Die private Altersvorsorge gewinnt angesichts steigender Kosten im gesetzlichen Rentensystem zunehmend an Bedeutung. Angesichts weniger Beitragszahler und steigender Ausgaben wird die private und betriebliche Vorsorge unerlässlich, um Versorgungslücken zu schließen. Lebensversicherungen stellen eine weit verbreitete Form der privaten Absicherung dar. Die Vielfalt der Angebote kann jedoch überwältigend sein, was die Auswahl der optimalen Police erschwert.
Hierbei ist eine klare Unterscheidung zwischen Risiko-Lebensversicherungen und kapitalbildenden Lebensversicherungen essenziell. Während die Risikolebensversicherung primär das unwahrscheinliche, aber existenzbedrohende Risiko des Todes des Versicherten absichert und im Ernstfall eine vertraglich vereinbarte Summe an Hinterbliebene zahlt, fokussiert sich die kapitalbildende Lebensversicherung auf den weitaus wahrschein licheren Fall, dass der Versicherte ein bestimmtes Lebensalter erreicht. In diesem Fall erhält der Versicherte die vereinbarten Leistungen, oft in Form einer einmaligen Auszahlung, Teilauszahlungen oder einer lebenslangen Rente. Durch langjährige Ansparungen können signifikante Kapitalbeträge aufgebaut werden, die eine gesetzliche Rente ergänzen oder als alleinige Altersvorsorge dienen.
Welche Leistungen deckt eine Lebensversicherung ab?
Die spezifischen Leistungen einer Lebensversicherung sind stark von ihrer Ausgestaltung abhängig. Neben den reinen Risiko- und Kapital-Lebensversicherungen sind Mischformen gängig, die unterschiedliche Leistungsspektren abdecken.
Die Risiko-Lebensversicherung zahlt im Todesfall des Versicherten eine feste Summe aus, die bei Vertragsabschluss festgelegt wurde. Sie dient ausschließlich dem Hinterbliebenenschutz. Bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung bestimmen die eingezahlten Beiträge und deren Verzinsung über die Laufzeit die Höhe des Kapitals oder der Rentenzahlungen. Versicherungsnehmer profitieren in der Regel von einem Garantiezins und oft zusätzlich von Überschuss- oder Gewinnbeteiligungen. Die Höhe der Überschüsse hängt von der Anlageperformance des Versicherers ab und ist nicht garantiert.
Die meisten am Markt als (Kapital-)Lebensversicherung angebotenen Produkte sind Mischformen. Sie kombinieren die Kapitalbildung für den Erlebensfall mit einer Absicherung für den Todesfall. Eine definierte Versicherungssumme wird im Todesfall des Versicherten an die Begünstigten ausgezahlt. Reine Lebensversicherungen, wie beispielsweise private Rentenversicherungen, sind reine Erlebensversicherungen: Sie leisten nur, wenn der Versicherungsnehmer das vereinbarte Auszahlungsdatum erlebt. Stirbt er vorher, verfallen die eingezahlten Beiträge an das Versicherungsunternehmen.
Beratung zu Lebensversicherungen
Worauf ist vor dem Abschluss einer Lebensversicherung zu achten?
Vor dem Abschluss einer Lebensversicherung ist eine sorgfältige Analyse der individuellen Bedürfnisse unerlässlich. Diese variieren stark je nach persönlicher Lebenssituation. Folgende Fragen sollten sich potenzielle Versicherungsnehmer stellen:
- Welche Rolle spielt die Lebensversicherung in der persönlichen Altersvorsorgestrategie?
- Wie hoch sollen die benötigten oder gewünschten Leistungen sein?
- In welcher Form sollen die Leistungen ausgezahlt werden (einmalig, Rente, etc.)?
- Welcher Hinterbliebenenschutz wird im Todesfall gewünscht?
- Ab welchem Zeitpunkt werden die Leistungen benötigt?
Lebensversicherungen gehören zu den Finanzprodukten mit den längsten Laufzeiten. Eine Anpassung an die eigenen Bedürfnisse ist daher von größter Bedeutung, da nachträgliche Vertragsänderungen oft schwierig sind. Viele Anbieter offerieren jedoch mittlerweile flexible Lebensversicherungen, die während der Laufzeit angepasst werden können. Dies kann beispielsweise die nachträgliche Anpassung von Versicherungssummen für den Hinterbliebenenschutz oder teilweise Kapitalentnahmen bei Bedarf umfassen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die Ertragsmöglichkeiten, die je nach Anlageform der eingezahlten Beiträge variieren. Man unterscheidet hierbei:
- Konventionelle Lebensversicherungen
- Fondsgebundene Lebensversicherungen
- Konzeptlebensversicherungen
Jede Anlageform hat spezifische Vor- und Nachteile hinsichtlich potenzieller Renditen und des damit verbundenen Ausfallrisikos. Wie bei jeder Geldanlage ist eine Abwägung zwischen Sicherheit und Renditechancen erforderlich. Ein genauer Vergleich der Konditionen verschiedener Angebote vor Vertragsabschluss ist daher ratsam.
Wann zahlt eine private Lebensversicherung?
Die Leistungszeitpunkte einer Lebensversicherung hängen von ihrer Form ab. Unterscheiden lassen sich:
- Risiko-Lebensversicherungen
- Reine Lebensversicherungen (z.B. Rentenversicherungen)
- Mischformen
- Verträge mit vereinbarten Zusatzoptionen
Reine Risiko-Lebensversicherungen leisten ausschließlich im Todesfall des Versicherten und dienen der Absicherung der Hinterbliebenen. Unter bestimmten Zusatzoptionen können jedoch auch Leistungen an den Versicherten selbst erfolgen, beispielsweise bei Diagnose einer tödlichen Krankheit.
Eine reine Lebensversicherung, wie eine Rentenversicherung, erbringt Leistungen nur, wenn der Versicherungsnehmer ein bestimmtes Alter erreicht. Die Auszahlung kann als einmaliger Betrag oder als monatliche Rente erfolgen. Viele Verträge bieten flexible Teilauszahlungen oder die Möglichkeit, die genaue Auszahlungsform erst zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu wählen.
Die gängigen (Kapital-)Lebensversicherungen als Mischform leisten sowohl im Todesfall als auch im Erlebensfall. Für beide Szenarien sind spezifische Versicherungssummen vereinbart, die im jeweiligen Leistungsfall zur Auszahlung kommen.
Durch den Einschluss von Zusatzbausteinen, wie beispielsweise einer Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätsabsicherung, kann die Lebensversicherung auch in weiteren Fällen Leistungen erbringen, sobald die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Wann leistet eine Lebensversicherung nicht?
Eine Lebensversicherung erbringt ihre vereinbarten Leistungen für den Erlebensfall grundsätzlich erst nach Ablauf einer bestimmten Mindestlaufzeit. Benötigt der Versicherte das Kapital vorzeitig, kann er die Lebensversicherung kündigen. Dabei wird ihm der Rückkaufswert ausgezahlt, der sich aus eingezahlten Beiträgen, verrechneten Überschüssen, abzüglich Kosten und Risikoprämien ergibt. Häufig bieten moderne Verträge auch die Möglichkeit einer vorzeitigen Teilentnahme des Kapitals.
Im Todesfall leistet die Lebensversicherung in der Regel die vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen. Ausnahmen von dieser Leistungspflicht bestehen unter bestimmten Umständen:
- Vorsätzliche Selbsttötung des Versicherungsnehmers.
- Tod als Folge einer Vorerkrankung, die bei Antragstellung verschwiegen wurde.
- Ausschluss von Leistungen für angegebene Gesundheitsrisiken durch den Versicherer.
Die genauen Bedingungen, wann eine Lebensversicherung im Todesfall nicht leistet, sind den Versicherungsunterlagen zu entnehmen.
Können Zusatzbausteine versichert werden?
Die meisten Lebensversicherungen sind heute kombinierte Risiko- und Kapital-Lebensversicherungen. Zusätzlich zur Absicherung des Todes- und Erlebensfalls können Erweiterungen der Risikoabsicherung durch Zusatzbausteine wie eine Berufsunfähigkeits- (BU) oder Unfall-Zusatzversicherung erfolgen.
Bei Abschluss einer Lebensversicherung mit zusätzlicher BU-Absicherung kann der Versicherte im Falle der Berufsunfähigkeit eine lebenslange Rente erhalten. Oftmals entfallen dann auch die Beiträge für die eigentliche Lebensversicherung. Der Vorteil liegt in einer vergleichsweise günstigen Absicherung. Allerdings sind diese Zusatzversicherungen im Vergleich zu separaten Policen oft eingeschränkt, an die Leistungen der Lebensversicherung gekoppelt und enden mit deren Ablauf. Ob der Einschluss von Zusatzbausteinen sinnvoll ist, hängt von den individuellen Verhältnissen und bestehenden Versicherungen ab.
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Beim Beginn des Versicherungsschutzes einer Lebensversicherung werden drei Zeitpunkte unterschieden:
- Formeller Beginn: Der Zeitpunkt, zu dem der Versicherungsvertrag vollständig abgeschlossen ist und der Versicherungsschein dem Kunden vorliegt.
- Materieller Beginn: Ein im Versicherungsschein festgelegter Zeitpunkt, ab dem der Versicherer leistungspflichtig wird. Voraussetzung ist die fristgerechte Zahlung der Erstprämie.
- Technischer Beginn: Der Zeitpunkt, ab dem die Beitragspflicht für den Versicherungsnehmer besteht. In der Regel ist dieser identisch mit dem materiellen Versicherungsbeginn.
Die präzise Unterscheidung ist relevant, falls der Versicherungsfall (Tod oder Eintritt eines versicherten Ereignisses) zwischen diesen Zeitpunkten eintritt.
Frau mit Uhr symbolisiert Zeit und Lebensversicherung
Welche Versicherungssummen sind sinnvoll?
Die Festlegung der angemessenen Versicherungssumme einer Lebensversicherung richtet sich nach individuellen Kriterien. Grundsätzlich sind zwei Summen zu unterscheiden:
- Versicherungssumme im Todesfall (Hinterbliebenenschutz): Diese richtet sich nach dem Absicherungsbedarf von Familienangehörigen oder anderen Begünstigten. Faktoren sind Kreditverpflichtungen, die Anzahl und das Alter von Kindern sowie das Einkommen und Vermögen des Lebenspartners.
- Auszahlungssumme im Erlebensfall (Altersvorsorge): Diese hängt von der Rolle der Lebensversicherung in der individuellen Altersvorsorge ab. Entscheidend sind die Nutzung weiterer Vorsorgeformen, die gewünschten monatlichen Erträge und die monatlich aufbringbaren Beiträge.
Ein Selbstständiger ohne gesetzliche Rente benötigt beispielsweise wahrscheinlich eine höhere Auszahlungssumme als ein Angestellter, der seine gesetzliche Rente aufstocken möchte.
Wonach richtet sich der Beitrag und welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?
Die Höhe der Versicherungsbeiträge für eine Lebensversicherung wird primär von zwei Faktoren bestimmt:
- Höhe der Versicherungssummen: Sowohl für den Todesfall als auch für den Erlebensfall.
- Dauer der Ansparphase bzw. der Laufzeit: Je länger die Laufzeit, desto geringer die monatlichen Beiträge, um eine bestimmte Auszahlungssumme zu erreichen.
Gesundheitliche Risiken des Versicherungsnehmers (z.B. Raucher, gefährliche Sportarten) können den Beitrag erhöhen. Eingeschlossene Zusatzabsicherungen wie eine BU- oder Unfallversicherung verteuern die Police ebenfalls. Hohe Flexibilität während der Laufzeit kann ebenfalls zu höheren Beiträgen führen.
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Welche Vorteile bringt ein Vergleich der Lebensversicherung?
Ein umfassender Vergleich verschiedener Lebensversicherungsangebote vor Vertragsabschluss ist essenziell. Ein Vergleich hilft, Angebote zu identifizieren, die:
- Den individuellen Versicherungsbedürfnissen optimal entsprechen.
- Bei gleicher Beitragshöhe und Laufzeit die besten Konditionen bieten.
Es ist wichtig, für den Vergleich einheitliche Kriterien anzulegen, um aussagekräftige Ergebnisse zu erzielen. Online-Vergleichsrechner können dabei eine große Hilfe sein, um herauszufinden, welche Versicherung die besten Erträge für einen bestimmten Beitrag ermöglicht oder für eine gewünschte Auszahlungssumme die geringsten Beiträge verlangt.
Bei einem Vergleich sollte zwischen der garantierten Auszahlung und der potenziell höheren Auszahlung, die auf Überschussbeteiligungen basiert, unterschieden werden. Während die garantierte Auszahlung vertraglich fixiert ist, birgt die Überschussbeteiligung ein gewisses Risiko, da sie von der Entwicklung der Finanzmärkte abhängt.
Kann eine flexible Anpassung des Versicherungsschutzes sowie des Beitrags vorgenommen werden?
Lebensversicherungen gelten als langfristige Kapitalanlage mit oft starren Vertragsbedingungen. Änderungen der Laufzeit, Versicherungssummen oder Beitragshöhen sind in der Regel nur bedingt oder mit Einschränkungen möglich. Die Flexibilität hängt stark von den jeweiligen Vertragskonditionen ab.
Eine nachträgliche Anpassung des Hinterbliebenenschutzes, beispielsweise die Änderung des Bezugsberechtigten, ist bei einem widerruflichen Bezugsrecht meist unkompliziert möglich. Bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht ist die Zustimmung des Begünstigten erforderlich.
Gravierende Änderungen können einer Neuberechnung der Versicherung gleichkommen, mit einer erneuten Mindestlaufzeit von zwölf Jahren.
Können die Beiträge zur Lebensversicherung von der Steuer abgesetzt werden?
Die Besteuerung von Lebensversicherungen hat sich seit dem 01. Januar 2005 geändert. Bei Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, konnten Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden, jedoch mit Einschränkungen und Höchstgrenzen. Seit 2010 ist dies nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich, da Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung Vorrang haben.
Für Verträge, die nach 2005 abgeschlossen wurden, sind die Versicherungsbeiträge steuerlich nicht mehr absetzbar.
Was ist bei einer Kündigung der Lebensversicherung zu beachten?
Eine Kündigung der Lebensversicherung kann notwendig werden, wenn der Versicherte dringend Kapital benötigt, mit den Konditionen unzufrieden ist oder eine andere Form der Altersvorsorge bevorzugt. Eine Kündigung ist jederzeit möglich, wobei vereinbarte Fristen einzuhalten sind. Nach der Kündigung zahlt die Versicherung den aktuellen Rückkaufswert aus. Dieser setzt sich aus eingezahlten Beiträgen, verrechneten Überschüssen, abzüglich Risikoprämien und Abschluss- sowie Vertriebskosten zusammen.
Gerade zu Beginn einer Lebensversicherung kann der Rückkaufswert gering sein, da Abschlussgebühren über mehrere Jahre verrechnet werden. Eine Kündigung ist daher meist mit einem finanziellen Verlust verbunden.
Eine interessante Alternative zur Kündigung kann das Ruhenlassen des Vertrags sein, insbesondere wenn die Auszahlung kurz bevorsteht. So bleibt die Versicherung bestehen und die bevorstehende Auszahlung samt Prämie gesichert, ohne dass weitere Beiträge eingezahlt werden müssen.
Zufriedene Frau im Büro symbolisiert finanzielle Sicherheit
Was ist bei einem Wechsel der Lebensversicherung zu beachten?
Ein Wechsel einer Lebensversicherung bedeutet im Grunde die Kündigung des alten Vertrags und den Abschluss eines neuen. Die Nachteile einer Kündigung überwiegen oft die Vorteile eines neuen Vertrages, daher sollte ein Wechsel nur bei triftigen Gründen erfolgen.
Eine sinnvolle Alternative zum vollständigen Wechsel kann das Ruhenlassen der bestehenden Versicherung sein, während parallel eine neue Police abgeschlossen wird. Da eine Erhöhung der Versicherungssumme in bestehenden Verträgen oft nicht möglich ist, stellt der Abschluss einer zweiten, ergänzenden Lebensversicherung häufig eine bessere Option dar als ein vollständiger Wechsel.