Was ist ein Behandlungsfehler und wie sollten Sie vorgehen?

Ein Behandlungsfehler kann das Leben eines Patienten nachhaltig verändern und tiefe Unsicherheit hervorrufen. Viele Menschen sind sich jedoch nicht bewusst, was genau unter einem solchen Fehler fällt, welche Rechte sie haben und wie sie im Verdachtsfall vorgehen sollten. Dieser Artikel beleuchtet umfassend das Thema Behandlungsfehler in Deutschland und bietet Ihnen eine klare Orientierung.

Die Definition eines Behandlungsfehlers: Was zählt dazu?

Unter einem Behandlungsfehler versteht man eine nicht ordnungsgemäße medizinische Behandlung durch einen Arzt oder einen Angehörigen anderer Heilberufe, die nicht den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten medizinischen Standards entspricht. Es geht hierbei nicht darum, ob das gewünschte Behandlungsergebnis erzielt wurde, sondern ob der Behandlungsprozess selbst fachgerecht und sorgfältig durchgeführt wurde. Eine Abweichung von diesen Standards kann weitreichende Konsequenzen für die Gesundheit des Patienten haben.

Es ist wichtig, einen Behandlungsfehler von einer Komplikation abzugrenzen. Eine Komplikation ist ein unerwünschtes Ereignis, das trotz ordnungsgemäßer Durchführung einer Behandlung auftreten kann und somit dem allgemeinen medizinischen Risiko zuzurechnen ist. Ein Behandlungsfehler hingegen ist eine vermeidbare Abweichung vom medizinischen Facharztstandard.

Vielfältige Formen von Behandlungsfehlern

Behandlungsfehler können in nahezu allen Bereichen der ärztlichen Tätigkeit auftreten und vielfältige Erscheinungsformen annehmen. Sie lassen sich grob in folgende Kategorien einteilen:

Diagnosefehler

Ein Diagnosefehler liegt vor, wenn eine Krankheit entweder falsch erkannt (Fehldiagnose) oder zu spät diagnostiziert wird (Verzögerungsdiagnose). Dies kann dazu führen, dass die notwendige Therapie nicht oder erst mit erheblicher Verzögerung eingeleitet wird, was den Krankheitsverlauf negativ beeinflusst oder Heilungschancen mindert. Beispiele hierfür sind das Übersehen eines Tumors auf Röntgenbildern oder die Verwechslung von Symptomen zweier unterschiedlicher Krankheiten.

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Therapiefehler

Diese Fehlerkategorie umfasst Mängel bei der Durchführung der eigentlichen Behandlung. Dazu gehören chirurgische Fehler, bei denen etwa während einer Operation wichtige Strukturen verletzt werden oder eine Operation nicht dem medizinischen Facharztstandard entsprechend durchgeführt wird. Auch Medikationsfehler, wie die Verordnung eines falschen Medikaments, einer falschen Dosis oder die Missachtung von Kontraindikationen, fallen hierunter. Ein klassisches Beispiel ist auch, wenn ein Zahnarzt versehentlich einen gesunden statt eines kranken Zahnes behandelt.

Organisationsfehler

Organisationsfehler beziehen sich auf Mängel in den Abläufen und Strukturen einer medizinischen Einrichtung. Dies kann von unzureichender Hygiene, die zu Infektionen führt, über die Verwechslung von Patienten oder Untersuchungsergebnissen bis hin zu einer mangelhaften Koordination zwischen verschiedenen Abteilungen oder Fachkräften reichen. Auch unzureichendes Personal oder fehlende technische Ausstattung können zu Organisationsfehlern führen.

Aufklärungsfehler

Ein Arzt ist gesetzlich verpflichtet, seinen Patienten vor medizinischen Eingriffen umfassend über die Art des Eingriffs, mögliche Risiken, Alternativen und die zu erwartenden Folgen aufzuklären. Wird diese Aufklärung unvollständig, unrichtig oder gar nicht erteilt, spricht man von einem Aufklärungsfehler. Auch wenn die Behandlung medizinisch einwandfrei durchgeführt wurde, kann der Arzt aufgrund einer fehlerhaften Aufklärung für Schäden haftbar gemacht werden, da der Patient seine informierte Einwilligung nicht erteilen konnte.

Ihre Rechte als Patient: Schadensersatz und Schmerzensgeld

Als betroffener Patient haben Sie bei einem nachweislichen Behandlungsfehler unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegenüber dem behandelnden Arzt oder der medizinischen Einrichtung. Diese Ansprüche sind im deutschen Zivilrecht, insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), geregelt.

Schadensersatzansprüche umfassen alle materiellen Schäden, die durch den Behandlungsfehler entstanden sind, wie etwa Behandlungskosten, Fahrtkosten zu Ärzten, Verdienstausfall, Kosten für Medikamente oder Hilfsmittel sowie den Haushaltsführungsschaden. Schmerzensgeld soll immaterielle Schäden, also körperliche und seelische Leiden, die aus dem Behandlungsfehler resultieren, ausgleichen. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von der Schwere der Verletzungen, der Dauer der Leiden und deren Auswirkungen auf das Leben des Patienten ab.

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Schritt für Schritt: So verhalten Sie sich bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler

Wenn Sie den Verdacht haben, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein, ist ein besonnenes und strukturiertes Vorgehen entscheidend, um Ihre Rechte wahrnehmen zu können.

Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arzt

Ihr erster Schritt sollte immer das direkte Gespräch mit dem behandelnden Arzt sein. Jeder Arzt ist gesetzlich verpflichtet, Sie über einen Behandlungsfehler oder einen bestehenden Verdacht aufzuklären. Notieren Sie sich vorab alle Fragen und Unsicherheiten, die Sie klären möchten:

  • Wie begründet der Arzt sein Vorgehen?
  • Welche Risiken wurden Ihnen im Vorfeld des Eingriffs genannt?
  • Wie erklärt der Arzt Ihre aktuellen Beschwerden?
  • Welche Diagnosen wurden gestellt und welche Behandlungsschritte unternommen?

Fordern Sie zudem eine Kopie Ihrer vollständigen Patientenakte an. Sie haben ein gesetzliches Recht darauf, Ihre Behandlungsunterlagen einzusehen.

Dokumentieren Sie alles detailliert in einem Behandlungsprotokoll

Sollten die Unstimmigkeiten nach dem Gespräch mit Ihrem Arzt nicht geklärt sein, ist ein umfassendes Protokoll von größter Bedeutung. Halten Sie darin präzise fest:

  • Diagnosen und Behandlungsschritte: Wann wurden welche Diagnosen gestellt und welche Therapien durchgeführt?
  • Personal: Namen und Funktionen der behandelnden Ärzte sowie des Pflegepersonals.
  • Zeit und Ort: Datum, Uhrzeit und Ort jeder Behandlung.
  • Behandlung aus Ihrer Sicht: Eine detaillierte Beschreibung der Behandlung, wie Sie sie erlebt haben.
  • Beschwerden: Welche Beschwerden sind aus Ihrer Sicht auf den Behandlungsfehler zurückzuführen, und wann sind diese erstmals aufgetreten?

Dieses Protokoll dient als wichtige Gedächtnisstütze und Beweismittel.

Ziehen Sie externe Stellen zurate: Landesärztekammern und mehr

Bei weiterhin bestehenden Unstimmigkeiten oder wenn das Gespräch mit dem Arzt keine Klärung gebracht hat, sollten Sie sich an unabhängige Stellen wenden. Eine erste Anlaufstelle sind die Gutachter- und Schlichtungsstellen der Landesärztekammern in Deutschland. Diese Stellen führen eine unabhängige medizinische Überprüfung Ihrer Behandlung durch und versuchen, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Das Verfahren ist für Patienten in der Regel kostenfrei.

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Darüber hinaus können Sie sich an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) wenden, der im Auftrag Ihrer Krankenkasse ebenfalls ein Gutachten erstellen kann. Eine weitere Option ist die Konsultation eines auf Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwalts (Patientenanwalt), der Sie rechtlich beraten und Ihre Ansprüche gerichtlich oder außergerichtlich durchsetzen kann. Auch Patientenorganisationen bieten Unterstützung und Beratung an.

Fazit

Ein Behandlungsfehler ist ein ernsthaftes Ereignis, das eine fundierte Reaktion erfordert. Es ist entscheidend, dass Sie als Patient Ihre Rechte kennen und wissen, welche Schritte Sie einleiten können. Von der sorgfältigen Dokumentation über das offene Gespräch mit dem Arzt bis hin zur Einschaltung unabhängiger Gutachterstellen und gegebenenfalls eines Rechtsbeistands – jeder Schritt trägt dazu bei, Licht ins Dunkel zu bringen und möglicherweise entstandenes Unrecht zu korrigieren. Zögern Sie nicht, Unterstützung bei den genannten Stellen zu suchen, um eine faire Aufklärung und gegebenenfalls Entschädigung zu erhalten. Ihre Gesundheit und Ihr Wohlergehen stehen an erster Stelle.