Seit dem 1. Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für alle Arbeitgeber verpflichtend. Dies markiert einen signifikanten Wandel im Meldeverfahren für Arbeitsunfähigkeiten gesetzlich versicherter Mitarbeiter. Anstatt der gewohnten Papierform werden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nun elektronisch von den Arztpraxen an die Krankenkassen übermittelt. Die direkte Weiterleitung dieser Daten an die lohnabrechnenden Stellen, wie Steuerberatungskanzleien, erfolgt jedoch nicht automatisch. Um hier Abhilfe zu schaffen und Steuerberater zu entlasten, bietet die Lösung DATEV Personaldaten in Verbindung mit DATEV Unternehmen online die Möglichkeit für Mandanten, Krankmeldungen eigenständig abzurufen. Dieser Artikel beleuchtet die Funktionsweise, Vorteile und die Bedeutung dieser digitalen Lösung im Kontext von Datev Unternehmen Online Personaldaten.
Die Herausforderungen der eAU-Einführung
Die Einführung der eAU hat zu erheblichen Prozessänderungen für Arbeitgeber und Steuerberatungskanzleien geführt. Während privat versicherte Arbeitnehmer weiterhin ihre AU-Bescheinigungen in Papierform einreichen, unterliegen nun auch geringfügig Beschäftigte wie Rentner, Werkstudenten und kurzfristig Beschäftigte dem digitalen Verfahren. Ausgenommen von der elektronischen Übermittlung sind lediglich spezielle Fälle wie Reha- oder Kuraufenthalte, die Betreuung kranker Kinder, stufenweise Wiedereingliederung oder Beschäftigungsverbote.
DATEV Personaldaten: Ihre Lösung für den eAU-Abruf
Um die Arbeitsbelastung von Steuerberatungskanzleien zu reduzieren, hat DATEV die Lösung DATEV Personaldaten entwickelt. Diese ist nahtlos in DATEV Unternehmen online integriert und ermöglicht es Mandanten, die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) für ihre Mitarbeiter eigenständig abzurufen.
Visualisierung des eAU-Abrufprozesses mit DATEV Personaldaten
Der Prozess ist denkbar einfach:
- Krankmeldung durch den Mitarbeiter: Der erkrankte Mitarbeiter meldet sich wie gewohnt bei seinem Arbeitgeber krank.
- Digitale Übermittlung an die Krankenkasse: Der behandelnde Arzt übermittelt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital an die Krankenkasse des Mitarbeiters.
- Abruf durch den Arbeitgeber/Mandanten: Ab dem Tag nach der Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung können Arbeitgeber oder Mandanten die eAU über DATEV Personaldaten elektronisch bei der Krankenkasse abfragen.
Die Anwendung DATEV Personaldaten wird direkt aus DATEV Unternehmen online heraus aufgerufen. Mit wenigen Klicks kann die eAU-Abfrage für den betroffenen Mitarbeiter initiiert werden. Dabei werden lediglich grundlegende Informationen wie der Beginn und die Art der Arbeitsunfähigkeit (z. B. Arbeitsunfall oder stationäre Behandlung) abgefragt. Innerhalb von 14 Tagen übermittelt die Krankenkasse die eAU-Rückmeldung, welche automatisch in DATEV Personaldaten bereitgestellt wird. Darüber hinaus ist die eAU über das Rückmeldeverfahren direkt in den DATEV-Lohnabrechnungsprogrammen wie DATEV Lohn und Gehalt sowie DATEV LODAS verfügbar.
Die Vorteile von DATEV Personaldaten für Ihre Lohnabrechnung
Die Möglichkeit für Mandanten, den eAU-Abruf selbstständig durchzuführen, bietet Steuerberatungskanzleien erhebliche Vorteile:
- Zeit- und Ressourceneinsparung: Durch die Auslagerung des eAU-Abrufs an die Mandanten können sich Steuerberater auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren, wie z. B. die präzise Lohnabrechnung und steuerliche Beratung.
- Effizienzsteigerung: Der automatisierte Abruf und die Bereitstellung der Daten in den Lohnabrechnungsprogrammen reduzieren manuelle Eingriffe und potenzielle Fehlerquellen.
- Verbesserte Datenverfügbarkeit: Die eAU-Daten sind schnell verfügbar und können nahtlos in die Lohnabrechnungsprozesse integriert werden.
Weiterentwicklung und zukünftige Funktionen
DATEV Personaldaten wird kontinuierlich weiterentwickelt, basierend auf dem Feedback der Nutzer. Bereits umgesetzte Verbesserungen umfassen die Anzeige von Rückmeldungen zu eAU-Abrufen direkt in den DATEV-Lohnabrechnungsprogrammen. Für die Zukunft sind weitere Funktionen geplant, um den Prozess noch komfortabler zu gestalten:
- Statusübersicht: Eine zentrale Übersicht über alle eAU-Abrufe.
- Benachrichtigungsfunktion: Anwender erhalten zukünftig per E-Mail eine Benachrichtigung, sobald eine neue eAU-Rückmeldung von der Krankenkasse vorliegt.
Diese Neuerungen unterstreichen das Engagement von DATEV, die digitalen Prozesse im Bereich der Personaldatenverwaltung stetig zu optimieren und den Anwendern von DATEV Unternehmen online und den zugehörigen Personaldaten-Lösungen den bestmöglichen Service zu bieten.
Fazit
Die Einführung der eAU und die damit verbundenen Anpassungen im Meldewesen sind ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung. Mit Lösungen wie DATEV Personaldaten in Verbindung mit DATEV Unternehmen online stellt DATEV sicher, dass sowohl Arbeitgeber als auch Steuerberatungskanzleien von diesen Veränderungen profitieren können. Die eigenständige Abwicklung des eAU-Abrufs durch Mandanten ist ein Paradebeispiel dafür, wie moderne Softwarelösungen Effizienz steigern und die Zusammenarbeit zwischen Kanzlei und Mandant verbessern können. Entdecken Sie, wie DATEV Unternehmen online Personaldaten Ihre Prozesse vereinfachen kann.
