Die Digitalisierung schreitet unaufhaltsam voran, und mit dem Wachstumschancengesetz erreicht sie nun auch die Rechnungsstellung in Deutschland. Seit dem 1. Januar 2025 ist der Empfang von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) im B2B-Bereich grundsätzlich verpflichtend. Diese Neuerung hat weitreichende Konsequenzen, insbesondere für Bildungspartner und Dozenten, die kostenpflichtige Leistungen von DATEV beziehen. Umfassende Kenntnisse über die Umstellung und die Ihnen zur Verfügung stehenden Optionen sind entscheidend, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe, die konkreten Änderungen durch DATEV und zeigt Ihnen die besten Wege auf, Ihre elektronischen Rechnungen zu empfangen.
Die rechtliche Grundlage: Wachstumschancengesetz und E-Rechnungspflicht
Das von der Bundesregierung verabschiedete Wachstumschancengesetz ist ein umfassendes Maßnahmenpaket, das darauf abzielt, die deutsche Wirtschaft zu stärken und bürokratische Hürden abzubauen. Ein zentraler Pfeiler dieses Gesetzes ist die Einführung der obligatorischen E-Rechnung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen. Dies ist ein entscheidender Schritt zur Modernisierung der Verwaltung und zur Förderung effizienter digitaler Prozesse. Die Verpflichtung gilt für alle steuerbaren Umsätze zwischen inländischen Unternehmern, sofern sie nicht von bestimmten Ausnahmen betroffen sind.
Eine E-Rechnung ist dabei nicht einfach ein PDF, das per E-Mail versendet wird, sondern ein strukturiertes elektronisches Datenformat, das eine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht. DATEV begegnet dieser Anforderung mit dem etablierten ZUGFeRD-Format. Dieses Hybridformat kombiniert ein lesbares PDF-Dokument mit einem eingebetteten strukturierten XML-Datensatz, der alle relevanten Rechnungsdaten maschinenlesbar enthält. So wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Vorgaben des Wachstumschancengesetzes vollständig erfüllt werden.
DATEV und die Umstellung: Was sich für Bildungspartner ändert
Für Sie als Bildungspartner oder Dozent, der auf die Dienstleistungen von DATEV vertraut, bringt die neue E-Rechnungspflicht eine wichtige Veränderung mit sich: Ab der Januar-Rechnung 2025 erhalten Sie Ihre DATEV-Rechnungen nicht länger in Papierform. Stattdessen werden alle Abrechnungen für Ihre Bildungspartner-/Dozentennummer ausschließlich elektronisch im oben genannten ZUGFeRD-Format zugestellt. Dies bedeutet, Sie erhalten weiterhin ein gewohntes PDF-Dokument im bekannten DATEV-Layout, jedoch mit dem wichtigen Zusatz eines anhängenden strukturierten Datensatzes.
Diese Umstellung ist nicht nur eine Anpassung an gesetzliche Vorgaben, sondern auch ein Schritt in Richtung einer effizienteren und umweltfreundlicheren Rechnungsabwicklung. Die elektronischen DATEV-Rechnungen sind bereits heute so konzipiert, dass sie alle aus dem Wachstumschancengesetz resultierenden Anforderungen erfüllen. Somit können Sie sicher sein, dass Ihre Rechnungen den aktuellen rechtlichen Standards entsprechen und Sie in Bezug auf die E-Rechnungspflicht bestens aufgestellt sind. Informieren Sie sich über die Vorteile der digitalen Transformation, zum Beispiel im Bereich der Software wie [matlab simulink kosten](https://shocknaue.com/matlab-simulink-kosten/) und [opencv matlab](https://shocknaue.com/opencv-matlab/).
Ihre Wahlmöglichkeiten für den Empfang von DATEV E-Rechnungen
DATEV bietet Ihnen flexible Optionen, um Ihre E-Rechnungen bequem und sicher zu empfangen. Ihr Feedback ist hierbei entscheidend, denn Sie können den Zustellweg aktiv mitgestalten:
1. Umstieg auf E-Mail (unverschlüsselt)
Wenn Sie den unkomplizierten Weg der E-Mail-Zustellung bevorzugen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre DATEV-Rechnungen zukünftig direkt in Ihr E-Mail-Postfach zu erhalten. Dies spart Zeit und ermöglicht einen schnellen Zugriff auf Ihre Unterlagen. Für die Umstellung auf diesen Zustellweg stellt DATEV ein spezielles Formular bereit. Dieses finden Sie in der Regel direkt auf der DATEV-Website oder in Ihrem DATEV-Serviceportal. Füllen Sie das Formular aus, um Ihre Präferenz für den E-Mail-Empfang mitzuteilen.
2. Umstieg auf DATEV Rechnungsdaten online (verschlüsseltes Online-Portal)
Für höchste Sicherheit und eine zentrale Verwaltung Ihrer Rechnungsdaten empfiehlt sich der Empfang über das verschlüsselte Online-Portal Datev Rechnungsdaten online. Diese Service-Anwendung ermöglicht es Ihnen, selbst festzulegen, dass Ihre Rechnungen zukünftig ausschließlich online bereitgestellt werden. Das Portal bietet nicht nur einen sicheren Zugriff, sondern auch Funktionen zur Archivierung und weiteren Verarbeitung Ihrer Rechnungsdaten. Dies ist besonders vorteilhaft für Bildungseinrichtungen oder größere Dozentennetzwerke, die eine strukturierte Verwaltung benötigen. Ein weiterer Aspekt der digitalen Welt ist die [matlab programmiersprache](https://shocknaue.com/matlab-programmiersprache/), die oft in technischen und wissenschaftlichen Kontexten verwendet wird.
Empfehlungen für eine reibungslose Umstellung: SmartLogin und Serviceanwendungen online
DATEV legt großen Wert auf die Benutzerfreundlichkeit und Sicherheit seiner digitalen Lösungen. Daher lautet die klare Empfehlung an alle Bildungspartner, sich intensiv mit den Serviceanwendungen online und insbesondere mit dem DATEV SmartLogin oder DATEV mIDentity zu beschäftigen. Seit 2020 sind diese Anwendungen, inklusive der Teilanwendung Rechnungsdaten online, für Bildungspartner nutzbar und stellen die zentrale Infrastruktur für den digitalen Austausch dar.
Der DATEV SmartLogin bietet einen einfachen und dennoch sicheren Zugang zu allen Online-Diensten von DATEV, ganz ohne zusätzliche Hardware. Für diejenigen, die bereits einen DATEV mIDentity nutzen, ist dieser ebenfalls der Schlüssel zu den Online-Anwendungen. Die Nutzung dieser Authentifizierungsmedien gewährleistet nicht nur den sicheren Zugriff auf Ihre Rechnungsdaten, sondern integriert Sie auch nahtlos in die allgemeine Produktportfolioentwicklung bei DATEV. Dadurch profitieren Sie von zukünftigen Innovationen und einer durchgängig digitalen Zusammenarbeit. Die Integration verschiedener Technologien ist auch in der [matlab regelungstechnik](https://shocknaue.com/matlab-regelungstechnik/) von großer Bedeutung. Sollten Sie keinen elektronischen Zustellweg gewählt haben, werden Ihre Rechnungen standardmäßig im Online-Portal Rechnungsdaten online bereitgestellt. Eine Änderung des Zustellweges ist jedoch jederzeit flexibel möglich.
Fazit und Ausblick
Die Umstellung auf die E-Rechnungspflicht ab dem 1. Januar 2025 ist ein wichtiger Schritt in die digitale Zukunft Deutschlands. Für Bildungspartner, die DATEV-Leistungen beziehen, bedeutet dies das Ende der Papierrechnung und den Beginn der Ära der strukturierten elektronischen Rechnung im ZUGFeRD-Format. DATEV hat vorgesorgt und bietet bereits jetzt konforme Lösungen an. Es liegt nun an Ihnen, aktiv zu werden und Ihren bevorzugten Zustellweg – sei es per E-Mail oder über das sichere Online-Portal DATEV Rechnungsdaten online – zu wählen. Wir empfehlen dringend, sich mit DATEV SmartLogin oder mIDentity vertraut zu machen, um die Vorteile der vollumfänglichen DATEV Online-Services optimal zu nutzen. Handeln Sie jetzt, um eine reibungslose Umstellung zu gewährleisten und die Chancen der Digitalisierung voll auszuschöpfen.
