildungsrahmenplans. Sie müssen von den Ausbildenden während der gesamten Ausbildungsdauer integrativ vermittelt werden – das heißt, im Zusammenspiel mit den berufsspezifischen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten. Alle ausbildenden Betriebe sind gefordert, die Vermittlung dieser Standards sicherzustellen, indem sie die Inhalte fest in ihren betrieblichen Ausbildungsplänen verankern. Die Ausgestaltung kann dabei je nach berufs- oder branchenspezifischen Besonderheiten erfolgen und entsprechend erweitert werden.

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Lernortkooperation: Das Zusammenspiel von Betrieb und Berufsschule

Ein entscheidender Erfolgsfaktor für die duale Ausbildung ist die Abstimmung zwischen den Lernorten Betrieb und Berufsschule. Der Ausbildungsrahmenplan für die betriebliche Ausbildung und der Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht sind inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmt. Diese Koordination der Lerninhalte wird durch die sogenannte Entsprechungsliste dokumentiert. Diese Liste stellt gegenüber, welche Ausbildungsinhalte im Betrieb erlernt werden sollen und welche Kompetenzen im berufsschulischen Unterricht vermittelt werden. Eine regelmäßige und enge Zusammenarbeit zwischen Ausbilderinnen und Ausbildern sowie Berufsschullehrerinnen und -lehrern im Rahmen der Lernortkooperation ist daher essenziell. Durch regelmäßige Treffen und Beratungen können Synergien geschaffen, Unklarheiten beseitigt und eine kohärente Ausbildungskonzeption sichergestellt werden. Dieses Zusammenspiel gewährleistet, dass die Auszubildenden eine umfassende und praxisnahe Qualifikation erhalten, die sie bestens auf ihre berufliche Zukunft vorbereitet.