Verbundene Risikolebensversicherung: Vor- und Nachteile im Detail

Eine Risikolebensversicherung dient dazu, die finanzielle Absicherung geliebter Menschen im Todesfall des Versicherungsnehmers zu gewährleisten. Besonders für Paare gibt es verschiedene Optionen, darunter die sogenannte verbundene Risikolebensversicherung. Bei dieser Variante, die auch als Risikolebensversicherung auf Gegenseitigkeit oder Partner-Risikolebensversicherung bekannt ist, sind beide Partner in einem einzigen Vertrag abgesichert. Jeder von ihnen ist sowohl als versicherte Person als auch als Bezugsberechtigter eingetragen, um im Fall des Ablebens des anderen Partners die vereinbarte Leistung zu erhalten. Doch wann ist diese Form der Absicherung wirklich sinnvoll, und wo liegen ihre Grenzen?

Obwohl eine verbundene Risikolebensversicherung in bestimmten Konstellationen durchaus eine Option darstellen kann, ist sie oft weniger flexibel und bietet im Vergleich zu zwei separaten Einzelverträgen einige Nachteile.

Wann eine verbundene Risikolebensversicherung attraktiv sein kann

In einigen spezifischen Fällen kann eine verbundene Risikolebensversicherung finanziell vorteilhafter erscheinen. Dies trifft insbesondere für kinderlose Paare zu, wobei Ehepaare hierbei häufig die größte Gruppe darstellen. Wenn keine Kinder versorgt werden müssen und der Absicherungsbedarf klar definiert ist, kann ein gemeinsamer Vertrag auf den ersten Blick Kosten sparen. Die Kalkulation der Beiträge basiert dann auf einem Durchschnitt der Risikofaktoren beider Partner, was unter Umständen zu einer geringeren Gesamtprämie führen kann, als wenn zwei individuelle Verträge abgeschlossen würden.

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Die umfassenden Nachteile einer verbundenen Risikolebensversicherung

Trotz der potenziellen anfänglichen Kostenersparnis ist eine verbundene Risikolebensversicherung in vielen Fällen nur eingeschränkt empfehlenswert. Meistens sind zwei Einzelverträge die sinnvollere und flexiblere Wahl, insbesondere wenn sich die Lebensumstände der Partner ändern oder spezifische Bedürfnisse berücksichtigt werden müssen.

Geringere Flexibilität und begrenzte Anpassungsmöglichkeiten

Einer der größten Nachteile einer verbundenen Risikolebensversicherung ist ihre mangelnde Flexibilität. Mit einem einzigen Vertrag lässt sich nur eine einzige Todesfallsumme absichern. Bei zwei separaten Verträgen hingegen können Sie für jeden Partner eine unterschiedliche Versicherungssumme festlegen, die genau auf den jeweiligen individuellen Bedarf zugeschnitten ist. Das ist besonders wichtig, wenn ein Partner beispielsweise ein höheres Einkommen hat oder größere finanzielle Verpflichtungen trägt. Sollte sich der Absicherungsbedarf im Laufe der Zeit ändern, beispielsweise durch den Auszug der Kinder oder die Tilgung eines Darlehens, lässt sich bei Einzelverträgen auch nur einer der Verträge anpassen oder kündigen, was eine größere Gestaltungsfreiheit ermöglicht.

Einmalige Auszahlung der Todesfallsumme

Ein weiterer entscheidender Nachteil liegt in der Auszahlungsmodalität: Bei einer verbundenen Risikolebensversicherung wird die Todesfallsumme immer nur ein einziges Mal ausgezahlt. Sollten beide Partner gleichzeitig versterben, etwa bei einem tragischen Unfall, leistet die Versicherung trotzdem nur einmal. Dies stellt einen erheblichen Nachteil für Paare mit Kindern dar, da der Verlust beider Elternteile in der Regel einen wesentlich höheren finanziellen Bedarf nach sich zieht, um die Versorgung und Zukunft der Kinder zu sichern.

Kein Schutz mehr nach dem ersten Todesfall

Wenn ein Partner verstirbt, endet der Schutz für den überlebenden Partner in der verbundenen Risikolebensversicherung. Sollte der verbleibende Partner weiterhin einen Todesfallschutz benötigen, müsste er eine komplett neue Versicherung abschließen. Dies kann unter Umständen problematisch sein, da er aufgrund seines fortgeschrittenen Alters oder möglicherweise neu aufgetretener gesundheitlicher Probleme deutlich höhere Beiträge zahlen müsste oder im schlimmsten Fall überhaupt keinen Versicherungsschutz mehr erhalten könnte.

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Risikozuschläge gelten für beide Partner

Eine verbundene Risikolebensversicherung ist auch nachteilig, wenn einer der Partner gesundheitliche Probleme hat, ein riskantes Hobby ausübt oder raucht. In solchen Fällen gelten die Risikozuschläge automatisch für beide Partner, selbst wenn der andere Partner allein deutlich günstiger versichert werden könnte. Dies führt dazu, dass der “gesündere” oder “weniger risikoreiche” Partner für das erhöhte Risiko des anderen mitzahlt, was die Prämie für beide unnötig in die Höhe treibt.

Steuerliche Nachteile für unverheiratete Paare

Unverheiratete Paare sollten bei einer verbundenen Risikolebensversicherung besonders vorsichtig sein, da sie sich in diesem Fall keine steuerfreie Auszahlung der Todesfallsumme sichern können. Wenn beide Partner als Versicherungsnehmer eingetragen sind, wird im Leistungsfall lediglich die Hälfte der Versicherungssumme steuerfrei an den überlebenden Partner ausgezahlt. Die andere Hälfte ist unter Umständen voll steuerpflichtig, abhängig von der Höhe der Versicherungssumme und dem jeweils geltenden Freibetrag. Dies kann zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen, die bei zwei getrennten Einzelverträgen vermieden werden könnte, da hier die Freibeträge pro Person separat gelten.

Kündigung einer verbundenen Versicherung: Was zu beachten ist

Soll eine verbundene Versicherung gekündigt werden, müssen beide Partner der Kündigung zustimmen, sofern beide als Versicherungsnehmer eingetragen sind. Dies kann im Falle einer Trennung oder bei unterschiedlichen Meinungen über die Notwendigkeit des Schutzes zu Komplikationen führen und erfordert eine Einigung beider Parteien.

Fazit: Individuelle Lösungen sind oft die bessere Wahl

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine verbundene Risikolebensversicherung zwar in Ausnahmefällen, insbesondere für kinderlose Ehepaare, eine Option darstellen kann, jedoch in den meisten Situationen deutliche Nachteile gegenüber zwei separaten Einzelverträgen aufweist. Die geringere Flexibilität, die einmalige Auszahlung der Summe, der fehlende Schutz nach dem ersten Todesfall sowie potenzielle Risikozuschläge und steuerliche Nachteile, insbesondere für unverheiratete Paare und Familien mit Kindern, sprechen oft gegen diese Form der Absicherung.

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Um den bestmöglichen Schutz für Ihre Liebsten zu gewährleisten, empfiehlt es sich daher, eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Ein Experte kann Ihre persönliche Situation analysieren und Ihnen dabei helfen, die optimale Lösung zu finden, die genau auf Ihre Bedürfnisse und finanziellen Ziele zugeschnitten ist.