Immer mehr Kundinnen und Kunden in Deutschland entscheiden sich dazu, ihre laufende DBV Lebensversicherung zu kündigen oder den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Dieser Trend ist signifikant, denn laut aktuellen Zahlen (Anfang 2022) sind bereits über 30 Prozent der Lebensversicherungen von einer Beitragsfreistellung betroffen. Dies führt dazu, dass das Vertragsvermögen lediglich durch Überschüsse und Zinsen anwächst, ohne dass weitere Prämien gezahlt werden müssen. Doch warum entscheiden sich so viele für diesen Schritt?
Die Gründe für die Entscheidung der Versicherungsnehmer sind vielfältig, aber einige Muster stechen besonders hervor. Wer seine fondsgebundene kapitalversicherung überdenkt, wird oft ähnliche Argumente finden.
Die Top 3 Gründe für die Kündigung einer DBV Lebensversicherung
Die Unzufriedenheit mit klassischen Lebensversicherungen ist kein neues Phänomen, hat sich aber in den letzten Jahren aufgrund spezifischer Entwicklungen verstärkt:
1. Niedrige Zinsen drücken die Rendite
Ein Hauptgrund ist die anhaltende Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Der Höchstrechnungszins wurde erst Anfang 2022 auf magere 0,25 Prozent gesenkt – ein drastischer Unterschied zu den vier Prozent, die im Jahr 2000 noch üblich waren. Da Versicherer gesetzlich verpflichtet sind, mit dem entsprechenden Zinssatz zu kalkulieren, sind auch die Garantiezinsen entsprechend gefallen. Einige Lebensversicherungsanbieter haben den Garantiezins sogar vollständig abgeschafft, was die erzielbaren Renditen faktisch auf null sinken lässt. Angesichts dieser Entwicklung wundert es kaum, dass immer mehr Versicherte eine Kündigung ihrer DBV Lebensversicherung in Betracht ziehen, da das ursprüngliche Versprechen der Altersvorsorge nicht mehr erfüllt wird.
2. Hohe Kosten schmälern den Gewinn
Lebensversicherungen waren schon immer mit erheblichen Kosten verbunden, was sie als reines Anlageprodukt weniger attraktiv machte. Im Kontext der niedrigen Zinsen und den gleichzeitig gleichbleibenden oder sogar steigenden Verwaltungs- und Abschlussgebühren verstärkt sich dieser negative Effekt jedoch noch. Viele Policen führen “unterm Strich” über die gesamte Laufzeit zu einem negativen Ergebnis – einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Diese Kostenstruktur ist für viele ein entscheidender Anlass, ihre axa kapitallebensversicherung oder ähnliche Verträge zu hinterfragen.
3. Mangelnde Flexibilität in modernen Anlagewelten
Die Finanzmärkte haben sich gewandelt. Heutzutage gibt es eine Fülle von Anlagemöglichkeiten, die auch für Privatpersonen einfach zugänglich und kostengünstig sind. Das Thema Geldanlage ist insgesamt flexibler und dynamischer geworden. Lebensversicherungen hingegen sind oft starr und bieten nur eingeschränkte Anpassungsmöglichkeiten an veränderte Lebensumstände oder Marktbedingungen. Diese fehlende Flexibilität ist für viele Versicherungsnehmer ein weiterer gewichtiger Grund, über eine Kündigung der DBV Lebensversicherung nachzudenken und modernere, flexiblere Anlagestrategien zu verfolgen.
Zusammenfassend führen vor allem die hohen Kosten bei gleichzeitig sinkenden Zinsen zu einem starken Kündigungswunsch. Daher kann generell davon abgeraten werden, heute noch eine klassische Kapitallebensversicherung abzuschließen. Laufende, unrentable Verträge sollten Sie aber nicht einfach vorschnell kündigen, sondern zunächst die möglichen Alternativen genau prüfen.
Der Ablauf der Kündigung Ihrer DBV Lebensversicherung
Wenn Sie Ihre DBV Lebensversicherung kündigen möchten, ist es entscheidend, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des Versicherers genau zu prüfen. Dort ist die vorgeschriebene Form der Kündigung geregelt, wobei in der Regel zwischen Schrift- und Textform unterschieden wird. Für die DBV ist meist die Schriftform für Kündigungen von Lebensversicherungen vorgeschrieben, was bedeutet, dass Sie entweder per Fax oder auf dem Postweg kündigen müssen. Eine Kündigung per E-Mail, obwohl die Schriftform gefordert ist, ist rechtlich unwirksam. Dies kann dazu führen, dass Sie die Kündigungsfrist verpassen, da der Versicherer Sie in der Regel nicht proaktiv auf diesen Formfehler hinweisen wird.
Ihr Kündigungsschreiben sollte präzise formuliert sein und mindestens folgende Punkte enthalten:
- Richtige Adressierung: Achten Sie auf die korrekte Anschrift des Versicherers, die ebenfalls in den AVB zu finden ist. Geben Sie unbedingt Ihre Kunden- und Versicherungsnummer an, um eine schnelle Zuordnung zu ermöglichen.
- Eindeutige Formulierung: Verwenden Sie klar den Begriff “Kündigung”, um Missverständnisse zu vermeiden. Der Versicherer soll Ihr Schreiben nicht als Antrag auf Beitragsfreistellung oder Ähnliches interpretieren.
- Kündigungstermin: Legen Sie einen konkreten Kündigungstermin fest oder kündigen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Kündigung wird dann zum Ende der Versicherungsperiode wirksam.
- Bestätigung und Auszahlung: Bitten Sie um eine schriftliche Kündigungsbestätigung sowie um die Berechnung und Auszahlung des Rückkaufswerts.
- Persönliche Unterschrift: Eine händische Unterschrift ist zwingend erforderlich, damit die Kündigung rechtliche Gültigkeit besitzt.
Nach deutschem Zivilrecht obliegt es im Zweifel dem Absender eines Schreibens, den Zugang beim Empfänger zu beweisen. Sorgen Sie daher für einen Zugangsnachweis, idealerweise durch ein Einschreiben mit Rückschein beim Postversand oder einen Faxbericht bei Kündigung per Fax. Bewahren Sie diesen Nachweis sorgfältig auf, bis Sie die Kündigungsbestätigung des Versicherers erhalten haben.
Durch die Beachtung dieser Punkte stellen Sie sicher, dass Ihre Kündigung reibungslos verläuft und zeitaufwendige Rückfragen der generali risikolebensversicherung oder anderer Versicherungsgesellschaften vermieden werden.
Kündigungsfristen für Ihre DBV Lebensversicherung
Auch einer Lebensversicherung liegt ein vertragliches Abkommen zugrunde, der sogenannte Versicherungsvertrag. Um diesen aufzulösen, müssen beide Vertragsparteien die jeweils geltenden Kündigungsfristen einhalten. Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer haben Sie eine Frist zwischen einem und drei Monaten, wie es § 11 Abs. 3 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vorsieht. Innerhalb dieses Rahmens kann der Versicherer die genaue Frist selbst festlegen.
Die meisten Lebensversicherer, einschließlich der DBV, haben sich für eine dreimonatige Kündigungsfrist entschieden.
Die Kündigung einer DBV Lebensversicherung kann ausschließlich zum Ende der Versicherungsperiode wirksam werden (§ 168 Abs. 1 VVG). Die Versicherungsperiode beginnt mit dem Abschluss der Police und dauert exakt ein Jahr (§ 12 VVG). Das bedeutet, dass Ihre Kündigung spätestens drei Monate vor dem Ende der aktuell laufenden Versicherungsperiode beim Versicherer eingegangen sein muss, um fristgerecht zu sein.
Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Haben Sie Ihre Lebensversicherung am 01. August 2022 abgeschlossen, läuft die erste Versicherungsperiode bis zum 31. Juli 2023. Bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist müssen Sie Ihre Kündigung bis spätestens 30. April 2023 eingereicht haben, damit sie zum Ende dieser Periode wirksam wird.
Eine wichtige Ausnahme stellt das Sonderkündigungsrecht dar (§ 40 Abs. 1 VVG). Dieses greift, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne dass Sie dafür zusätzliche Leistungen erhalten. Dies ist besonders bei Risikobausteinen oder reinen Risikopolicen relevant. Der Versicherer ist verpflichtet, Sie einen Monat vor der Beitragsanpassung auf diese Änderung und Ihr damit verbundenes Sonderkündigungsrecht hinzuweisen (§ 40 Abs. 2 VVG). Nutzen Sie diese Möglichkeit, wenn sie sich Ihnen bietet, da Sie hier flexibler agieren können.
Auszahlung des Rückkaufswerts: Wie lange dauert es?
Mit der Kündigung Ihrer DBV Lebensversicherung entsteht für den Versicherer die Pflicht zur Auszahlung des Rückkaufswerts (§ 169 Abs. 1 VVG). Der Rückkaufswert ist eine Summe, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet wird und den Wert Ihrer Police aus Sicht der Versicherungsgesellschaft repräsentiert (§ 169 Abs. 3 VVG).
Diese „versicherungsmathematischen Berechnungsmethoden“ gewährleisten, dass die Berechnung der Auszahlung von einem sachkundigen Dritten überprüft werden kann und Versicherungsnehmer nicht benachteiligt werden. Als Laie ist es nahezu unmöglich, die komplexen Formeln der Versicherer selbst nachzuvollziehen.
Eine vereinfachte Hilfsformel für den Rückkaufswert lautet:
Rückkaufswert = Summe der Versicherungsprämien – Risikoanteile (z.B. für BU-Schutz) + Überschüsse und Zinsen – Abschluss- und Verwaltungskosten – Stornopauschale
Eine Stornopauschale, also eine Kündigungsgebühr, darf nicht ohne Weiteres abgezogen werden. Ihr Abzug ist nur dann zulässig, wenn die Pauschale vertraglich vereinbart, beziffert und angemessen ist (§ 169 Abs. 5 VVG).
Da die Berechnung des Rückkaufswerts nach dem Stichtagsprinzip erfolgt, kann dieser erst am letzten Tag der Versicherungsperiode final ermittelt werden. In der Regel dauert es dann noch einige Tage bis zu einer Woche, bis das Geld auf Ihr angegebenes Konto überwiesen wird. Bei Fragen zur axa lebensversicherung auszahlung nach ablauf oder ähnlichen Verträgen sollten Sie dies ebenfalls berücksichtigen.
DBV Lebensversicherung kündigen im Todesfall des Versicherungsnehmers
Es kommt vor, dass der Versicherungsnehmer vor Erreichen des vertraglich vereinbarten Alters verstirbt. In diesem Fall wird die Police nicht automatisch aufgelöst oder gekündigt, sondern geht auf den Erben des Verstorbenen über. Wer die Lebensversicherung erbt, hängt davon ab, ob die gesetzliche oder eine durch Testament bestimmte Erbfolge eintritt. Häufig sind es die Kinder, die den Vertrag fortführen.
Der Erbe tritt in vollem Umfang in die rechtliche Stellung des früheren Versicherungsnehmers ein. Er übernimmt alle Rechte und Pflichten, kann die DBV Lebensversicherung also ebenfalls kündigen oder widerrufen. Gleichzeitig übernimmt er das Bezugsrecht auf die Versicherungsleistung, das ebenfalls beim Verstorbenen lag.
Sollten Sie sich für die Kündigung einer geerbten Lebensversicherung entscheiden, beachten Sie zusätzlich zu den bereits genannten Punkten noch Folgendes:
- Informieren Sie den Versicherer rechtzeitig über den Erbfall und legen Sie eine Kopie des Erbscheins als Nachweis vor.
- Ändern Sie gegebenenfalls das Bezugsrecht, falls Sie es nicht bereits durch die Erbschaft übernommen haben.
- Teilen Sie dem Versicherer Ihre Bankverbindung für die Auszahlung des Rückkaufswerts mit.
Auch hier gilt: Sorgen Sie für einen Nachweis des Zugangs Ihrer Kündigung, um späteren Schwierigkeiten vorzubeugen. Sollten Sie den Vertrag nicht sofort kündigen, sondern weiterführen wollen, weisen Sie den Versicherer ebenfalls auf den Erbfall hin. Nur dann erhalten Sie die entsprechenden Vertragsdokumente, die auf Ihren Namen ausgestellt sind.
Lebensversicherung kündigen oder widerrufen: Ihre Möglichkeiten im Überblick
Wenn Sie Ihre DBV Lebensversicherung loswerden möchten, stehen Ihnen grundsätzlich zwei Wege offen. Einerseits können Sie den Vertrag kündigen, die wohl bekannteste Option. Andererseits besteht unter bestimmten Umständen ein Widerrufsrecht. Der Widerruf ist weitaus weniger bekannt als die Kündigung, verspricht aber dafür eine deutlich höhere Auszahlung. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick über beide Möglichkeiten.
Die Kündigung der Lebensversicherung
Bei der Kündigung der Lebensversicherung wird Ihnen der Rückkaufswert ausgezahlt. Obwohl die strengen Richtlinien für die Berechnung eine gewisse Sicherheit vermitteln, sollten Sie sich bewusst sein, dass Sie bei einer Kündigung schnell erhebliche Verluste erleiden können. Das folgende Berechnungsbeispiel illustriert, wie hoch die Verluste in der Praxis tatsächlich sein können:
Angenommen, Sie entscheiden sich nach 10 Jahren, Ihre DBV Lebensversicherung zu kündigen. Sie haben insgesamt 20.000 Euro eingezahlt, und es wurden 2.200 Euro Zinsen gutgeschrieben. Die Abschluss- und Verwaltungskosten belaufen sich zusammen auf 4.000 Euro, und es gibt einen Stornoabzug von weiteren 900 Euro. Der Rückkaufswert liegt dann bei lediglich 17.300 Euro. Das bedeutet, Sie realisieren einen Verlust von über 2.500 Euro – und das, obwohl die Police auf den ersten Blick einen attraktiven Ertrag erwirtschaftet zu haben scheint.
Zudem verliert das ausgezahlte Geld durch die Inflation kontinuierlich an Wert. Nehmen Sie daher Abstand von einer überstürzten Kündigung Ihrer Lebensversicherung und lassen Sie zunächst die verfügbaren Alternativen genau prüfen. Eine Kündigung wird in der Mehrheit der Fälle schnell zu einem absoluten Verlustgeschäft.
Der Widerruf Ihrer Lebensversicherung
Der Widerruf ist gewissermaßen das sprichwörtliche Ass im Ärmel für viele Versicherungsnehmer. Grundsätzlich können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen zurücknehmen (widerrufen). Diese Frist beginnt, wenn Ihnen ein Auszug aus den AVB, der Versicherungsschein, alle Pflichtinformationen nach der VVG-InfoV und eine wirksame Widerrufsbelehrung zugegangen sind. Kommen die Unterlagen nicht gleichzeitig, sondern versetzt bei Ihnen an, beginnt die Frist erst mit dem Zugang des letzten Dokuments.
Der Clou dabei ist: Macht der Versicherer einen Fehler, zum Beispiel weil er eine unwirksame Widerrufsbelehrung verwendet, kommt es nie zu einem Fristbeginn. Und Fristen, die nicht beginnen, können nach allgemeinen juristischen Grundsätzen auch nicht mehr enden.
Zwischen 1994 und 2007 wurden Schätzungen zufolge über 100 Millionen Lebensversicherungen mit unwirksamen Widerrufsbelehrungen verkauft. Diese Verträge können noch heute in vollem Umfang widerrufen und somit rückabgewickelt werden. Auch der Widerruf einer Lebensversicherung wird mit einem Schreiben an den Versicherer und einer versicherungsmathematischen Berechnung der Auszahlungssumme abgewickelt.
Der Widerruf bietet gegenüber der Kündigung entscheidende Vorteile:
- Der Versicherer muss nicht nur den Garantiezins, sondern auch darüber hinausgehende, tatsächlich mit Ihrem Geld erwirtschaftete Renditen auszahlen.
- Der Abzug von Abschluss- und Stornokosten, die regelmäßig die größten Gebührenblöcke darstellen, ist unzulässig.
- Der Widerruf wird sofort und nicht – wie die Kündigung – erst zum Ende der Versicherungsperiode wirksam.
Auf diese Weise stehen Ihre Chancen sehr gut, bis zu 150 Prozent Ihrer Beiträge oder mehrere Tausend oder sogar Zehntausend Euro über dem Rückkaufswert zu erhalten.
DBV Lebensversicherung kündigen & noch heute Geld zurückholen!
Bevor Sie Ihre DBV Lebensversicherung kündigen, sollten Sie sich ausführlich mit allen möglichen Alternativen auseinandersetzen. Das Team von helpcheck steht Ihnen durch erfahrene Partneranwälte umfassend zur Seite.
Zunächst reichen Sie alle Vertragsunterlagen und das Begleitschreiben des Versicherers bei helpcheck ein. Die Experten prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, und berechnen die entsprechenden Auszahlungsbeträge bei Kündigung und Widerruf der Lebensversicherung. Ist der Widerruf finanziell vorteilhafter, wird dieser gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend gemacht und die Forderung mit einer versicherungsmathematischen Berechnung untermauert.
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