Das Deutsche Bildungssystem grafisch darzustellen, ist eine Herausforderung, denn genau genommen existiert kein einziges, monolithisches “deutsches Bildungssystem”. Vielmehr liegt die Zuständigkeit für Bildungspolitik in Deutschland primär bei den Bundesländern. Sie besitzen die sogenannte Kulturhoheit, was den Landesregierungen weitgehende Autonomie bei der Gestaltung ihrer Bildungssysteme einräumt. Dies betrifft insbesondere das allgemeinbildende Schulwesen, aber auch in anderen Bildungsbereichen zeigen sich signifikante Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. Dennoch gibt es trotz aller regionalen Besonderheiten eine gemeinsame Grundstruktur, die den Rahmen für eine gute Bildung in ganz Deutschland bildet.
Ein aufmerksamer Betrachter wird feststellen, dass das Bildungssystem in seinem eigenen Bundesland möglicherweise nicht in jedem Punkt der hier vorgestellten Grafik entspricht – etwa, dass die Grundschulzeit sechs statt vier Jahre beträgt, eine bestimmte Schulform (wie die Hauptschule) nicht (mehr) existiert oder anders benannt ist, ein aufgeführter Abschluss nicht angeboten wird oder ein eingezeichneter Übergang nicht ohne Weiteres möglich ist. Diese regionalen Variationen sind ein charakteristisches Merkmal der föderalen Struktur Deutschlands.
Trotz dieser vielfältigen Unterschiede lassen sich jedoch über alle Bundesländer hinweg eine gemeinsame Grundstruktur des Bildungssystems identifizieren. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über:
- Die fünf großen Bildungsbereiche samt der zugehörigen Bildungseinrichtungen
- Die Bildungsabschlüsse, die an den jeweiligen Einrichtungen erlangt werden können
- Die Übergangsmöglichkeiten für Absolventen der einzelnen Bildungseinrichtungen
Die Koordination zwischen den Bundesländern erfolgt maßgeblich über die Kultusministerkonferenz (KMK), die versucht, durch gemeinsame Vereinbarungen und Strategien eine gewisse Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der Bildungsstandards zu gewährleisten. Die KMK Strategie spielt hier eine zentrale Rolle bei der Harmonisierung.
Die Schulpflicht in Deutschland
Die Schulpflicht beginnt in Deutschland in der Regel im Jahr der Vollendung des sechsten Lebensjahres. Ab diesem Alter sind alle Kinder gesetzlich zum Schulbesuch verpflichtet. In Ausnahmefällen kann ein schulpflichtiges Kind allerdings für ein Jahr von der Einschulung zurückgestellt werden, wenn es im Rahmen einer schulärztlichen Untersuchung als nicht „schulfähig“ befunden wird. Die Schulpflicht erstreckt sich in der Regel bis zum 18. Lebensjahr und besteht aus zwei Teilen: Die sogenannte Vollzeitschulpflicht umfasst neun, in manchen Bundesländern auch zehn Besuchsjahre an einer allgemeinbildenden Schule. Anschließend gilt für diejenigen Jugendlichen, die im Sekundarbereich II keine allgemeinbildende oder berufliche Schule in Vollzeitform besuchen, die sogenannte Teilzeitschulpflicht (Berufsschulpflicht). Diese endet in der Regel mit dem Abschluss einer Berufsausbildung.
Bildungsbereiche und Bildungseinrichtungen
Das deutsche Bildungssystem ist in fünf große Bildungsbereiche gegliedert: den Elementarbereich, Primarbereich, Sekundarbereich I, Sekundarbereich II und Tertiärbereich. Jeder dieser Bildungsbereiche umfasst wiederum verschiedene Bildungseinrichtungen oder Bildungsgänge.
Elementarbereich
Der Elementarbereich umfasst mit der Kinderkrippe, dem Kindergarten, der Kindertagespflege sowie den Vorklassen an Grundschulen die Betreuungs- und Bildungsangebote für Kinder im Alter von wenigen Monaten bis zum Schuleintritt. Der Besuch dieser Einrichtungen ist in Deutschland nicht verpflichtend. Dennoch ist die frühkindliche Bildung mittlerweile ein fester Bestandteil der Bildungsbiografie geworden: Bundesweit besuchen über 90 Prozent der 3- bis 6-Jährigen eine Kindertageseinrichtung. Bei den unter 3-Jährigen ist die Betreuungsquote dagegen mit etwas über 20 Prozent wesentlich geringer, doch auch hier ist die Nachfrage in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Seit 2013 hat jedes Kind mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, was die Bedeutung dieses Bereichs unterstreicht.
Primarbereich
Mit dem Einsetzen der Schulpflicht treten Kinder in den Primarbereich ein. Die Grundschule umfasst die Klassenstufen 1 bis 4 (in einigen Bundesländern die Klassenstufen 1 bis 6) und ist die einzige Bildungseinrichtung, die von fast allen Schülerinnen und Schülern gemeinsam besucht wird. Am Ende der Grundschulzeit wird auf Basis von Schulnoten und gegebenenfalls weiteren Kriterien wie Lern- und Arbeitsverhalten eine Schullaufbahnempfehlung für die Sekundarstufe ausgesprochen. In den meisten Bundesländern ist diese zwar nicht bindend. Doch müssen die Schülerinnen und Schüler bei der Wahl einer nicht empfohlenen Schulform je nach Bundesland zumeist eine Aufnahmeprüfung absolvieren und/oder eine Probezeit an der gewählten Schule bestehen. Dies markiert den ersten wichtigen Übergangspunkt im deutschen Bildungsweg.
Sekundarbereich I
Im Sekundarbereich I fächert sich das Bildungssystem in verschiedene Schulformen beziehungsweise Bildungsgänge auf, an denen nach unterschiedlichen Lehrplänen unterrichtet wird. In der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium ist der Unterricht grundsätzlich auf einen bestimmten Abschluss bezogen. Schularten mit zwei Bildungsgängen führen sowohl den Haupt- als auch den Realschulbildungsgang, während an Schularten mit drei Bildungsgängen (auch kooperative oder additive Gesamtschulen genannt) darüber hinaus noch ein Gymnasialbildungsgang angeboten wird. An integrierten Gesamtschulen besuchen die Schülerinnen und Schüler hingegen keinen bestimmten Bildungsgang, sondern können stattdessen in den einzelnen Fächern zwischen unterschiedlich anspruchsvollen Kursen wählen – sogenannte Förder-, Grund- und Erweiterungskurse. Am Ende der Sekundarstufe I kann in allen Schulformen bzw. Bildungsgängen ein allgemeinbildender Schulabschluss erworben werden. Dieser bescheinigt die in der Schule erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten in einem Zertifikat und berechtigt – je nach Abschluss – zum Besuch unterschiedlicher weiterführender Bildungseinrichtungen im Sekundarbereich II.
Sekundarbereich II
Der Sekundarbereich II umfasst allgemeinbildende und berufliche Vollzeitschulen sowie die Berufsausbildung im dualen System. Welche dieser Bildungseinrichtungen einem Jugendlichen offenstehen, hängt maßgeblich davon ab, welchen Schulabschluss er erlangt hat: Der Hauptschulabschluss qualifiziert vor allem zur Aufnahme einer dualen Berufsausbildung. Dazu müssen die Jugendlichen jedoch zunächst eine Lehrstelle in einem Betrieb finden. Gelingt dies nicht – und das gilt für einen beträchtlichen Anteil der Schulabgänger mit Hauptschulabschluss –, so müssen die Jugendlichen, zumal sie noch schulpflichtig sind, eine berufsvorbereitende Maßnahme im Übergangssystem absolvieren.
Für Jugendliche mit Mittlerem Schulabschluss (MSA) ist das Spektrum der Wahlmöglichkeiten deutlich größer. Der MSA ermöglicht neben der dualen auch die Aufnahme einer vollzeitschulischen Berufsausbildung und eröffnet – zum Teil unter Voraussetzung eines bestimmten Notendurchschnitts – den Zugang zu den verschiedenen beruflichen Oberschultypen (FOS, BOS, Fachgymnasium) und zur gymnasialen Oberstufe. In der dualen und vollzeitschulischen Berufsausbildung erlangt man einen beruflichen Abschluss, der zur Aufnahme einer bestimmten Erwerbstätigkeit qualifiziert. Die übrigen (auch beruflich orientierten) Bildungsgänge führen zur allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife bzw. zur Fachhochschulreife und berechtigen damit zur Aufnahme eines Studiums im Tertiärbereich. Allerdings nimmt auch ein beträchtlicher Anteil der Jugendlichen, die eine Hochschulzugangsberechtigung erlangt haben, eine duale oder vollzeitschulische Berufsausbildung auf, was die Attraktivität der beruflichen Bildung in Deutschland unterstreicht.
Förderschulen (Primarbereich, Sekundarbereich I und Sekundarbereich II)
Im internationalen Vergleich wird in Deutschland ein großer Anteil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf außerhalb des allgemeinen Schulsystems unterrichtet. Je nach Bundesland gibt es dazu bis zu elf unterschiedliche Typen von Förderschulen (z.B. Förderschulen für Gehörlose, Blinde, Sprachbehinderte, Lernbehinderte), die in einigen Bundesländern auch Sonderschulen, Förderzentren oder Schulen für Behinderte genannt werden. Mehr als drei Viertel aller Förderschülerinnen und Förderschüler verlassen die Schule ohne einen Hauptschulabschluss. Im Jahr 2009 hat Deutschland die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert. Artikel 24 dieses völkerrechtlichen Abkommens verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, ein „inklusives“ Bildungssystem zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang wird zunehmend gefordert, dass Kinder mit und ohne Behinderungen grundsätzlich gemeinsam an allgemeinen Schulen unterrichtet werden sollen, um die soziale Integration und Chancengleichheit zu fördern.
Tertiärbereich
Der Tertiärbereich umfasst einerseits Universitäten, Fachhochschulen und andere Hochschularten, die zu einem akademischen Abschluss führen. Ihr Abschluss qualifiziert zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und berechtigt – ab einem bestimmten Notenschnitt – zur Promotion. Ein Beispiel für die fortlaufende Anpassung an die Anforderungen des Arbeitsmarktes sind Angebote wie der Hochschullehrgang digitale Grundbildung, die Studierende auf die digitale Transformation vorbereiten.
Zum anderen umfasst der Tertiärbereich Einrichtungen, die berufsqualifizierende Studiengänge anbieten, sowie Einrichtungen der beruflichen (Weiter-)Bildung. Die Berufsakademien vermitteln in Form dualer Studiengänge eine wissenschaftsbezogene und zugleich praxisorientierte berufliche Bildung. Ihr Besuch setzt entsprechend einen Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen voraus. Schulen des Gesundheitswesens vermitteln die Ausbildung für nichtakademische Gesundheitsdienstberufe (z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen, Hebammen, Masseure). Sie können in der Regel erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres besucht werden und setzen zumeist eine einschlägige Berufsausbildung oder den erfolgreichen Besuch einer auf die Ausbildung vorbereitenden schulischen Einrichtung voraus. Fachschulen dienen hingegen der beruflichen Weiterbildung. Sie setzen sowohl eine abgeschlossene Berufsausbildung als auch Berufserfahrung voraus und schließen unter anderem mit der staatlichen Prüfung zum Techniker ab. Dieselben Zugangsvoraussetzungen gelten auch für die von den Kammern durchgeführte Weiterbildung zum Meister und Industriemeister. Mit diesen beruflichen Weiterbildungsabschlüssen wird zudem die Hochschulzugangsberechtigung erlangt, was vielfältige Bildungs- und Karrierewege eröffnet.
Fazit: Vielfalt und Struktur im deutschen Bildungswesen
Das deutsche Bildungssystem ist durch eine einzigartige Mischung aus föderaler Vielfalt und einer grundlegenden gemeinsamen Struktur gekennzeichnet. Während die Bundesländer über ihre Kulturhoheit individuelle Akzente setzen, gewährleistet die Kooperation auf nationaler Ebene, insbesondere durch die Kultusministerkonferenz, eine gewisse Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der Bildungsabschlüsse. Von der frühkindlichen Bildung im Elementarbereich über die differenzierten Wege des Sekundarbereichs bis hin zu den vielfältigen Möglichkeiten im Tertiärbereich bietet das System ein breites Spektrum an Bildungs- und Entwicklungschancen.
Für Eltern, Schüler und Interessierte ist es entscheidend, sich mit den spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen Bundeslandes auseinanderzusetzen, um die optimalen Bildungswege zu identifizieren. Das System ist dynamisch und entwickelt sich stetig weiter, um den gesellschaftlichen Anforderungen und dem Ziel eines inklusiven und chancengerechten Zugangs zu Bildung gerecht zu werden. Letztlich prägt dieses vielschichtige System maßgeblich die individuelle und gesellschaftliche Entwicklung in Deutschland.
