Die Verbraucherzentrale erhebt schwere Vorwürfe gegen die Debeka: Nach ihrer Einschätzung hat der Versicherer Zehntausenden Kundinnen und Kunden bei der Kündigung von Lebens- oder Rentenversicherungen zu Unrecht zu hohe Stornoabzüge berechnet. Dies rührt von einer Klausel her, die nach Auffassung der Verbraucherzentrale rechtswidrig ist. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz untermauert diese Einschätzung. Gemeinsam treten der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentrale Hamburg nun mit einer Sammelklage an, um sicherzustellen, dass Betroffene ihr Geld zurückerhalten – oft geht es dabei um vierstellige Beträge.
“Es ist inakzeptabel, Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Beendigung ihrer Lebensversicherung zusätzlich mit einer intransparenten Stornogebühr zu belasten. Die Verbraucherzentrale setzt sich konsequent dafür ein, dass die Betroffenen ihr Geld zurückbekommen”, betont Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, Transparenz und Fairness in der Finanzbranche zu gewährleisten, insbesondere wenn es um komplexe Produkte wie Lebensversicherungen geht.
Intransparente Berechnung der Stornogebühren: Ein rechtliches Problem
Der Kern des Problems liegt in einer Storno-Klausel, die in den Vertragsbedingungen der Debeka verwendet wurde. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands ist diese Klausel unzulässig, da sie für Verbraucher:innen intransparent ist. Bei Vertragsabschluss konnten Kundinnen und Kunden nicht ausreichend nachvollziehen oder abschätzen, in welchem Maße die Auszahlungssumme ihrer Versicherungspolice bei einer vorzeitigen Kündigung gekürzt werden würde. Eine klare und verständliche Darstellung der Kosten und Abzüge ist jedoch essenziell, um informierte Entscheidungen treffen zu können.
Die Einschätzung der Verbraucherzentrale wurde bereits durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (Az. 2 UKl 1/23) bestätigt. Dieses richtungsweisende Urteil wurde von der Verbraucherzentrale Hamburg erstritten und untersagt der Debeka die weitere Verwendung der strittigen Klausel. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Musterfeststellungsklage: Gemeinsam zu Ihrem Recht
Sollte sich die Unzulässigkeit der Klausel final bestätigen, muss die Debeka die betroffenen Versicherten die zu viel gezahlten Stornogebühren zurückerstatten. Genau hier setzt die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands an, die vor dem Oberlandesgericht Koblenz geführt wird. Diese Art der Klage bündelt die individuellen Ansprüche vieler Versicherter und ermöglicht es, diese gerichtlich feststellen zu lassen. Damit haben Verbraucher:innen eine effektive Möglichkeit, ihr Recht durchzusetzen.
Häufig geht es um erhebliche finanzielle Summen
Die finanziellen Auswirkungen dieser unrechtmäßigen Abzüge können beträchtlich sein. Ein reales Beispiel verdeutlicht dies eindrucksvoll: Ein Verbraucher wollte im Jahr 2023 zwei Verträge kündigen. Der von der Debeka berechnete Rückkaufswert der Versicherungen belief sich auf rund 12.500 Euro. Ohne den beanstandeten Stornoabzug wären es jedoch etwa 15.600 Euro gewesen – ein Unterschied von ganzen 3.100 Euro. Basierend auf den Geschäftsberichten der Debeka geht die Verbraucherzentrale davon aus, dass Zehntausende Kundinnen und Kunden von ähnlichen Abzügen betroffen sein könnten.
Sammelklage schützt Ansprüche vor Verjährung
Ein wichtiger Vorteil der Sammelklage ist, dass sie die Verjährung der Ansprüche betroffener Verbraucher:innen hemmt. Wer sich der Klage anschließt, sichert sich somit die mögliche Erstattung der seit dem Jahr 2022 fällig gewordenen Stornoabzüge. Darüber hinaus strebt die Verbraucherzentrale gerichtlich an, feststellen zu lassen, dass auch frühere Abzüge nicht verjährt sind, was den Kreis der potenziell Berechtigten erheblich erweitern würde. Dies ist besonders relevant für Personen, die bereits vor längerer Zeit eine risikolebensversicherung versteuern mussten und nun möglicherweise rückwirkend Ansprüche geltend machen können.
So können sich Betroffene der Sammelklage anschließen
Aktuell ist eine direkte Beteiligung an der Sammelklage noch nicht möglich. Zunächst muss das Bundesamt für Justiz das sogenannte Klageregister offiziell öffnen, was voraussichtlich Anfang 2026 der Fall sein wird.
Bereits jetzt können sich interessierte Verbraucher:innen auf www.sammelklagen.de/verfahren/debeka für den News-Alert der Verbraucherzentrale anmelden. Über diesen Service erhalten sie per E-Mail regelmäßige Informationen zum Fortschritt des Verfahrens. Auf diese Weise werden sie umgehend benachrichtigt, sobald das Klageregister geöffnet ist und erfahren detailliert, wie sie sich dort eintragen können, um ihre Ansprüche zu sichern.
Wer kann von der Sammelklage profitieren?
Von der Musterfeststellungsklage können all jene Verbraucher:innen profitieren, die in den vergangenen Jahren eine Lebens- oder Rentenversicherung bei der Debeka gekündigt haben und dabei einen Stornoabzug hinnehmen mussten. Es ist ratsam, die eigenen Versicherungsunterlagen zu prüfen und bei Unsicherheiten weitere Informationen einzuholen, zum Beispiel auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg, die detaillierte Auskünfte zum Thema risikolebensversicherung steuerfrei und zu weiteren Aspekten des Debeka Stornoabzugs bereitstellt.
Die Musterfeststellungsklage: Ein starkes Instrument für Verbraucherrechte
Der Verbraucherzentrale Bundesverband führt die Sammelklage als Musterfeststellungsklage. Diese spezielle Klageart ist ein wirksames Instrument, das Betroffenen hilft, ihre finanziellen Ansprüche leichter durchzusetzen. Sie ermöglicht es, zentrale rechtliche Fragen einheitlich für alle beteiligten Geschädigten klären zu lassen.
Ist eine Musterfeststellungsklage erfolgreich, kommt es oft vor, dass Unternehmen von sich aus eine Entschädigung an die Betroffenen zahlen. Sollte dies nicht geschehen, können sich die an der Klage beteiligten Verbraucher:innen auf das ergangene Urteil berufen und ihren individuellen Anspruch selbst einklagen. Der entscheidende Vorteil: Sie müssten dann nicht mehr eigenständig beweisen, dass das Vorgehen des Anbieters rechtswidrig war, da dies bereits durch das Musterurteil festgestellt wurde. Dies vereinfacht den Prozess erheblich und stärkt die Position der Verbraucher:innen gegenüber großen Versicherungsunternehmen.
Die Initiative der Verbraucherzentrale ist ein klares Signal an die Versicherungsbranche, dass intransparente Praktiken und unrechtmäßige Klauseln nicht toleriert werden. Sie bietet betroffenen Debeka-Kunden eine reale Chance, zu viel gezahltes Geld zurückzufordern und somit ihr Recht durchzusetzen. Es lohnt sich daher, das Verfahren aufmerksam zu verfolgen und sich über die Beteiligungsmöglichkeiten zu informieren.
